Die Bundesstaaten des Deutschen Reiches 1871 – 1918 (Kaiserreich)
Anmerkungen zur Karte „Deutsches Reich 1871 – 1918“:
- Das Königreich Preußen mit seinen Provinzen ist grau dargestellt.
- Thüringen, besteht aus 8 kleineren Staaten (Thüringische Staaten).
- Es existieren das Königreich Sachsen und die preußische Provinz Sachsen,
- sowie das Großherzogtum Hessen und die preußische Provinz Hessen-Nassau.
25 Bundesstaaten:
Das Deutsche Reich umfasst neben dem Reichsland Elsaß-Lothringen 25 Bundesstaaten:
4 Königreiche:
6 Großherzogtümer:
5 Herzogtümer:
7 Fürstentümer:
- Schwarzburg-Rudolstadt
- Schwarzburg-Sondershausen
- Waldeck
- Reuß älterer Linie
- Reuß jüngerer Linie
- Lippe
- Schaumburg-Lippe
3 Freie Städte:
Reichsland Elsaß-Lothringen
Das Reichsland Elsaß-Lothringen nimmt einen Sonderstatus im Deutschen Reich ein. Es wird von einem kaiserlichen Statthalter regiert, der einen Teil der landesherrlichen Befugnisse des Kaisers ausübt. Elsaß-Lothringen entsendet 15 Abgeordnete in den Reichstag ist aber im Bundesrat nicht vertreten.
Preußische Provinzen:
Das Königreich Preußen umfasst 12 Provinzen und die beiden abgesonderten Bezirke Stadt Berlin und Fürstentümer Hohenzollern:
- Berlin
- Brandenburg
- Hannover
- Hessen-Nassau
- Ostpreußen
- Pommern
- Posen
- Rheinland
- Sachsen
- Schlesien
- Schleswig-Holstein
- Westfalen
- Westpreußen
- Hohenzollern
Bundesstaaten des Deutschen Reiches 1871 – 1918 (Kaiserreich)
Der Begriff Bundesstaaten ist die herkömmliche, aber ungenaue Bezeichnung für die einzelnen Staaten, die zusammen einen sogenannten Staatenbund oder einen Bundesstaat bilden; namentlich braucht die Reichsverfassung diese Bezeichnung für die zum Deutschen Reich vereinigten deutschen Staaten.
Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 besagt:
„Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.„
→ weitere Landkarten Deutsches Reich
Die Reichsangehörigkeit setzt die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat voraus, sie wird mit der Staatsangehörigkeit erworben und endigt mit derselben. Die Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit heißt Staatsangehörigkeitsausweis (Heimatschein).
Deutsche Schutzgebiete (Kolonien)
Die deutschen Kolonien gehören nicht zum Bundesgebiet des Deutschen Reiches, deren Rechtsverhältnisse sind im Schutzgebietegesetz vom 17. April 1886 geregelt.
- Deutsch-Südwestafrika
- Deutsch-Ostafrika
- Kamerun
- Togo
- Samoa
- Kiautschou
- Deutsche Südsee-Schutzgebiete
- Deutsch-Neuguinea (Bismarck-Archipel, Neupommern, Neumecklenburg)
- Karolinen
- Marianen
- Marshall-Inseln
Bundesländer aktuell
Die Bundesrepublik Deutschland, 1949 gegründet, besteht seit 1990 aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Im Gegensatz zum Deutschen Bund (von 1815 bis 1866) bilden sie keinen losen Staatenbund, sondern nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat. Die Bundesländer sind im Bundesrat vertreten. Der Bundesrat ist das „Parlament der Länderregierungen“. Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein (Artikel 51 Abs. 1 GG).
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Residenzstädte der deutschen Bundesstaaten
Die Haupt- und Residenzstädte der deutschen Bundesstaaten: Altenburg, Arolsen, Berlin, Braunschweig, Bückeburg, Coburg, Darmstadt, Dessau, Detmold, Dresden, Gera, Gotha, Greiz, Karlsruhe, Meiningen, München, Neustrelitz, Oldenburg, Residenz, Residenzstädte, Rudolstadt, Schwerin, Sondershausen, Stuttgart, Weimar
Quellenhinweise:
- „Meyers Konversations-Lexikon“ 5. Auflage in 17 Bänden 1893 – 1897
- „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1906 – 1908
- „Meyers Kleines Konversations-Lexikon“, 7. Auflage in 6 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
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