Gruß aus Württemberg

Königreich Württemberg

Das Königreich Württemberg (1806 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Stuttgart ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Württemberg.

Stuttgart, Neues Schloss
Stuttgart, Neues Schloss

Königreich Württemberg 1806 – 1918

Königreich Württemberg, Lage im Deutschen Reich
Königreich Württemberg, Lage im Deutschen Reich

Württemberg (früher Wirtemberg) ist ein Königreich in Süddeutschland. Seiner Größe nach ist es der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten. Das Land grenzt gegen Norden an Bayern und Baden, gegen Westen und Süden an dieselben Länder sowie an den Bodensee und die hohenzollerischen Lande, im Osten wieder an Bayern.

Landkarte Elsass-Lothringen, Baden, Württemberg, Pfalz
Landkarte Elsass-Lothringen, Baden, Württemberg, Pfalz

Im Norden berührt es noch eine Exklave (Wimpfen) des Großherzogtums Hessen, und im Süden ist es durch den Bodensee von der Schweiz getrennt. Als Exklaven liegen im Badischen vier (darunter der Hohentwiel bei Singen) und in Hohenzollern fünf Ortschaften.

Wappen:

Königreich Württemberg, Grösseres Staatswappen
Königreich Württemberg, Grösseres Staatswappen

Das Staatswappen des Königreichs Württemberg zeigt einen gespaltenen Schild, der rechts drei quer übereinander gestellte schwarze Hirschstangen in Gold, links drei schwarze Löwen übereinander, ebenfalls in Gold (Hohenstaufen, Herzoge von Schwaben) enthält. Auf dem Wappenschild ruht ein mit der Königskrone gezierter goldener Spangenhelm; Schildhalter sind ein schwarzer, königlich gekrönter Löwe und ein goldener Hirsch, die auf einem dunkelroten Bande stehen, das in goldenen Lettern die Devise: „Furchtlos und trew“ aufweist.

Landesfarben:

Die Farben Württembergs sind Schwarz-Dunkelrot.

Königreich Württemberg, Flagge
Königreich Württemberg, Flagge

Orden:

Der König von Württemberg verleiht drei Ritterorden:

  • den Orden der Württembergischen Krone, zur Belohnung ausgezeichneter, dem Staate geleisteter Dienste (gestiftet 23. September 1818), mit fünf Klassen
  • den Militärverdienstorden (6. November 1806 gestiftet und 23. September 1818 modifiziert), mit drei Klassen
  • den Friedrichsorden (1. Januar 1830 gestiftet, 3. Januar 1856 erweitert), zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste im Militär- und Zivildienst, mit fünf Klassen.
Orden der Württembergischen Krone
Orden der Württembergischen Krone

Für die Inländer ist mit den vier ersten Klassen des Kronenordens und dem Militärverdienstorden Erlangung des Personaladels verbunden. Zur Belohnung militärischer Verdienste im Kriege wird der Orden der Württembergischen Krone und der Friedrichsorden je in seinen sämtlichen Klassen mit Schwertern verliehen. Der am 27. Juni 1871 gestiftete Olga-Orden wird für besondere Verdienste auf dem Felde der freiwillig helfenden Liebe im Krieg oder Frieden verliehen, und zwar ohne Unterschied an Männer, Frauen und Jungfrauen. 1889 ist noch die Karl Olga-Medaille (in Silber und Bronze) für Verdienste um das Rote Kreuz hinzugetreten. Ferner werden verliehen die Verdienstmedaille des Kronenordens und des Friedrichsordens, das Verdienstkreuz, die silberne Verdienstmedaille, die kleine und die große Medaille für Kunst und Wissenschaft, die silberne und die goldene Rettungsmedaille sowie militärische Dienstehrenzeichen.

