Gruss aus Baden!

Großherzogtum Baden

Das Großherzogtum Baden (1806 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Karlsruhe ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Baden.

Karlsruhe, Großherzogliches Schloss
Karlsruhe, Großherzogliches Schloss

Großherzogtum Baden 1806 – 1918

Großherzogtum Baden, Lage im Deutschen Reich

Das Großherzogtum Baden ist der Volkszahl nach der fünfte, dem Flächeninhalt nach der vierte Staat des Deutschen Reichs, im volkreichsten und best bebauten Teil von Süddeutschland, zwischen 7°31´ und 9°51´ östlicher Länge sowie zwischen 47°32´ und 49°47´ nördlicher Breite gelegen, im Norden an den bayrischen Regierungsbezirk Unterfranken und an Hessen (Provinz Starkenburg), im Westen, wo, wie größtenteils auch im Süden, der Rhein die Grenze bildet, an die bayrische Pfalz und das Elsaß, im Süden an die Schweizer Kantone Basel, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau, im Osten an Württemberg und Hohenzollern grenzend, bildet nahezu ein geschlossenes Ganze.

Landkarte Elsass-Lothringen, Baden, Württemberg, Pfalz
Landkarte Elsass-Lothringen, Baden, Württemberg, Pfalz

Bei einer Gesamtlänge der Grenzen von 1530 km beträgt die Rheingrenze 382 km. Die größte Breite hat Baden im Süden mit 139 km, dann verengert es sich zwischen Rastatt und Karlsruhe bis auf 18 km und erweitert sich darauf wieder gegen Norden bis zu 87 km. Die größte Länge von Südwest nach Nordost beträgt 235 km.

Wappen:

Das Wappen des Großherzogtums Baden zeigt im goldenen Feld einen roten Schrägrechtsbalken; der Schild wird von zwei rückwärts sehenden, gekrönten silbernen Greifen gehalten.

Großherzogtum Baden, Staatswappen
Großherzogtum Baden, Staatswappen

Landesfarben:

Großherzogtum Baden Flagge bis 1891
Großherzogtum Baden Flagge bis 1891
Großherzogtum Baden Flagge seit 1891
Großherzogtum Baden Flagge seit 1891

Die Landesfarben des Großherzogtums Baden sind Gelb, Rot, Gelb.

Orden:

Das Großherzogtum Baden hat vier Ritterorden:

  • den Hausorden der Treue, 1715 gestiftet, mit einer Klasse
  • den militärischen Karl Friedrich-Verdienstorden, 1807 gestiftet, mit drei Klassen (mit Pension verbunden)
  • den Orden vom Zähringer Löwen, 1812 gestiftet, mit fünf Klassen und einem Verdienstkreuz
  • den Orden Bertolds I., 1896 gestiftet, mit vier Klassen.

Außerdem gibt es noch je eine große und kleine goldene und silberne allgemeine Verdienstmedaille.

Hausorden der Treue
Hausorden der Treue
Orden vom Zähringer Löwen
Orden vom Zähringer Löwen
Militär. Karl Friedrichs Verdienstorden
Militär. Karl Friedrichs Verdienstorden

Bundesrat:

3 Stimmen

Reichstag:

14 Abgeordnete

Baden, Wappen - Karlsruhe
Baden, Wappen – Karlsruhe

Landesparlament des Großherzogtums Baden:

Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem 2 Kammersystem. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte 4. Oktober 1862. Die freie Ausübung der Religion ist gewährleistet. Die Ständeversammlung wird mindestens alle zwei Jahre berufen. Der Großherzog ernennt das Präsidium der Ersten Kammer, während die Zweite Kammer das Präsidium selbst wählt. Der Großherzog beruft und schließt die Ständeversammlung und kann das selbige vertagen und auflösen. Im Fall der Auflösung hat binnen 3 Monaten eine Neuwahl stattzufinden, und auch die Wahlen und Ernennungen zur Ersten Kammer sind zu erneuern. Die Stände bewilligen die Steuern, Anleihen und Domänenverkäufe; ihre Zustimmung ist erforderlich zu Erlass, Abänderung und authentischer Erläuterung der Gesetze. Das Budget ist zweijährig. Dasselbe sowie alle Finanzgesetze gehen zunächst an die Zweite Kammer. Die Erste Kammer votiert dieselben nur im Ganzen; im Fall ihre Mehrheit dagegen stimmt, entscheidet das Stimmenverhältnis beider Kammern zusammen. Zu Veränderungen und Ergänzungen der Verfassung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bei Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer erforderlich. Im Übrigen wird die Erste Kammer durch Anwesenheit von 10, die Zweite von 35 Mitgliedern beschlussfähig. Die Kammern haben das Recht des Gesetzesvorschlags, der Vorstellung und Beschwerde sowie der Ministeranklage. Die Abgeordneten der Universitäten und der Zweiten Kammer erhalten Diäten. Für die Zeit, in welcher die Kammern nicht versammelt sind, besteht ein ständischer Ausschuss, aus dem Präsidenten und 3 Mitgliedern von der Ersten und 6 Mitgliedern der Zweiten Kammer zusammengesetzt, welche von jeder Kammer für sich gewählt werden. Der Ausschuss prüft die Hauptstaatsrechnungen; im Notfall genügt seine Zustimmung zur Aufnahme einer Staatsanleihe.

