Das Königreich Sachsen (1806 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.
Dresden ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreich Sachsens.
Neben dem Königreich Sachsen existierte im Deutschen Reich (Kaiserreich) auch die preußische Provinz Sachsen.
Königreich Sachsen 1806 – 1918
Das Königreich Sachsen ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Hinsichtlich des Flächeninhalts ist es der fünfte, hinsichtlich der Bevölkerung der dritte Staat des Deutschen Reiches. Das Königreich erstreckt sich von 50°10´-51°29´ nördlicher Breite und von 11°53´-15°4´ östlicher Länge.
Mit Ausnahme einiger kleiner Parzellen von 15,26 km² Fläche (darunter Ziegelheim und Liebschwitz mit Taubenpreskeln) bildet das Königreich ein geschlossenes Ganze, das im Osten und Norden von den preußischen Provinzen Schlesien und Sachsen, im Westen von der Provinz Sachsen, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Fürstentum Reuß j.L., im Südwesten von Bayern und Böhmen, im Süden und Südosten von Böhmen begrenzt wird. Die Grenzlinie hat eine Länge von 1226 km, wovon 487 km zugleich Reichsgrenze sind. Die größte Längenausdehnung von Westen nach Osten beträgt 210, die größte Breite von Norden nach Süden 150 km.
Wappen:
Das Staatswappen des Königreichs Sachsen ist ein Schild, von Schwarz und Gold zehnfach quergestreift, mit schräg rechts darübergelegtem grünen Rautenkranz. Er ist vom Hausorden der Rautenkrone (Band mit der Devise: „Providentiae memor“) umhangen, von einer Königskrone bedeckt und von zwei goldenen Löwen gehalten.
Das neue Majestätswappen (vom 7. Juni 1889) enthält folgende Einzelwappen: im Herzschild Sachsen, ferner von oben heraldisch rechts angefangen: Meißen, Thüringen, Pfalz-Thüringen, Pfalz-Sachsen, Pleißnerland, Vogtland, Orlamünde, Landsberg, Oberlausitz, Eisenberg, Altenburg und Henneberg. Die Helmzier, gleichfalls von rechts angefangen: Vogtland, Thüringen, Sachsen, Meißen und Oberlausitz.
Landesfarben:
Die Landesfarben Sachsens sind seit 1815 Weiß und Grün.
Orden:
Sachsen hat fünf Orden:
- den Hausorden der Rautenkrone, gestiftet 20. Juli 1807 nach Annahme der Königswürde
- den Militär-Sankt Heinrichsorden, benannt nach dem Kaiser Heinrich II. und gestiftet 7. Oktober 1736 von Friedrich August II. in Hubertusburg
- den Verdienstorden, gestiftet 7. Juni 1815
- den Albrechtsorden zum Andenken an den Stammvater der Albertinischen Linie 31. Dezember 1850 gestiftet
- den Sidonienorden, 14. März 1871 gestiftet für die von Frauen auf dem Gebiete der freiwillig helfenden Liebe im Krieg oder im Frieden erworbenen Verdienste
Bundesrat:
4 Stimmen
Reichstag:
23 Abgeordnete
Landesparlament:
Das Königreich Sachsen ist eine konstitutionelle Monarchie und ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Die Staatsverfassung beruht auf der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831, welche durch die Gesetze vom 5. Mai 1851, 27. November 1860, 19. Oktober 1861, 3. Dezember 1868 und 12. Oktober 1874 modifiziert worden ist. Für das ganze Land besteht eine in zwei Kammern geteilte Ständeversammlung. Jeder Kammer steht die Wahl ihres Präsidenten zu. Der König von Sachsen beruft längstens alle zwei Jahre einen ordentlichen Landtag, außerordentliche, so oft es dringende Angelegenheiten erfordern. Die Abgeordneten werden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre scheidet ein Drittel aus. Die Wahl ist direkt und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Staatsangehörige vom 25. Jahr an, welcher wenigstens 3 Mark Staatssteuern zahlt; wählbar jeder, der das 30. Lebensjahr erfüllt und wenigstens 30 Mark Staatssteuern zu entrichten hat.
