Das Reichsland Elsass-Lothringen (1871-1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.
Straßburg ist die Landeshauptstadt des Reichslands Elsass-Lothringen.
Reichsland Elsass-Lothringen 1871 – 1918
Das deutsches Reichsland Elsaß-Lothringen, im Kriege 1870-71 von Frankreich zurückerobert, durch den Frankfurter Frieden 10. Mai 1871 abgetreten, besteht aus Elsaß und Lothringen, zusammen 14.507 km²,
(1900) 1.719.470 Einwohnern (1.310.450 Katholiken, 372.078 Evangelische, 32.264 Israeliten), darunter 65.251 Ausländer (1493 Franzosen, 11.934 Schweizer, 20.952 Italiener, 29.720 Österreicher); 207.000 sprechen nur französisch, darunter 46.000 im Elsaß. Am 1. Januar 1874 wurde die Reichsverfassung eingeführt.
Seit 1879 steht ein kaiserlicher Statthalter (seit 1894 Fürst von Hohenlohe-Langenburg) an der Spitze, der einen Teil der landesherrlichen Befugnisse des Kaisers ausübt; ihm zur Seite stehen das Ministerium (4 Abteilungen mit Unterstaatssekretären) unter einem Staatssekretär (Stellvertreter des Statthalters), als beratendes Organ ein Staatsrat (Staatssekretär, Unterstaatssekretäre, Oberlandesgerichtspräsident, Oberstaatsanwalt und 8-10 vom Kaiser berufene Mitglieder) und ein auf 3 Jahre gewählter Landesausschuß (58 Mitglieder) mit dem Rechte, Gesetze vorzuschlagen. Der Kaiserliche Rat (Räte des Ministeriums), eine Art Oberverwaltungsgericht, jedoch mit beschränkter Zuständigkeit. Elsaß-Lothringen entsendet 15 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag; im Bundesrat ist es nicht vertreten.
Wappen:
Das Wappen des Reichslandes Elsaß-Lothringen ist halb geteilt und gespalten; vorn oben in Rot ein von je drei goldenen Kronen beseiteter goldener Schräglinksbalken (Oberelsaß), unten in Rot ein mit Spitzen besetzter silberner Schräglinksbalken (Unterelsaß), hinten in Gold ein roter Schrägrechtsbalken mit drei gestümmelten silbernen Adlern (Lothringen). Der mit einer Fürstenkrone bedeckte Schild ruht auf der Brust des deutschen Reichsadlers.
Landesfarben:
Die Landesfarben des Reichslandes Elsaß-Lothringen sind wie die Reichsflagge Schwarz, Weiß, Rot.
Bundesrat:
3 Stimmen (seit 1911)
Reichstag:
15 Abgeordnete
Landesverwaltung des Reichslands Elsass-Lothringen:
Am 1. Januar 1874 wurde die Reichsverfassung eingeführt. Seit 1879 steht ein kaiserlicher Statthalter an der Spitze, der einen Teil der landesherrlichen Befugnisse des Kaisers ausübt; ihm zur Seite stehen das Ministerium (4 Abteilungen mit Unterstaatssekretären) unter einem Staatssekretär (Stellvertreter des Statthalters), als beratendes Organ ein Staatsrat (Staatssekretär, Unterstaatssekretäre, Oberlandesgerichtspräsident, Oberstaatsanwalt und 8-10 vom Kaiser berufene Mitglieder) und ein auf 3 Jahre gewählter Landesausschuss (58 Mitglieder) mit dem Rechte, Gesetze vorzuschlagen. Der Kaiserliche Rat (Räte des Ministeriums), eine Art Oberverwaltungsgericht, jedoch mit beschränkter Zuständigkeit.
Durch das Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. Mai 1911 ist ein Landtag eingesetzt worden, der aus zwei Kammern besteht.
Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an:
- die beiden Bischöfe
- die Präsidenten des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession, des Synodalvorstandes der reformierten Kirche und des Oberlandesgerichts
- 1 Vertreter der Universität
- 1 Vertreter der israelitischen Konsistorien
- 1 Vertreter der 4 großen Städte (Straßburg, Mülhausen, Metz, Colmar)
- 1 Vertreter der 4 Handelskammern
- 6 Vertreter der Landwirtschaft (gewählt vom Landwirtschaftsrat
- 2 Vertreter der Handelskammer
- Ferner vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannte Mitglieder, deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Wahl oder Ernennung auf 5 Jahre.
Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor und wird von 60 Abgeordneten gebildet. Wahl auf 5 Jahre, Wahlberechtigung mit 25, Wählbarkeit mit 30 Jahren.
Kaiserliche Statthalter des Reichslands Elsass-Lothringen:
- 1879 – 1885 : Edwin von Manteuffel
- 1885 – 1894 : Chlodwig von Hohenlohe-Schillingsfürst
- 1894 – 1907 : Hermann zu Hohenlohe-Langenburg
- 1907 – 1914 : Karl von Wedel
- 1914 – 1918 : Johann von Dallwitz
- 10/11 1918 : Rudolf Schwander
Hauptstadt des Reichslands Elsass-Lothringen:
Straßburg i. E. – 167 342 – 1905 = 24. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.
Größe des Reichslands Elsass-Lothringen:
14.521,82 km²
Gerichtsorganisation:
Die Reichslande gehören zum Bezirk des Kaiserlichen Oberlandesgerichts in Colmar; diesem sind unterstellt 6 Landgerichte mit 79 Amtsgerichten gehören:
Kaiserliches Oberlandesgericht Colmar
- Landgericht Colmar mit den Amtsgerichten Barr, Colmar (Elsaß), Ensisheim, Gebweiler, Kaysersberg, Markirch, Markolsheim, Münster (Elsaß), Neubreisach, Rappoltsweiler, Rufach, Schlettstadt, Schnierlach, Sulz (ObElsaß) und Weiler (Kr. Schlettstatt).
