Deutsche Reichskrone

Deutsche Kaiser

Deutsche Kaiser

Deutsche Kaiser und Kaiserinnen
Deutsche Kaiser und Kaiserinnen

Deutsche Kaiser 1871 – 1918

Deutscher Kaiser, Wappen, Kronen und Standarten
Deutscher Kaiser, Wappen, Kronen und Standarten

Deutscher Kaiser ist nach Artikel 11 der Reichsverfassung der Titel des Oberhauptes des neuen Deutschen Reiches, das vom 18. Januar 1871 bis November 1918 bestand.

Kaiser Wilhelm I.

Kaiser Wilhelm I.
* 22.03.1797 in Berlin,
† 09.03.1888 in Berlin;
1871 – 1888 Deutscher Kaiser und König von Preußen

Wilhelm I., Deutscher Kaiser und König von Preußen, 2. Sohn Friedrich Wilhelms III. und der Königin Luise, wurde am 22. März 1797 in Berlin geboren. Er zog nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon 1814 und 1815 mit in Paris ein und erhielt bei der Thronbesteigung (1840) seines Bruders Friedrich Wilhelm IV. als präsumtiver Thronfolger den Titel „Prinz von Preußen“. Wilhelm wurde Statthalter von Pommern und General der Infanterie. Als Reaktionär und Absolutist verdächtigt, lebte er von März bis Juni 1848 in London, schlug als Oberbefehlshaber 1849 den Aufstand in der Pfalz und in Baden nieder, wurde darauf Militärgouverneur von Rheinland und Westfalen in Koblenz und 1854 Generaloberst und Gouverneur von Mainz. Während der Krankheit seines Bruders, des Königs Friedrich Wilhelm IV. seit 23. Oktober 1857 dessen Stellvertreter, übernahm er am 7. Oktober 1858 die Regentschaft und bestieg am 2. Januar 1861 den Thron. Er führte die Heeresorganisation als sein eigenstes Werk trotz Widerstands der Kammer durch und verfolgte, von Bismarck unterstützt, eine entschiedene deutsche Politik. Nach dem Sieg im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 und den Deutschen Krieg von 1866, wurde er 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes, übernahm 2. August 1870 im Deutsch-Französischen Krieg den Oberbefehl über die gesamte deutsche Armee und wurde am 18. Januar 1871 in Versailles zum erblichen deutschen Kaiser proklamiert. Die Attentate von Hödel am 11. Mai, Nobiling am 2. Juni 1878 überlebte er. Wilhelm I. starb am 9. März 1888 in Berlin und wurde am 16. März im Mausoleum in Charlottenburg beigesetzt. Seit 11. Juni 1829 war Wilhelm mit Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach vermählt. Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich

Kaiser Friedrich III.

Kaiser Friedrich III.
* 18.10.1831 in Potsdam,
† 15.06.1888 in Potsdam,
1888 (99 Tage) Deutscher Kaiser und König von Preußen

Friedrich III., deutscher Kaiser und König von Preußen, als Kronprinz Friedrich Wilhelm genannt wurde am 18. Oktober 1831 in Potsdam geboren. Er befehligte im Deutschen Krieg von 1866 die Zweite Armee und entschied die Schlacht bei Königgrätz, führte im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71 die Dritte Armee und damit die süddeutschen Truppen siegreich bei Weißenburg, Wörth und Sedan. Am 28. Oktober 1870 wurde er zum Generalfeldmarschall ernannt. Friedrich erkrankte 1887 an Kehlkopfkrebs, trat trotzdem nach dem Tode seines Vaters am 9. März 1888 die Regierung an und starb nach 99 Tagen als Deutscher Kaiser am 15. Juni 1888 in Potsdam im Alter von 57 Jahren. Nachfolger wurde sein Sohn Wilhelm aus der Ehe (1858) mit Victoria, Princeß Royal von Großbritannien.

Kaiser Wilhelm II.

