Deutschlands Flaggen/Fahnen. Die Geschichte der Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold und Reichsflagge Schwarz-Weiß-Rot.
Schwarz-Rot-Gold (Bundesflagge)
Die Farben Schwarz-Rot-Gold durchziehen die deutsche Geschichte schon mehr als 1000 Jahre und treten immer wieder bei besonderen Ereignissen hervor.
Rot/Gold, die Flagge Roms und des Vatikans (754–1803) stehen für die päpstliche und Schwarz/Gold, die Flagge des Kaisers, für die kaiserliche Macht.
Einer Legende nach fanden die alten deutschen Farben schon während der Zeit Kaiser Barbarossas ihre Verwendung. Als dieser im Jahr 1152 in Frankfurt am Main zum deutschen Kaiser gekrönt wurde, legte man auf Anordnung der Hohenstaufen den Weg vom Dom zum Römer, dem ehemaligen Kaiserhof und heutigem Rathaus, mit einem Teppich aus schwarz-rot-goldenem Tuch aus. Nach der Krönung schnitt man das dreifarbige Tuch in kleine Stücke und verteilte diese, sozusagen als Souvenir, an das Volk. Die improvisierten Fähnchen wurden an Stangen gebunden und so zog die Menge durch die Stadt um den neuen Kaiser stürmisch Hoch leben zu lassen.
Im Jahre 1184 wurden auf dem Reichstag zu Mainz diese drei Farben als die „echten deutschen“ anerkannt und erhielten sich bis 1806 Napoleon I. dem alten deutschen Kaiserreich (HRRDN) ein Ende machte. Während des Krönungszeremoniells trugen die deutsche Kaiser seit Friedrich Barbarossas Zeiten einen Krönungsmantel in den Farben Rot, Schwarz und Gold. Dieser Mantel fand bis 1806 Verwendung und der letzte Kaiser des alten Reiches, Franz II., ließ sich auf einem Gemälde verewigen; wenig später war er als Franz I. nur noch Kaiser von Österreich.
Die Reichssturmfahne war im Mittelalter eine Reichsfahne, die aus goldenem Banner mit schwarzem Adler bestand und noch mit einem roten Schwenkel versehen war; 1336 wurde vom Kaiser an Württemberg das Recht verliehen, die Reichssturmfahne dem Heer voranzutragen. Auch hier finden sich die Farben Schwarz-Rot-Gold wieder.
Dr. E.C. Rautenberg zitiert in seiner Abhandlung „Schwarz-Rot-Gold: Das Symbol für die nationale Identität der Deutschen!“ den fränkischen Ritter und Bauernführer Florian Geyer (1490 – 1525), der während des Bauernkrieges 1524/25 gesagt haben soll: „Unser Gold haben Adel und Pfaffen aus unserem Schweiß geschlagen, bis unsere Trauer schwarz war wie die Nacht und unsere Wut rot wie Blut. Wohlan denn, Brüder, setzen wir ihnen den roten Hahn auf die Dächer.„
Burschenschaften und Freikorps griffen die alten deutschen Farben wieder auf und trugen sie an Pfeifentroddeln und Korpsbändern zur Schau. Als Napoleon I. das alte Reich in drei Teile zerschlug und die deutschen Fürsten sich neben dem Königreich Preußen und dem Kaisertum Österreich unterwürfig im Rheinbund versammelten, formierten sich um 1813 junge Männer in Freikorps um für die Freiheit Deutschlands zu kämpfen. Das bekannteste Freiwilligenkorps kämpfte unter dem preußischen Major Adolf von Lützow und deren Uniformen bestanden aus schwarz gefärbten Zivilröcken, roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Am 17. Juni 1813 geriet die Truppe der „Schwarzen Jäger“ bei Kitzen (nahe Leipzig) in einen Hinterhalt der Franzosen und wurde fast völlig aufgerieben.
Am 12. Juni 1815 gründeten sieben Studenten, die im Lützower Freikorps gedient hatten, zusammen mit anderen national gesinnten Studenten die Burschenschaft „Ehre, Freiheit, Vaterland“ zu Jena in Thüringen. Diese sieben Studenten wählten die Farben Schwarz, Rot und Gold zu den Farben der Burschenschaft.