- Landgericht Metz mit den Amtsgerichten Ars an der Mosel, Bolchen, Busendorf, Château-Salins, Delme, Deutsch-Oth, Diedenhofen, Dieuze, Hayingen (Lothr.), Metz , Mörchingen, Remilly, Rombach, Sierck und Vic (Seille).
- Landgericht Mülhausen (Elsaß) mit den Amtsgerichten Altkirch, Dammerkirch, Hirsingen, Hüningen, Masmünster, Mülhausen (Elsaß), Pfirt, Sennheim, Sierenz, St. Amarin und Thann (Elsaß).
- Landgericht Saargemünd mit den Amtsgerichten Albesdorf (Lothr.), Bitsch, Drulingen, Falkenberg (Lothr.), Forbach (Lothr.), Großtänchen, Rohrbach (LOthr.), Saaralben, Saargemünd , Saarunion und St. Avold.
- Landgericht Straßburg (Elsaß) mit den Amtsgerichten Bad-Niederbronn, Benfeld, Bischweiler, Brumath, Erstein, Hagenau (Elsaß), Hochfelden, Illkirch, Lauterburg (Elsaß), Schiltigheim, Straßburg (Elsaß), Sulz unterm Wald, Truchtersheim, Weißenburg (Elsaß) und Wörth (Sauer).
- Landgericht Zabern mit den Amtsgerichten Buchsweiler, Finstingen, Lörchingen, Lützelstein, Molsheim, Oberehnheim, Pfalzburg, Rosheim, Saarburg (Lothringen), Schirmeck, Waffelnheim und Zabern.
Einwohner:
Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 1.874.014 Einwohner:
- 965.625 männlich
- 908.389 weiblich
Bevölkerungsentwicklung:
Die Auswanderung, die in den ersten Jahren nach dem Deutsch-Französischen Krieg sehr bedeutend war, ist immer noch erheblich; sie findet jedoch Ausgleich in der Zuwanderung. 1900 waren 84,50 Prozent der Gesamtbevölkerung in Elsaß-Lothringen geboren, 11,75 im übrigen Reichsgebiete, 3,75 im Ausland. Die überseeische Auswanderung ist nicht sehr stark, sie entzieht sich übrigens mehr der Kontrolle, da sie hauptsächlich über französische Häfen geht.
- 1821: 1.291.141
- 1866: 1.597.228
- 1871: 1.549.738
- 1875: 1.531.804
- 1880: 1.566.670
- 1890: 1.603.506
- 1900: 1.719.470
- 1905: 1.814.564
- 1910: 1.874.014
Klima:
Das Klima ist in der oberrheinischen Tiefebene und im Moseltal sehr mild und freundlich,
Gewässer:
Rhein, Ill, Mosel, Saar
Bewohner:
Die Elsässer gehören, mit Ausnahme vielleicht der Bewohner des nördlichen Teiles, dem alemannischen (Schwaben), die Lothringer dem fränkischen Volksstamm (Franken) an; wie der Charakter des Landes, besteht auch im Volkscharakter ein großer Unterschied zwischen Elsaß und Lothringen: der Elsässer ist beweglich, heiter, aufgeweckt, der Lothringer schwerfällig, ernst. Volkstrachten haben sich nur noch in einigen Gegenden des Unterelsaß erhalten. Die Sprache ist im weitaus größten Teile des Landes Deutsch, im kleineren Teilen Französisch; letzteres ist vielfach ein Patois. Im Elsaß umfasst das französische oder gemischte Sprachgebiet einzelne Gemeinden an der äußersten Südwestgrenze zur Schweiz und im Kanton Dammerkirch, den Kanton Schnierlach, reicht in die Täler der Kantone Markirch und Weiler hinein und umschließt die Kantone Saales und Schirmeck.
In Lothringen greift das französische Sprachgebiet tiefer in das Land, umfasst die Kantone Lörchingen und Rixingen, einen Teil von Saarburg und Großtänchen, den Kreis Château-Salins mit Ausnahme der Hälfte des Kantons Albesdorf, einen Teil des Kantons Falkenberg, einige Gemeinden von Bolchen und Diedenhofen-Ost, den ganzen Landkreis Metz und den größern Teil von Diedenhofen-West. 1903 war noch 311 Gemeinden im amtlichen Verkehr der Gebrauch der französischen Sprache gestattet. Im ganzen Lande war bei der Zählung 1900 für 198.173 Personen das Französische als Muttersprache angegeben worden. Hiervon kamen 111.163 auf die bezeichneten 311 Gemeinden, in denen aber bereits 48.756 Personen mit deutscher Muttersprache wohnten. Namentlich in den industriellen Gebieten Lothringens gewinnt infolge der Einwanderung und der stärkeren Vermehrung der eingewanderten Bevölkerung die deutsche Sprache immer mehr die Oberhand. In der Stadt Metz haben von der Zivilbevölkerung 31.699 das Deutsche und nur 12.835 das Französische als ausschließliche Muttersprache angegeben. In allen Schulen des Landes ausnahmslos wird deutscher Sprachunterricht erteilt.
