Das Königreich Bayern (1806-1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.
München ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Bayern.
Königreich Bayern 1806 – 1918
1806 erhielt der bayerische Kurfürst Maximilian IV. Joseph durch Napoleon I. die Souveränität und den Königstitel (König Maximilian I. Joseph) und trat am 12. Juli 1806 dem französisch kontrollierten Rheinbund bei. Das Königreich Bayern blieb bis zur Niederlage Napoleons 1813 Mitglied des Rheinbundes, war von 1815 – 1866 Mitglied des Deutschen Bundes und seit 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reichs.
Nach Fläche und Bevölkerung ist es der zweitgrößte Staat des Deutschen Reiches und besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen:
- das eigentliche Bayern, der größere, östliche Teil, von den Alpen, dem Böhmerwald, Thüringer Wald und der Hohen Rhön umschlossen, überwiegend dem Donaugebiet angehört. Der östliche Teil Bayerns diesseits des Rheins, zwischen 9°1´ bis 13°50´ östlicher Länge und zwischen 47°16´-50°34´ nördlicher Breite gelegen, grenzt gegen Norden an die preußische Provinz Hessen-Nassau, an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, an das Fürstentum Reuß j. L. und das Königreich Sachsen, gegen Osten an Böhmen, das Erzherzogtum Österreich ob der Enns und Salzburg, gegen Süden an Salzburg, Tirol und Vorarlberg, gegen Westen an das Königreich Württemberg, das Großherzogtum Baden und das Großherzogtum Hessen.
- die Pfalz, der kleinere, westlich des Rheins abgesondert liegende Gebietsteil, seine Gewässer fließen nach dem Rhein. Das linksrheinische Bayern, die Pfalz, liegt zwischen 7°4´-8°30´ östlicher Länge und 48°58–49°49´ nördlicher Breite und grenzt gegen Norden an die preußische Rheinprovinz und an das Großherzogtum Hessen, gegen Osten an Baden, wovon es durch den Rhein getrennt ist, gegen Süden an Elsaß-Lothringen, gegen Westen an die preußische Provinz Rheinland.
Wappen:
Das Wappen Bayerns ist geviert mit Herzschild. Herzschild: von Silber und Blau geweckt (Bayern).
- In Schwarz ein goldener doppelschwänziger, rotgekrönter Löwe (Pfalz am Rhein).
- Von Rot über Silber durch einen Spitzenschnitt geteilt, wobei die drei Spitzen des silbernen Feldes in das rote Feld übergreifen (Franken).
- Sechsmal von Silber und Rot schräglinks geteilt, darüber ein goldener Pfahl (Burgau).
- In Silber ein gekrönter blauer Löwe (Veldenz).
Landesfarben:
Die Landesfarben Bayerns sind Weiß, Lichtblau.
Orden:
Bayern hat folgende Orden und Ehrenzeichen:
- als Hausorden den St. Hubertusorden (1441 gestiftet)
- den St. Georgsorden (aus den Zeiten der Kreuzzüge, 1729 erneuert)
- den Militär-Max-Josephsorden (1806 gestiftet)
- den Verdienstorden der Bayrischen Krone (1808 gestiftet), beide mit persönlichem Adel verbunden
- den St. Michaelsorden (1693 gestiftet, 1837 zu einem Verdienstorden umgeschaffen)
- den Ludwigsorden (1827 gestiftet) für 50jährige Dienstzeit
- den Maximiliansorden (1853 gestiftet) für Kunst und Wissenschaft
- den Militär-Verdienstorden (gestiftet 1866)
- das Verdienstkreuz für 1870/71 (gestiftet 12. Mai 1871)
Frauenorden sind:
- der heiligen Elisabeth (1766)
- der Theresienorden (1827 gestiftet)
- der St. Anna-Orden des Damenstifts zu München (1784 gestiftet) und Würzburg (1803 gestiftet)
Bundesrat:
6 Stimmen
Reichstag:
48 Abgeordnete
Landesparlament:
Bayern eine konstitutionelle Monarchie, der König ist das Oberhaupt des Staats. Der Landtag Bayerns besteht aus zwei Kammern, den Reichsräten und den Abgeordneten. Beide Kammern können nur vereint über die Gegenstände ihres Wirkens einen gültigen Beschluss fassen; die Verhandlungen derselben sind öffentlich. Jede Kammer wählt ihren Präsidenten und zwar die Kammer der Reichsräte ihren zweiten, die Kammer der Abgeordneten ihre beiden Präsidenten; für die Reichsratskammer ernennt der König den ersten Präsidenten für je eine Sitzungsperiode. Ohne Zustimmung des Landtags kann kein neues Gesetz in betreff der Freiheit der Personen oder des Eigentums der Staatsangehörigen erlassen, abgeändert, authentisch erklärt oder aufgehoben werden.
- Die Erste Kammer ist zusammengesetzt aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, den Kronbeamten des Reichs, den beiden Erzbischöfen, den Häuptern der ehemals reichsständischen fürstlichen und gräflichen Familien, einem vom König auf Lebenszeit ernannten Bischof, dem jedesmaligen Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums und den vom König erblich oder lebenslänglich besonders ernannten Reichsräten, von denen die letzteren den dritten Teil der erblichen und den erblichen gleichgeachteten Mitglieder (Gesetz vom 9. März 1828) nicht übersteigen dürfen.
- Die Abgeordnetenkammer setzt sich nach dem Wahlgesetz vom 4. Juni 1848 und 21. März 1881 aus 159 Mitgliedern zusammen, welche unter bleibender Zugrundelegung der Volkszählung vom 1. Dezember 1875 im Verhältnis von einem Abgeordneten zu 31.500 Einwohnern in von der Regierung nach gesetzlichen Normen zu bildenden Wahlkreisen gewählt werden.
Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre, die Wahl eine mittelbare durch aus Urwahlen hervorgegangene Wahlmänner. Für die Urwahlen bestehen permanente Wählerlisten, welche halbjährig revidiert werden. Wahlberechtigt als Urwähler ist jeder volljährige Staatsangehörige, welcher dem Staat mindestens 6 Monate eine direkte Steuer entrichtet, den Verfassungseid geschworen hat und keinem der gesetzlich fixierten Ausschließungsgründe unterliegt. Zur Wahl als Wahlmann ist die erfolgte Zurücklegung des 25. Lebensjahrs, zu jener als Abgeordneter die Zurücklegung des 30. Lebensjahrs erforderlich. Der Landtag muss alle 3 Jahre einmal berufen werden; die Finanzperioden sind zweijährig.
Hauptstadt:
München = 509.067 Einwohner (1905) = viertgrößte Stadt des Deutschen Reichs nach Berlin, Hamburg und Dresden.
Größe des Königreichs Bayern inklusive der Pfalz:
75.870 km² = 1377,9 Quadratmeilen
Einwohner:
Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 6.887.291 Einwohner:
- 3.379.580 männlich
- 3.507.711 weiblich
Klima:
die Hochebene rau, das Maintal mild, ebenso die Gegend am Bodensee. Am mildesten ist die Oberrheinische Tiefebene in der Rheinfalz.
Gewässer:
wichtigster Fluss ist die Donau. ( Iller, Isar, Lech und Inn fließen rechts zur Donau hin. Altmühl, Wörnitz, Naab und Regen fließen links dagegen.)