Karlsruhe i. B., Ansicht mit Schloß
Karlsruhe i. B., Ansicht mit Schloß
  • Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog für je eine Landtagsperiode bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf 8 Jahre gewählten) Abgeordneten des grundherrlichen Adels, endlich aus 2 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten der zwei Landesuniversitäten.
  • Die Zweite Kammer besteht aus 63 Abgeordneten, 20 von 13 Städten und 43 der Landesbezirke; dieselben werden in allgemeiner, aber indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt und zwar alle 2 Jahre zur Hälfte.

Haupt- und Residenzstadt:

Karlsruhe = 111.200 Einwohner (1905) = 38. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.

Karlsruhe i. B., Aufziehen der Schloßwache
Karlsruhe i. B., Aufziehen der Schloßwache

Größe des Großherzogtums Baden:

15 081 km² = 273,9 Quadratmeilen

Gerichtsorganisation:

Das Großherzogtum Baden bildet des Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe, zu welchem 8 Landgerichte mit 60 Amtsgerichten gehören:

Oberlandesgericht Karlsruhe

  • Landgericht Freiburg (Breisgau) mit den Amtsgerichten Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg (Breisgau), Kenzingen, Lörrach, Müllheim (Baden), Neustadt (Schwarzwald), Staufen und Waldkirch (Breisgau).
  • Landgericht Heidelberg mit den Amtsgerichten Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch.
  • Landgericht Karlsruhe mit den Amtsgerichten Baden, Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Gernsbach (Murgtal), Karlsruhe (Baden), Pforzheim, Philippsburg (Baden) und Rastatt.
  • Landgericht Konstanz mit den Amtsgerichten Donaueschingen, Engen (Baden), Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell, Stockach, Ueberlingen und Villingen (Baden).
  • Landgericht Mannheim mit den Amtsgerichten Mannheim, Schwetzingen, und Weinheim.
  • Landgericht Mosbach mit den Amtsgerichten Adelsheim, Boxberg (Baden), Buchen, Eberbach (Baden), Mosbach (Baden), Neckarbischofsheim, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim.
  • Landgericht Offenburg mit den Amtsgerichten Achern, Bühl (Baden), Gengenbach, Kehl, Lahr (Baden), Oberkirch (Baden), Offenburg (Baden), Triberg und Wolfach.
  • Landgericht Waldshut mit den Amtsgerichten Bonndorf (Schwarzwald), Säckingen, St. Blasien, Schönau (Wiesental), Schopfheim und Waldshut.
Freiburg i. B., Kaiserstraße mit gotischem Brunnen
Freiburg i. B., Kaiserstraße mit gotischem Brunnen

Einwohner:

Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.142.849 Einwohner:

  • 1.059.592 männlich
  • 1.083.257 weiblich

Klima:

Im allgemeinen ist das Klima mild; naturgemäß aber bietet es zwischen der Rheinebene und den tiefen und geschützten Tälern des Mains und Neckar einer- und den Höhen des Schwarz- und Odenwaldes anderseits bedeutende Verschiedenheiten. Die Mitteltemperatur des Jahrs ist am höchsten in Mannheim (+10,88° C.), gefolgt von Freiburg (+10,87), Heidelberg (+10,74), Karlsruhe (+10,29). Den heißesten Sommer hat Mannheim mit +19,90, den kühlsten Sommer Höchenschwand mit +14,56, den kältesten Winter Villingen mit -2,08, den mildesten Heidelberg mit +2,23 aufzuweisen. Während am westlichen Saum des Schwarz- und des Odenwaldes Kastanien und Mandeln reifen, erheben sich die Kuppen des Schwarzwaldes über die Grenze des Baumwuchses und der Schnee verschwindet nur in den kurzen Sommermonaten. Die kältesten Gegenden sind jedoch keineswegs die höchsten Teile des Schwarzwaldes, sondern die gegen die wärmeren Luftströmungen von Westen abgeschlossene Hochebene der Baar, wo Villingen neben der genannten tiefen mittleren Wintertemperatur häufig unter 25° C. fallende Mindestwerte zeigt.