Stuttgart, Zeppelins Luftschiff
Stuttgart, Zeppelins Luftschiff

Bundesrat:

4 Stimmen

Reichstag:

17 Stimmen

Landesparlament des Königreichs Württemberg:

Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, welche nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1861 von dem Religionsbekenntnis unabhängig sind. Jedem Einwohner ist Freiheit der Person, des Gewissens, des Eigentums und der Auswanderung zugesichert. Das Vereins- und Petitionsrecht sind garantiert. Die Landstände teilen sich in zwei Kammern.

  • Die Erste, die Kammer der Standesherren, besteht aus den Prinzen des königlichen Hauses, aus den Häuptern der standesherrlichen Familien (zur Zeit 15 fürstlichen und 4 gräflichen) und aus vom König erblich oder auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern, die aber höchstens ein Drittel der übrigen ausmachen dürfen (dermaßen 8). Der Präsident der Ersten Kammer wird unmittelbar vom König ernannt.
  • Die Zweite Kammer, die der Abgeordneten, ist aus 13 Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels, aus den 6 evangelischen Generalsuperintendenten, dem katholischen Landesbischof, einem Mitglied des Domkapitels, dem der Amtszeit nach ältesten katholischen Dekan, dem Kanzler der Universität Tübingen, je einem Abgeordneten der 7 sogen. guten Städte: Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen, und je einem Abgeordneten aus den 63 Oberamtsbezirken, im ganzen aus 93 Mitgliedern, zusammengesetzt. Die letztgenannten 70 Abgeordneten werden mittels geheimer, allgemeiner und direkter Wahlen gewählt und zwar auf 6 Jahre. Zum Abgeordneten wählbar ist jeder unbescholtene Staatsbürger nach zurückgelegtem 30. Lebensjahr.
    Der Präsident der Zweiten Kammer wird von dieser selbst gewählt. Ohne Einwilligung der Kammern kann kein Gesetz gegeben, keine Steuer auferlegt, keine Anleihe gemacht und keine Gebietsveränderung vorgenommen werden. Das Recht, Gesetze vorzuschlagen, steht dem König sowie jeder der beiden Kammern zu. Ebenso hat jede der beiden Kammern das Recht, die Minister in Anklagestand zu versetzen, für welchen Zweck sowie überhaupt zum gerichtlichen Schutz der Verfassung ein Staatsgerichtshof besteht, aus vom König ernannten und von der Ständeversammlung gewählten Mitgliedern zusammengesetzt.

Hauptstadt des Königreichs Württemberg:

Stuttgart – 249.286 Einwohner – 1905 12. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.

Stuttgart, Königl. Schloss von der Schlossgartenstraße gesehen
Stuttgart, Königl. Schloss von der Schlossgartenstraße gesehen

Die erste königliche Residenz ist Stuttgart, die zweite Ludwigsburg.

Größe des Königreichs Württemberg:

19.508 km²

Gerichtsorganisation:

An der Spitze der Rechtspflege steht das Oberlandesgericht in Stuttgart als oberste Gerichtsstelle für das ganze Land, das in zwei Kammern, die Strafkammer, zugleich Kassationshof, und die Zivilkammer, untergliedert. Weiter sind acht Landgerichte (in Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Rottweil, Ellwangen, Hall, Ulm, Ravensburg) mit je einem Schwurgerichtshof eingesetzt,  diesen unterstehen die 64 Amtsgerichte.
Oberlandesgericht Stuttgart