In der Verfassungsurkunde heißt es dazu: „Die Farbe des Banners aber, das unsrer Burschenschaft vorwehet, ist mit Gold verziertes Roth und Schwarz, die uns mahnen soll, daß wir in der Freude jugendlichen Zusammenlebens, in dem Gefühle voller Jugendkraft nie den Ernst des Lebens, nie die Bedeutung unseres Strebens vergessen wollen.„
Anlässlich des vierten Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig, am 18. Oktober 1817, zogen etwa 500 Studenten der Burschenschaft und einige Professoren aus dem ganzen Deutschen Bund unter der Losung „Nur im Ganzen ist Heil“, mit der rot-schwarz-roten Fahne (golden waren der Eichenzweig und die Fransen) auf die Wartburg bei Eisenach (Wartburgfest), um für Freiheit und ein einheitliches Reich zu demonstrieren.
Vom 27. bis zum 30. Mai 1832 demonstrieren 30.000 Teilnehmer auf dem Hambacher Fest für nationale und demokratische Ziele und führten erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die Inschrift im mittleren roten Teil „Deutschlands Wiedergeburt“ machte das Ziel der Beteiligten deutlich, die Errichtung eines deutschen Nationalstaates.
Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung, die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet.
Die Diskussion über die richtige Reihenfolge der Farben Schwarz-Rot-Gold hält bis in unsere heutige Zeit an: Energetisch gesehen müsste, wie in der Natur Schwarz, die Farbe der Unterwelt, Vergangenheit und Trauer unten und Goldgelb als die Farbe der Sonne, des Lichtes und der Zukunft oben stehen. Und tatsächlich zeigen einige alte Darstellungen die Flagge auf dem Hambacher Fest (hier noch ein anderes Beispiel), auch in dieser Reihenfolge, während neuere Bilder Schwarz-Rot-Gold in der heute üblichen Reihenfolge zeigen.
Als nach der Märzrevolution von 1848 die Abgeordneten der Deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche sich nicht über die Reihenfolge der deutschen Farben einigen konnten (so gab es damals u.a. auch Gold-Schwarz-Rote Fahnen), wurde durch einen Machtspruch König Friedrich Wilhelms IV. von Preußen festgelegt, dass Schwarz-Rot-Gold die richtige sei. Dazu legte man dem preußischen König das Motto in den Mund: „Aus Nacht, durch Blut, zum Licht!“ Später entwickelte sich daraus die Erklärung: „Schwarz die Vergangenheit, Rot (blutig) der Kampf und Golden die Zukunft„.
Von 1849 bis 1852 dienten die Farben Schwarz-Rot-Gold auch als Flagge der Deutschen Reichsflotte. Nach der gescheiterten Revolution von 1848 symbolisierte Schwarz-Rot-Gold den Traum von einem geeinten Deutschland, so wie es Hoffmann von Fallersleben in seinem Deutschlandlied in der ersten Strophe formulierte. Während des Konfliktes zwischen Österreich und Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland und auch darüber hinaus stand Schwarz-Rot-Gold immer für die großdeutsche Lösung (ein vereintes Deutschland unter Einschluss Österreichs).
Während des Deutschen Krieges 1866 kämpften einige deutsche Bundes-Korps unter der schwarz-rot-goldenen Fahne gegen Preußen. Aus der Tradition heraus pflegte auch der „Bund der Deutschen“ in Österreich, insbesondere in Böhmen Schwarz-Rot-Gold als Symbol der Zugehörigkeit zur deutschen Nation. In den Bundesstaaten Waldeck, Reuß jüngere Linie und Reuß ältere Linie waren Schwarz-Rot-Gold auch die Landesfarben.
Nach der Novemberrevolution von 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold 1919 zur offiziellen Nationalflagge Deutschlands. Die Koalition aus den drei Parteien Zentrum (Schwarz), Sozialdemokraten (Rot) und Demokraten (Gelb) während der Weimarer Republik versinnbildlichte bezeichnender Weise in Schwarz-Rot-Gold den Anspruch auf die deutsche Demokratie.