Heidelberg am Neckar
Heidelberg am Neckar

Gewässer:

Wichtigster Fluss ist der Rhein als Grenzfluss mit seinen Nebenflüssen Wutach, Wiese, Kinzig, Murg, Neckar (mit Enz), im Nordost-Zipfel der Tauber zum Main, Brege-Brigach-Donau (etwa bis Sigmaringen), Anteil am Bodensee.

Bewohner:

Die Badener gehören im Oberland dem alemannischen, im Unterland dem fränkischen (pfälzischen), im Südosten, dem schwäbischen Volksstamm an; entsprechend verteilen sich die Mundarten. Dazwischen treten Mischungen von Stamm und Dialekt auf, namentlich in der Gegend zwischen Ortenau und Pfalz, in der zu den alemannischen und fränkischen auch schwäbischen Elemente gekommen sind (rheinschwäbisch). Die Murg bildet die Grenze zwischen Alemannen und Franken. Der alemannische Stamm hat sich am reinsten in den südlichen Tälern des Schwarzwaldes erhalten. Aus Württemberg greift stellenweise das Gebiet der Schwaben hinüber, namentlich am Bodensee. In verschiedenen Landesgegenden sind die Volkstrachten bei der Landbevölkerung noch in Gebrauch, so im Markgräfler- und Hanauerland, im Hauensteinschen und in zahlreichen Tälern des Schwarzwaldes.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

133/km²

Mannheim, Friedrichsplatz
Mannheim, Friedrichsplatz

Bildung:

Das gesamte, reich, gegliederte Unterrichts- und Schulwesen in Baden steht unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Staates. Es bestehen 2 Universitäten, Heidelberg (mit protestantisch-theologischer Fakultät) und Freiburg (mit katholisch-theologischer Fakultät), 14 Gymnasien, 2 Progymnasien, 3 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien, 7 Oberrealschulen, 17 Realschulen, 10 höhere Bürgerschulen, 7 höhere Mädchenschulen; außerdem sind 46 Privatmittelschulen, meist für Mädchen, vorhanden. Einfache und erweiterte Volksschulen gibt es 1583, daneben 20 Waisen-, Rettungs-, und Erziehungsanstalten mit Volksschulunterricht und 5 Privatvolksschulen. An Lehrerbildungsanstalten gibt es 4 Schullehrerseminare und 3 Präparandenschulen für diese, 1 Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe und 1 Lehrerinnenseminar und 3 mit höheren Mädchenschulen verbundene entsprechende Anstalten vorhanden. Über die Volksschule führt die Gemeinde durch den Ortsschulrat (bestehend aus dem Bürgermeister, dem Schullehrer und 3-5 gewählten Mitgliedern) die lokale Aufsicht unter der allgemeinen Aufsicht von 13 Kreisschulräten. Mit der Volksschule, deren Unterricht obligatorisch vom vollendeten 6. bis 14. Lebensjahr währt, ist eine Industrieschule für Mädchen verbunden, auch besteht allgemein ein- bis zweijähriger Christenlehr- (Sonntagsschul-) Unterricht für die aus der Volksschule Entlassenen. Außerdem verfügt Baden über eine polytechnische Schule in Karlsruhe (seit 1825), eine Akademie der bildenden Künste (seit 1860), Musikschule, Kunstgewerbeschulen in Karlsruhe und Pforzheim, 1 Baugewerk- und eine Malerinnenschule in Karlsruhe, ferner 78 gewerbliche Fortbildungsschulen, 2 Taubstummeninstitute (in Meersburg und in Gerlachsheim), eine Blindenerziehungsanstalt in Ilvesheim, eine Ackerbau- und eine Obstbauschule (Hochburg, bzw. Augustenberg) 12 landwirtschaftliche Winterschulen und verschiedene zahlreiche andere Fachschulen. Hinzu kommen 525 Kleinkinderschulen, Kinderbewahrungsanstalten und Kindergärten.