- Mitglieder der Ersten Kammer sind:
1) die volljährigen Prinzen des königlichen Hauses;
2) ein Deputierter des Hochstifts Meißen;
3) der Besitzer der Herrschaft Wildenfels;
4) ein Vertreter der Besitzer der Schönburgschen Rezeßherrschaften;
5) ein Abgeordneter der Universität Leipzig;
6) und 7) die Besitzer der Standesherrschaften Reibersdorf und Königsbrück;
8) der evangelische Oberhofprediger;
9) der Dekan des katholischen Domstifts zu Bautzen;
10) der Superintendent zu Leipzig;
11) ein Abgeordneter des Kollegiatstifts zu Wurzen;
12) einer der Besitzer der Schönburgschen Lehnsherrschaften;
13) zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Landgütern, die wenigstens 4000 Steuereinheiten haben;
14) zehn vom König auf Lebenszeit ernannte Rittergutsbesitzer, die ebenfalls wenigstens 4000 Steuereinheiten haben;
15) die erste Magistratsperson der Städte Dresden und Leipzig;
16) die erste Magistratsperson in sechs vom König unter möglicher Berücksichtigung aller Teile des Landes zu bestimmenden Städten;
17) fünf vom König nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. - Die Zweite Kammer besteht aus 80 (91) Abgeordneten, 35 der Städte und 45 der ländlichen Wahlkreise. Zu jenen schickt Dresden 5, Leipzig 3, Chemnitz 2, Zwickau einen Abgeordneten; die übrigen Städte sind in 24 Wahlkreise verteilt, deren jeder einen Abgeordneten wählt.
Hauptstadt:
Residenz des Königs ist Dresden; königliche Lustschlösser sind: Pillnitz, Moritzburg und Sedlitz. Dresden = 515 000 Einwohner (1905) = drittgrößte Stadt des Deutschen Reichs, hinter Berlin und Hamburg.
Größe des Königreichs Sachsen:
14.993 km² (272,29 Quadratmeilen), darunter kleine Enklaven von 15 km².
Einwohner:
Der Abstammung nach sind die Bewohner teils germanisierte Slawen, teils aus Thüringen und Franken eingewanderte Deutsche. In Teilen der Amtshauptmannschaften Kamenz, Bautzen und Löbau hat sich die wendische Sprache erhalten, die 1900 die Muttersprache von 44.025 Bewohnern dieser drei Bezirke und von 2984 Bewohnern des übrigen Sachsens war. In 225 Landgemeinden hatte mehr als die Hälfte der Einwohner wendische Muttersprache.
Am dichtesten bevölkert ist, abgesehen von den Bezirken der Großstädte, die industriereiche Amtshauptmannschaft Glauchau mit 471 Einwohner auf 1 km², am dünnsten das rein landwirtschaftliche, sandige Niederland rechts der Elbe und das unwirtliche Oberland. Die Zahl der Geborenen überragte die der Gestorbenen von 1901–05 durchschnittlich jährlich um ca. 63.000 = 4 überschießende Geburten auf 1 km². Die Zahl der überseeischen Auswanderer betrug 1905: 1637, der Anteil Sachsens an der deutschen Auswanderung 5,83 %.
1910 = 4.802.485 Einwohner:
- 2.322.185 männlich
- 2.480.300 weiblich
Klima:
Sachsens Klima ist infolge seiner Lage am Nordabhang des Erzgebirges rauer, als die geografische Breite es bedingt, am mildesten in den Tälern der Elbe, Mulde und Pleiße, am rauesten auf dem Kamm des Erzgebirges, namentlich in dem „sächsischen Sibirien“ um Morgenröthe, Karlsfeld, Johanngeorgenstadt und Oberwiesenthal. Die mittlere Jahrestemperatur, wie sie auf den unter dem meteorologischen Institut zu Chemnitz stehenden 156 Stationen ermittelt ist, beträgt 7,2° C., in Leipzig bei 119 m Meereshöhe 8,5°, in Dresden (128 m) 8,8°, in Elster (501 m) 6,2°, in Oberwiesenthal (927 m) 4,6°.