Bewohner:
In ethnografischer Hinsicht gehört die Bevölkerung Bayerns verschiedenen Stämmen an: außer einigen germanisierten Slawen (Wenden) in Oberfranken bewohnen Franken die drei fränkischen Regierungsbezirke, Schwaben (Alemannen) den Südwesten des Landes, eigentliche Bayern (Altbayern) die Regierungsbezirke Ober- u. Niederbayern und die Oberpfalz. Die Bevölkerung der Rheinpfalz ist vorwiegend fränkisch (westfränkisch).
Der Altbayer ist durchschnittlich von mittlerer Statur, kräftig, zuverlässig, natürlich, offen und anspruchslos, aber im ganzen schwer beweglich, Neuerungen wenig zugänglich und streitsüchtig. Charakteristisch ist ihm die rauhe bayerische Mundart sowie in Beziehung auf seine Nahrungsweise die fast ausschließliche Herrschaft von Mehl-, Milch- und Schmalzspeisen mit einem Zusatz von Gemüsen und die Beschränkung des Genusses von Fleischspeisen auf die höchsten Festtage des Jahrs: Fastnacht, Ostern, Kirchweih und Weihnachten, sowie eine reichliche Fülle von Bier. Trotz des zunehmenden Einflusses der Mode bewahrt der altbayrische Bauer im allgemeinen seine ihm eigentümliche Tracht: er trägt gewöhnlich, insbesondere in der Umgebung von München, einen breitrandigen Hut, Tuchspenzer oder langen Flügelrock, einen schweren Mantel und Kniestiefel mit Lederhosen. Die Frau erscheint gewöhnlich mit hoch und dick ausgestopften Ärmeln. Die Schwaben oder Alemannen sind einfache, genügsame Menschen, dabei geistig beweglicher und geselliger als ihre östlichen Nachbarn. Die ihnen eigentümliche Tracht (dreigespitzter Hut, im Winter kleine, spitz zulaufende Mütze, Tuchweste, langer Oberrock mit Stehkragen, Kniehosen mit Schnallenschuhen, Strümpfe aus weißer Leinwand oder Wolle) wird durch die Nachahmung der städtischen Mode immer mehr verdrängt. Eigentümlich ist dem Schwaben sein Dialekt. In den drei fränkischen Regierungsbezirken haben die Bewohner des sogenannten Bayreuther und Ansbacher Landes, des Bamberger und Würzburger Landes etc. noch ihre Eigentümlichkeiten. Im allgemeinen ist der Franke heitereren und helleren Geistes, Neuerungen im Vergleich zu dem Altbayer zugänglicher und der Industrialisierung aufgeschlossen. Die Bevölkerung der Pfalz ist im ganzen von kräftigem und schlankem Körper. Sie zeichnet sich durch Rührigkeit und Unternehmungsgeist aus und ist vor anderen Volksstämmen wanderlustig. (Angaben nach Meyers Konversationslexikon, 1905)
Die genaue Herkunft des Stamms der Bayern („die Findelkinder der Völkerwanderung“) liegt im Dunkeln. Nach einer verbreiteten Theorie entstanden sie aus im Land gebliebenen Römern, keltischer Urbevölkerung (Bojern) und zugewanderten Germanen (Langobarden, Thüringern, Alemannen und Rudiern).
Um das Jahr 568 n. Chr. wanderten aus Baias (Böhmen) Germanen (Bajuwarier) ein und diese (obwohl in der Minderheit) gaben der Bevölkerung ihren Namen. Die Bayern bewohnen den Süden des Königreich Bayerns, den Südwesten Böhmens, den Norden und Süden Mährens, ganz Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten, den Norden der Steiermark, den größten Teil Tirols, den Westen und verschiedene Sprachinseln im Süden Ungarns.
Bevölkerungsdichte:
86/km²
Gerichtsbezirke:
Für die Justizverwaltung besteht als höchste Königlich Bayerische Gerichtsinstanz das Oberste Landgericht in München. Diesem sind untergeordnet 5 Oberlandesgerichte mit 28 Landgerichten und 266 Amtsgerichten:
- Oberlandesgericht Augsburg
Landgericht Augsburg
Landgericht Eichstätt
Landgericht Kempten
Landgericht Memmingen
Landgericht Neuburg (Donau) - Oberlandesgericht Bamberg
Landgericht Aschaffenburg
Landgericht Bamberg
Landgericht Bayreuth
Landgericht Hof an der Saale
Landgericht Schweinfurt
Landgericht Würzburg - Oberlandesgericht München
Landgericht Deggendorf
Landgericht Landshut
Landgericht München I
Landgericht München II
Landgericht Passau
Landgericht Straubing
Landgericht Traunstein - Oberlandesgericht Nürnberg
Landgericht Amberg
Landgericht Fürth
Landgericht Nürnberg
Landgericht Regensburg
Landgericht Weiden - Oberlandesgericht Zweibrücken
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Landgericht Kaiserslautern
Landgericht Landau (Pfalz)
Landgericht Zweibrücken
Religion:
Dem Religionsbekenntnis nach gehört die Mehrzahl der Bewohner (70,7 %) zur römisch-katholischen Kirche. 1900 wurden ermittelt 4.357.133 Römischkatholische, 1.719.206 (28,3 %) Evangelische (Protestanten und Reformierte), ferner 5430 Altkatholiken, die seit 1892 nur noch als Privatgenossenschaft gelten, 3170 Mennoniten (meist in Rheinbayern), 1797 Freireligiöse, 1296 Methodisten etc., 54.928 (0,9 %) Israeliten; als konfessionslos hatten sich 1049 Personen bezeichnet. Das Kirchenregiment steht in der katholischen Kirche den zwei Erzbischöfen in München-Freising und Bamberg und ihren Suffraganen, den Bischöfen von Regensburg, Augsburg, Passau, Eichstätt, Würzburg und Speyer, zu. Die Leitung der inneren Angelegenheiten der protestantischen Kirche in den Kreisen diesseits des Rheins geht von einem selbständigen Oberkonsistorium in München aus, das dem Kultusministerium untergeordnet ist. Unter ihm stehen die zwei Konsistorien in Ansbach und Bayreuth, deren Organe die Dekanate sind. In der Pfalz besteht für die vereinigte protestantische Kirche das protestantische Konsistorium zu Speyer, das dem Kultusministerium unmittelbar untergeordnet ist. Für die Verhältnisse der katholischen Kirche sind das Konkordat vom 24. Oktober 1817 und das Verfassungsedikt vom 26. Mai 1818, für die der protestantischen Kirche ebenfalls das letztere maßgebend.
Die Evangelischen überwiegen (5/6) in einem Landstrich, der sich vom evangelischen Württemberg über Ansbach, Nürnberg und Bayreuth zieht und beim Fichtelgebirge das evangelische Norddeutschland erreicht. Es ist das Gebiet der früheren Hohenzollerschen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth und der freien Reichsstadt Nürnberg.
