In Deutschland lag das Maß- und Gewichtswesen durch seine innere Zersplitterung sehr im Argen. Im alten Reich hatte fast jede Stadt und jedes Ländchen eigenes Maß und Gewicht übernommen, da dies zu den Forderungen politischer Selbständigkeit gehörte. So besaß z.B. (nach Grimm „Maß- und Gewichtssysteme in Hessen“, 1840) Pommern allein 65 verschiedene Getreidescheffel, Hessen etwa 40 verschiedene Ellen und mehrere hundert Ruten, die Stadt Hof hatte 3 verschiedene Pfundgewichte. Handel und Verkehr wurden durch diese bunte Mannigfaltigkeit erklärlicherweise sehr erschwert, die Staaten des deutschen Zollvereins führten zwar 1856 das Zollpfund (500g) ein, doch war seine Teilung in den einzelnen Staaten wieder verschieden. Auf Veranlassung der deutschen Bundesversammlung trat 1865 in Anbetracht der großen volkswirtschaftlichen Vorteile eines nicht nur nationalen, sondern sogar internationalen Maß- und Gewichtssystems eine Kommission zusammen, welche die Annahme des Meters als Maßeinheit vorbereiten sollte. Der Deutsche Krieg von 1866 löste den Deutschen Bund auf, aber der Norddeutsche Bund nahm in der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 das metrische System an. Seit dem 1. Januar 1872 gilt diese Maß- und Gewichtsordnung auch für das Deutsche Reich.