Gewässer:
Sachsen ist reich bewässert, und zwar liegt es bis auf den südöstlichsten Teil im Stromgebiet der Elbe, von deren Lauf 121,9 km und von deren Stromgebiet 14,381,2 km² liegen. Sie nimmt in Sauchsen auf: rechts die Kirnitzsch, den aus der Sebnitz und Polenz gebildeten Lachsbach, die Wesenitz und die Prießnitz; links die Biela, Gottleuba, Müglitz, Lockwitz, Weißeritz (entstehend aus Roter und Wilder Weißeritz), den Zschonergrundbach, Saubach, die Triebisch, das Lommatzscher Wasser, die Jahna und Döllnitz. Der bedeutendste Nebenfluß der Elbe, die Mulde (von der Quelle der Zwickauer Mulde an 215,7 km, davon die vereinigte Mulde 45,9 km), entsteht aus zwei bei Klein-Sermuth sich vereinigenden Hauptarmen, der Zwickauer und der Freiberger Mulde, und nimmt als bedeutendsten Zufluss die Zschopau mit der Sehma, Pöhl, Preßnitz und Flöha auf. Die Weiße Elster verlässt bald nach der Vereinigung ihrer Quellen und nach Aufnahme der Trieb und der Göltzsch Sachsen, betritt es aber oberhalb Pegau wieder, um dann, verstärkt durch die Schnauder und die Pleiße mit Wyhra und Parthe, jenseits der Grenze in die Saale zu münden. Die Schwarze Elster entspringt am Sibyllenstein und nimmt aus Sachsen das Schwarzwasser, die Pulsnitz und die Röder auf. Die Spree entspringt bei Neugersdorf nahe der böhmischen Grenze und nimmt das Löbauer Wasser auf. Zum Gebiet der Eger gehören nur die südlichste Spitze des Landes und die Zwota. Das Saalegebiet berührt Sachsen durch die Wiesenthal an der äußersten westlichen Grenze. Zum Odergebiet gehört nur die aus Böhmen kommende (Görlitzer oder Lausitzer) Neiße, die nach Preußen übergeht, nachdem sie die ebenfalls aus Böhmen kommende Mandau, Kipper, Wittig und Pliesnitz aufgenommen hat.
Bewohner:
Die Bewohner des heutigen Sachsens stammen nicht vom niederdeutschen Stamm der Sachsen ab, sondern sind hauptsächlich Nachfahren eingewanderter Thüringer (im sächsischen Vogtland überwiegend Franken) und germanisierter Slawen (Sorben, Milzener, Lusizer und Daleminzer). Thüringische Siedler haben einst die Slawen-Gebiete östlich von Saale und Elbe kolonialisiert und ihren Dialekt auch hierher getragen, so dass die dort gesprochene obersächsische und schlesische Mundart als Form der thüringischen erscheint. Als „Thüringer Mark“ (Kolonie) und später als „Wettinische Lande“ begann das Werden Sachsens. Nur der Name „Sachsen“ (nicht die Bevölkerung) wanderte vom ursprünglichen nord-westdeutschem Raum über Markgrafen und Herzogstitel langsam in die Mark Meißen (und auch nach Thüringen). Die Kreiseinteilung des Reiches von 1512 durch Kaiser Maximilian I. gab dem Land den Namen „Obersächsischerer Kreis“. Die Bewohner ignorierten aber beharrlich das „Ober“ und so übertrug sich der Name Sachsen auf diese Region (nur ihren Dialekt nennt man heute noch „obersächsisch“), während die echten Sachsen Norddeutschlands sich seither nur noch „Niedersachsen“ nennen. Ca. 30.000 Wenden (Sorben – Nichtgermanisierte Slawen) leben im Bereich Bautzen.
Bevölkerungsdichte:
300/km²
Gerichtsbezirke:
Zum Bezirk des Königlichen Oberlandesgerichts in Dresden gehören 7 Landgerichte und 111 Amtsgerichte:
- Oberlandesgericht Dresden
- Landgericht Bautzen mit den Amtsgerichten Bautzen, Bernstadt (Sa.), Bischofswerda, Ebersbach (Sa.), Großschönau, Herrnhut, Kamenz (Sa.), Königsbrück, Löbau (Sa.), Neusalza, Neustadt (Sa.), Ostritz, Pulsnitz, Reichenau, Schirgiswalde, Sebnitz, Stolpen und Zittau.
- Landgericht Chemnitz mit den Amtsgerichten Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Jöhstadt, Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Stollberg, Waldheim, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz.
- Landgericht Dresden mit den Amtsgerichten Altenberg, Döhlen, Dresden, Großenhain, Königstein, Kötzschenbroda, Lauenstein, Lommatzsch, Meißen, Pirna, Radeberg, Radeburg, Riesa, Schandau und Wilsdruff.