Kaiser Wilhelm II.
* 27.01.1859 in Berlin,
† 04.06.1941 in Doorn (Niederlande),
1888 – 1918 Deutscher Kaiser und König von Preußen

Wilhelm II., Deutscher Kaiser und König von Preußen, ältester Sohn Kaiser Friedrichs III. wurde am 27. Januar 1859 in Berlin geboren. Er besuchte 1874-77 das Gymnasium in Kassel, studierte 1877-79 in Bonn, wurde 1885 Oberst und Kommandeur des Gardehusarenregiments und 1888 Generalmajor. Wilhelm folgte seinem Vater am 15. Juni 1888 auf dem Thron. Er versuchte durch viele Reisen („Reisekaiser“) die Bürgschaften für den europäischen Frieden zu erhöhen, verfolgte seit 1890 mit Eifer sozialpolitische Pläne und wirkte lebhaft auf die Reform des höheren Unterrichtswesens ein; das Heerwesen förderte er durch Verjüngung des Offizierskorps etc., das Marinewesen besonders seit 1891 durch die Modernisierung und Vergrößerung der Kaiserlichen Marine. Die Verdienste des Kaisers um den Frieden wurden vom Ausland oft, so 1913 bei seinem 25jährigen Regierungsjubiläum, anerkannt und gewürdigt. Erst nach Ausbruch des Weltkrieges 1914 wurde er als Vertreter des deutschen Militarismus beschimpft und als Kriegsurheber hingestellt; die angebliche „Verschwörung in Konopischt“ (siehe Erzherzog Franz Ferdinand) sowie der „Potsdamer Kronrat“ sind Legenden. Als US-Präsident Wilson Oktober 1918 die Entmachtung der Monarchie forcierte, gab Wilhelm II. den Forderungen auf Verfassungsänderungen nach. Als der Kaiser ins Hauptquartier nach Spa reiste, verkündete Reichskanzler Prinz Max von Baden offiziell die Rücktrittserklärung des Kaisers, die dieser gar nicht erklärt hatte. Wilhelm II. begab sich am 10. November 1918 in die Niederlande und verzichtete am 28. November in aller Form auf den Thron. Die von der Entente verlangte Auslieferung scheiterte 1920 an der Standhaftigkeit der niederländischen Regierung. Der letzte deutsche Kaiser starb am 4. Juni 1941 im niederländischen Exil im Alter von 82 Jahren.

Deutsches Reich 1871 – 1918 (Kaiserreich)

Deutsches Reich 1871-1918 (Kaiserreich), Landkarte
Deutsches Reich 1871-1918 (Kaiserreich), Landkarte

Das Deutsche Reich ist nach der Reichsverfassung vom 16. April 1871 ein „ewiger Bund“, den die deutschen Fürsten und freien Städte „zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb desselben gültigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“ geschlossen haben. Inhaber der Reichsgewalt sind die Verbündeten. Deren Organ ist der Bundesrat. Das Präsidium des Bundes steht der Krone Preußen zu. Die Präsidialrechte sind Vorrechte Preußens im Bunde und sind im einzelnen in der Reichsverfassung festgestellt. Mit dem Bundespräsidium ist für den König von Preußen der Titel Deutscher Kaiser verbunden (nicht „Kaiser von Deutschland“, denn der Kaiser ist nicht Monarch des Reiches, jeder Bundesstaat hat seinen eigenen Monarchen bzw. die Stadtstaaten ihren gewählten Repräsentanten). Er übt die ihm übertragenen Befugnisse „im Namen des Reiches“ oder „im Namen der verbündeten Regierungen“ aus. Der Kaiser hat daher auch nicht das Recht der Sanktion, sondern nur der Ausfertigung und Verkündigung der Reichsgesetze.