Heidelberg, Die Universität
Heidelberg, Die Universität

Religion:

Die rechtliche Stellung der kirchlichen Gemeinschaften gegenüber dem Staat ist durch das Gesetz vom 9. Oktober 1860 geregelt. Dieses beruht auf dem Grundsatz, dass die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbstständig verwalten, dass dagegen der Staat das, was auf seinem Rechtsgebiet liegt, selbst in die Hand nimmt und durch seine ihm verantwortlichen Beamten besorgen lässt. Hieraus ergab sich die Trennung der Volksschule von der Kirche und die Einführung der bürgerlichen Eheschließung und Standesbuchführung. Die Grundlagen der evangelischen Kirche bilden die Pfarr- oder Kirchengemeinden, deren jede durch einen Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig wiederkehrenden, aus sämtlichen Geistlichen und einer gleichen Anzahl gewählter Kirchenältesten zusammengesetzten Diözesansynoden unter dem Vorsitz der Dekane. Als Repräsentant der Gesamtkirche oder Landesgemeinde erscheint die periodisch sich versammelnde Generalsynode, welche aus dem vom Großherzog ernannten Prälaten der evangelischen Landeskirche, 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle fünf Jahre neu gewählt und einberufen wird. Oberste Kirchenbehörde ist der vom Großherzog ernannte, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Oberkirchenrat. Die Zahl der Dekanate ist 27, die der Pfarreien 380. Die Vereinigung (Union) der lutherischen und reformierten Kirche erfolgte 1821. Die katholische Kirche ist durch die für die oberrheinische Kirchenprovinz erlassenen päpstlichen Bullen von 1821 und 1827 und das landesherrliche Edikt von 1830 organisiert; Landesbischof ist der Erzbischof von Freiburg, zugleich Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz; ihm unterstehen 35 Landkapitel mit je einem Dekan und 660 Pfarreien. Die Israeliten haben einen Oberrat in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.

Freiburg i. B., Münster
Freiburg i. B., Münster

Militär:

Das badische Militär bildet nach der mit Preußen abgeschlossenen Konvention seit 1871 einen Teil des preußischen Heeres, und zwar den größten Teil des 14. Armeekorps. Baden stellt 9 Infanterieregimenter (Nr. 109–114, Nr. 142, 169 und 170), 3 Dragonerregimenter (Nr. 20 bis 22), 5 Feldartillerieregimenter (Nr. 14, 30, 50, 66 und 76), 1 Fußartillerieregiment, 1 Pionier- und 1 Trainbataillon (alle drei Nr. 14), Landwehrbezirke bestehen 14. Ein kleiner Teil der Truppen steht im Elsaß, während preußische Truppen in Baden garnisonieren. In Karlsruhe befindet sich ein Kadettenhaus, in Ettlingen eine Unteroffizierschule. Seit der Entfestigung von Rastatt besitzt Baden nur die zum Festungsbezirk Straßburg gehörenden Forts bei Kehl.

Wirtschaft:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind sehr günstig.

  • Landwirtschaft ist blühend und liefert Getreide über Bedarf, hervorragender Weinbau. Getreide und Feldfrüchte aller Art, Küchengewächse, Obst, Hopfen, Tabak und an warmen Stellen Mandeln und edle Kastanien.
  • Bergbau ist nicht von Bedeutung. Am wichtigsten ist die Gewinnung von Salz. Großer Reichtum an Mineralquellen.
  • Industrie hat sich verhältnismäßig spät entwickelt, ist aber jetzt durch Ausnutzung der Wasserkraft recht bedeutend. Maschinenbau in Mannheim und Karlsruhe, Schmuck in Pforzheim von Weltbedeutung, bedeutende chemische Fabriken, Uhrenindustrie im Schwarzwald. Bemerkenswert ist auch die Drehorgelfabrikation in Waldkirch.
  • Handel ist sehr lebhaft, Haupthandelsplatz ist Mannheim.
Pforzheim, Marktplatz
Pforzheim, Marktplatz

Postwesen und Briefmarken:

Das Großherzog Baden verfügte bis 1871 über eine eigene Posthoheit. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u. a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Am 4. Mai 1871 übernahm die Reichspost auch in Baden den gesamten Postbetrieb.