- Landgericht Freiberg mit den Amtsgerichten Brand, Dippoldiswalde, Döbeln, Frauenstein, Freiberg, Hainichen, Lengefeld (Erzgeb.), Marienberg (Sa.), Nossen, Oederan, Olbernhau, Roßwein, Sayda, Tharandt und Zöblitz.
- Landgericht Leipzig mit den Amtsgerichten Borna, Colditz, Frohburg, Geithain, Grimma, Lausigk, Leipzig, Leisnig, Markranstädt, Mügeln, Oschatz, Pegau, Rötha, Taucha, Wurzen und Zwenkau.
- Landgericht Plauen mit den Amtsgerichten Adorf, Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld (Vogtl.), Markneukirchen, Oelsnitz (Vogtl.), Pausa, Plauen, Reichenbach (Vogtl.), und Treuen.
- Landgericht Zwickau mit den Amtsgerichten Aue, Crimmitschau, Eibenstock, Glauchau, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Kirchberg (Sa.), Lichtenstein, Lößnitz, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg (Sa.), Werdau, Wildenfels und Zwickau.
Leipzig ist der Sitz des Reichsgerichtes, des höchsten Gerichtshofes des Deutschen Reichs.
Religion:
Über die evangelische Kirche üben, solange der König sich zur katholischen Kirche bekennt, die landesherrliche Kirchengewalt die in evangelikal beauftragten Staatsminister. Höchste Kirchenbehörde ist das durch das Kirchengesetz vom 15. April 1873 errichtete evangelische Landeskonsistorium zu Dresden; die Konsistorialbehörde für die Oberlausitz bildet die Kreishauptmannschaft zu Bautzen, für die Schönburgschen Herrschaften das Gesamtkonsistorium zu Glauchau. Gemäß der Kirchenordnung von 1868 steht die Vertretung der lutherischen Kirche einer aus 35 Laien und 29 Geistlichen zusammengesetzten Synode zu. Für die reformierte Kirche, welche zwei Parochien hat, bestehen die reformierten Konsistorien zu Dresden und Leipzig. Die römisch-katholische Kirche hat in den drei Bezirken Dresden, Leipzig und Zwickau (Erblanden) als oberste Behörde das apostolische Vikariat zu Dresden, dem das katholische Konsistorium zu Dresden untergeordnet ist. In der Lausitz ist nach dem Traditionsrezeß vom 30. Mai 1635 das Domstift St. Petri zu Bautzen nebst dem domstiftlichen Konsistorium die geistliche Behörde. Nur in der Lausitz bestehen noch zwei Nonnenklöster (zu Marienstern und Marienthal); neue Klöster dürfen nicht errichtet, auch darf kein religiöser Orden aufgenommen werden. Für die deutsch-katholischen Glaubensgenossen, deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz vom 2. November 1848 festgestellt sind, besteht nach Gesetz vom 21. Februar 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2 Rabbiner.
Militär:
Zum Reichsheer stellt Sachsen das 12. und 19. Armeekorps (Sitze der Korpskommandos Dresden und Leipzig); die aktive Armee besteht aus 15 Linieninfanterieregimentern, einem Schützenregiment, 2 Jägerbataillonen, 6 Kavallerie- und 8 Feldartillerieregimentern, einem Fußartillerieregiment, 2 Pionier- und 2 Trainbataillonen. Außerdem 2 Maschinengewehrabteilungen, 1 kombiniertes Jägerdetachement zu Pferde, schlussendlich (in Berlin) 2 Kompanien des königlich preußischen Eisenbahnregiments Nr. 2,1 Detachement für die Betriebsabteilung der königlich preußischen Eisenbahnbrigade, 1 Kompanie des königlich preußischen Telegraphenbataillons Nr. 1. Die Friedensstärke beläuft sich 1906 auf 1771 Offiziere, 217 Ärzte (einschließlich Veterinäre) und 42.487 Mann. Die Korpskommandanten ernennt der Kaiser, die übrigen Generale der König.
Wirtschaft:
Das Königreich Sachsen ist eins der Hauptindustrieländer der Erde, hat einen bedeutenden Bergbau und zugleich eine hoch entwickelte Landwirtschaft. Eine zeitgenössische Weisheit besagt: „Was in Chemnitz erarbeitet wird, wird in Leipzig gehandelt und in Dresden verprasst.„
Landwirtschaft am fruchtbarsten ist das Viereck Dresden–Meißen–Leipzig–Altenburg. Nordwestlich von Meißen befindet sich die berühmte 550 km² große „Lommatzscher Pflege“. Weinbau im Dresdner Talkessel.