Militär:
Das bayrische Heer bildet einen selbständigen Bestandteil des deutschen Reichsheeres mit eigener Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von Bayern, im Kriegsfall jedoch unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers und zählt zur IV. deutschen Armeeinspektion. Bayern trägt die Kosten und Lasten seines Kriegswesens sowie den Unterhalt der auf seinem Gebiet gelegenen festen Plätze und Fortifikationen allein; es ist jedoch verpflichtet, verhältnismäßig dieselbe Summe wie die übrigen deutschen Staaten für sein Kriegswesen aufzuwenden. Die Ausstellung des Spezialetats steht Bayern zu. In Bezug auf Wehrpflicht, Dienstzeit, Organisation, Formation etc. gelten im wesentlichen die für das deutsche Reichsheer bestehenden Normen. Allgemeine Wehrpflicht war bereits 1868 eingeführt. Das bayrische Heer besteht aus 3 Armeekorps (mit 6 Divisionen) unter den Generalkommandos München, Würzburg und Nürnberg, umfasst 24 Infanterieregimenter, 2 Jägerbataillone, 10 Kavallerieregimenter, 2 Eskadrons Jäger zu Pferd, 12 Feld- und 2 Fußartillerieregimenter, die Maschinengewehrabteilung, das Ingenieurkorps mit 3 Pionierbataillon, ein Eisenbahnbataillon, eine Telegraphenkompagnie, 3 Trainbataillon, die Luftschifferabteilung. Dem Kriegsministerium sind unterstellt: die Generalinspektion der Armee, die Inspektionen von Truppen und Behörden, das Sanitäts- und Gerichtswesen, die Intendantur der militärischen Institute, das Gendarmeriekorps (2682 Mann) und der Generalstab mit dem topographischen Bureau, Kriegsarchiv, Armeebibliothek, Armeemuseum, die Korpsgeneralstäbe etc. Bayern ist in 22 Landwehrbezirke eingeteilt. Die Friedensstärke (ohne Beamte und Ärzte etc.) beträgt gegenwärtig etwa 60.000 Mann und 10.000 Dienstpferde. Hiervon sind 2 Infanterie-, 2 Kavallerieregimenter und 2 Fußartilleriebataillone in Elsaß-Lothringen (Metz) stationiert. Dazu kommt „die Leibgarde der Hartschiere“ (90 Mann). Militärbildungsanstalten sind: die Kriegsakademie, die Artillerie- und Ingenieurschule, die Kriegsschule und das Kadettenkorps (1756 gegründet), sämtlich in München. Ferner die Militärschießschule in Augsburg, die Unteroffiziersschule und Vorschule in Fürstenfeldbruck, die Equitationsanstalt in München. Die Gewehrfabrik Amberg und die technischen Institute der Artillerie sind der Inspektion der Fußartillerie unterstellt. Landesfestungen sind Ingolstadt und Germersheim. Neuulm gehört zum Rayon der Reichsfestung Ulm.
Wirtschaft:
Nach der Reichsverfassung ist jeder, der das bayrische Indigenat besitzt, dessen Erwerbung und Verlust sich nach dem Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 bemessen, Bundesangehöriger. Als solcher genießt er das Recht der Freizügigkeit nach dem Gesetz vom 1. November 1867, das Recht des Gewerbebetriebs in ganz Deutschland nach der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, den Anspruch auf Rechtsschutz sowohl im Reich selbst als gegenüber fremden Staaten, das Recht der Auswanderung nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen, das Recht, mit Petitionen und Beschwerden sich an den Reichstag zu wenden. Für das Pressewesen ist zunächst das „Reichspreßgesetz“ vom 7. Mai 1874 maßgebend; das Versammlungs- und Vereinsrecht bestimmt sich nach dem einschlägigen Landesgesetz vom 26. Februar 1850. Über Pressevergehen und Verbrechen entscheiden Schwurgerichte (Ausführungsgesetz vom 23. Februar 1879 zum Reichsgerichtsverfassungsgesetz, Art. 35).
Industrie:
Die Industrie Bayerns ist in steter Entwickelung begriffen. Es bestanden 1895: 369.560 gewerbliche Hauptbetriebe (1882: 350.622), davon 223.911 Alleinbetriebe und 145.649 Gehilfenbetriebe. Durchschnittlich wurden 1895: 1.003.584 Personen (1882: 685.298) beschäftigt, davon 779.673 in Gehilfenbetrieben. Außerdem wurden noch 74.564 Betriebe nebenberuflich ausgeübt, so dass mit Angehörigen und Dienenden insgesamt 1.793.541 Personen der Berufsabteilung der Industrie angehörten. Die 1897 bestehenden 336 Aktiengesellschaften hatten ein Nominalkapital von 922, ein eingezahltes Kapital von 725 Millionen Mark. Die Reservefonds beliefen sich auf 240 Millionen Mark, der Reinertrag im Jahre 1897 auf 123 Millionen Mark; davon gelangten 55,5 Millionen Mark an die Aktionäre zur Verteilung. Als industrielle Plätze ragen hervor: Nürnberg, Fürth, München, Augsburg, Würzburg, Aschaffenburg, Ludwigshafen, Zweibrücken, Speyer, Kaiserslautern, Hof etc. Ziemlich bedeutend ist die Produktion von Eisen und die Fabrikation von Eisen- und Stahlwaren. Für die Produktion von Roheisen waren 1900: 3 Hochöfen in Betrieb, die 82.368 Tonnen Roheisen im Wert von 4,5 Millionen Mark erzeugten. Die Hauptwerke für Verarbeitung des Roheisens finden sich in Oberbayern, der Pfalz (St. Ingbert) und Oberpfalz. Es bestanden 1900 für Verarbeitung des Roheisens 80 Eisengießereien mit 6264 Arbeitern, welche 89.692 Tonnen Gusswaren zweiter Schmelzung im Wert von 18,9 Millionen Mark erzeugten; 3 Werke mit 1823 Arbeitern produzierten 121.064 Tonnen Stahl im Wert von 15,5 Millionen Mark, 11 Werke mit 1271 Arbeitern erzeugten 65.744 Tonnen Stabeisen, Schwarzblech und Eisendraht im Wert von 10,5 Millionen Mark. Die Fabrikation von Waren aus Eisen und sonstigen unedlen Metallen, von Messerschmiedewaren, Drahtstiften, Bronzegusswaren, Feilen, Glocken ist in den Industriestädten München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Kaiserslautern etc. vertreten. Hervorzuheben ist die Fabrikation von Zinnfolien, Blattmetallen und insbes. von Metallspielwaren in Nürnberg und Fürth. Die Fabrikation von Waren aus edlen Metallen blüht in München und Nürnberg. Die Anfertigung von Lokomotiven, Dampfmaschinen, Wagen u. a. ist vorwiegend auf die größern Industriestädte beschränkt wie München, Nürnberg, Würzburg. Für Fabrikation von wissenschaftlichen Instrumenten sind München, Nürnberg, Fürth und Augsburg die Hauptsitze. Eine Spezialität ist die Geigenfabrikation in Mittenwald sowie der Orgelbau in Öttingen. Eine staatliche Gewehrfabrik besteht in Amberg. Im Gebiete der Stein-, Zement- und Tonwarenfabrikation betätigt sich in Bayern eine stets fortschreitende Bewegung. Die Ziegelei und Tonröhrenfabrikation beschäftigte 1895 allein 22.200 Personen. Sehr große Ziegelfabriken, meist mit italienischen Arbeitern, bestehen bei München; Fabriken für feuerfeste Ziegel in Schwandorf, Rosenau bei Passau etc., für Trottoirsteine in Großhesselohe bei München; Zementfabriken finden sich sehr viele im Gebirgsbezirk. Schmelztiegel werden besonders in Obernzell und Hafnerzell in Niederbayern angefertigt. Porzellan- und Steingutwarenfabrikation ist hervorragend in Nymphenburg. Solnhofen ist berühmt durch seine „Solnhofener Steinplatten“. Glashütten (im ganzen 48 mit 2643 Personen) sind zahlreich in Niederbayern, der Oberpfalz und der Rheinpfalz. Die Belegung des Spiegelglases erfolgt überwiegend in Fürth.