Diese Farbkombination wurde auch in der Bundesrepublik noch lange durch die CDU/CSU (Schwarz), SPD (Rot) und die FDP (Gelb) fortgeführt. Seit 1949 ist Schwarz-Rot-Gold wieder die Nationalflagge Deutschlands. Artikel 22 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundesflagge: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“
Schwarz-Weiß-Rot (Reichsflagge)
Schwarz-Weiß-Rot ist die Flagge des Norddeutschen Bundes (1866-1870) und des deutschen Kaiserreiches (Deutsches Reich 1871-1918). Als es nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 um die Gestaltung der neuen Reichsflagge ging soll Otto von Bismarck gesagt haben: „Meinetwegen Grün und Gelb und Tanzvergnügen oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz. Nur will der preußische Troupier (König Wilhelm) nichts von schwarz-rot-gelb wissen.“ Die Heraldiker hatten nun eine genaue Vorgabe was sie nicht nehmen durften und entschieden sich für Schwarz-Weiß-Rot.
Schwarz, Weiß und Rot sind die Urfarben des Lebens, schon die ersten Höhlen- und Felszeichnungen unserer Vorfahren weltweit sind mit Kreide, Ocker und Ruß in diesen Farben gehalten. Die drei Farben strahlen zusammen eine große Kraft und Lebendigkeit aus und finden sich ebenfalls in der frühen christlichen Mythologie wieder. Auch ist das berühmte Turiner Grabtuch mit dem Antlitz Jesu und seinem Blut ursprünglich Schwarz-Weiß-Rot gewesen. (Jesu Grablegung, Markus 15,46)
Vielfach findet man die einfache Erklärung von der Vereinigung der Farben Preußens (Schwarz-Weiß) und der norddeutschen Hansestädten (Weiß-Rot) zu Schwarz-Weiß-Rot; das mag auch stimmen, aber die Farbkombination ist schon viel älter.
Vermutlich bedienten sich die Schöpfer der Flaggen des neuen Kaiserreiches auch der frühen christlichen, preußischen Geschichte die im „Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem“ kurz „Deutscher Orden“ ihren Ursprung sieht. Nach Johannitern und Templern war der Deutsche Orden der drittgrößte Orden in der Zeit der Kreuzzüge. Nach dem Vorbild der Templer wurde der weiße Mantel übernommen und an die Stelle des roten trat das schwarze Kreuz. Schwarz-Weiß waren auch die Farben Preußens.
Der zweite Orden in der vorpreußischen Geschichte war der im Jahre 1202 gegründete „Brüder der Ritterschaft Christi von Livland“ kurz „Schwertbrüderorden“. Deren Ritter trugen einen weißen Mantel mit einem roten Schwertkreuz. Im Jahre 1237 wurde der Schwertbrüderorden dem Deutschen Orden eingegliedert und die Farben und Symbole vereinigt.
Auch in der Flagge des 1118 gegründeten Templerordens findet wir die Farben Schwarz-Weiß-Rot wieder.
Hier erkennen wir auch schon die später verwendeten Farben und Symbole wie im Eisernen Kreuz und in der Flagge des Deutschen Reiches wieder.
Heutige Historiker unterstellen Otto von Bismarck immer wieder gern seine antidemokratische Gesinnung sei die Ursache für die Ablehnung von Schwarz-Rot-Gold gewesen. Der eigentliche Grund ist aber im Revolutionsjahr 1848 und im Deutschen Krieg von 1866 zu finden, denn hier kämpften die Gegner Preußens unter diesen alten deutschen Farben.
Verständlich also, wenn Bismarck nicht die Kriegsflagge der Gegner Preußens zur neuen Flagge des Norddeutschen Bundes machen wollte und sich für Schwarz-Weiß-Rot entschied. Schon im Deutsch-Französischen Krieg kämpften die deutschen Soldaten unter dieser neuen Fahne und hissten sie u.a. am 19. Januar 1871 auf dem eroberten Fort Vanves vor Paris. Nach der Ausrufung des Deutschen Reichs wurde sie Reichsflagge und blieb es bis 1919.