Großherzogtum Baden, 7 Kreuzer bis 1871
Großherzogtum Baden, 7 Kreuzer bis 1871
Großherzogtum Baden, Land-Post, 3 Kreuzer 1862 - 1871
Großherzogtum Baden, Land-Post, 3 Kreuzer 1862 – 1871

Währungen und Münzen:

vor 1872 1 Gulden = 60 Kreuzer
ab 1872 = 1 Mark = 100 Pfennig

Hymne des Großherzogtums Baden:

Großherzogtum Baden, Hymne
Großherzogtum Baden, Hymne

Heil unserm Fürsten, Heil!

Text: unbekannter Verfasser

Melodie nach „God save the King

Badenhymne, Heil unserm Fürsten, Heil!
Badenhymne, Heil unserm Fürsten, Heil!

Regenten:

regierendes Fürstenhaus: Zähringen, Ahnherr Graf Berthold († 982)

Titel: „Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen“

Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach dem Erstgeburtsrecht und der Linearerbfolge im Mannesstamm, im Fall des Erlöschens des Mannesstamms auf männliche Nachkommen badischer Prinzessinnen übergehend. Der Großherzog bekennt sich mit dem großherzoglichen Haus zur evangelischen Konfession.

Friedrich Großherzog von Baden
Friedrich Großherzog von Baden

Großherzöge Badens 1806 – 1918:

  • 25.07.1806 – 10.06.1811 Karl Friedrich 1728 – 1811
  • 10.06.1811 – 08.12.1818 Karl Ludwig Friedrich 1786 – 1818
  • 08.12.1818 – 30.03.1830 Ludwig I. Wilhelm August 1763 – 1830
  • 30.03.1830 – 24.04.1852 Leopold I. 1790 – 1852
  • 24.04.1852 – 05.09.1856 Ludwig II. 1824 – 1858
  • 05.09.1856 – 28.09.1907 Friedrich I. (seit 24.04.1852 Regent)
  • 28.09.1907 – 22.11.1918 Großherzog Friedrich II.
Stammbaum der Großherzöge Badens 1806-1918 (Zähringer)
Stammbaum der Großherzöge Badens 1806-1918 (Zähringer)

Organisation der Verwaltungsbehörden:

An der Spitze der Staatsverwaltung des Großherzogtums Baden steht das Staatsministerium, bestehend aus dem Präsidenten des Staatsministeriums, den Departementschefs und besonders ernannten Mitgliedern als verantwortlichen Ministern. Die vorsitzenden Räte der Ministerien und einige andere höhere Beamte können zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzu gezogen werden.

Oberste Regierungsbehörden sind das Staatsministerium:

  • das Ministerium Großherzoglichen Hauses, der Reichssachen und des Auswärtigen
  • das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts
  • das Ministerium des Inneren
  • das Ministerium der Finanzen
Waldshut, Hauptstraße
Waldshut, Hauptstraße

Administrative Gliederung des Großherzogtums Baden:

Das Großherzogtum Baden ist eingeteilt in 4 landeskommissarische Bezirke mit 53 Amtsbezirke eingeteilt, darunter die Stadtamtsbezirke Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Heidelberg und Freiburg. Die Zahl aller Wohnorte beträgt (im Jahr 1880) 7697, davon 114 Städte, 1609 Dörfer, 1733 Weiler, 642 Gruppen von Höfen und Häusern, 3599 einzelne Höfe und Häuser.

Die Kreis – und Bezirksämter stehen unter Aussicht des Ministerium des Inneren. Alle Stadt- und Landgemeinden sind den Bezirksämtern unterstellt. Die Gemeindebehörden heißen in den Städteordnungen unterstellten Städten „Stadtrat“, in den übrigen Städten und Landgemeinden „Gemeinderat“ (Bürgermeisteramt).

(Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)