Zur Fabrikation von chemischen Produkten für technische Zwecke bestehen Fabriken in München, Heufeld und Nürnberg; Ultramarinfabriken namentlich in Nürnberg und Kaiserslautern; für Anilinfarben in Ludwigshafen. Parfümerien werden vorzugsweise in München und Würzburg fabriziert; Fettwaren, Seifen und Ole in München, Würzburg, Nürnberg; Farbwaren in München und Schweinfurt (Schweinfurtergrün). Die Holzindustrie Bayerns gründet sich auf die bedeutende einheimische Holzproduktion. Parkettfabrikation blüht in München, Regensburg, Kaiserslautern; Möbeltischlerei in Augsburg, München und Nürnberg; Fässerfabrikation in München, Kaiserslautern, Kitzingen etc.; Schnitzwarenfabrikation in Berchtesgaden, Reichenhall, Oberammergau, Garmisch, Partenkirchen, Brückenau; Anfertigung von Holzgalanteriewaren in Nürnberg und Fürth; Zündholzfabriken bestehen im Bayrischen Wald, in Augsburg und Rosenheim. Als häusliche Industrie blüht um Lindau die Strohhut-, um Lichtenfels die Korbflechterei. Die Hauptsitze der Industrie in Kurz waren, hauptsächlich Spielwaren aller Art, sind Nürnberg und Fürth. Hauptorte der Papierfabrikation sind München, Dachau, Pasing, Miesbach, Augsburg, Kempten, Nürnberg, Regensburg, Aschaffenburg. In der Fabrikation von Schreib- und Zeichenmaterialien (Bleistiften, Schiefertafeln etc.) nehmen die Faberschen Fabriken in Stein bei Nürnberg den ersten Rang ein. Zentralpunkte für die Photographie, Lithographie etc., für Bildhauerei und Glasmalerei sind München und Nürnberg. Die Lederfabrikation ist in Bayern in großem Aufschwung. Neben den eben genannten Städten spielen hier eine Rolle Schweinfurt, Passau und Edenkoben. Kautschuk- und Guttaperchafabrikation wird in München und Augsburg, Bürsten- und Pinselbinderei in Nürnberg, Fürth, Erlangen und München betrieben.
Einen bedeutenden Aufschwung hat die Webindustrie gemacht. Sie ist vor allem in Schwaben sehr verbreitet, wo Augsburg der Hauptsitz für Kammgarn- und Tuchfabrikation, Baumwollspinnerei und -Weberei ist; ferner in der Pfalz (Zweibrücken, Kaiserslautern) und in München, dann als Hausindustrie in Niederbayern und bei Hof. Garnfärbereien und Bleichereien gibt es in Schwaben und Oberfranken; Leinspinnerei und -Weberei in Bäumenheim bei Donauwörth und Memmingen etc.; Seilerei in Füssen, Immenstadt und Bamberg; Kunststickerei, insbesondere Gold- und Silberstickerei, in München, Nürnberg und Weißenburg a. S.; Fabrikation künstlicher Blumen in München. Größere Mahlmühlen bestehen in München, Schweinfurt, sehr viele in der Pfalz, Zuckerfabriken und Raffinerien in der Pfalz. Von außerordentlichem Umfang ist die Malz- und Bierfabrikation, die in München, Erlangen, Kulmbach und Nürnberg am schwunghaftesten betrieben wird. Die Zahl der im Betrieb stehenden Braunbierbrauereien betrug 1900: 4563 (darunter 74 Aktienbrauereien und 529 Kommunbrauereien), jene der Weißbierbrauereien 1401; sie erzeugten 17.748.292 hl Braunbier und 186.797 hl Weißbier. Sehr bedeutend ist die Bierausfuhr (1900: 2.882.350 hl) aus München, Kulmbach, Erlangen und Nürnberg. Die Fabrikation von Spiritus und Spirituosen findet sich vorzugsweise in München, dann in der Pfalz, in Unterfranken und in der Rosenheimer und Lindauer Gegend. 1900/1901 waren 7367 Brennereien im Betrieb, von denen 2111 mehlige Stoffe verarbeiteten; hiervon waren nur 31 gewerbliche, die übrigen landwirtschaftliche oder Materialbrennereien; die Gesamtproduktion an reinem Alkohol betrug 194.970 hl. Außerdem ist zu erwähnen: die Fabrikation von Essig, Hefe, Senf, konservierten Früchten, Fruchtsäften und kondensierter Milch. Bedeutendere Tabak- und Zigarrenfabriken sind in München, Würzburg, Augsburg, Regensburg und in der Pfalz.
Am Schluss des Jahres 1900 waren vorhanden 8063 (1889: 4939) feststehende, 3138 (1889: 2111) bewegliche Dampfkessel, 10.083 (1889: 3819) Dampfmaschinen und 78 Schiffskessel (die Heizfläche aller Dampfkessel betrug 1900: 378.330 m², die Leistungsfähigkeit 306.917 Pferdekräfte).
Handel und Verkehr:
Der Handel von Bayern ist vorzugsweise innerer und Durchfuhrhandel. Als Hauptplätze desselben sind zu nennen: Nürnberg, München, Fürth, Augsburg, Ludwigshafen, sodann Würzburg, Hof, Bamberg, Kempten, Regensburg, Lindau, Passau, Schweinfurt, Kitzingen, Kaiserslautern. Es gab 1895 im Handelsgewerbe 72.061 Haupt- und 20.992 Nebenbetriebe (zusammen = 20 % aller gewerblichen Betriebe). In ersteren waren 128.771 Personen (davon 52.560 weibliche) beschäftigt. Von den Hauptbetrieben wurden 30.529 mit Gehilfen, die übrigen allein betrieben. Für Getreidehandel sind München und Lindau Hauptplätze, für Hopfenhandel Nürnberg; den bedeutendsten Wollmarkt hat Augsburg. Nicht unbedeutend sind die Börsen in München und Augsburg. Zur Ausfuhr kommen vorzugsweise Getreide, Kartoffeln, Hopfen, Gemüse und Sämereien, Bier, Wein, Farbwaren, Baumwollenwaren, Glas, Spiegel, Eisenwaren, Nürnberger und Fürther Galanterie- und Kurzwaren, Steinwaren, Lithographiesteine. Bei der Einfuhr stehen voran: Kakao, Kaffee, Tabak, Tee, Südfrüchte, Öle, Farbstoffe, Baumwolle, Seide, Seidenstoffe, Eisenwaren. Dem Handel dient neben einem ansehnlichen Bahn- und Straßennetz der nicht unbedeutende Schifffahrtsverkehr auf der Donau, dem Main und Rhein. Auf dem Main sind 1900 durchgegangen bei Aschaffenburg 2680 Schiffe mit 215.800 Tonnen Gütern zu Tal, 2820 Schiffe mit 17.100 Tonnen zu Berg. Auch Würzburg und Schweinfurt haben einen bedeutenden Schiffs- und Güterverkehr. Seit 1898 ist auf der Strecke von Aschaffenburg bis Kitzingen die Kettenschleppschiffahrt eingerichtet. An der Donau sind die wichtigsten Hafenplätze Neuulm, Günzburg, Donauwörth, Neuburg a. D., Ingolstadt, Regensburg und Passau. Von Regensburg ab wird von der Österreichischen Donaudampfschifffahrtsgesellschaft die Dampfschifffahrt betrieben; der Schifffahrtsverkehr beginnt in Neuulm. Sehr bedeutend ist der Schiffsverkehr bei Passau. 1900 stellte sich der Durchgangsverkehr zu Berg auf 229 Personendampfschiffe, 503 Schlepper und 1067 Güterschiffe mit 265.400 Tonnen Gütern, worunter 141.526 Tonnen Getreide, 27.511 Tonnen Mehl, 71.892 Tonnen Holz etc.; zu Tal auf 225 Personendampfschiffe, 513 Schlepper und 990 Güterschiffe mit 30.900 Tonnen Gütern. Auch auf dem Ludwigskanal ist die Schifffahrt nicht unbeträchtlich. Auf dem Rhein sind 1900 in Ludwigshafen angekommen zu Berg 6719 Dampf- und Segelschiffe (hiervon 1036 niederländische und 24 belgische) mit 1.453.630 Tonnen (305.661 Tonnen Getreide, 671.619 Tonnen Steinkohle etc.), abgegangen zu Tal 6566 Schiffe mit 262.678 Tonnen. Trotz der Konkurrenz der Eisenbahnen ist die Flößerei auf dem Main, dann auf der Donau und deren Nebenflüssen, insbes. Lech, Isar und Inn, noch immer bedeutend. München ist nächst Mannheim der bedeutendste Holzmarkt Süddeutschlands. Die Dampfschifffahrt auf dem Bodensee wird vom Staat in eigener Regie betrieben. Im Jahr 1900 wurden 238.530 Personen, 222.365 Tonnen Güter und 2144 Tiere befördert.