Die Bevölkerung des Kaiserreichs identifizierte sich sehr stark mit diesen Farben und besangen sie in zahlreichen patriotischen Liedern, war doch der alte Wunsch nach einem einheitlichen Reich nun endlich verwirklicht. Die Freude und der Stolz den alten Rivalen Frankreich endlich besiegt zu haben, die neu gewonnene Stärke und Größe prägte auch die Beziehung zu den nationalen Symbolen des wiedererstandenen Deutschen Reichs. Der Erwerb von Kolonien wurde stets durch das Hissen der Reichsfahne symbolisiert und ist auf zahlreichen Gemälden und Fotos dokumentiert.
1914 zogen Hunderttausende von Freiwilligen unter der Schwarz-Weiß-Roten Fahne mit Begeisterung in den Krieg, von dem viele glaubten, wenn die Herbstblätter fielen, würde man wieder zu Hause sein. Die Schrecknisse des modernen maschinellen Krieges konnte man sich noch nicht so recht vorstellen. Die Feinde, und davon waren die Deutschen überzeugt, hatten dem Deutschen Reich diesen Krieg aufgezwungen.
Doch sie sollten die Deutschen schon kennen lernen. Unzählige Berichte und Bilder aus jenen Tagen schildern patriotische Taten deutscher Soldaten unter des Kaiserreichs Flagge. (Das „Deutsche Flaggenlied“ mit „Stolz weht die Fahne Schwarz-Weiß-Rot“ war die inoffizielle Hymne der Kaiserlichen Marine.)
Viele von denen, deren Kameraden auf den Schlachtfeldern des Weltkrieges so sinnlos starben, verstanden Ende 1918 nicht, warum genau diese Farben, für die sie so lange gekämpft hatten, nicht mehr die Fahne des Deutschen Reichs bleiben sollte. Die neue sozialdemokratische Regierung wählte ganz bewusst die alten Farben Schwarz-Rot-Gold für die erste deutsche Republik, um auch symbolhaft mit dem alten System zu brechen. Gleichzeitig sollte es dem beitrittswilligen „Deutsch-Österreich“ leicht gemacht werden, sich unter dieser alten deutschen Fahne mit dem Deutschen Reich zu vereinigen.
Während der gesamten Zeit der Weimarer Republik (1918 – 1933) tobte ein heftiger Flaggenstreit. Schwarz-Weiß-Rot blieb Handelsflagge der Weimarer Republik und durch Paul von Hindenburgs Flaggenverordnung von 1926 wurde sie zusätzliche Flagge der deutschen Auslandsvertretungen des Deutschen Reichs (Weimarer Republik). Anfänglich wurde sie auch im Dritten Reich als Nationalflagge zusammen mit der Hakenkreuzfahne bis 1935 wieder verwendet (Regelung der Flaggenhissung vom 12. März 1933). Ihr Image ist heute dadurch und durch den Missbrauch bei rechtsradikalen Aufmärschen stark belastet.
Deutsche Flaggen bis 1918
(nach Meyers Konversations-Lexikon 6. Auflage)
Nach Artikel 55 der Reichsverfassung ist die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine schwarz-weiß-rot.
1) National- und Handelsflagge bildet laut Verordnung vom 25. Oktober 1867 ein Rechteck aus drei gleich breiten waagerechten Streifen, wovon der obere schwarz, der mittlere weiß und der untere rot ist. Höhe zur Länge der Flagge wie 2: 3. Die Flagge wird von Kauffahrteischiffen am Flaggstock am Heck oder am hintersten Maste, meist an dessen Gaffel geführt. Laut kaiserlicher Verordnung vom 8. November 1892 bildet diese Form der Flagge die deutsche Nationalflagge.