Bergbau Kohle (Chemnitzer – Zwickauer und Dresdner Lager) und Eisen. Seit 1710 kommen sämtliche silber-, blei- und kupferhaltige Erze des Inlandes, außerdem eine bedeutende Anzahl ausländischer auf den fiskalischen Hüttenwerken bei Freiberg zur Verarbeitung; nur für Zinn besteht im Altenberger Revier eine besondere Schmelzhütte.
Industrie – über die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung beschäftigt. Textilerzeugnisse, Maschinen, Bücher, Luxusgegenstände.
Handel ist hervorragend. Leipzig als Handelsplatz. Ferner sind Chemnitz, Dresden, Plauen, Zwickau Hauptsitze des Handels. Hoch entwickelt ist die Elbschifffahrt, der Durchgangsverkehr bei Schandau betrug 1907: Elbaufwärts 8175 Schiffe mit 633 644 Tonnen Gütern und Elbabwärts 8875 Schiffe mit 2 800 946 Tonnen Gütern.
Postwesen und Briefmarken:
Das Königreich Sachsen besaß bis 31. Dezember 1867 eine eigene Posthoheit. Zum Dienstbereich gehörte auch das Herzogtum Sachsen-Altenburg. Am 1. Januar 1868 übernahm diese der Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk). Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.
Währungen und Münzen:
- bis 31. Dezember 1874: 1 Taler = 30 Neugroschen = 300 Pfennig
- ab 1. Januar 1875: 1 Mark = 100 Pfennig
Hymne des Königreichs Sachsen:
Im Königreich Sachsen wurde „Den König segne Gott“ von 1815 gesungen. Verwendet wurde dabei die Melodie von „God save the King„, Henry Carey (1663-1747).
- Den König segne Gott, Den König segne Gott, den er zum Heil uns gab, ihn segne Gott!Ihn schmücke Ruhm und Ehr, ihn flieh der Schmeichler Heer! Weisheit steh‘ um ihn her, ihn segne Gott!
- Gib ihm gut Regiment, dem Land Fried‘ und Ruh‘, den Waffen Sieg! Er ist gerecht und gut, in allem, was er tut, schont seiner Sachsen Blut, ihn segne Gott!
- Wie Kinder liebt er uns, als Vater seines Volks, er unsre Lust. Wir sollen glücklich sein. Von uns geliebt zu sein, kann nur sein Herz erfreun, ihn segne Gott!
- Auf, bied’re Sachsen, schwört, dem König treu und fromm, und gut zu sein.E intracht sei unser Band! Dies schwöret Hand in Hand! Dann singt das ganze Land, ihn segne Gott!
Regenten:
regierendes Fürstenhaus: Wettin, Ahnherr Thiadmer († um 920) – Albertinische Linie, Stammvater Herzog Albrecht III. (1443 – 1500)
Der König von Sachsen kann ohne Zustimmung der Stände weder zugleich Oberhaupt eines anderen Staats (Erbanfälle ausgenommen) werden, noch seinen wesentlichen Aufenthalt außer Landes nehmen. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlich sächsischen Fürstenhauses (Albertinische Linie) nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealerbfolge; beim Erlöschen desselben succediert die Ernestinische Linie des Hauses Sachsen In Ermangelung eines successionsfähigen Prinzen geht die Krone auf die weibliche Linie über. Der König wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr volljährig. Er bezieht eine Zivilliste von 2 940 000 Mark., wozu noch 392.036 Mark Apanagen des königlichen Hauses kommen. Das königliche Haus bekennt sich zur römisch-katholischen Kirche. Das königliche Hausgesetz datiert vom 30. Dezember 1837.
Könige Sachsens (Wettiner albertinische Linie):
- 1806 – 1827 Friedrich August I.
- 1827 – 1836 Anton
- 1836 – 1854 Friedrich August II.
- 1854 – 1873 Johann
- 1873 – 1902 Albert
- 1902 – 1904 Georg
- 1904 – 1918 Friedrich August III.