  1. Bezirk Konstanz mit einer Fläche von 4 168 km² und 297 242 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut.
    1. Kreis Konstanz mit einer Fläche von 1 866 km² und 144 276 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Stockach, Überlingen
    2. Kreis Villingen mit einer Fläche von 1 062 km² und 74 283 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Donaueschingen, Triberg, Villingen
    3. Kreis Waldshut mit einer Fläche von 1 240 km² und 78 683 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bonndorf, Säckingen, Sankt Blasien, Waldshut
  2. Bezirk Freiburg mit einer Fläche von 4 748 km² und 510 274 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Freiburg, Lörrach und Offenburg:
    1. Kreis Freiburg mit einer Fläche von 2 191 km² und 234 717 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Neustadt, Staufen, Waldkirch
    2. Kreis Lörrach mit einer Fläche von 958 km² und 102 453 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Lörrach, Müllheim, Schönau, Schopfheim
    3. Kreis Offenburg mit einer Fläche von 1 599 km² und 173 104 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Kehl, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Wolfach
  3. Bezirk Karlsruhe mit einer Fläche von 2 567 km² und 517 434 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Baden und Karlsruhe)
    1. Kreis Baden mit einer Fläche von 1 044 km² und 148 684 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Achern, Baden, Bühl, Rastatt
    2. Kreis Karlsruhe mit einer Fläche von 1 523 km² und 368 750 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim
  4. Bezirk Mannheim mit einer Fläche von 3 598 km² und 542 994 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach
    1. Kreis Mannheim mit einer Fläche von 465 km² und 225 508 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Mannheim, Schwetzingen, Weinheim
    2. Kreis Heidelberg mit einer Fläche von 972 km² und 166 791 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Eppingen, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch
    3. Kreis Mosbach mit einer Fläche von 2 161 km² und 150 695 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Adelsheim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Mosbach, Tauberbischofsheim, Wertheim
Mosbach, Kirchplatz mit Kirche und Pfarrhäusern
Mosbach, Kirchplatz mit Kirche und Pfarrhäusern

Geschichte Badens:

Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung
Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung

Das Großherzogtum Baden wurde von Napoleon I. aus vielen verschiedenen, vorher unter anderen Herren stehenden Gebieten gebildet. Von einer Geschichte des Staates Baden kann daher bis 1803 nicht die Rede sein, sondern nur von einer Geschichte der Dynastie und ihrer Besitzungen, die sich nur wenig mit dem Großherzogtum decken. Neben den Herzögen der Alemannen und Schwaben erlangte das von der alten Herzogsfamilie abstammende Geschlecht der Zähringer (nach der im 11. Jahrhundert erbauten Burg Zähringen im Breisgau) Bedeutung. Berthold I. erhielt 1061 von Kaiser Heinrichs III. Witwe das Herzogtum Kärnten. Bertholds I. jüngerer Sohn, Hermann I., der die Herrschaft Hochberg im Breisgau und die Burg Baden besaß, führte als Besitzer der Mark Verona den Titel Markgraf und da auch noch im 12. Jahrhundert Zweige dieses Hauses Markgrafen von Verona waren, so ging der Titel „Markgrafschaft“ auch auf ihre Erblande über. Hermann II. nahm in Baden seinen Sitz und nannte sich seit 1112 nach dieser Burg. So entstand die Markgrafschaft Baden, von deren Herrscherhaus sich wiederholt Seitenlinien (Hochberg, Röteln u.a.) abzweigten.

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Als Staatsgründer kann erst Bernhard I. (gestorben 1431) gelten, der mit seinem Bruder vereinbarte, dass das Land nie in mehr als zwei Linien geteilt werde und in jeder das Erstgeburtsrecht gelten solle. Seine Nachfolger Jakob I. (1431-53) und Karl I. (1453-75) konnten sich zwar nur schwer gegenüber ihren Nachbarn behaupten, doch wurde unter Christoph I. (gestorben 1527) noch einmal die ganze Markgrafschaft vereinigt. Mit seinem Tode zerfiel bis 1771 das Land wieder in die obere Markgrafschaft oder Baden-Baden und in die untere Markgrafschaft oder Baden-Durlach (anfangs mit der Hauptstadt Pforzheim, später Durlach). Stammväter der beiden Linien sind Bernhard III. und Ernst. Die von beiden Linien beherrschten Gebiete blieben fortan in der Hauptsache unverändert, bildeten aber unbedeutende Kleinstaaten. Baden-Baden war katholisch, Baden-Durlach seit 1555 endgültig evangelisch. Infolge der Besetzung des linken Rheinufers durch Frankreich gewann Baden im Jahr 1803 das Bistum Konstanz, Teile der Bistümer Basel, Straßburg und Speyer, der pfälzischen Ämter Bretten, Heidelberg, Ladenburg und Mannheim, das Stift Odenheim, die Abtei Frauenalb, Schwarzbach, Allerheiligen, Lichtental, Gengenbach, Ettenheim, Petershausen und Salmansweiler, die Herrschaft Lahr und die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell, Überlingen, Pfullendorf, insgesamt 3500 km² mit 240.000 Einwohnern. Dem neuen Kurfürstentum wurden 1805 auch noch der Breisgau mit Freiburg, die Baar mit Villingen, die Ortenau, das Stift St. Blasien, die Grafschaft Bonndorf und die Stadt Konstanz, zusammen 2530 km² mit 160.000 Einwohnern einverleibt.

Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, 1812
Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, 1812

Mit dem Beitritt zum Rheinbund am 12. Juli 1806 erhielt der Kurfürst volle Souveränität über alle in seinem Gebiet gelegenen, bisher reichsunmittelbaren Stände und Ritter und den Titel Großherzog. Das neue Großherzogtum wurde in zehn Kreise eingeteilt, war politisch ein Vasallenstaat Napoleons I. und wurde nach französischem Muster organisiert. Dem Großherzog Karl Friedrich folgte 1811 sein Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811-18), der mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie Beauharnais (1789-1860) vermählt war. Er schloss sich nach der Schlacht bei Leipzig den Verbündeten an, bekam die Erhaltung der Souveränität und seines Gebiets zugesichert, trat 1815 in den Deutschen Bund ein, sicherte 1817 gesetzlich die Unteilbarkeit des Landes, ordnete die Erfolge und gab seinem Land am 22. August 1818 eine Verfassung. Sein Vaters Bruder, Großherzog Ludwig I. Wilhelm August (1818-30) vereinigte 1821 nach preußischem Vorbild das reformierte und das lutherische Glaubensbekenntnis zu einer evangelischen Landeskirche und gründete 1827 das Erzbistum Freiburg unter vollständiger Wahrung der Staatshoheit.

Konstanz
Konstanz

Sein Stiefbruder Leopold (1830-52), aus der morganatischen (nicht standesgemäßen) Ehe des Großherzogs Karl Friedrich mit der Gräfin von Hochberg, der „Volksfreund“, entsprach den Wünschen nach Pressefreiheit, Nationalkirche, Handelsunion, Schwurgericht etc., führte zeitgemäße Reformen ein und erreichte 1835 den Anschluss Badens an den Deutschen Zollverein. Im Jahr 1838 wurde der Bau der ersten Staatsbahn MannheimBasel begonnen. Unter dem reaktionären Ministerium des Freiherrn von Blittersdorf (1835-43) kam es zwischen Regierung und Landtag zu starken Spannungen. Als am 9. Februar 1848 die plötzliche Auflösung des Landtages erfolgte, brach die Februarrevolution aus. Die republikanischen Erhebungen Heckers im April und Struves im September 1848 wurden durch die Kämpfe bei Kandern, Freiburg und Staufen von württembergischen und hessischen Truppen unterdrückt, aber dennoch meuterte 1849 nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen am 13. und 14. Mai, die badische Garnisonen in Karlsruhe und Rastatt. Der Großherzog floh in die bayerische Festung Germersheim. An die Spitze der nunmehr gebildeten Republik trat ein provisorisches Exekutivkomitee unter dem französisch sprechenden Polen Ludwig Mieroslawski (1814-1878). Erst durch das Eingreifen preußischer Truppen unter den Prinzen Wilhelm und Friedrich Karl wurde nach den Siegen von Waghäusel und Muggensturm die alte Ordnung wieder hergestellt. Der Großherzog kehrte am 18. August 1849 nach Karlsruhe zurück. Von den Anführern der Revolution kamen viele ins Zuchthaus, andere wurden standrechtlich erschossen.

Gruss aus Baden-Baden
Gruss aus Baden-Baden

Als am 24. April 1852 Großherzog Leopold starb, folgte ihm sein Sohn Friedrich, zunächst als Regent für den regierungsunfähigen Bruder Ludwig, seit 5. September 1856 als Großherzog. Langjährige Streitigkeiten mit der katholischen Kirche wurden 1861 unter dem liberalen Ministerium Stabel durch Vereinbarung mit dem Erzbischof von Freiburg beendet. Daran reihte sich eine Umgestaltung der Organisation des Landes in freiheitlichem Sinn (Gewerbefreiheit, Selbstverwaltung etc.). Der Minister des Äußeren Freiherr von Roggenbach suchte enge Anlehnung an Preußen, musste aber sein Amtsbereich am 19. Oktober 1865 an Ludwig von Edelsheim abtreten. Baden stand im Deutschen Krieg von 1866 auf der Seite Österreichs. Im 8. Bundeskorps kämpfte die badische Division erfolglos bei Hundheim (23. Juli) und Werbach (24. Juli) und schied noch während des Krieges aus dem Deutschen Bund aus. Baden musste infolge des Friedensschlusses vom 17. August 1866 6 Millionen Gulden Kriegskosten an Preußen zahlen und schloss eine Militärkonvention mit Preußen ab. Mathy (bis 1868), Jolly (bis 1876), Freydorf (bis 1876) und der preußische General von Beyer bildeten ein neues liberales Ministerium.