2) Kriegsflagge bildet laut Verordnung vom 4. Juli 1867 ein längliches Rechteck, dessen weißen Grund ein schwarzes Kreuz mit schmaler, schwarzer Einfassung in 4 Felder teilt; die Arme des Kreuzes umschließen mit der schmalen schwarzen Einfassung medaillonartig ein rundes weißes Feld, das den heraldischen preußischen Adler trägt. Im oberen Innern (linken) Felde sind die Nationalfarben schwarz weiß-rot, in der Mitte das Eiserne Kreuz. Zufolge Kabinettsorder vom 10. September 1867 wird diese Flagge seit 1. Oktober 1867 auf allen norddeutschen, später deutschen Kriegsschiffen geführt; laut Verordnung vom 20. Januar 1893 sind außerdem zur Führung der deutschen Kriegsflagge berechtigt: die Souveräne der deutschen Bundesstaaten, die Prinzen regierender königlicher Häuser und die ersten Bürgermeister der Hansastädte; am Land auch die Behörden und Anstalten des Heeres und der Marine und die Küstenbefestigungen. Größte Staatsgaffelflagge ist 4,7 m hoch und 7,85 m lang.
3) Kaiserstandarte: auf gelbem Grund schwarzes Eisernes Kreuz mit Inschrift „Gott mit uns 1870“ und mit goldenem Wappenschild (heraldischer deutscher Adler) umgeben mit der Kette des Schwarzen Adlerordens; die Arme des Kreuzes reichen bis an die Ränder des Flaggtuches. In den 4 gelben Feldern sind je eine goldene Kaiserkrone und je 3 schwarze Wappenadler.
4) Kaiserinstandarte: auf gelbem Grund Wappenschild mit Kaiserinkrone (sonst wie 3), doch nur ein kleines Eisernes Kreuz in der obern innern Ecke (mit Krone, W und 1870). 16 schwarze Wappenadler in gelbem Felde.
5) Kronprinzenstandarte: wie Kaiserstandarte, aber andere Krone, Wappenschild mit rotem Rand und in jedem der 4 gelben Felder nur je 4 Wappenadler.
6) Breitwimpel des Kaisers: auf weißem Grund im Geviert am Stock Eisernes Kreuz, darüber Kaiserkrone, Zepter und Schwert gekreuzt in Gold, der äußere Wimpel weiß; wird nur auf besonderen Befehl des Kaisers gehisst. Er ist das höchste Kommandozeichen der Marine; solange er weht, unterbleibt Paradieren und Salutieren.
7) Flagge des Generalinspekteurs der Marine: wie die Admiralsflagge (9), nur mit ein Fünftel der Flaggen länge breitem, rotem Rand ringsum außerhalb des Kreuzes.
8) Flagge des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts: wie die Admiralsflagge (9), doch im inneren untern Feld noch 2 gekreuzte goldene Anker.
9) Admiralsflagge, auf weißem Grund im Geviert schmales Eisernes Kreuz, dessen Anne bis an die Kanten der Flagge reichen. Auf Dreimastern führt der Admiral diese Flagge im Großtopp, der Vizeadmiral im Vortopp, der Konteradmiral im Kreuztopp; auf zweimastigen Schiffen führt der Admiral sie im hintern, der Vizeadmiral im vordem Mast.
10) Vizeadmiralsflagge: wie 9), doch mit einem schwarzen Ball im obern innern Feld, auf einmastigen Schiffen und in Booten.
11) Konteradmiralsflagge: wie 9), doch mit je einem schwarzen Ball in jedem der inneren Felder, auf einmastigen Schiffen und in Booten sowie auf zweimastigen Schiffen im vorderen Mast.
12) Kommodorestander, weißer ausgezackter Stander mit Eisernem Kreuz, wird im Großtopp gesetzt.
13) Stander des ältesten Kommandanten (sogenannter Anciennetätsstander): wie 12), aber im Kreuztopp gesetzt.
14) Flottillenstander, treibender, d.h. am Querstab befestigter Stander (wie 12), der wagerecht ausweht und auch stets im Großtopp gesetzt wird.
15) Divisionsstander, fester dreieckiger Stander mit Eisernem Kreuz, wird im Großtopp gehißt.