  • Landgericht Ellwangen mit den Amtsgerichten Aalen, Ellwangen, Gmünd, Heidenheim, Neresheim, Schorndorf und Welzheim.
  • Landgericht Hall mit den Amtsgerichten Crailsheim, Gaildorf, Hall, Künzelsau, Langenburg, Mergentheim und Oehringen.
  • Landgericht Heilbronn mit den Amtsgerichten Backnang, Besigheim, Brackenheim, Heilbronn, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen und Weinsberg.
  • Landgericht Ravensburg mit den Amtsgerichten Biberach, Leutkirch, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Waldsee und Wangen.
  • Landgericht Rottweil mit den Amtsgerichten Balingen, Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen, Sulz und Tuttlingen.
  • Landgericht Stuttgart mit den Amtsgerichten Böblingen, Eßlingen, Leonberg, Ludwigsburg, Stuttgart (Amt), Stuttgart (Stadt), Stuttgart-Cannstatt und Waiblingen.
  • Landgericht Tübingen mit den Amtsgerichten Calw, Herrenberg, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Reutlingen, Rottenburg (Neckar), Tübingen und Urach.
  • Landgericht Ulm mit den Amtsgerichten Blaubeuren, Chingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim unter Teck, Laupheim, Münsingen und Ulm.
Schwäbisch Gmünd, Ruine Hohenrechberg
Schwäbisch Gmünd, Ruine Hohenrechberg

Einwohner:

Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.437.574 Einwohner

  • 1.192.392 männlich
  • 1.245.182 weiblich

Klima:

Das Klima Württembergs ist gemäßigt, infolge der bedeutenden Erhebung im S. weniger warm als im N. Das mildeste Klima haben die Gegenden am mittleren und untern Neckar und am Bodensee. Die mittlere Jahrestemperatur bewegt sich zwischen 9,8° C in Cannstatt am Neckar und 5,9-7,5° auf der Münsinger Alb, in der Baar, auf dem Schwarzwald und im Allgäu. Die letzten drei sind reicher an Niederschlag als das übrige Land.

Göppingen, Hohenstaufen
Göppingen, Hohenstaufen

Gewässer:

wichtigster Fluss: nördlich der Neckar mit Enz, Kocher und Jagst, südlich die Donau mit Iller als Grenzfluss.

Bewohner:

Die Bewohner sind größtenteils alemannisch-schwäbischen, in der kleineren Nordhälfte des Landes fränkischen Stammes.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

118/km²

Religion:

Jede der drei im Königreich Württemberg bestehenden christlichen Konfessionen ordnet ihre Angelegenheiten unter der Oberaufsicht des Königs selbst. Die evangelische Kirche ist uniert, nachdem 1823 die Vereinigung der lutherischen und der wenig zahlreichen reformierten Kirche erfolgt ist; nur in Stuttgart bilden die Reformierten eine eigne kleine Gemeinde. Das Kirchenregiment wird durch das königliche Konsistorium zu Stuttgart und die Landessynode nach den bestehenden Gesetzen verwaltet. Das Konsistorium handhabt die Kirchen- und Schulgesetze. Die durch königliche Berufung von 6 und durch Wahl der evangelisch-theologischen Fakultät der Landesuniversität und der 49 Diözesansynoden von 51 Mitgliedern zusammengesetzte Landessynode wirkt bei der kirchlichen Gesetzgebung in ihrem ganzen Umfang mit. Das Land gliedert in sechs evangelische Generalsuperintendenzen, deren Vorsteher den Titel „Prälaten“ führen, die Dekane ihres Sprengels investieren und alle drei Jahre zu visitieren haben. Die Dekane sind die Vorsteher der Kirchen ihres Bezirks und nehmen alle zwei Jahre Visitationen vor. Unter ihrer Leitung stehen die Diözesansynoden, welche, aus sämtlichen ordentlichen Geistlichen und ebenso vielen Abgeordneten der Pfarrgemeinden gebildet, alljährlich einmal zusammentreten. In den Pfarrgemeinden verwaltet der Kirchengemeinderat jetzt auch das kirchliche Vermögen, seit die staatliche Gesetzgebung von 1887 und die kirchliche von 1888 die alte Verbindung von politischer und kirchlicher Gemeinde (für beide Konfessionen) gelöst hat. Die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche werden von dem bischöflichen Ordinariat (dem Landesbischof nebst dem Domkapitel) zu Rottenburg geleitet, welches zur oberrheinischen Kirchenprovinz (Erzdiözese Freiburg) gehört. Das Verhältnis der Staatsgewalt zur Kirche wurde durch das Gesetz vom 30. Januar 1862 in einer Weise neu geregelt, dass der kirchliche Friede bis jetzt nicht gestört worden ist. Die verfassungsmäßige Behörde, durch welche die in der Staatsgewalt begriffenen Rechte über die katholische Kirche ausgeübt werden, ist der katholische Kirchenrat. Die Aufsicht und Leitung des israelitischen Kultus- und Armenwesens ist der seit 1828 eingesetzten israelitischen Oberkirchenbehörde übertragen.