Bevölkerungsdichte:
125/km²
Religion:
In Elsaß-Lothringen ist der Prozentsatz der Katholiken höher als in irgend einem anderen Bundesstaat oder einer preußischen Provinz. Nur der Kreis Zabern hat eine kleine Mehrheit an Protestanten. Die Rechtsverhältnisse des katholischen Kultus sind hauptsächlich durch das französische Konkordat und die gleichzeitig verkündeten „organischen Bestimmungen“ geregelt. Es bestehen zwei Bistümer zu Straßburg (Elsaß) und Metz (Lothringen), die unmittelbar dem Papst untergeordnet sind. Die Leitung des evangelischen Kultus steht für die Kirche Augsburger Konfession einem Oberkonsistorium und einem Direktorium in Straßburg mit sieben Inspektionen zu; für die reformierte Kirche sind fünf Konsistorien ohne gemeinsame Oberleitung vorhanden; für den israelitischen Kultus bestehen gleichfalls drei Konsistorien ohne gemeinschaftliche Oberleitung.
1871
- 1.235.706 Römisch-katholisch
- 270.251 Evangelische
- 2.132 andere Christen
- 40.918 Juden
- 731 sonstige
1905
- 1.387.462 Römisch-katholisch
- 391.067 Evangelische
- 31.708 Israeliten
- 4327 Andersgläubige und Konfessionslose
Militär (1881):
In Elsass-Lothringen garnisoniert das aus Preußischen, Bayerischen, Sächsischen, Württembergischen und Braunschweigischen Truppen zusammengesetzte XV. Armeekorps, sowie Teile des (Badischen) XIV: Armeekorps. Die Rekruten des Landes werden jetzt noch in altdeutschen Truppen eingestellt. Festungen befinden sich in Straßburg, Metz, Diedenhofen, Bitsch und Neu-Breisach.
Wirtschaft:
- Landwirtschaft ist sehr ertragreich. (Weizen, Roggen), hervorragendes Weinanbaugebiet.
- Bergbau eines der wichtigsten Eisenerzlager ist in Lothringen, Steinkohle bei Forbach, reiche Salzlagerstätten.
- Industrie, das Elsaß ist eines der Hauptindustriegebiete des Deutschen Reiches (Eisen, Glas, Chemie).
- Handel ist lebhaft, Vertrieb von Landeserzeugnissen, Durchgangsverkehr nach Frankreich und der Schweiz.
Postwesen und Briefmarken:
vor 1870 galten französische Briefmarken
1870 – 1871 gab der Norddeutschen Postbezirk Marken in Franc-Währung aus
ab 1. Januar 1872 galten die Briefmarken der Reichspost
Kurz nach der Besetzung wurden am 6. Oktober 1870 zwei Oberpostdirektionen in Elsaß-Lothringen eingerichtet. Schon Anfang September 1870 wurden vom Norddeutschen Postbezirk Marken in Franc-Währung ausgegeben und die französischen Marken für ungültig erklärt. Am 1. Januar 1872 übernahm die Reichspost im gesamten Reichsland den Postbetrieb.
Währungen und Münzen:
Die Einheitswährung Mark und Pfennig löste insgesamt acht Geldsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler und Groschen ab. Mit Ausnahme der Vereinstaler, die bis 1908 gültig blieben, wurden diese Münzen zwischen 1873 und 1878 eingezogen. Die französischen Münzen in Elsaß-Lothringen verdrängte man mit einem Trick, indem man sie gegenüber der Reichswährung unter Wert einstufte.
vor 1872: 1 Franc = 100 Centimes
ab 1872: 1 Mark = 100 Pfennig
Organisation der Verwaltungsbehörden des Reichslands Elsass-Lothringen:
An der Spitze der Staatsverwaltung steht ein kaiserlicher Statthalter. Bis zum 1. Oktober 1879 wurden die Geschäfte großenteils durch eine besondere Abteilung des Reichskanzleramtes geführt, im Lande selbst war der höchste Verwaltungsbeamte der Oberpräsident, dem einige Ministerialbefugnisse vom Reichskanzler übertragen waren. Durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 wurde der Sitz der Regierung in das Land verlegt. Es wurde bestimmt, dass der Kaiser landesherrliche Befugnisse einem Statthalter übertragen kann und dass dieser Statthalter die Befugnisse und Obliegenheiten des Reichskanzlers erhält. An Stelle des Reichskanzleramtes für Elsaß-Lothringen und des Oberpräsidiums trat ein Ministerium, das in Straßburg seinen Sitz hat und an dessen Spitze ein Staatssekretär steht. Dem Statthalter wurde durch kaiserlichen Erlass eine Anzahl durch die Landesgesetzgebung dem Staatsoberhaupt vorbehaltener Befugnisse, insbesondere auch ein Teil des Gnadenrechts (Erlass von Geldstrafen, Steuern und sonstigen Staatsgefällen) übertragen. Neben diesen landesherrlichen Befugnissen hat der Statthalter als Nachfolger des Reichskanzlers die Stellung des ersten Verwaltungsbeamten; die sogenannte Diktatur, d.h. die ursprünglich dem Oberpräsidenten zustehende, dann auf den Statthalter übergegangene außerordentliche Gewalt zu Maßregeln jeder Art behufs Abwendung von Gefahr wurde 1902 aufgehoben. Das Ministerium ist in vier Abteilungen eingeteilt. Die Abteilung des Innern wird durch den Staatssekretär geleitet, an der Spitze der Abteilung für Justiz und Kultus, für Finanzen, Gewerbe und Domänen, für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten steht je ein Unterstaatssekretär. Mit dem Ministerium ist der Oberschulrat und der Kaiserliche Rat, eine Art Oberverwaltungsgericht, jedoch mit beschränkter Zuständigkeit, verbunden.