16) Kriegsschiffswimpel, weiß mit Eisernem Kreuz am Flaggenknopfende, wird stets im Großtopp gehisst und zwar nur auf Kriegsschiffen, die von einem Seeoffizier befehligt werden. Der Wimpel wird niedergeholt, sobald die Kaiserstandarte oder eins der Kommandozeichen unter 7, 9, 12, 14 und 15) von einem vom Kaiser ernannten Flaggoffizier, Kommodore, Flottillen- oder Divisionschef an Bord bei Einschiffung eines der Genannten gehißt werden. Der Wimpel bleibt aber neben jedem solchen Kommando- und Rangabzeichen wehen, wenn der betreffende Vorgesetzte nur auf Befehl eines höhern Befehlshabers (also vorbehaltlich der kaiserlichen Ernennung) an Bord eines Schiffes sich einschifft.
17) Kriegsschiffsgösch, Bugflagge zum Sonn- und Festtagsschmuck verankerter Kriegsschiffe, ist schwarz-weiß-rot mit Eisernem Kreuz in der Mitte; Höhe der Gösch drei Siebentel der Höhe der Kriegsschiffsflagge auf demselben Schiffe.
18) Handelsflagge mit Eisernem Kreuz (das Kreuz fünf Neuntel der Flaggenhöhe groß, ein Arm an das stehende Liek stoßend) wird laut kaiserlichem Erlaß vom 1. Juli 1896 auf allen Seehandelsschiffen gesetzt, deren Führer Seeoffiziere des Beurlaubtenstandes oder Seeoffiziere a.D. sind.
19) Lotsenflagge, eine Handelsflagge mit weißem Rand, wird von deutschen Kriegs- und Handelsschiffen gesetzt, um einen Lotsen herbeizurufen.
20) Flagge der Gouverneure für Deutsch-Ostafrika und Kiautschou, laut kaiserlicher Verordnung vom 1. März 1898, wie Handelsflagge mit dem Reichsadler ohne Krone, wird auf Schiffen im Großtopp gesetzt und mit 13 Schuß salutiert.
21) Reichsdienstflagge im Bereiche des Auswärtigen Amtes, laut kaiserlicher Verordnung vom 8. November 1892 und 20. Januar 1893 einschließlich der deutschen Schutzgebiete wie Handelsflagge mit übergreifenden weißen Kreisabschnitten in den schwarzen und roten Streifen; im weißen Mittelkreis Reichsadler mit Kaiserkrone. Lotsenfahrzeuge in den Schutzgebieten führen in der obern innern Ecke dieser Flagge einen gelben, unklaren Anker zwischen den Buchstaben L und V; Zollfahrzeuge ebenda denselben Anker zwischen den roten Buchstaben Z und V (Zoll-Verwaltung).
22) Reichsdienstflagge der kaiserlichen Marine: wie 21), doch statt des Reichsadlers einen gelben, unklaren Anker mit Krone; wird am Lande von der Seewarte, ihren Nebenstellen und den Marineobservatorien geführt, auf See von Werftfahrzeugen und andern Marineschiffen, die nicht zur Führung der Kriegsschiffsflagge berechtigt sind, sowie von für die Marine gemieteten Transport- etc. Schiffen.
23) Reichspostflagge: wie 21), doch statt des Reichsadlers ein gelbes Posthorn mit der Kaiserkrone darüber; deutsche Dampfer, die Post befördern, führen diese Flagge im Großtopp und als Gösch, dazu die Handelsflagge am Heck.
24) Reichsdienstflagge der übrigen Verwaltungszweige: wie 21), doch statt des Reichsadlers die gelbe Kaiserkrone allein, wird z.B. von den Fahrzeugen der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals geführt.
25) Dienstflagge für preußische Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude für Seeschiffahrt: wie Reichsdienstflagge der kaiserlichen Marine (22), mit heraldischem preußischen Adler auf weißem Viereck in der obern innern Ecke; bei Lotsenfahrzeugen steht der Anker zwischen den roten Buchstaben L und V, bei Zollfahrzeugen zwischen Z und V, bei Fischerei-Aufsichtsfahrzeugen zwischen F und A (die Oberfischmeister führen außer dieser Flagge im Topp noch einen weißen dreieckigen Stander mit den roten Buchstaben FA).