Organisation der Verwaltungsbehörden:
Die oberste Verwaltung des Landes gliedert sich (1910) in die 6 Ministerien:
- Justizministerium
- Finanzenministerium
- Kriegsministerium
- Kultusministerium
- Ministeriums des öffentlichen Unterrichts
- Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten
- Die oberste Staatsbehörde ist das Gesamtministerium. Diesem unmittelbar untergeordnet sind das Oberverwaltungsgericht, die Oberrechnungskammer und das Hauptstaatsarchiv.
Administrative Gliederung des Königreichs Sachsen:
Das Königreich Sachsen gliedert sich in 5 Kreishauptmannschaften, hat 3177 Gemeinden, darunter 9 Mittelstädte (20.000 – 100.000 Einwohner) und 4 Großstädte über 100.000 Einwohner (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen). Das Land hat im Jahr 1885 143 Städte und 3118 Landgemeinden (920 Rittergüter).
(Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)
- Kreishauptmannschaft Dresden mit einer Fläche von 4337 km² und 1.216.489 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in: die Stadt Dresden und die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna
- Kreishauptmannschaft Leipzig mit einer Fläche von 3567 km² und 1.060.632 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in: die Stadt Leipzig und die Amtshauptmannschaften Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig, Oschatz und Rochlitz
- Kreishauptmannschaft Chemnitz mit einer Fläche von 2071 km² und 792.393 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in: die Stadt Chemnitz und die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg (Die Kreishauptmannschaft Chemnitz wurde im Jahr 1900 aus Gebieten der Amtshauptmannschaft Zwickau neu gebildet)
- Kreishauptmannschaft Zwickau mit einer Fläche von 2548 km² und 727.529 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in: die Stadt Zwickau, die Stadt Plauen und die Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau
- Kreishauptmannschaft Bautzen mit einer Fläche von 2470 km² und 405.173 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in: die Amtshauptmannschaften Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau.
Geschichte Sachsens:
Das heutige Sachsen hat nichts mit dem germanischen Stamm der Sachsen (Niederdeutsche) zu tun. Am Anfang der Zeitenrechnung war das Land zwischen Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge von germanischen Hermunduren bewohnt, die vermutlich durch Vermischung mit anderen germanischen Stämmen sowie keltischen Bevölkerungsresten in den Stamm der Thüringer übergingen und mit ihren Siedlungsgebieten bis an die Elbe nachweisbar sind. Das Reich der Thüringer (von der Altmark bis zum Main) zählte zu den mächtigsten germanischen Reichen außerhalb des römischen Imperiums, bis es 531 vom Frankenkönig Theoderich bei Burgscheidungen besiegt wurde.
Die thüringische Bevölkerung lebte unter den neuen Machthabern weiter und wurden nur langsam in das fränkische Reich eingebunden. Jedoch gelang es den neuen Herrschern nicht, das ausgeprägte thüringische Eigenbewusstsein mit dem Fortleben eigenständiger thüringischer Rechtsgewohnheiten zu überwinden. Im Osten des ehemaligen Thüringerreiches drangen nun Slawen (Sorben, Milzener, Lusizer und Daleminzer) über die Elbe bis an die Saale vor. Um diesen Abschnitt der Ostgrenze des Frankenreiches besser zu schützen, bedienten sich die fränkischen Könige thüringischer Herzöge. So kam es zu einer erneuten Besiedlung des Landes mit Thüringern und nun auch Franken, die die eingewanderten Slawen zurückdrängten, germanisierten bzw. sich mit ihnen vermischten. Insbesondere thüringische Siedler prägten die Sprache des Landes (im Vogtland mehr durch Franken) und noch heute wird Thüringen und Sachsen gemeinsam als thüringisch-obersächsischer Sprachraum gesehen. Lediglich in der Gegend um Bautzen hat sich bis heute eine slawisch sprechende Minderheit (Sorben) erhalten.