Ulm a. D., An der Donau
Ulm a. D., An der Donau

Militär (1881):

Infolge der Militärkonvention vom 25. November 1870 bilden die Württembergischen Truppen das XIII. Armee-Korps der deutschen Armee mit eigenem Kriegsministerium, jedoch unter Befehl eines preußischen kommandierenden Generals. Generalkommando Stuttgart, Divisionskommandos (Nr. 26 und 27) Stuttgart und Ulm. Festung Ulm. Vom XIII. Armee-Korps garnisoniert das 8. Inf.-Reg. Nr. 126 im Elsass.

Wirtschaft:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind durchweg sehr günstig.

  • Landwirtschaft ist blühend und liefert Getreide über bedarf.
  • Bergbau ist sehr gering, von Bedeutung ist allein die Salzgewinnung.
  • Industrie ist aufgrund des bedeutenden Handwerks stark entwickelt, 8 % der Gesamtbevölkerung ist in ihr tätig.
  • Handel ist nicht hervorragend, da bedeutsame Wasserwege fehlen.
Schwäbisch Hall, Der Salzsiedertanz
Schwäbisch Hall, Der Salzsiedertanz

Postwesen und Briefmarken

Am 22. März 1851 übernahm das Königreich Württemberg den bisher von Thurn und Taxis geführten Postbetrieb und trat dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Ab 1902 wurden Freimarken der Reichpost verwendet. Württemberg gab bis 1920 eigene Dienstmarken heraus. Von 1871 – 1902 gab das Königreich Württemberg eigene Briefmarken aus, danach verzichtete es unter Wahrung seines „Postregales“ und benutzte die Marken des Deutschen Reiches. Nur die Dienstmarken wurden auch weiterhin beibehalten.

Königreich Württemberg mit Währung Mark, 10 Pfennig
Königreich Württemberg mit Währung Mark, 10 Pfennig

Währungen und Münzen

bis 30. Juni 1875 1 Gulden = 60 Kreuzer

1 Kreuzer, Württemberg 1859

1 Kreuzer, Württemberg 1859
1/2 Gulden, Württemberg 1870
1/2 Gulden, Württemberg 1870
König Karl von Württemberg - Zur Erinnerung an die Wiederherstellung des Münsters in Ulm 1871 - Zwei Thaler
König Karl von Württemberg – Zur Erinnerung an die Wiederherstellung des Münsters in Ulm 1871 – Zwei Thaler

ab 1. Juli 1875 1 Mark = 100 Pfennig

2 Mark, Württemberg 1914
2 Mark, Württemberg 1914
20 Mark, Württemberg 1894
20 Mark, Württemberg 1894

Hymne des Königreichs Württemberg:

Heil unserm König, Heil!

Text: unbekannter Verfasser

Melodie nach „God save the King

Hymne Württembergs - Heil unserm König, Heil!
Hymne Württembergs – Heil unserm König, Heil!