Administrative Gliederung des Reichslands Elsass-Lothringen:
An der Spitze der Bezirke stehen Bezirkspräsidenten, der Kreise Kreisdirektoren; ferner Bezirkstage, Kreistage.
Das Reichsland gliedert sich in drei Bezirke
(nach Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)
- Bezirk Unter-Elsaß, Sitz des Bezirkspräsidiums in Straßburg, mit mit einer Fläche von 4786 km² und 700.938 Einwohnern (Jahr 1910), gliedert sich in: die Kreise Erstein, Hagenau, Molsheim, Schlettstadt, Straßburg (Stadt- und Landkreis) Weißenburg und Zabern.
- Bezirk Ober-Elsaß, Sitz des Bezirkspräsidiums in Colmar, mit mit einer Fläche von 3508 km² und 517.865 Einwohnern (Jahr 1910), gliedert sich in: die Kreise Altkirch, Colmar, Gebweiler, Mülhausen (Els.), Rappoltsweiler und Thann.
- Bezirk Lothringen, Sitz des Bezirkspräsidiums in Metz, mit mit einer Fläche von 6228 km² und 655.211 Einwohnern (Jahr 1910), gliedert sich in: in die Bolchen, Château-Salins, Diedenhofen-Ost, Diedenhofen-West, Forbach, Metz (Stadt- und Landkreis) Saarburg (Lothr.) und Saargemünd.
Geschichte Elsass-Lothringens:
Seit Cäsars Eroberung 58 v. Chr. gehörte das Land zum römischen Reich und zwar in der Kaiserzeit der südliche Teil zu Maxima Sequanorum, der nördliche zu Germania prima; unter der Römerherrschaft breitete sich auch das Christentum aus. Unter fränkischer Herrschaft erhielt es den Namen Elsaß.
Als Elsaß im Vertrag von Mersen 870 dem ostfränkischen Reich zufiel, wurde es dem Herzogtum Schwaben zugeteilt, dessen Herzöge bis zum Erlöschen des staufischen Hauses 1268 auch den Titel eines Herzogs von Elsaß führten. Schon im 12. Jahrhundert begann das Land zwischen Wasgau und Rhein in eine große Zahl selbständiger reichsunmittelbarer Herrschaften und Städte zu zerfallen; als Vertreter der Reichsgewalt waren Landgrafen und Reichsvögte bestellt. Die Landgrafschaft im oberen Elsaß (Sundgau) besaßen seit dem 13. Jahrhundert die Grafen von Habsburg, im untern Elsaß (Nordgau) die Grafen von Öttingen. Die Landgrafschaft verlor im 14. Jahrhundert ihre Bedeutung und die damit verbundenen Güter und Rechte wurden an das Bistum Straßburg verkauft. Schon im 10. Jahrhundert wurden die Franzosen unter Kaiser Otto II. und Otto III., Konrad II. und Heinrich III. zurückgewiesen. 1365 fielen aus französischem Kriegsdienst entlassene Söldnerscharen, rund 40.000 Mann, plündernd in das Elsaß ein. 1445 griff der französische Dauphin Straßburg und Mülhausen an, um sie für die französischen Krone zu gewinnen. Als Gutenberg in Straßburg die erste Buchdruckpresse aufstellte, verbreiteten Geiler von Kaisersberg, Wimpheling, Sebastian Brant und Thomas Murner durch ihre Reden und Schriften den bürgerlichen deutschen Humanismus, der den Boden für die Reformation Luthers empfänglich machte. Daher nahm die Reformation von den elsässischen Städten und insbesondere von Straßburg schnell Besitz. Obwohl Straßburg sich auf dem Augsburger Reichstag 1530 zur reformierten Lehre der Schweizer bekannte, hielt es ein enges Einvernehmen mit den lutherischen Ständen aufrecht, schloss sich 1531 dem Schmalkaldischen Bund an und ließ 1546 seine Truppen zum Bundesheer unter Schärtlins Befehl stoßen. Als der Bund unterlag, musste sich der Rat zum Augsburger Interim bequemen, bis der Augsburger Religionsfriede 1555 den elsässischen Reichsständen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung verlieh. 1552 entrissen die Franzosen die Städte Metz, Toul und Verdun dem Reich.
Das habsburgische Kaiserhaus unternahm wenig die Gebiete dem Reich zu erhalten und trat seine Rechte im Elsaß an Spanien ab. Im Dreißigjährigen Kriege versuchte Herzog Bernhard von Weimar sich im Elsaß ein Fürstentum zu gründen, allerdings mit französischem Geld und mit französischer Unterstützung; als er 1639 frühzeitig starb, fiel das Elsaß in die Gewalt der Franzosen. Im Westfälischen Frieden 1648 trat der Kaiser alle seine Rechte an Frankreich ab, das somit an Stelle Spaniens trat. Die Rechte der Reichsstände wurden hierbei allerdings besonders anerkannt, denn nur als Territorialherr, nicht für das Reich, hatte der Kaiser verzichtet. Aber die Ohnmacht des Reiches gestattete Frankreich eine allmähliche Ausdehnung seiner Macht, viele Elsässer sahen die französische Herrschaft als unvermeidlich an und die Unterordnung der verschiedenen kleinen Herrschaften unter eine monarchische Ordnung konnte vielen als ein Fortschritt erscheinen. Als 1674 die Verbündeten mit einem Einfall in das Elsaß drohten, besetzte Ludwig XIV. die zehn Reichsstädte Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Oberehnheim, Rosheim, Mülhausen, Kaysersberg, Türkheim und Münster und beraubte sie ihrer reichsstädtischen Rechte. Dasselbe Schicksal erlitt Straßburg 1681 und das Reich konnte dies nicht hindern. Frankreich begünstigte der römisch-katholischen Kirche auf Kosten des Protestantismus, anderseits ließ es das deutsche Wesen im Elsaß ungestört bestehen. In gewisser Art kam der deutsche Charakter der Bevölkerung gerade im 17. und 18. Jahrhundert literarisch und wissenschaftlich erst recht zur Geltung und bis zur französischen Revolution bestanden zwischen Deutschland und dem Grenzland eine innige Beziehungen.