Um das Jahr 1000 wurde das heute Sachsen als Thüringer Mark, später als Mark Meißen bekannt. Die Markgrafen von Meißen trieben die planmäßige Erschließung und Besiedlung des Landes weiter voran. Durch Übertragung der sächsischen Kurwürde von Sachsen-Wittenberg auf den Wettiner Friedrich den Streitbaren von Meißen, nach Erlöschen des askanischen Herrscherhauses 1423, ging der Name Sachsen (ursprünglich aus dem heutigen Niedersachsen) allmählich auf alle Besitzungen des Hauses Wettin, die Markgrafschaft Meißen und Thüringen über. Durch die Belehnung des Markgrafen Friedrich des Streitbaren mit dem Kurfürstentum Sachsen 1423, das zwar nicht sehr groß, aber wegen der mit der Kurwürde verbundenen Vorrechte von Wichtigkeit war, gelangte das Haus Wettin zu größerer Bedeutung im Reich. Nicht bloß jene Vorrechte, sondern auch der Name Sachsen gingen seitdem allmählich auf die gesamten Wettinschen Lande über. Friedrich hatte die sächsische Kur zur Belohnung für seine Teilnahme am Kampf gegen die Hussiten erhalten. Nachdem Friedrich zusätzlich die Burggrafschaft Meißen erworben, hinterließ er seine Lande zu gemeinschaftlicher Regierung Friedrich II., dem Sanftmütigen, der Kurfürst wurde (1428-64), Wilhelm III., Heinrich und Siegmund. Doch 1435 starb Heinrich, Siegmund trat 1437 in den geistlichen Stand, und 1440 fiel durch Friedrichs des Friedfertigen kinderlosen Tod Thüringen an die osterländische Linie zurück. Friedrich der Sanftmütige und Wilhelm teilten nun 1445 in Altenburg so, dass Friedrich Meißen, Wilhelm Thüringen erhielt, das Osterland geteilt wurde, die Bergwerke gemeinschaftlich blieben. Doch hatte diese Teilung, bei der sich der von eigennützigen Ratgebern aufgereizte Herzog Wilhelm benachteiligt glaubte, den verheerenden sächsischen Bruderkrieg zur Folge, der erst 1451 zu Pforta beigelegt wurde; ein Nachspiel der als Sächsische Prinzenraub in die Geschichte einging. Friedrichs des Sanftmütigen Söhne, Kurfürst Ernst (1464-86) und Herzog Albrecht der Beherzte, folgten 1464 ihrem Vater gemeinschaftlich, erbten 1482 auch Wilhelms III. Lande und verstanden es, die Macht ihres Hauses nach allen Seiten hin auszubreiten. Zwei von Ernsts Söhnen erlangten die erzbischöfliche Würde, Albrecht zu Mainz, Ernst zu Magdeburg; Albrecht, dessen Sohn Friedrich 1498 Hochmeister des Deutschen Ordens wurde erwarb im Dienste des Hauses Habsburg Ehren und Vorteile, so 1483 die Eventualbelehnung mit Jülich und Berg und später die Erbstatthalterschaft von Friesland.
Im Innern nahm der Bergbau auf Silber einen großen Aufschwung, vermehrte den Wohlstand und die Einwohnerzahl des Gebirges und förderte Handel und Verkehr. Durch kaiserliche Privilegien wurden die Leipziger Märkte zu Messen erhoben. Während die Städte ihre Verfassung ausbildeten und vom Landesherrn die eigne Gerichtsbarkeit erkauften, wurde auch die Territorialgesetzgebung entwickelt und in Thüringen 1446, in Meißen 1482 eine Landesordnung erlassen; das kurfürstliche Hofgericht erhielt 1483 seinen bleibenden Sitz in Leipzig. Eine landständische Verfassung bildete sich, seitdem 1438 zuerst zu Leipzig eine Versammlung von Prälaten, Grafen, Rittern und Städten zusammentrat; diese bald regelmäßig berufenen Landtage bewilligten neue Abgaben, Steuern und Anleihen, übertrugen die Verwaltung der neuen Steuern einem ständischen Ausschuss und beanspruchten, auch von den Landesherren bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate gezogen zu werden. Misshelligkeiten zwischen den beiden Brüdern Ernst und Albrecht führten zur Länderteilung zu Leipzig (26. August 1485), bei welcher der ältere Bruder teilte, der jüngere wählte. Ernst erhielt außer den Kurlanden Thüringen mit den fränkischen und vogtländischen Besitzungen und den einen Teil des Oster- und Pleißnerlandes, Albrecht den anderen Teil desselben und Meißen. Die Teilung, welche am 24. Februar 1486 von Kaiser Friedrich III. bestätigt und am 25. Juni durch den „Naumburger Schied“ berichtigt wurde, trennte das Haus Wettin für immer in zwei Linien, die Ernestinische und die Albertinische.