Die Eisenbahnen werden im diesseitigen Bayern zum überwiegenden Teil vom Staat, in der Rheinpfalz von Privaten betrieben. Im diesseitigen Bayern bestehen 215 km Privatbahnen, darunter 131 km von der Lokalbahn-Aktiengesellschaft erbaut. Die Ludwigsbahn zwischen Nürnberg und Fürth wurde als die erste Lokomotiveisenbahn in Deutschland 1835 erbaut. Die bayrischen Staatsbahnen stehen unter der Generaldirektion in München und werden in zehn Betriebsdirektionsbezirken verwaltet. Hauptknotenpunkte des Verkehrs sind München, Augsburg, Rosenheim, dann Nürnberg und Weiden. Der Wagenpark der bayrischen Staatsbahnen umfasst 1705 Lokomotiven, 4380 Personenwagen, endlich 25.764 Pack- und Güterwagen mit 300.174 Tonnen Ladegewicht. Ausschließlich der an andere Eisenbahnverwaltungen verpachteten 100 km und zuzüglich der gepachteten 19 km stehen 5784,79 km Bahnen im Staatsbetrieb; hiervon gehören 1783 km zu Bahnen von untergeordneter Bedeutung. Zweigleisig sind (1900) 1856 km = 31,6 % der Gesamtlänge. Die Baukosten der sämtlichen Staatseisenbahnen beliefen sich Ende 1900 auf 1332 Millionen Mark. 1900 wurden auf ihnen 45.248.335 Personen und an Gütern 17,9 Millionen Tonnen befördert. Die Privatbahnen im diesseitigen Bayern beförderten 1899: 5.460.086 Personen und 550.355 Tonnen Güter. Die Pfälzer Bahnen (Privatbahnen) hatten Ende 1900 eine Gesamtlänge von 760 km; auf ihnen wurden 11.762.263 Personen, 6.736.674 Tonnen Güter, 2.079.790 Tonnen Kohlen und 474.049 Stück Vieh befördert. Telegraphenanstalten gab es 1900 (mit Ausschluß der im Ausland gelegenen sechs bayrischen Stationen) im ganzen 2765. Die Länge sämtlicher Telegraphenlinien betrug Ende 1900: 16.371 km mit 64.233 km Drahtleitungen. Fernsprechanlagen bestanden 1900 in 151 Städten mit 29.488 Sprechstellen. Die wichtigsten Fernlinien sind München-Berlin, München-Frankfurt, München-Stuttgart und Nürnberg–Frankfurt. Die Gesamtzahl der beförderten Telegramme betrug 1900: 4.702.901, jene der telephonischen Gespräche im Ortsverkehr 31 Millionen und auf den Fernverbindungsanlagen 5,5 Millionen. Die Posten beförderten 1900: 1.151.827 Personen. Die Reineinnahme aus dem Briefpost-, Fahrpost- und Zeitungsverkehr betrug 27,7 Millionen Mark. Befördert wurden im Briefpostverkehr 337 Millionen Sendungen, und zwar 205 Millionen Briefe, 62 Millionen Postkarten, 70 Millionen Drucksachen, 3 Millionen Warenproben; im Fahrpostverkehr 24,8 Millionen Stück mit einem Gesamtwert von 2125 Millionen Mark. Im Postanweisungsverkehr wurden 1900: 12.282.000 Anweisungen mit 758 Millionen Mark einbezahlt, an Zeitungen wurden 240 Millionen Nummern befördert.
Anstalten zur Förderung des Handels sind die Reichsbankhauptstelle in München, die Reichsbankstellen in Augsburg, Nürnberg und Würzburg und 26 Nebenstellen; in München die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank, die Bayrische Vereinsbank, die Bayrische Handelsbank, die Bayrische Notenbank, die von den bayrischen Banken allein Noten ausgibt, die Süddeutsche Bodenkreditbank und die Bayrische Bank; in Nürnberg die königliche Bank (mit einer Hauptbank und 16 Filialen) und die Vereinsbank; ferner die Pfälzische Hypothekenbank und die Pfälzische Bank. Für jeden Regierungsbezirk besteht eine Handels- und Gewerbekammer, die alljährlich einen Bericht an das Ministerium des Innern vorzulegen hat. Daneben können für Orte oder Bezirke mit erheblichem gewerblichen Verkehr Bezirksgremien (1900: 57) gebildet werden. Für den Unterricht in Handelsgegenständen bestehen an 14 Realschulen sowie an der königlichen Industrieschule in München Handelsabteilungen; außerdem gibt es 4 öffentliche und 12 private Handelsschulen. Insgesamt dienten dem kaufmännischen Unterricht im Jahr 1900: 50 Fortbildungsschulen mit 5699 Schülern, worunter 798 weibliche. Seit 1. Januar 1876 besteht in Bayern die deutsche Reichswährung. Die alten bayrischen Maße und Gewichte (Fuß, Elle, Pfund etc.) sind bereits 1872 dem metrischen System gewichen.
Postwesen und Briefmarken:
Das Königreich Bayern besitzt eine eigene Posthoheit. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmt u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Am 1. April 1920 gab Bayern für 620 Millionen Mark sein Postregal zugunsten der Reichspost auf.
Währungen und Münzen:
- bis 31. Dezember 1875 1 Gulden = 60 Kreuzer
- ab 1. Januar 1876 1 Mark = 100 Pfennig
Hymnen des Königreichs Bayern:
Im Königreich Bayern wird die Hymne „Heil unserm König, Heil!“ gesungen, die eine Nachbildung der Habsburger Kaiserhymne „Heil Kaiser Josef, Heil“ mit der Melodie „God save the king!“ ist. Michael Öchsner (1816-1893) dichtete um 1860 „Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland“ und Konrad Max Kunz (1812-1875) komponierte die Melodie dazu. Dieses Lied wurde in abgewandelter Form die Hymne des heutigen Freistaats Bayern.