Die Straßburger Universität entwickelte sich zu hoher Blüte und wurde von zahlreichen Deutschen (Herder und Goethe 1770–71) besucht; besonders berühmte Juristen, Historiker und Philologen lehrten an ihr, wie Johannes Schilter, Jeremias Oberlin, Johann Scherz, J. D. Schöpflin und Schweighäuser. Auf ökonomischem Gebiet war die Zugehörigkeit zu Frankreich förderlich. Industrie und Handel entwickelte sich, der Tabakbau und die Weinproduktion nahmen einen großen Aufschwung. Die Bevölkerung befand sich in den bestehenden Zuständen behaglich und war konservativ und partikularistisch gesinnt.
Die französische Revolution bedeutende auch hier eine große Umwandlung. Nach den Beschlüssen der französischen Nationalversammlung vom 4. August 1789, die alle mittelalterlichen Sonderrechte aufhoben, gelangten im Elsaß die Franzosenfreunde zur Herrschaft und ohne Rücksicht auf die Rechte des Reiches wurden die bisher nach bestehenden Reichsstände beseitigt. Als nach dem Sturze Robespierres Ruhe und Ordnung eintraten, vollzog sich die Verschmelzung des Elsaß, das in zwei Departements, Oberrhein (Sundgau) und Niederrhein (Nordgau), geteilt worden war, mit Frankreich außerordentlich rasch. Teils die Errungenschaften der Revolution, teils die militärische Schule unter Napoleon I. veranlassten, dass das Elsaß mit seiner deutschen Vergangenheit völlig brach. Viele Elsässer, wie Kleber, Rapp u.a., spielten in der französischen Armee eine große Rolle.
Die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und die freie Bewegung nahmen das Volk für die neuen Verhältnisse ein und als die verbündeten Truppen Ende 1813 in das Elsaß eindrangen, verhielt sich die Bevölkerung teils gleichgültig bis feindlich. Aber infolge des Widerstandes der europäischen Mächte und des Desinteresses Österreichs erfolgte die von den deutschen Patrioten 1815 geforderte Abtretung des Elsaß nicht; nur Landau fiel an das Königreich Bayern. Seitdem waren alle französischen Regierungen eifrig bemüht, das Elsaß völlig mit Frankreich zu verschmelzen, die deutsche Sprache zu verdrängen und französische Sprache und Sitte zu ausschließlicher Herrschaft zu bringen. In Wissenschaft und Dichtung hielten zwar die Elsässer an der deutschen Sprache mit Zähigkeit fest und beim niederen Volk pflegte die protestantische Geistlichkeit das Deutsche. Aber die zahlreichen Elsässer, die im Heer und in der Verwaltung Anstellung fanden, wurden ebenso viele Vertreter französischer Anschauungen; die politischen Schicksale und die geschäftlichen Beziehungen knüpften die gebildeten Klassen immer enger an Frankreich und auch das niedere Volk wurde vom katholischen Klerus zu ihm hinübergezogen. Wenn die Elsässer auch in geistiger Beziehung eine Vermittlerrolle zwischen deutschem und französischem Wesen einnahmen, so waren sie doch in politischer und materieller Hinsicht mit dem reichen und mächtigen französischen Staat völlig verschmolzen als 1870 der Deutsch-Französische Krieg ausbrach.
In einem Brief (August 1870) an seinen Botschafter in London begründet Otto von Bismarck die deutschen Aneignungsabsichten von Elsass-Lothringen während des Deutsch-Französischen Krieges. Bismarck stand dabei noch ganz unter dem Eindruck, dass Napoleon III. 1866 die beiden preußischen Westprovinzen (Rheinprovinz und Westfalen) annektieren wollte:
„Wir stehen heute im Felde gegen den 12. oder 15. Überfall und Eroberungskrieg, den Frankreich seit 200 Jahren gegen Deutschland ausführt. 1814 und 1815 suchte man Bürgschaften gegen Wiederholung dieser Friedensstörungen in der schonenden Behandlung Frankreichs. Die Gefahr liegt aber in der unheilbaren Herrschsucht und Anmaßung, welche dem französischen Volkscharakter eigen ist und sich von jedem Herrscher des Landes zum Angriff auf friedliche Nachbarstaaten missbrauchen lässt. Gegen dieses Übel liegt unser Schutz nicht in dem unfruchtbaren Versuche, die Empfindlichkeit der Franzosen momentan abzuschwächen, sondern in der Gewinnung gut befestigter Grenzen für uns.