Das königlich sächsischen Fürstenhauses entstammt der Albertinischen Linie. Das Albertinische Sachsen bildete ein geschlossenes Territorium, das in Kreise eingeteilt war: den Kurkreis, Thüringen, Meißen, wovon 1691 der erzgebirgische Kreis abgetrennt wurde, das Osterland und das Vogtland, wozu 1588 noch der Neustädter Kreis kam. Mit der Auflösung des alten Deutschen Reiches (Heiliges Römisches Reich) am 6. August 1806 wurde das Amt der Kurfürsten gegenstandslos.
Als Kurfürst Friedrich August III. 1806 das Königreich Preußen mit 22.000 Soldaten unterstützte, die bei Jena geschlagen wurden, musste er im Frieden zu Posen (11. Dezember 1806) 25 Millionen Franken Kriegsentschädigung an Frankreich bezahlen. Als er 1806 dem Rheinbund beitrat, erhielt er von Napoleon I. die Königswürde (als König Friedrich August I.). Im Frieden von Tilsit 1807 erhielt der König das Großherzogtum Warschau und von Preußen den Kreis Cottbus, 1809 von Österreich Westgalizien und Krakau.
Nach der Schlacht bei Leipzig 1813 wurde er Gefangener der Verbündeten. Das Land verwaltete ein russischer, dann ein preußischer Gouverneur und die Vereinigung mit Preußen stand bevor; doch erhielt auf dem Wiener Kongress 1815 Preußen nur die nördliche Hälfte mit 20.235 km², das entsprach einem 60% Gebietsverlust. 864.404 Einwohner = 40 % Bevölkerung gingen so dem Königreich Sachsen verloren. Aus der verlorenen nördlichen Hälfte wurde, gemeinsam mit anderen preußischen Territorien die preußische Provinz Sachsen gebildet. Von 1815 bis 1866 gehörte das Königreich Sachsen dem Deutschen Bund an. 1854 starb König Friedrich August II. Ihm folgte König Johann, der sich mit seiner bayerischen Frau stark Österreich verbunden fühlte. Am 14. Juni 1866 stimmte das Königreich Sachsen im Frankfurter Bundestag gegen Preußen und lehnte die angebotene Neutralität ab.
Während des Deutschen Krieges rückten sächsische Armeekorps in Böhmen ein und kämpfte tapfer an der Seite Österreichs bei Gitschin und Königgrätz, während die Preußen das Königreich Sachsen besetzten. Im Frieden zu Berlin (21. Oktober 1866) trat Sachsen unter teilweisem Verzicht auf Militärhoheit, diplomatische Vertretung, Post- und Telegrafenwesen sowie unter Zahlung von 10 Millionen Talern dem Norddeutschen Bund bei. Die sächsischen Truppen (seit 1867 als 12. deutsches Armeekorps, das 19. wurde 1899 eingerichtet) nahmen unter Kronprinz Albert rühmlich am Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 teil. Als König Johann 1873 starb, wurde Albert König und regierte bis 1902. Ihm folgte König Georg, der nur 2 Jahre regierte. Sein Nachfolger, König Friedrich August III., war der letzte König von Sachsen, der am 13. November 1918 infolge der Revolution im Deutschen Reich auf sein Amt verzichtete.
Am 22. Juni 1945 annektierte Polen 26 Gemeinden Sachsens (u.a Reichenau jetzt Bogatynia) auf dem östlich der Neiße gehörendem Gebiet. Die deutschen Einwohner wurden komplett aus ihrer Heimat vertrieben.
Der Freistaat Sachsen aktuell:
Der heutige Freistaat Sachsen mit der Landeshauptstadt Dresden besteht aus
- dem ehemaligen Königreich Sachsen, ohne dem Gebiet östlich der Neise (an Polen), Reichenau
- aus einem kleinen Teil der ehemaligen preußischen Provinz Sachsen (die Kreise Delitzsch, Torgau)
- aus einem kleinen Teil der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien (der Kreis Hoyerswerda und die westlich der Neiße gelegenen Gebiete der Kreise Rothenburg und Görlitz)
- der thüringischen Exklave Russdorf (westlich von Chemnitz) des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Altenburg (1928 per Staatsvertrag an Sachsen)
Der Freistaat Sachsen ist heute ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland mit rund 4 Millionen Einwohnern (2020).
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Quellenhinweise:
- „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
- „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
- „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
- Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
- „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
- „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
- „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
- „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
- „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
- „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
- „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
- „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
- „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
- „Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
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