26) Dienstflagge für mecklenburg-schwerinsche Staatsfahrzeuge und Gebäude für Seeschiffahrt: wie 25), doch statt des preußischen Adlers der mecklenburgische Stierkopf in gelbem Viereck.
27) Dienstflagge für hamburgische Staatsfahrzeuge und Gebäude für Seeschifffahrt: wie 25), doch statt des preußischen Adlers das Hamburger Tor mit weißen Türmen, blauem Anker und gelbem Stock in rotem Viereck.
28) Dienstflagge für bremische Staatsfahrzeuge und Gebäude für Seeschifffahrt: wie 25), doch statt des preußischen Adlers das Bremer Wappen (schräger Schlüssel in rotem Schild mit gelber Krone) in weißem Viereck.
29) Dienstflagge für lübeckische Staatsfahrzeuge und Gebäude für Seeschifffahrt: wie 25), doch statt des preußischen Adlers der heraldische lübeckische Adler in weißem Viereck.
30) Dienstflagge für oldenburgische Staatsfahrzeuge und Gebäude für Seeschifffahrt: wie 25), doch statt des preußischen Adlers das Oldenburger Wappen in weißem Viereck.
Flaggen der deutschen Einzelstaaten.
31) Preußen: Die preußische Landesflagge zeigt die preußischen Farben: inmitten des weißen, oben und unten mit schwarzen Streifen eingefassten Flaggtuches den preußischen Wappenadler.
32) Preußische Königsstandarte.
33) Preußische Königinstandarte.
34) Preußische Standarte der Prinzen des Königlichen Hauses.
35) Preußische Kriegs- und Dienstflagge für Staatsgebäude, Festungswerke, Kasernen: weiße Flagge mit dreieckigem Ausschnitt, in der Mitte den heraldischen preußischen Adler und in der oberen inneren Ecke das Eiserne Kreuz.
36) Mecklenburg führt eine waagerecht blau-weiß-rot gestreifte Trikolore, als Staatsflagge geschmückt inmitten des weißen Streifens mit Krone und Anker, an der Innenseite des blauen Streifens mit dem Stierkopf auf gelbem Grunde.
37) Oldenburg: Auf blauem Flaggtuch ein liegendes rotes Kreuz, das als Staatsflagge verziert ist durch das oldenburgische Landeswappen.
38) Hamburg: Das rote Flaggtuch ist mit dem Wappen Hamburgs, den drei weißen Türmen, geschmückt.
39) Bremen: Das abwechselnd rot und weiß waagerecht gestreifte Flaggtuch (8 Streifen) zeigt am Flaggstock zwei Reihen schachbrettartige Felder in denselben Farben und ist als Staatsflagge mit dem bremischen Schlüsselwappen verziert.
40) Lübeck: Weiß und rot waagerecht gestreiftes Flaggtuch, das bei der Staatsflagge mit dem lübeckischen Wappenadler geziert ist.
41) Die Flagge der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft: Weißes Flaggtuch, durch schwarzes Kreuz in 4 gleiche Felder geteilt, von denen das obere am Flaggstock rot ist und 5 weiße Sterne (das „südliche Kreuz“) zeigt.
Farbensymbolik
(Die Farbensymbolik ist nicht identisch mit der heraldischen Bedeutung der Farben!)
Bei den alten Assyrern bestand eine Farbensymbolik in Bezug auf Planeten und Wochentage, wobei die Farbe Gold die Sonne, Silber den Mond, Orange den Mars, Blau den Merkur, Weiß den Saturn, Rot den Jupiter und Schwarz (als Abendstern) die Venus bezeichnete; ähnlich ist auf den ägyptischen Wandmalereien Blau stets die Farbe des Eisens etc. In solchen Fällen war die Farbe völlig zum Begriffszeichen geworden, ähnlich wie bei der mittelalterlichen Wappenmalerei.
