Reichsadler, das Wappen des Deutschen Reichs 1871 – 1918 (Kaiserreich)
Reichsadler
Das Wappen des Deutschen Reiches bildet ein einköpfiger schwarzer Adler mit rotem Schnabel nebst roten Fängen und dem preußischen Adler in silbernem Schild auf der Brust; auf der Herzstelle dieses Adlers das Wappen von Hohenzollern; über dem Ganzen die goldene Kaiserkrone mit goldenen Bändern. Mittels „Allerhöchstem Erlass“ vom 6. Dezember 1888 ordnete Kaiser Wilhelm II. an, dass der neue bzw. große Reichsadler nach einer beigefügten Zeichnung geführt werden sollte.
Der Reichsadler ist schwarz, rot bewehrt (d. h. mit rotem Schnabel und roten Klauen) und rot gezungt. Auf der Brust desselben liegt der silberne königlich preußische Wappenschild, darin ein schwarzer, goldbewehrter, rot gezungter und mit der Königskrone gekrönter Adler, der mit der rechten Klaue das goldene Königszepter, mit der linken einen blauen, goldbereiften und bekreuzten Reichsapfel hält. Seine Flügel sind mit goldenen Kleestängeln belegt. Auf der Brust trägt er den von Silber und Schwarz gevierten hohenzollerschen Stammschild. Um den königlich preußischen Wappenschild schlingt sich die Kette des Schwarzen Adlerordens, wenn nicht der Reichsadler selbst in einen Schild gesetzt wird. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zwei goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen.
Die Reichskrone besteht aus einem goldenen Stirnreif, der aus vier größere und vier kleinere, abwechselnd nebeneinander gestellten, oben abgerundeten, mit Brillanten eingefassten goldenen Schildchen gebildet ist. In den größeren Schildchen zeigt sich je ein aus Brillanten zusammengesetztes gerades Kreuz, das in den untern Winkeln von gleich geformten Kreuzchen begleitet wird. Im kleinen Schildchen des Stirnreifs erscheint der ebenfalls aus Brillanten gebildete Reichsadler, über dessen Haupt ein achtstrahliger Stern schwebt. Auf den größeren Schildchen ruhen vier goldene, reich verzierte Bügel, die im Scheitelpunkt, wo sie zusammentreffen, in ein Blattornament auslaufen, auf dem der blaue, mit Goldreif und Kreuz geschmückte Reichsapfel ruht. Die Reichskrone ist gelb oder golden gefüttert und umschließt eine niedere Mütze aus Goldbrokat, der mit Reichsadlern und Reichskronen gemustert ist.
Mit Erlass vom 16. März 1872 wurde der Gebrauch des Deutschen Reichsadlers frei gegeben, nur darf derselbe nach einer Bekanntmachung vom 11. April 1872 nicht in einem Schilde geführt werden, weil durch die Benutzung eines solchen die Figur sich zum kaiserlichen Wappen umwandelt, das außer vom Kaiser selbst nur von den kaiserlichen Behörden geführt werden darf. Zuwiderhandlung kann nach dem Deutschen Strafgesetzbuch, § 360, Nr. 7, mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft werden.
Bildergalerie
Quellenhinweise:
- „Meyers Konversations-Lexikon“ 5. Auflage in 17 Bänden 1893 – 1897
- „Meyers Großes Konversations-Lexikon“ 6. Auflage in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1906 – 1908
- „Meyers Kleines Konversations-Lexikon“, 7. Auflage in 6 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
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Sehr geehrte Damen und Herren ! Für Ihre, mir gesendete , unsere Deutsche Geschichte , meinen allerherzlichsten Dank , wie bereits geschrieben , Sie machen mir damit eine ganz besondere Freude und ich hoffe inständig ,das ich Ihre Berichte noch recht lange erhalten darf ! Ihr dankbarer ,
Fred Olaf Schupp