Wir müssen dem Druck ein Ende machen, den Frankreich seit zwei Jahrhunderten auf das ihm schutzlos preisgegebene Süddeutschland ausübt, und der ein wesentlicher Hebel für die Zerstörung der deutschen Verhältnisse geworden ist. Frankreich hat sich durch die konsequent fortgesetzte Aneignung deutschen Landes und aller natürlichen Schutzwehren desselben in den Stand gesetzt, zu jeder Zeit mit einer verhältnismäßig kleinen Armee in das Herz von Süddeutschland vorzudringen, ehe eine bereite Hilfe da sein kann. Seit Ludwig XIV., unter ihm, unter der Republik, unter dem ersten Kaiserreich haben sich diese Einfälle immer und immer wiederholt; und das Gefühl der Unsicherheit, welches sie zurückgelassen, und die Furcht vor einer Wiederholung dieses Schrecknisses zwingt die süddeutschen Staaten, den Blick stets auf Frankreich gerichtet zu halten. Wir können nicht immer auf eine außerordentliche Erhebung des Volkes rechnen und der Nation nicht ansinnen, stets das Opfer so starker Rüstung zu tragen. Wenn die Entwaffnungstheorie in England ehrliche Anhänger hat, so müssen dieselben wünschen, dass die nächsten Nachbarn Frankreichs gegen diesen alleinigen Friedensstörer Europas mehr als bisher gesichert werden. Dass in den Franzosen dadurch eine Bitterkeit geweckt werde, kann dagegen nicht in Betracht kommen. Diese Bitterkeit wird ganz in demselben Maße stattfinden, wenn sie ohne Landabtretung aus dem Kriege herauskommen. Wir haben Österreich, wesentlich aus jener Rücksicht, keine Gebietsabtretungen angesonnen, haben wir irgendeinen Dank davon gehabt? Schon unser Sieg bei Sadowa (Schlacht bei Königgrätz, Anm. d. Red.) hat Bitterkeit in den Franzosen geweckt; wie viel mehr wird es unser Sieg über sie selbst tun! Rache für Metz, für Wörth wird auch ohne Landabtretung länger das Kriegsgeschrei bleiben als Revanche für Sadowa und Waterloo! Die einzig richtige Politik ist unter solchen Umständen, einen Feind, den man nicht zum aufrichtigen Freunde gewinnen kann, wenigstens etwas unschädlicher zu machen und uns mehr gegen ihn zu sichern, wozu nicht die Schleifung seiner uns bedrohenden Festungen, sondern nur die Abtretung einiger derselben genügt.„
Elsaß-Lothringen als deutsches Reichsland
Wenngleich sich beim Eindringen der deutschen Truppen die elsässische Bevölkerung feindselig verhielt und bei den Wahlen für die französische Nationalversammlung im Februar 1871 nur entschiedene Gegner der Vereinigung mit Deutschland gewählt wurden, so wurde doch im Präliminarfrieden von Versailles am 26. Februar 1871 die Abtretung des Elsaß an Deutschland festgesetzt. Nur der Distrikt von Belfort, wozu im Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871 noch einige französischsprachige Kantone des Sundgaues kamen, blieb bei Frankreich (im ganzen 660 km² mit 55.000 Einwohnern). Da man das Land nicht teilen wollte wurde das Elsaß mit dem gleichzeitig von Frankreich abgetretenen Departement Mosel (Lothringen) vereinigt und Elsaß-Lothringen zum Reichsland erklärt, über welches das Deutsche Reich selbst die Herrschaft ausübt.
Diese politische Gestaltung wurde vom deutschen Reichstag genehmigt und am 3. Juni 1871 dem Bundesrat bis zum 1. Januar 1874 die Herrschaft übertragen. Hierauf wurden der bisherige Generalgouverneur Graf Bismarck-Bohlen und der Zivilkommissar Kühlwetter abberufen und das Reichsland nach dem Muster einer preußischen Provinz organisiert. Die ehemaligen drei Departements Oberrhein, Niederrhein und Mosel wurden in Regierungsbezirke verwandelt und diese in 22 Kreise eingeteilt. Zum Oberpräsidenten wurde von Möller ernannt und ihm Straßburg als Sitz angewiesen. Als oberste Behörde wurde im Reichskanzleramt eine besondere Abteilung unter dem Unterstaatssekretär Herzog gebildet. Von der Hoffnung erfüllt, dass die Einwohner für die neuen Verhältnisse gewonnen werden könnten, trat die Regierung sehr mild auf; für die Kriegsverluste wurden aus der französischen Kriegskontribution bedeutende Entschädigungen bezahlt, die Steuerlast verringert, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesen verbessert, in Straßburg eine Universität errichtet (1. Mai 1872), das Tabakmonopol abgeschafft u.a.m.. Aber das alles verfehlte seine Wirkung gegenüber dem französisch gewordenen Mittelstand und dem katholischen Klerus, der durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht (18. April 1871), die Beseitigung der Schulbrüder und Schulschwestern aus den Elementarschulen und durch den Erlass eines Unterrichtsgesetzes (3. Februar 1873) zum unversöhnlichen Feind geworden war. Außerdem agitierte die Elsässer Liga von Frankreich aus gegen alles Deutsche, es traten fast gar keine Einheimischen in den Staatsdienst, den altdeutschen Beamten begegnete man überall mit abweisender Kälte. Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wurden auf Grund des Frankfurter Friedensvertrags die Einwohner aufgefordert, sich bis 1. Oktober 1872 zu erklären, ob sie Franzosen oder deutsche Reichsangehörige sein wollten. 160.000 Einwohner votierten für Frankreich, aber nur 50.000 wanderten wirklich aus; die übrigen blieben im Elsaß.
Als diese die Rechte der Fremden beanspruchten, besonders die Befreiung vom Militärdienst und die Regierung dies verweigerte, erhob sich große Entrüstung. Auch bei den Wahlen äußerte sich die oppositionelle Stimmung. Die Gemeinderäte von Straßburg, Metz und Colmar mussten 1873 suspendiert werden. Von den im August 1873 gewählten 22 Kreistagen waren nur 14, von den 3 Bezirkstagen war nur einer beschlussfähig, weil zu viele der Mitglieder den Eid der Treue, den sie dem Kaiser leisten sollten, verweigerten. Bei den ersten Reichstagswahlen am 1. Februar 1874 wurden 10 ultramontane und 5 liberale Abgeordnete gewählt, die bei ihrem Eintritt in den Reichstag einen feierlichen Protest gegen die Annexion erhoben, deshalb „Protestler“ genannt wurden und zumeist an den Verhandlungen nicht teilnahmen.