1. Badisches Leib "Grenadier" Regiment No. 109 Karlsruhe
1. Badisches Leib „Grenadier“ Regiment No. 109 Karlsruhe

Im Jahr 1869 wurde die Zivilehe eingeführt. Am Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 nahmen die badischen Truppen unter General von Werder teil und zeichneten sich besonders bei Ruits und Belfort aus. Am 15. November 1870 schloss Baden in Versailles einen Verfassungsvertrag mit dem Norddeutschen Bund und am 25. November mit Preußen eine Militärkonvention ab. Wirtschaftlich erlebte Baden nach dem Frieden einen enormen Aufschwung. 1884 wurde die Einführung einer allgemeinen Einkommenssteuer beschlossen. 1904 wurde das allgemeine direkte Wahlrecht für die Zweite Kammer, 1909 nach dem Proportionalwahlsystem, eingeführt. Nach dem Tode des Großherzogs Friedrich (28. September 1907) übernahm dessen Sohn als Friedrich II. die Regierung. Am 22. November 1918 verzichtete er, infolge der Novemberrevolution in Deutschland, als letzter badischer Großherzog auf dem Thron.

Großherzogliche Badische Staats-Eisenbahn
Großherzogliche Badische Staats-Eisenbahn

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurden die beiden Länder Baden und Württemberg zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden (als „Württemberg-Baden“) und der französischen im Süden (als „Württemberg-Hohenzollern“) aufgeteilt. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden diese neuen Gebiete zwei Bundesländer. 1952 vereinigten sich (Süd-)“Baden“ mit „Württemberg-Baden“ und „Württemberg-Hohenzollern“ zum neuen Bundesland Baden-Württemberg mit Stuttgart als Hauptstadt.

Baden-Württemberg aktuell:

Das heutige Bundesland Baden-Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart besteht seit 1952 aus

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Quellenhinweise:

  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 20 Bänden, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911

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3 Kommentare

  1. Leider hat der geschichtliche Text einen Fehler:
    Richtig ist, dass am 22. November 1918 der Großherzog Friedrich die Abdankungsurkunde unterzeichnete.
    Damit wurde der Grundstein für die Republik Baden gelegt.
    Die verfassungsgebende Landesversammlung (als Ersatz für den Landtag) wurde am 5. Januar 1919 vom badischen Volk mit sehr hoher Wahlbeteiligung per Volksabstimmung gewählt.
    Da das Deutsch Reich bis dato in Form der „Weimarer Republik“ formaljuristisch noch nicht konstituiert war, war der neue selbständige Bundesstaat Republik Baden mit seiner Verfassung vom 21. März 1919 auch nicht in der „Weimarer Republik“ verankert. Er war somit völkerrechtlich ein souveräner Staat in der Staatengemeinschaft.
    Am 14. August 1919 trat die „Weimarer Verfassung“ in Kraft. Von diesem Tag an wurde der selbständige Bundesstaat Republik Baden von der völkerrechtswidrig installierten „Weimarer Republik“ als „Land Republik Baden“ überlagert. Diese Überlagerung setzte sich über das 3. Reich und seinen Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland / Neuschwabenland bis heute fort.
    Alle anderen, in den Geschichtsbüchern stehenden, Angaben sind gefälscht.
    Zum besseren Verständnis sei auf das Video
    Badisches Extrablatt 1 https://youtu.be/v0dyGk5g8Lc und
    Badisches Extrablatt 2: https://youtu.be/Z1tYmPyFsPg hingewiesen.
    Das Badische Extrablatt ist auch als word Dokument verfügbar.
    Bitte die Geschichte auf die Richtigkeit bringen.

    1. Manchmal sollte man einfach die Realität anerkennen!
      Jedenfalls bingen derartige Spitzfindigkeiten nichts!

    2. Baden war und blieb Bestandteil des Deutschen Reiches.Der Übergang von der Monarchie zur Republik änderte hieran gar nichts,da das Deutsche Reich lediglich seine Organisationsform änderte,aber natürlich nicht seine Identität.Baden war somit zu keinem Zeitpunkt ein souveräner Staat.

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