Regenten

Württembergische Könige 1806 – 1918

regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Konrad von Württemberg († 1092)
Der König von Württemberg vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, ist jedoch hinsichtlich der Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände gebunden. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlichen Hauses nach der Linealerbfolge und dem Erstgeburtsrecht. Bei dessen Erlöschen succediert die weibliche Linie; doch tritt bei der Deszendenz des sodann regierenden königlichen Hauses das Vorrecht des Mannesstamms wieder ein. Der König wird mit zurückgelegtem 18. Jahr volljährig. Er bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche und bezieht eine Zivilliste von 1.600.000 Mark, nebst Naturalien im Betrag von ca. 200.000 Mark.

Könige Württembergs:

  • 1806 – 1816 Friedrich I.
  • 1816 – 1864 Wilhelm I.
  • 1864 – 1891 Karl I.
  • 1891 – 1918 Wilhelm II.
Stammbaum der Könige Württembergs 1806 - 1918
Stammbaum der Könige Württembergs 1806 – 1918

Organisation der Verwaltungsbehörden

An der Spitze der Staatsverwaltung stehen das Staatsministerium, gebildet durch die Minister oder Chefs der Verwaltungsdepartements, und der Geheime Rat, bestehend aus den Mitgliedern des Staatsministeriums und vom König ernannten ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Dem Staatsministerium sind unterstellt: die Bevollmächtigten zum Bundesrat, der Verwaltungsgerichtshof, welcher die höchste landesgesetzliche Instanz für Verwaltungsrechtssachen bildet, und der Disziplinarhof für die Staatsbeamten.
Das Staatsministerium gliedert sich in 6 Departements:

  • das Ministerium der Justiz
  • das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Politische Abteilung und Verkehrsabteilung, letztere mit den beiden Generaldirektionen der Württembergischen Staatseisenbahnen, der Post und Telegraphen)
  • das Ministerium des Inneren
  • das Ministerium der Kirchen- und Schulwesens
  • das Ministerium des Kriegswesens
  • das Ministerium der Finanzen
Ludwigsburg, Stuttgarterstraße
Ludwigsburg, Stuttgarterstraße

Administrative Gliederung des Königreichs Württemberg

Das Königreich Württemberg gliedert sich im Jahr 1900 in 4 Kreise mit 63 Oberämtern:
Die Stadt Stuttgart bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk und ist der Kreisregierung in Ludwigsburg unmittelbar unterstellt. Die Aufsicht über alle übrigen Stadt- und Landgemeinden führen die Oberämter. Die Gemeindebehörden heißen in den Städten und Dörfern Gemeinderat; der Vorstand in den Städten führt den Titel Stadtschultheiß (Stadtschultheißenamt), einzelne durch Königliche Ernennung Oberbürgermeister, in den Landgemeinden Schultheiß (Schultheißamt).
(Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)

  1. Neckarkreis mit einer Fläche von 3 330 km² und 745 669 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ludwigsburg mit dem Stadtdirektionsbezirk Stuttgart und 16 Oberämtern (1900): Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Eßlingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Stuttgart (Amt), Vaihingen, Waiblingen, Weinsberg
  2. Schwarzwaldkreis mit einer Fläche von 4 776 km² und 509 258 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Reutlingen mit 17 Oberämtern: Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Urach
  3. Jagstkreis mit einer Fläche von 5 141 km² und 400 126 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ellwangen mit 14 Oberämtern: Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf, Welzheim
  4. Donaukreis mit einer Fläche von 6 266 km² und 514 427 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ulm mit 16 Oberämtern: Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim, Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm, Waldsee, Wangen
Ravensburg
Ravensburg

Geschichte Württembergs:

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Die älteste germanische Bevölkerung Württembergs bildeten die Sueven. Im 1. Jahrhundert n. Chr. eroberten die Römer das Land und schützten es durch Anlegung eines Grenzwalles an der Ostgrenze gegen feindliche Angriffe. Das römische Gebiet, Zehntland genannt, wurde zwar mit germanischen Ansiedlern besetzt, aber von der römischen Kultur bestimmt. Im 3. Jahrhundert wurde es von den Alemannen erobert, kam nach deren Unterwerfung durch die Franken (496) zum fränkischen Reich und gehörte dann zu dem im 9. Jahrhundert sich bildenden deutschen Herzogtum Schwaben. 1796 drangen die Franzosen unter Moreau in Württemberg ein. Herzog Friedrich Eugen schloss am 17. Juli den Waffenstillstand von Baden, gemäß welchem er seine Truppen vom Reichsheer zurückzog und eine Kriegsentschädigung von 4 Millionen Gulden bezahlte. Im Frieden von Paris vom 7. August 1796 trat er Mömpelgard gegen das Versprechen späterer Entschädigung an Frankreich ab. Friedrich Eugen starb am 23. Dezember 1797; mit ihm endete die Reihe der katholischen Herzöge, die seit 1733 geherrscht hatten. Friedrich Eugens ältester Sohn und Nachfolger Friedrich II. (1754-1816) nahm gegen den Willen der Stände am Krieg der zweiten Koalition gegen Frankreich teil, infolgedessen Württemberg 1800 von Moreau besetzt und gebrandschatzt wurde; der Herzog floh nach Erlangen. Im Frieden mit Frankreich (27. März 1802) trat er alle linksrheinischen Besitzungen ab und bekam dafür durch den Reichsdeputationshauptschluss an Entschädigung: die Propstei Ellwangen, die Abteien Zwiefalten und Schönthal sowie die neun Reichsstädte: Weil, Reutlingen, Eßlingen, Rottweil, Aalen, Giengen, Hall, Gmünd, Heilbronn, zusammen 2200 km² mit 124.688 Einwohnern und die Kurwürde. Die neuen Gebiete erhielten als Neuwürttemberg eine besondere in Ellwangen residierende Regierung und vor allem keine Landstände. Als 1805 der Krieg zwischen Frankreich und Österreich ausbrach, wurde Friedrich von Napoleon zu einem Bündnis genötigt und ließ seine Truppen an der Seite der Franzosen kämpfen. Seitdem war er ein eifriger Anhänger Kaiser Napoleons und erntete reiche Belohnungen dafür: im Preßburger Frieden (26. Dezember 1805) erhielt er die österreichischen Besitzungen in Oberschwaben, die Grafschaften Hohenberg, Nellenburg und Bondorf und die Landvogtei Altdorf und durfte am 1. Januar 1806 die Königswürde annehmen. Alt- und Neuwürttemberg wurden vereinigt, die alte Verfassung aufgehoben und das Kirchengut unter Staatsverwaltung gestellt. Nachdem der König am 12. Juli 1806 dem Rheinbund beigetreten war, erhielt Württemberg durch die Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit mehrerer fürstlicher und gräflicher Häuser sowie durch Gebietsabtretung einen weitern Zuwachs von 160.000 Einwohner und durch den Wiener Frieden (14. Oktober 1809) Ulm, Mergentheim u. a., im ganzen 110.000 Einwohner, so dass Württemberg, das 1802 nur 650 000 Einwohner hatte, nun 1.400.000 Einwohner zählte. Dafür musste das württembergische Kontingent 1806 bis 1807 gegen Preußen, 1809 gegen Österreich, 1812 gegen Russland und 1813 gegen die Verbündeten kämpfen.

Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, 1812
Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, 1812