Regenten:
Bayerische Könige (Wittelsbacher) 1806 – 1918
Regierendes Fürstenhaus: Wittelsbach, Ahnherr Markgraf Luitpold († 907)
Bayern eine konstitutionelle Monarchie, der König ist das Oberhaupt des Staats. Die Krone ist erblich im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge, mit Ausschluss der weiblichen Nachkommen, solange noch ein successionsfähiger Agnat aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein durch Erbverbrüderung zur Thronfolge berechtigter Prinz vorhanden ist. Beim Erlöschen des Mannesstamms und bei Mangel einer Erbverbrüderung mit einem anderen deutschen Fürstenhaus geht die Thronfolge nach der für den Mannesstamm festgesetzten Ordnung auf die weibliche Nachkommenschaft über, in welcher wieder der männliche Teil vor dem weiblichen den Vorzug hat. Der König bekennt sich zur katholischen Konfession. Die Zivilliste beträgt 4.231.044 Mark.
Könige Bayerns:
- 1806 – 1825 Maximilian I. Joseph
- 1825 – 1848 Ludwig I. Augustus
- 1848 – 1864 Maximilian II.
- 1864 – 1886 Ludwig II., wurde am 10. Juni 1886 für amtsunfähig erklärt
- 1886 – 1913 Otto I., war von Beginn seiner Herrschaft an amtsunfähig, weswegen für ihn zwei Prinzregenten regierten:
– Prinzregent Luitpold von Bayern 1886 – 1912
– Prinzregent Ludwig III. von Bayern 1912 – 1913 - 1913 – 1918 Ludwig III.
Organisation der Verwaltungsbehörden des Königreichs Bayern:
Die obersten Staatsbehörden sind das Gesamtstaatsministerium und der Staatsrat.
Das Gesamtstaatsministerium besteht (1910) aus:
dem Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren
dem Staatsministerium der Justiz
dem Staatsministerium des Inneren
dem Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten
dem Staatsministerium der Finanzen
dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten
dem Kriegsministerium
Administrative Gliederung des Königreichs Bayern:
Dem König steht der Staatsrat als beratendes Organ zur Seite; er besteht, unter der unmittelbaren Leitung des Königs, aus dem volljährigen Kronprinzen, aus anderen vom König berufenen königlichen Prinzen, aus den Ministern und aus einer mindestens der Zahl der Minister gleichkommenden Anzahl von höheren Staatsbeamten und Militärs oder sonst vorzüglich würdigen Personen, die der König zu Staatsräten ernennt.
Die obersten vollziehenden Stellen sind die
- Staatsministerien des königlichen Hauses und des Äußern,
- der Justiz, des Innern,
- des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten,
- der Finanzen und das Kriegsministerium.
Im Ministerium des Innern besteht eine besondere Abteilung für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel. Unmittelbar unter den einschlägigen Ministerien stehen die Zentralstellen für einige Verwaltungszweige, nämlich unter dem Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern, zu dem das Geheime Hausarchiv und das Geheime Staatsarchiv gehören, die Generaldirektion der Eisenbahnen und die Direktion der Posten; unter dem Staatsministerium der Justiz das oberste Landesgericht; unter dem Staatsministerium des Innern die oberste Baubehörde, das Statistische Bureau, die Normaleichungskommission, der Verwaltungsgerichtshof, das allgemeine Reichsarchiv, das Oberbergamt, die Landesgestütsverwaltung u. a. und unter dem Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, bei dem ein oberster Schulrat besteht, das protestantische Oberkonsistorium sowie sämtliche unter direkter Aussicht dieses Ministeriums stehende Anstalten für Wissenschaft, Kunst und Unterricht (Akademien, Universitäten, technische Hochschule etc.); unter dem Staatsministerium der Finanzen der oberste Rechnungshof und die Rechnungskammer, das Hauptmünzamt, das Katasterbureau, die Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern, die General-Bergwerks- und Salinenadministration, die königliche Bank in Nürnberg etc.; unter dem Kriegsministerium der Generalstab der Armee mit dem topographischen Bureau, die Remonteinspektion, die Militärbildungsanstalten etc. In jedem der acht Regierungsbezirke befindet sich eine Kreisregierung, in die zwei Kammern des Innern und der Finanzen (mit Forstabteilung) geteilt, anderen Spitze ein Regierungspräsident steht. Den Kreisregierungen sind unterstellt die Bezirksämter, die unmittelbaren Magistrate, die Rent- und die Forstämter, die Bauämter sowie sämtliche Anstalten für Gesundheit, Unterricht, Wohltätigkeit und Sicherheit.
Die Gemeinden sind öffentliche Körperschaften mit dem Rechte der Selbstverwaltung. Sie stehen unter Staatsaufsicht. Diese wird in erster Instanz von den Bezirksämtern, in zweiter und bei unmittelbaren Städten in erster Instanz von den Kreisregierungen unter oberster Leitung des Staatsministeriums des Innern ausgeübt. Maßgebend sind die Gemeindeordnungen vom 29. April 1869 für die Landesteile rechts des Rheins und für die Pfalz. Die Gemeinden rechts des Rheins haben städtische oder Landgemeindeverfassung; in der Pfalz besteht nur eine Form der Gemeindeverfassung. In den Städten und Märkten mit städtischer Verfassung werden die Gemeindeangelegenheiten durch den Magistrat als Verwaltungsbehörde und durch die Gemeindebevollmächtigten als Gemeindevertretung besorgt. Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister (in größeren Gemeinden zwei oder drei), aus einem oder mehreren rechtskundigen Räten, den bürgerlichen Magistratsräten und endlich aus sachverständigen Räten für einzelne Verwaltungszweige. Die rechtskundigen Bürgermeister und Räte werden nach 3 Jahren definitiv, sofern durch Dienstvertrag nicht eine andre Bestimmung getroffen wird, die nicht rechtskundigen Bürgermeister und Magistratsräte werden auf 6 Jahre gewählt. Die Gemeindebevollmächtigten werden auf 9 Jahre gewählt. In den Landgemeinden wird die Gemeindeverwaltung durch den Gemeindeausschuss besorgt; Vorstand desselben ist der Bürgermeister, Mitglieder des Ausschusses sind außer dem Bürgermeister ein Beigeordneter, 4–24 Gemeindebevollmächtigte, je nach der Größe der Gemeinde; die Mitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. In der Pfalz ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde der Gemeinderat, dessen Vollzugsorgan der Bürgermeister. Mitglieder des Gemeinderats sind der Bürgermeister, 1 oder 2 Adjunkten, 6–24 Gemeinderäte, je nach der Größe der Gemeinden. Sämtliche Mitglieder werden auf 5 Jahre gewählt. In allen Regierungsbezirken gibt es nach dem Gesetz vom 28. Mai 1852 auch Distriktsgemeinden. Ein Amtsbezirk kann eine Distriktsgemeinde bilden oder mehrere umfassen. Die Distriktsgemeinden haben hauptsächlich die Bestimmung, gewissen von einzelnen Gemeinden gar nicht oder schwer zu befriedigenden Bedürfnissen mit gemeinsamen Kräften abzuhelfen. Ihr Organ ist der auf 3 Jahre gewählte, jährlich wenigstens einmal zusammentretende Distriktsrat, der aus seinen Mitgliedern einen Ausschuss zur Leitung der laufenden Geschäfte wählt. Jeder Regierungsbezirk bildet eine Kreisgemeinde. Deren Vertretungsorgan gegenüber dem König ist der Landrat (zusammengesetzt aus Abgeordneten der Distriktsgemeinden, der Städte, der höchstbesteuerten Grundbesitzer, Vertretern der selbständigen Pfarrer und event. der im Kreis befindlichen Universität), dessen Hauptaufgabe in der Mitwirkung bei Feststellung des Kreisbudgets besteht. Der Landrat, der auf 6 Jahre gewählt wird, ist alle Jahre einmal zu berufen und wählt von 3 zu 3 Jahren aus seiner Mitte einen Ausschuss, der zusammentritt, wenn es die Kreisregierung für notwendig erachtet oder mindestens drei Ausschussmitglieder darauf antragen.