Als König von Preußen hat er bei gewissen Gegenständen ein Veto im Bundesrat und vermag mit seinen 17 Stimmen jede Verfassungsänderung zu hindern. Die vom Bundesrat beschlossenen Vorlagen werden auf Befehl des Kaisers im Namen der verbündeten Regierungen vor den Reichstag gebracht. Der Kaiser beruft, eröffnet, vertagt und schließt den Bundesrat und den Reichstag. Die Auflösung des letztern erfolgt durch Beschluss des Bundesrats mit Zustimmung des Kaisers (Reichsverfassung, Art. 12,24). Der Kaiser ist der oberste Chef der gesamten eignen Verwaltung des Reiches. Er ernennt die Reichsbeamten, lässt sie vereidigen und verfügt erforderlichenfalls ihre Entlassung (Art. 18). Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Kriegserklärung bedarf er der Zustimmung des Bundesrats, es sei denn, dass ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt. Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände beziehen, die in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, bedürfen zu ihrem Abschluss der Zustimmung des Bundesrats und zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichstags (Art. 11).

Kaiserstandarte
Kaiserstandarte

Der Kaiser ist auch Bundesfeldherr. Nach der Reichsverfassung (Art. 63) bildet die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers steht, vorbehaltlich des bayrischen Sonderrechts, wonach das bayrische Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil des deutschen Bundesheeres mit selbständiger Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von Bayern bildet und nur im Krieg unter dem Befehl des Kaisers steht. Die Kriegsmarine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers, daher „Kaiserliche Marine„. Der Kaiser übt namens des Reiches die Staatsgewalt im Reichsland Elsaß-Lothringen und in den deutschen Schutzgebieten (Kolonien) aus, welch letztere zwar zum Inland, aber nicht zum Bundesgebiet im Sinne der Reichsverfassung gehören.

"Hurra 4 Kaiser" , v.l.n.r. Friedrich III., Kronprinz Friedrich Wilhelm (Baby), Wilhelm I, Wilhelm II. (1888)
Drei Deutsche Kaiser

Deutsches Reich 911 – 1806 (Heiliges römisches Reich deutscher Nation)

Deutsche Reichskleinodien

Die Bezeichnung der Beherrscher des alten, bis 1806 bestehenden Reiches als deutsche Kaiser ist zwar unrichtig, da jene römische Kaiser und deutsche Könige waren (Deutscher König und Heiliges Römisches Reich); dennoch ist der Name „deutscher Kaiser“ für die deutschen Herrscher von Heinrich I. (919–936) an selbst für solche üblich geworden, die die römische Kaiserwürde nie erlangt hatten. 

Deutschland 1786
Deutschland 1786

Deutscher König (Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrhundert bisweilen als Titel der deutschen Herrscher gebraucht. Noch nach dem Erlöschen der Karolinger und der Begründung des Deutschen Reiches durch Heinrich I. (919–936), den ersten wirklichen deutschen König, nannten sich die Könige von Deutschland „Könige der Franken“ oder schlechtweg „Könige“. Seitdem sich Otto I. 962, wie einst Karl der Große, in Rom zum römischen Kaiser hatte krönen lassen, besaßen seine Nachfolger auf dem deutschen Thron ein gewisses Anrecht auf den römischen Kaisertitel: nach der Krönung wurde immer der Titel „Römischer Kaiser“ gebraucht; vorher war der Titel „Römischer König“ (Rex Romanorum) üblich. Diesen führten auch die Söhne von Kaisern, wenn sie bei deren Lebzeiten zu Nachfolgern gewählt und gekrönt worden waren. Der letzte in Rom zum Kaiser gekrönte deutsche Herrscher war Karl V.; seit Ferdinand I. führte der deutsche König als solcher den Titel „Erwählter römischer Kaiser“. Die deutschen Könige wurden gewählt, seit dem 13. Jahrhundert von einer beschränkten Zahl Fürsten (Kurfürsten) und zwar in Frankfurt a. M. Die Krönung erfolgte in Aachen zuerst durch den Erzbischof von Mainz, seit dem 11. Jahrhundert durch den von Köln. Eine feste Residenz hatten die deutschen Könige nicht.

Alte Deutsche Reichskrone (Krone Karls des Großen)
Alte Deutsche Reichskrone (Krone Karls des Großen)

Deutsche Könige und Kaiser 911 – 1806

  • 911 – 918 Konrad I.