Nach der Schlacht bei Leipzig (Völkerschlacht), in welcher eine württembergische Brigade zu den Verbündeten überging, fiel König Friedrich von Napoleon ab und erlangte von Metternich im Vertrag zu Fulda (2. November 1813) die Garantie seines Gebiets wie seiner Souveränität, worauf die württembergischen Truppen 1814-1815 am Kampf gegen Frankreich teilnahmen. Auf dem Wiener Kongress sträubte er sich hartnäckig gegen jede Beschränkung seiner Souveränität und trat erst am 1. September 1815 dem Deutschen Bund bei. König Friedrich I. starb am 30. Oktober 1816, während im Land ein heftiger Verfassungsstreit tobte. Sein Sohn und Nachfolger, König Wilhelm I., gelangte erst unter dem Druck der Karlsbader Beschlüsse zur Vereinbarung einer Verfassung mit den Ständen, welche am 25. September 1819 verkündet wurde. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt und das Land 1817 in 4 Kreise und 64 Oberämter eingeteilt. Die katholische Kirche wurde neu organisiert, 1817 eine katholisch-theologische Fakultät in Tübingen und 1828 das Bistum in Rottenburg errichtet. Das Schulwesen wurde bedeutend verbessert. Besondere Fürsorge widmete der König der Landwirtschaft und gründete 1818 die land- und forstwirtschaftliche Akademie zu Hohenheim. Ebenso war er mit Erfolg bemüht, die Finanzen des Landes zu bessern und die Steuerlasten zu mindern; er führte im Gegensatz zu seines Vaters Verschwendung einen sehr einfachen Hofhaltung und hielt auch in der Staatsverwaltung auf strengste Sparsamkeit. 1848 brach auch in Württemberg eine freiheitliche und nationale Bewegung aus. Die von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossenen Grundrechte wurden von der Regierung als Reichsgesetze verkündet und dem widerstrebenden König am 24. April 1849 auch die Unterzeichnung der Reichsverfassung abgerungen. Doch das Ministerium Römer schritt energisch ein, sprengte am 18. Juni das Parlament durch Militär auseinander und löste den Landtag am 8. August auf. Der König sagte sich entschieden von Preußen los, sprach sich schroff gegen das preußische Unionsprojekt aus und schloss sich im Oktober 1850 in Bregenz Österreich an. Dabei konnte er sich auf die entschieden antipreußische Stimmung im Volk stützen. Am 25. Juni 1864 starb König Wilhelm und sein Nachfolger wurde König Karl. Im April 1866 traf die Regierung von Württemberg militärische Vorbereitungen (Deutscher Krieg), für welche ihr im Juni vom Landtag 7.700.000 Gulden bewilligt wurden. Das Königreich Württemberg stimmte am 14. Juni in Frankfurt für Österreichs Antrag auf Mobilmachung aller nichtpreußischen Bundeskorps, und während ein Bataillon Hohenzollern besetzte, stieß das württembergische Kontingent zum 8. Bundeskorps. Obwohl die Schlacht bei Königgrätz die kriegerische und siegesbewusste Stimmung im Volk abkühlte, führte die Regierung unter Varnbüler den Kampf fort, musste sich jedoch, als die Württemberger am 24. Juli bei Tauberbischofsheim (Deutscher Krieg in Süddeutschland) schwere Verluste erlitten hatten und nach Auflösung des 8. Korps, zu Verhandlungen übergehen, die am 2. August zu einem Waffenstillstand mit dem Befehlshaber der preußischen Mainarmee, Manteuffel, führten. Der nördliche Teil des Landes wurde von den Preußen besetzt, während Hohenzollern von den Württembergern geräumt wurde.

König Wilhelm II. und Königin Charlotte von Württemberg
König Wilhelm II. und Königin Charlotte von Württemberg