1972 gab es in Bayern eine Gebietsreform, daher sind die hier aufgeführten Regierungsbezirke nicht mit den heutigen Regierungsbezirken identisch. So kam z.B. die bis dato zu Mittelfranken gehörende Stadt Eichstätt zum Regierungsbezirk Oberbayern.
Für die innere Verwaltung ist das Land in 8 Regierungsbezirke eingeteilt, welche sich wiederum in insgesamt 163 Bezirksämter und 44 kreisunmittelbare Städte gliedern. (Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)
Das Königreich Bayern gliedert sich seit 1837 in 8 Regierungsbezirke:
- Regierungsbezirk Oberbayern mit einer Fläche von 16.725 km² und 1.323.888 Einwohnern (Jahr 1900):
Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist München mit den unmittelbaren Städten München, Freising, Ingolstadt, Landsberg, Rosenheim, Traunstein sowie den Bezirksämter Aibling, Aichach, Altötting, Berchtesgaden, Bruck, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Friedberg, Garmisch, Ingolstadt, Landsberg, Laufen, Miesbach, Mühldorf, München I, München II, Pfaffenhofen, Rosenheim, Schongau, Schrobenhausen, Starnberg, Tölz, Traunstein, Wasserburg, Weilheim, Wolfratshausen. - Regierungsbezirk Niederbayern mit einer Fläche von 10.757 km² und 678.192 Einwohnern (Jahr 1900):
Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Landshut mit den 4 unmittelbaren Städten Deggendorf, Landshut, Passau, Straubing) und 21 Bezirksämtern Bogen, Deggendorf, Dingolfing, Eggenfelden, Grafenau, Griesbach, Kelheim, Kötzting, Landau an der Isar, Landshut, Mainburg, Mallersdorf, Passau, Pfarrkirchen, Regen, Rottenburg, Straubing, Viechtach, Vilsbiburg, Vilshofen, Wegscheid, Wolfstein. - Regierungsbezirk Pfalz mit einer Fläche von 5928 km² und 831.678 Einwohnern (Jahr 1900): Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Speyer mit der unmittelbaren Stadt Landau und 13 Bezirksämtern Bergzabern, Dürkheim, Frankenthal, Germersheim, Homburg, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau, Ludwigshafen, Neustadt (Haardt), Pirmasens, Rockenhausen, Sankt Ingbert, Speyer, Zweibrücken.
- Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg mit einer Fläche von 9652 km² und 553.841 Einwohnern (Jahr 1900): Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Regensburg mit den unmittelbaren Städten Amberg, Neumarkt, Regensburg und 18 Bezirksämtern Amberg, Beilngries, Burglengenfeld, Cham, Eschenbach, Kemnath, Nabburg, Neumarkt, Neunburg vorm Wald, Neustadt an der Waldnaab, Oberviechtach, Parsberg, Regensburg, Riedenburg, Roding, Stadtamhof, Sulzbach, Tirschenreuth, Vohenstrauß, Waldmünchen.
- Regierungsbezirk Oberfranken mit einer Fläche von 6998 km² und 608.116 Einwohnern (Jahr 1900): Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Bayreuth mit den unmittelbaren Städten Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Hof, Kulmbach und 19 Bezirksämtern Bamberg I, Bamberg II, Bayreuth, Berneck, Ebermannstadt, Forchheim, Höchstadt an der Aisch, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Münchberg, Naila, Pegnitz, Rehau, Stadtsteinach, Staffelstein, Teuschnitz, Wunsiedel
- Regierungsbezirk Mittelfranken mit einer Fläche von 7583 km² und 815.895 Einwohnern (Jahr 1900): Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Ansbach mit den unmittelbaren Städten Ansbach, Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Schwabach, Weißenburg und 16 Bezirksämtern Ansbach, Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Feuchtwangen, Fürth, Gunzenhausen, Hersbruck, Hilpoltstein, Lauf, Neustadt an der Aisch, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Scheinfeld, Schwabach, Uffenheim, Weißenburg.
- Regierungsbezirk Unterfranken mit einer Fläche von 8401 km² und 650.766 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Würzburg mit den unmittelbaren Städten Aschaffenburg, Bad Kissingen, Kitzingen, Schweinfurt, Würzburg und 20 Bezirksämtern Alzenau, Aschaffenburg, Brückenau, Ebern, Gemünden, Gerolzhofen, Hammelburg, Haßfurt, Hofheim, Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, Königshofen, Lohr, Marktheidenfeld, Mellrichstadt, Miltenberg, Neustadt an der Saale, Obernburg, Ochsenfurt, Schweinfurt, Würzburg.
- Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg mit einer Fläche von 16.725 km² und 1.323.888 Einwohnern (Jahr 1900): Sitz der Kreisregierung und Bezirkshauptstadt ist Augsburg mit den unmittelbaren Städten Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Neuburg an der Donau, Neu-Ulm, Nördlingen und 19 Bezirksämtern Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Füssen, Günzburg, Illertissen, Kaufbeuren, Kempten, Krumbach, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Neuburg an der Donau, Neu-Ulm, Nördlingen, Oberdorf, Schwabmünchen, Sonthofen, Wertingen, Zusmarshausen.
Geschichte Bayerns:
Das Gebiet des heutigen Bayerns war ursprünglich von keltischen Bojern besiedelt. Im Jahr 15 vor Christus wurde das Land von den Römern unterworfen, die die Kolonien Augusta Vindelicorum (Augsburg), Regina Castra (Regensburg) und Castra Batava (Passau) gründeten. Das Land wurde Teil der Provinz Rätia und hieß im 4. und 5. Jahrhundert Raetia secunda. Römische Kultur und Sprache wurden heimisch. Während der Völkerwanderung besetzten die germanischen Markomannen und Quaden, die von ihrem bisherigen Wohnsitz, dem alten Bojerland Boihaemum (Böhmen), den Namen Bojovarii oder Baiwaren angenommen hatten, während der Teil westlich vom Lech in die Gewalt der Alemannen geriet. Die Baiwaren wohnten vom Fichtelgebirge bis an die Hochalpen, vom Lech bis nach Kärnten und Steiermark und unterstanden Herrschern die bald vom Fränkischen Reich abhängig wurden. 788 wurde das Land unter Tassilo III. dem Fränkischen Reich einverleibt. 1180 belehnte Kaiser Friedrich I. den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach mit dem Herzogtum. 1214 erwarb das Haus die Rheinpfalz. Herzog Albrecht IV. vereinigte die bayrischen Lande und führte 1506 die Unteilbarkeit ein.
Seit dem 16. Jahrhundert stand Bayern an der Spitze der katholischen Liga im Reich und dem Kaiserhaus sehr nahe. Maximilian I. (1597-1651) erwarb während des Dreißigjährigem Krieg von der pfälzischen Linie die Oberpfalz und die Kurwürde. Dessen Enkel Maximilian II. Emanuel (1679-1726) schloss sich im Spanischen Erbfolgekrieg an Frankreich an und stürzte sein Land dadurch ins Elend. Sein Sohn Karl Albrecht (1726-45), als Karl VII. 1742 zum Deutschen Kaiser gewählt, führte von Friedrich dem Großen unterstützt, seit 1740 Krieg gegen Österreich. Sein Sohn Maximilian III. Joseph (1745-77) schloss am 22. April 1745 mit Österreich den Frieden zu Füssen, reformierte die Gesetzgebung und löste 1773 den Jesuitenorden auf. Mit ihm erlosch die wittelsbach-bayrische Linie und Bayern kam an den Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz.