Ottonen

  • 919 – 936 Heinrich I.
  • 936 – 973 Otto I., der Große
  • 973 – 983 Otto II.
  • 983 – 1002 Otto III.
  • 1002 – 1024 Heinrich II.

Salier

  • 1024 – 1039 Konrad II.
  • 1039 – 1056 Heinrich III.
  • 1056 – 1106 Heinrich IV.
  • 1077 – 1080 Rudolf von Rheinfelden als Gegenkönig Heinrich IV.
  • 1081 – 1088 Hermann von Salm als Gegenkönig Heinrich IV.
  • 1106 – 1125 Heinrich V.
  • 1125 – 1137 Lothar III. von Supplinburg (Sachse)

Staufer

  • 1138 – 1152 Konrad III.
  • 1152 – 1190 Friedrich I. Barbarossa
  • 1190 – 1197 Heinrich VI.
  • 1198 – 1208 Philipp von Schwaben (Doppelwahl)
  • 1198 – 1218 Otto IV. (Welfe) (Doppelwahl)
  • 1212 – 1250 Friedrich II.
  • 1246 – 1247 Heinrich Raspe von Thüringen als Gegenkönig Friedrichs II.
  • 1247 – 1256 Wilhelm von Holland als Gegenkönig Friedrichs II.
  • 1250 – 1254 Konrad IV.

Interregnum

  • 1257 – 1275 Alfons X. von Kastilien
  • 1257 – 1272 Richard von Cornwall

Habsburger, Luxemburger u.a.

  • 1273 – 1291 Rudolf I. von Habsburg
  • 1292 – 1298 Adolf von Nassau
  • 1298 – 1308 Albrecht I. von Österreich (Habsburger)
  • 1308 – 1313 Heinrich VII. von Luxemburg
  • 1314 – 1347 Ludwig IV., der Bayer (Wittelsbacher) (Doppelwahl)
  • 1314 – 1330 Friedrich der Schöne von Österreich (Habsburger) (Doppelwahl)
  • 1346 – 1378 Karl IV. (Luxemburger)
  • 1349 Günther von Schwarzburg (Gegenkönig Karls IV.)
  • 1378 – 1400 Wenzel von Böhmen (Luxemburger)
  • 1400 – 1410 Ruprecht von der Pfalz (Wittelsbacher)
  • 1410 – 1437 Sigismund (Luxemburger)
  • 1410 – 1411 Jobst von Mähren (Luxemburger) (Gegenkönig)

Habsburger

  • 1438/39 Albrecht II.
  • 1440 – 1493 Friedrich III.
  • 1493 – 1519 Maximilian I.
  • 1519 – 1556 Karl V.
  • 1556 – 1564 Ferdinand I.
  • 1564 – 1576 Maximilian II.
  • 1576 – 1612 Rudolf Il.
  • 1612 – 1619 Matthias
  • 1619 – 1637 Ferdinand II.
  • 1637 – 1657 Ferdinand III.
  • 1658 – 1705 Leopold I.
  • 1705 – 1711 Joseph I.
  • 1711 – 1740 Karl VI.
  • 1742 – 1745 Karl VII. von Bayern (Wittelsbacher)

Habsburg-Lothringen

  • 1745 – 1765 Franz I.
  • 1765 – 1790 Joseph II.
  • 1790 – 1792 Leopold II.
  • 1792 – 1806 Franz II.
Franz II. - letzter Kaiser des alten Reiches
Franz II. – letzter Kaiser des alten Reiches

Nach dem Ersten Weltkrieg (1914 – 1918) und dem Sturz der Monarchie in Deutschland wurde als Staatsoberhaupt 1919 das Amt des Reichspräsidenten, bzw. 1949 das Amt des Bundespräsidenten geschaffen.

Quellenhinweise:

  • „Meyers Konversations-Lexikon“ 5. Auflage in 17 Bänden 1893 – 1897
  • „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1906 – 1908
  • „Meyers Kleines Konversations-Lexikon“, 7. Auflage in 6 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin 1910
  • „Bertelsmann Universallexikon“, in 20 Bänden Gütersloh 1993
  • http://worldstatesmen.org/Germany.html
Tinte

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