Der Friede kam 13. August 1866 zustande und legte dem Königreich Württemberg eine Kriegsentschädigung von 8 Millionen Gulden auf; gleichzeitig schloss die Regierung mit dem Königreich Preußen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis. Der unglückliche Ausgang des Deutschen Kriegs von 1866 hatte in Württemberg zunächst noch keine Versöhnung mit der neuen Situation in Deutschland zur Folge. Die Zweite Kammer sprach sich bei der Beratung des Friedensvertrags 11. Oktober gegen einen Anschluss an Preußen und für einen besonderen süddeutschen Bund aus und genehmigte das 1867 veröffentlichte Schutz- und Trutzbündnis sowie den Vertrag über die Reform des Zollvereins am 31. Oktober 1867 nur unter dem Druck der Drohung Preußens, dass Württemberg im Fall der Ablehnung eines der Verträge aus dem Zollverein ausgeschlossen werden würde. Die französische Kriegserklärung im Juli 1870 (Deutsch-Französischer Krieg) gab den Dingen jedoch eine ganz andere Wendung. König Karl I. erließ am 17. Juli den Mobilisierungsbefehl, die Kammern bewilligten fast einstimmig den verlangten Kriegskredit. Die württembergische Division wurde der unter dem Oberbefehl des Kronprinzen Friedrich von Preußen stehenden dritten Armee zugeteilt und nahm an der Schlacht bei Wörth und den Kämpfen vor Paris, besonders der Schlacht bei Villiers (30. November und 2. Dezember 1870), rühmlichen Anteil. Die Regierung unter Varnbüler trat am 31. August zurück, und der Justizminister Mittnacht führte in Versailles die Verhandlungen über den Eintritt Württembergs in das neue Deutsche Reich, die am 25. November zum Abschluss führten. Das Königreich Württemberg behielt die eigne Verwaltung der Post, der Telegrafen, der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Biers und des Branntweins; die württembergischen Truppen bildeten das 13. deutsche Armeekorps, dessen Kommandeur der Kaiser ernannte, behielten aber ihr eigenes Kriegsministerium, und der König ernannte die Offiziere; im Bundesrat bekam Württemberg vier Stimmen. Nachdem Neuwahlen der Regierung in der Zweiten Kammer eine national gesinnte Mehrheit verschafft hatten, wurden die Verträge mit dem Norddeutschen Bund vom Landtag genehmigt und am 1. Januar 1871 verkündigt. Der kränkliche König Karl I. verbrachte inzwischen einen großen Teil des Jahrs im Ausland. Er starb am 6. Oktober 1891 kinderlos in Stuttgart. Nachfolger wurde seine Neffe als König Wilhelm II. von Württemberg, Sohn des Prinzen Friedrich von Württemberg und dessen Gemahlin Prinzessin Katharina, einer Tochter König Wilhelms I. von Württemberg. Unter ihm wurde 1903 eine Reform der Einkommensteuer, 1904 und 1906 der Gemeindeordnung, 1906, 1911 und 1912 der Kammern und 1909 der Volksschule eingeführt. Da der einzige Sohn des Königs, Prinz Ullrich, schon früh starb, wurde der aus der katholischen Linie stammende Herzog Albrecht von Württemberg als künftiger Thronfolger an den Regierungsgeschäften beteiligt. König Wilhelm II. verzichtete infolge der Novemberrevolution am 29. November 1918 auf die Krone und nahm den Titel Herzog zu Württemberg an. Er starb am 2. Oktober 1921. Der nächste Agnat, Herzog Albrecht verzichtete indes nicht. Erst sein Enkel Ludwig (* 1930), verzichtete am 29. Juni 1959 für sich und seine Nachkommen auf etwaige Thronrechte. Nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) und nach dem Amtsverzicht von König Wilhelm II. von Württemberg wurde am 9. November 1918 der „Volksstaat Württemberg“ ausgerufen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurden die beiden Länder Baden und Württemberg zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden (als „Württemberg-Baden“) und der französischen im Süden (als „Württemberg-Hohenzollern“) aufgeteilt. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden diese neuen Gebiete zwei Bundesländer. 1952 vereinigten sich (Süd-)“Baden“ mit „Württemberg-Baden“ und „Württemberg-Hohenzollern“ zum neuen Bundesland Baden-Württemberg mit Stuttgart als Hauptstadt.

Baden-Württemberg aktuell:

Das heutige Bundesland Baden-Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart besteht seit 1952 aus

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Quellenhinweise:

  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
  • „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
  • „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
  • „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
  • „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
  • „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Reichsadler 1889-1918

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