Die von Österreich geltend gemachten Ansprüche führten zum Bayrischen Erbfolgekrieg zwischen Österreich und Preußen 1778-79. 1799 starb Karl Theodor, ihm folgte Herzog Maximilian IV. Joseph von Zweibrücken. Für die 1801 im Luneviller Frieden an Frankreich abgetretenen linksrheinischen Besitzungen erhielt Bayern durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 reichen Ersatz in säkularisierten Bistümern und Abteien sowie Reichsstädten. Als Lohn für die Unterstützung Napoleons I. vergrößerte sich der Zuwachs Bayerns durch die Markgrafschaft Ansbach und Bayreuth, die Gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg. Bayern reichte nun vom Thüringer Wald bis zum Gardasee und von Vorarlberg bis Salzburg. 1806 erhielt der Kurfürst durch Napoleon I. die Souveränität und den Königstitel (König Maximilian I. Joseph) und trat am 12. Juli 1806 dem französisch kontrollierten Rheinbund bei. Nach den Siegen der Alliierten 1813 wechselte Bayern durch den Vertrag von Ried am 8. Oktober 1813 die Seiten und erhielt in den Pariser und Wiener Verträgen gegen die Rückgabe von Tirol, Vorarlberg, Salzburg und des Innviertels an Österreich die Rheinpfalz wieder.
Bayern wurde Mitglied im Deutschen Bund. 1833 trat Bayern dem Deutschen Zollverein bei. König Ludwig I. förderte insbesondere die Kunst und Wissenschaft und machte München zur Hauptstadt der modernen deutschen Kunst. Dennoch wurde seine Politik immer reaktionärer. Prozesse wegen Majestätsbeleidigung und Hochverrats wurden eingeleitet und erregten durch die Strenge allgemeinen Unwillen. Der Landtag missbillige u.a. auch die Entsendung von bayrischen Truppen nach Griechenland zur Unterstützung des jungen Königs Otto und die Bewilligung von bayrischen Staatsgeldern für eine griechische Anleihe. Evangelische Christen wurden allgemein benachteiligt, protestantische Soldaten mussten durch die Verordnung vom 14. August 1838 dem katholischen Militärgottesdienst beiwohnen und vor der Monstranz in die Knie gehen. 1844 wurde sogar der evangelische Gustav-Adolf-Verein verboten.
Die Affäre König Ludwigs I. mit der Tänzerin Lola Montez brachte das Fass zum Überlaufen und die daraus entstandenen Tumulte erhielten durch die Februarrevolution von 1848 einen politischen Charakter. Am 20. März 1848 legte Ludwig die Krone nieder. Ihm folgte sein Sohn Maximilian II. Die revolutionäre Bewegung in der Rheinpfalz im Mai 1849 wurde mit Hilfe preußischer Truppen unterdrückt. In der deutschen Politik schloss sich Bayern immer mehr Österreich an, besiegelte den Bund durch das Bündnis zu Bregenz und die Übernahme der Bundesexekution in Kurhessen 1850. In der Innenpolitik wurde unter dem Ministerium von der Pfordten die Polizeiwillkür immer beherrschender. 1864 wurde Maximilians II. Sohn als König Ludwig II. Regent von Bayern. 1866 nahm Bayern an der Seite Österreichs und anderen deutschen Mittelmächten am Deutschen Krieg teil. Nach der Niederlage musste es dafür durch Vertrag vom 22. August 1866 ein Gebiet (Enklave Kaulsdorf, das Bezirksamt Gersfeld und das Landgericht Orb) von 551 km² an Preußen abtreten. Zugleich ging Bayern ein Schutz- und Trutzbündnis mit dem Königreich Preußen ein.
Im Dezember 1866 übernahm der liberale Fürst Hohenlohe-Schillingfürst das Ministerium des Auswärtigen und schloss am 8. Juli 1867 die neuen Zollverträge ab, wurde aber 1869 durch die Klerikalen zum Rücktritt genötigt. 1870 erfolgte durch die Kriegserklärung Frankreichs an Preußen der Bündnisfall auch für Bayern. Im nun folgenden Deutsch-Französischen Krieg siegten die vereinigten deutschen Armeen 1871 mit der Einnahme von Paris. Mit dem Vertrag (Norddeutscher Bund) vom 23. November 1870 – Ratifizierung am 29. Januar 1871 in Berlin und unter Wahrung von Sonderrechten wurde Bayern ein Bundesstaat im Deutschen Reich. Otto von Bismarck unterstützte König Ludwig II. mit großen Geldsummen, der durch seine Bausucht Bayern in den finanziellen Ruin trieb, um die liberale bayrische Regierung Lutz, die reichsfreundlich war, an der Macht zu halten.
1886 führte die Verschwendungssucht des geistig überreizten Königs zu Konflikten, die schließlich zur Einsetzung einer Regentschaft und Überwachung Ludwigs II. führten. Am 13. Juni 1886 soll sich König Ludwig II. im Starnberger See das Leben genommen haben. Da Ludwig II. keine Kinder hatte, wurde sein Bruder Otto König von Bayern. Dieser war jedoch geisteskrank und so übernahm Prinz Luitpold, zweiter Sohn König Ludwigs I. die Regentschaft. Prinzregent Luitpold herrschte bis 1912 im Königreich Bayern.
Nach dessen Tod folgte ihm sein Sohn als Prinzregent Ludwig, König Otto wurde 1913 durch eine Verfassungsänderung entmachtet und Ludwig zu König Ludwig III. ernannte. Nach dem Ersten Weltkrieg (1914 – 1918) wurde der 73jährige bayerische König am 7. November 1918 infolge der Novemberrevolution entmachtet, floh zunächst nach Salzburg und starb am 18. September 1921 auf Schloss Sarvar in Ungarn.
In München übernahm Ende 1918 eine Rätediktatur unter Kurt Eisner (1867-1919) die Macht. Nach dessen Ermordung am Februar 1919 in München kam es zur Gegenrevolution unter Gustav von Kahr (1862-1934). Anfang der 1920ern erlebte Bayern schwere Auseinandersetzungen der politischen Lager, die im Hitlerputsch vom am 8. und 9. November 1923 gipfelten. 1933 übernahm in Bayern General Franz Ritter von Epp (1868-1947) als Reichstatthalter die Regierung in München. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bayern Teil der amerikanischen Besatzungszone. Mit der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 endete die Zugehörigkeit der Pfalz zu Bayern.
Der Freistaat Bayern aktuell:
Der heutige Freistaat Bayern mit der Landeshauptstadt München besteht aus
- dem ehemaligen Königreich Bayern ohne den 8. Regierungsbezirk Rheinpfalz. Dieser gehört durch Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung zum 1946 künstlich geschaffenen Land Rheinland-Pfalz.
- dem ehemaligen Herzogtum Sachsen-Coburg (seit 1920), südlicher Landesteil des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha.
- der Enklave um Ostheim (seit 1945), Landesteil des ehemaligen Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach
Das könnte Sie auch interessieren:
Bildergalerie
Quellenhinweise:
- „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
- „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
- „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
- Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statstischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
- „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
- „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
- „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
- „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
- „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
- „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
- „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
- „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
- „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
- „Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Ähnliche Seiten
Vorherige Seite | Nächste Seite |
---|---|
Städte im Deutschen Reich | München |