1874 kamen die Kreis- und Bezirkstage zustande, aus denen je zehn Mitgliedern der Bezirkstage am 29. Oktober 1874 einen Landesausschuss bildeten, der 1875 zusammentrat und das Budget und andere Gesetzvorlagen in sachlicher Weise beriet. Besuche des Kaisers Wilhelm I. (1876 und 1877) trugen dazu bei, eine versöhnlichere Stimmung herbeizuführen und es bildete sich eine „Autonomistenpartei“, deren Ziel die Regierung des Landes durch das Land oder Erhebung des Reichslandes zu einem Bundesstaat war. Diese eroberte bei den Reichstagswahlen 1877 die fünf unterelsässischen Wahlkreise und der Reichstag genehmigte daher am 4. Juli 1879 die Bildung einer selbständigen Landesregierung mit einem Statthalter, einem Ministerium und einem Landesausschuss, dessen Befugnisse erweitert und dessen Zusammensetzung verändert wurde. Zum Statthalter wurde 1. Oktober 1879 der Feldmarschall von Manteuffel ernannt, was sich für das Deutsche Reich als ein schwerer Missgriff herausstellte. Der neue Statthalter erwies sich gegenüber den frankophilen Kräften als zu nachgiebig und diese werteten sein Verhalten nur als Schwäche.
Bei den Reichstagswahlen 1881 und 1884 unterlagen die Autonomisten. Gegenüber der deutschfeindlichen Agitation musste schließlich auch Manteuffel auftreten, die Agenturen der französischen Versicherungsgesellschaften wurden aufgehoben, durch Reichsgesetz der Gebrauch der französischen Sprache im Landesausschuss verboten und Optanten ausgewiesen. Als der Statthalter am 17. Juni 1885 starb, hatte die Vereinigung von Elsaß-Lothringen mit Deutschland Rückschritte gemacht und bei den Reichstagswahlen am 21. Februar 1887 wurden 15 „Protestler“ gewählt. Manteuffels Nachfolger Fürst Hohenlohe (1885–94) war etwas glücklicher und hatte gewisse Erfolge zu verzeichnen. Die von ihm im Mai 1887 erlassene strenge Passverordnung für die Westgrenze bezweckte die Fernhaltung der bisher außerordentlich eifrigen französischen Agitatoren. Der Erfolg dieser Maßregel blieb nicht aus, 1890 gingen aus den Wahlen drei deutschfreundliche Abgeordnete hervor und am 21. September 1891 wurde der Passzwang wieder aufgehoben. Bei den Wahlen von 1893 und 1898 ging die Protestpartei immer mehr zurück und nur 8 „Elsässer“ zogen in den Reichstag ein. Seitdem ging die deutschfeindliche Strömung fast ausschließlich von dem französisch gesinnten katholischen Klerus aus. Nach Hohenlohes Berufung zum Reichskanzler übernahm am 1. Dezember 1894 Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg die Statthalterschaft. Wohltätige Reformen bedeuteten die neue Gemeindeordnung sowie die Abänderung der Gebäudesteuer, die Aufhebung der Tür- und Fenstersteuer 1895.
Von großer Wichtigkeit in Bezug auf die lange gehegten Wünsche der Bevölkerung, mit den Altdeutschen gleich behandelt zu werden, war die Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und des neuen, im wesentlichen dem Reichspressgesetz entsprechenden Pressgesetzes. Nachdem seit Jahren vom Landesausschuss und Reichstag wiederholt die Aufhebung des sogenannten Diktaturparagraphen gefordert worden war, versprach Kaiser Wilhelm II. bei seinem Besuch im Reichsland mit Erlass vom 9. Mai 1902 dessen Beseitigung, der Bundesrat stimmte am 5. Juni und der Reichstag in dritter Lesung 9. Juni zu. Der kaiserliche Aufenthalt im Land brachte dem Vorsitzenden des Landesausschusses v. Schlumberger die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz und dem Reichstagsabgeordneten Baron de Schmid, der französischer Offizier der Reserve ist, die Ernennung zum Rittmeister à la suite des rheinischen Kürassierregiments Nr. 8. Weitere Fortschritte auf dem Wege der Normalisierung bezeichnen der Sieg der Liberalen über die Klerikalen bei den Gemeinderatswahlen im Juni 1902 und die Gründung eines liberalen Bürgervereins in Straßburg.
Sind so in mancher Hinsicht Hoffnungen der Elsässer und der Deutschen erfüllt worden, so ist doch die auch vom Reichstag genehmigte Einführung des direkten allgemeinen Wahlrechts für die Wahlen zum Landesausschuss, in den im Dezember 1902 der erste Sozialdemokrat (gewählt von Mülhausen) einzog, bis 1911 vom Bundesrat abgelehnt worden. In der Erkenntnis, dass die französisch gesinnte und vielfach französisch sprechende katholische Geistlichkeit der schnelleren Verbreitung deutschen Wesens in besonderem Maße hinderlich ist, schloss die Reichsregierung nach langen, wiederholt dem Abbruch nahen Verhandlungen (Hauptunterhändler Freiherr von Hertling) schlussendlich am 20. Dezember 1902 wegen der Errichtung einer katholisch-theologischen Fakultät an der Universität Straßburg mit der Kurie ein Kompromiss von fünf Artikeln (widerrufliche missio canonica des Straßburger Bischofs etc.), um die Ausbildung der jungen Kleriker in deutschem Geiste zu beeinflussen. Bei den Reichstagswahlen im Juni 1903 standen sich zum erstmals die Parteien gegenüber wie im übrigen Deutschland, das Wort „Protest“ verfing nicht mehr; auch wurde kein Sozialdemokrat gewählt. 1911 wurde Elsass-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene rot-weiße Flagge und drei Vertreter im deutschen Bundesrat.