Rot gilt als die Farbe des Lebens, der Liebe und Leidenschaft, des Feuers und der Sonnenglut. Rot gilt aber auch als Blutfarbe die Farbe des Zornes (von der Rötung des Gesichts bei Zornigen), der Revolution und des Krieges (Jakobinerrot, Militärrot) sowie der Brandstiftung („roten Hahn aufs Dach setzen“).
Weiß gilt wohl überall als Farbe der Reinheit und Unschuld, daher die Symbolik der Lilie auf den Bildern von Mariä Empfängnis, die weiße Tracht gewisser Priesterschaften, Mönchs- und Nonnenorden.
Das reine Goldgelb gilt auch als Symbol der Sonne, des Reichtums und der Freude.
Grün war schon den Ägyptern die Farbe der Hoffnung, des Sprießens und Gedeihens, der Frühlingsfreude, später aber auch der Unreife („grüner Junge“) und des Giftigen („grüngeäugtes Scheusal“), wohl weil Grün im Gewande der Eidechsen (Drachen) und Schlangen häufig auftritt.
Blau war seit ältester Zeit die verehrteste Farbe, der Lapislazuli im Altertum der geschätzteste Edelstein, und der Indigo, mit dem man bei Pelusium die (nach Brugsch) danach benannten Arbeiterkleider oder Blusen färbte, hieß Dar-neken, der vor „Schaden bewahrende“ Farbstoff. Den Alten galt Blau, wie Eusebios sagt, als Götterfarbe (in der Kleidung), besonders der Himmelsgöttin Juno, nach dem blauen Himmel. Schon im germanischen Altertum erscheint Blau als Symbol der Treue und Beständigkeit, daher blaue Blumen (Männertreu, Vergissmeinnicht, Gedenke mein, Pensee) als Beständigkeitssymbole.
Schwarz gilt außer der Farbe der Trauer hauptsächlich noch als die der Unterwelt und des Bösen sowie aller nächtlichen Taten und Gelüste (schwarzes Herz, schwarze Gedanken, schwarze Opfertiere für die Unterirdischen). Auch mit Feuerrot oder Gelb gepaart, diente Schwarz zur Symbolisierung des Teufels und seiner Heerscharen.
Bildergalerie
Quellenhinweise:
- „Meyers Konversations-Lexikon“ 5. Auflage in 17 Bänden 1893 – 1897
- „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1906 – 1908
- „Meyers Kleines Konversations-Lexikon“, 7. Auflage in 6 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
Ähnliche Beiträge
Das ist wirklich hochinteressant! Das beide Fahnen doch schon so alt sind wusste ich nicht.
Vielen Dank für diese Darlegungen!
geschockt auf die Bedeutng der Farbensymbolik Deutschlands: Schwarz gilt außer der Farbe der Trauer hauptsächlich noch als die der Unterwelt und des Bösen sowie aller nächtlichen Taten und Gelüste (schwarzes Herz, schwarze Gedanken, schwarze Opfertiere für die Unterirdischen). Auch mit Feuerrot oder Gelb gepaart, diente Schwarz zur Symbolisierung des Teufels und seiner Heerscharen.
Sehr schön anschaulich erklärt! Vielen Dank!
Super interessant!
Im angenehmen neutralen Ton sehr gut erklärt und vor allen Dingen super Bildmaterial!
Wenn man gegen Demokraten hetzt (rechte Demonstrationen) ist man nicht neutral. Der Verfasser ist eher ein Mitläufer von Klaus Schwab oder ein Opfer des Fernsehgerätes.
Sehr interessant! Man beachte die Flaggen auf der Zeichnung zum Hambacher Fest 1832 und die Darstellung der Flaggen auf der Sonderbriefmarke!
Sehr informativer und überaus lehrreicher Beitrag über die Geschichte der Deutschen National-Flagge. Die Texte sind sehr verständlich verfasst.
gefällt mir sehr
Sehr gut bis auf die Hetze gegen die aktuelle Freiheitsbewegung. Menschen, die für ihre unveräußerlichen Rechte demonstrieren, sind nicht rechts sondern einfach nur Menschen.