Nach den tödlichen Schüssen serbischer Attentäter auf den österreichisch-ungarische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau in Sarajevo am 28. Juni 1914, erfolgt am 28. Juli 1914 die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien. Am 31. Juli 1914 wird in Paris der Sozialistenführer Jean Jaurès erschossen, er hatte sich stets für den Frieden und besonders für eine deutsch-französische Verständigung eingesetzt. Am 1. August ordnen Frankreich und kurz darauf Deutschland die Mobilmachung an. Trotz hektischer Verhandlungen setzt sich die Kriegsmaschinerie der Bündnissysteme in Gang. Bei einem Gespräch am selben Tag mit dem russischen Botschafter in Paris betont der französische Staatspräsident Poincaré noch einmal die Bündnistreue gegenüber Russland, weißt aber darauf hin, dass es „aus Erwägungen, die hauptsächlich England“ betreffen, es besser wäre, wen „die Kriegerklärung nicht von seiten Frankreichs, sondern Deutschland“ erfolge. (Janusz Piekalkiewicz „Der Erste Weltkrieg“, Econ Verlag 1998) Der britische Außenminister Grey bemerkt am 3. August: „In diesem Augenblick gehen in ganz Europa die Lichter aus; wir alle werden sie in unserem Leben nie wieder leuchten sehen.“ Am 4. August marschieren die Deutschen getreu dem Schlieffenplan in das neutrale Belgien ein. Am 5. August erklärt Großbritannien daraufhin dem Deutschen Reich den Krieg. Die Franzosen fallen am 6. August im Ober-Elsaß ein und besetzen vorübergehend Mülhausen. Nach dem Scheitern des Schlieffenplans in Frankreich und der Abwehr der Russen in Ostpreußen entwickelte sich bald an fast allen Fronten ein zermürbender Stellungskrieg. Auf den Schlachtfeldern vor Verdun, an der Somme, in Flandern, den Karpaten und am Isonzo fielen auf beiden Seiten Millionen Soldaten, ohne dass sich die militärischen Lage kriegsentscheidend änderte. Anfang November 1918 ist das deutsche Heer an der Westfront so erschöpft, dass die Militärführung der Regierung vorschlägt Waffenstillstandsverhandlungen aufzunehmen.
Am 11. November 1918 diktierte der französische Marschall Ferdinand Foch der deutschen Waffenstillstandsdelegation die Bedingungen zur Beendigung der Kampfhandlungen, die einer Kapitulation gleich kamen. Das deutsche Herr musste u.a. Elsaß-Lothringen binnen 14 Tagen räumen. Schon am 10. November 1918 erklärte E. Ricklin Elsaß-Lothringen zur unabhängigen Republik. Nichtsdestotrotz besetzen französische Truppen am 17. November 1918 Mülhausen, am 18. November 1918 Metz, am 22. November 1918 Straßburg und ganz Elsaß-Lothringen.
Der Versailler Vertrag verfügte 1919 die Angliederung Elsaß-Lothringens ohne Plebiszit (Volksabstimmung) an Frankreich. Die Bewohner des Gebietes werden je nach Abstammung in 4 Gruppen eingeteilt, Einwohner reichsdeutscher Abstammung müssen das Land verlassen. Von den 1.874.014 Einwohnern sind 1.634.260 Deutsche. Aufgrund der französischen Assimilierungspolitik wächst insbesondere im Elsaß eine starke Autonomiebewegung, die jedoch massiv unterdrückt wird. So wird der Führer der Autonomistenpartei Karl Roos am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.
Nach dem Einfall der Wehrmacht in Polen, erklären am 3. September 1939 Großbritannien, Frankreich, Australien, Neuseeland und Indien dem Deutschen Reich den Krieg. Ab Mitte Juni 1940 besetzte die Wehrmacht Elsaß-Lothringen, jedoch verzichtete Deutschland auf eine Eingliederung des Landes in das Reichsgebiet, um sich alle Optionen für einen Frieden im Westen offen zu halten. Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939 – 1945) verfolgte Frankreich eine massive Unterdrückung der deutschen Sprache, so dass nachfolgende Generationen inzwischen nur noch Französisch sprechen können.
Grand Est, deutsch Großer Osten, ist heute eine Region in Frankreich, die am 1. Januar 2016 aus dem Gebiet der vorherigen Regionen Elsass (Alsace), Lothringen (Lorraine) und Champagne-Ardenne entstand.
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Quellenhinweise:
- Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
- „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
- „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
- „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
- „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 20 Bänden, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
- „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
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Hallo, den Teil der Reichspost könnte man konkretisieren. Vom 1.1.1872 an waren Brustschild – Marken an den Postschaltern. Zunächst mit „kleinem Schild“, ab Mitte des Jahres mit „großem Schild. Die erste Ausgabe ab 1.1.1875 war die „Pfennige – Serie und die zwei – Mark – Marke. Die abgebildete 20 Pfennig Marke stammt aus der Serie ab 1880.
lol was ein meckerfritze 🙂 Danke für die Infos <3 sind super 🙂