Berlin, Herrenhaus

Norddeutscher Bund 1866-1870

Norddeutscher Bund von 1866 bis 1870, Übersicht der Mitglieder und die Geschichte in alten Bildern, Dokumenten und Landkarten.

Der Norddeutsche Bund entstand nach Auflösung des Deutschen Bundes (1815-1866) infolge des Deutschen Krieges von 1866.

Eröffnung des Reichstages des norddeutschen Bundes am 24. Februar 1867 durch König Wilhelm I. im weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin. Lithografie von C. Mende
Eröffnung des Reichstages des norddeutschen Bundes am 24. Februar 1867 durch König Wilhelm I. im weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin. Lithografie von C. Mende

Der Norddeutscher Bund ist der 1866 nach der Auflösung des Deutschen Bundes unter dem Präsidium der Krone Preußen aus den Ländern nördlich vom Main (außer Luxemburg und Limburg), insgesamt 22 Staaten, gebildete Bundesstaat. Er ging 1871 im Deutschen Reich auf.

Norddeutscher Bund 1866-1871
Norddeutscher Bund 1866-1871

Die Mitglieder des Norddeutschen Bundes

  1. Königreich Preußen
  2. Königreich Sachsen
  3. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
  4. Großherzogtum Oldenburg
  5. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
  6. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
  7. Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen
  8. Herzogtum Braunschweig
  9. Herzogtum Sachsen-Altenburg
  10. Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
  11. Herzogtum Sachsen-Meiningen
  12. Herzogtum Anhalt
  13. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
  14. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
  15. Fürstentum Reuß älterer Linie
  16. Fürstentum Reuß jüngerer Linie
  17. Fürstentum Waldeck
  18. Fürstentum Schaumburg-Lippe
  19. Fürstentum Lippe
  20. Freie Stadt Lübeck
  21. Freie Stadt Hamburg
  22. Freie Stadt Bremen
Norddeutscher Bund 1866 - 1870
Norddeutscher Bund 1866 – 1870

Durch den Vertrag vom 18. August 1866 vereinigten sich folgende Staaten:

Am 21. August 1866 folgten die beiden Staaten:

Am 3. September 1866 folgte der Großherzog von Hessen für seine

Am 26. September 1866 das

Am 8. Oktober 1866 das

Am 21. Oktober 1866 das

Somit umfasste der Norddeutsche Bund 22 Staaten und ein Gebiet von 415.150 km² (7540 Quadratmeilen) mit fasst 30 Millionen Menschen.

Stimmenverteilung des Norddeutschen Bundesrates nach Artikel 6

Norddeutscher Postbezirk, 1/2 Groschen
Norddeutscher Postbezirk, 1/2 Groschen

Geschichte des Norddeutschen Bundes

Am 15. Dezember 1866 traten die Vertreter jener Staaten zusammen, um die Verfassung dieses Bundesstaates zu beraten.
Am 12. Februar 1867 fanden die Wahlen zum konstituierenden Reichstag statt und am 27. Februar wurde dieser vom König von Preußen eröffnet.
Am 16. April nahm der Reichstag die vorgeschlagene Verfassung an, die am 24. Juni 1867 verkündet wurde und am 1. Juli 1867 in Kraft trat.
Am 26. Juli 1867 übernahm König Wilhelm von Preußen die ihm als Präsidenten des Bundes übertragenen Rechte und Pflichten.
Am 15. August trat der Bundesrat in Berlin zusammen.
Am 31. August fanden die Reichstagswahlen statt und am 10. September wurde der erste und einzige Reichstag des Bundes eröffnet.

Bismarck im Norddeutschen Reichstag 1867
Bismarck im Norddeutschen Reichstag 1867

Am 15. November 1870 schlossen sich, unter dem Eindruck den Deutsch-Französischen Krieges, dem Bund an

Am 23. November 1870 das

Am 25. November 1870

Die betreffenden Verträge wurden am 9. Dezember, auch von dem am 24. November 1870 wieder zusammengetretenen Reichstag genehmigt.
Am 9. Dezember 1870 beantragte der Bundesrat, den erweiterten Bund „Deutsches Reich“ zu nennen, was der Reichstag am 10. Dezember 1870 genehmigte. Am 31. Dezember 1870 wurde die neue Verfassung des Reiches verkündet, womit der Norddeutsche Bund offiziell sein Ende nahm. Die meisten Gesetze des Norddeutschen Bundes gingen auf das Deutsche Reich über, die Anleihen wurden aus der französischen Kriegsentschädigung getilgt. Am 29. Januar 1871 wurden in Berlin die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.

Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes

Der hier gezeigte Entwurf ist ein metallographiertes Exemplar des Plans der Bundesverfassung, den Preußen am 10. Juni 1866 sämtlichen Bundesregierungen als Grundlage eines neuen Bundes zusenden ließ, ehe es am 14. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bund erklärte. Das Exemplar ist deshalb unter den zahlreichen Entwürfen dieser Verfassung gewählt worden, weil Bismarck es offenbar benutzt hat, um sich selbst über die Änderungen klar zu werden, die durch die Kriegsereignisse nötig geworden waren. Außer Österreich mussten auch die Länder südlich der Mainlinie aus dem Bund ausscheiden. In Artikel 3 und 4 tritt die Suprematie (Oberhoheit) Preußens im neuen Bund deutlich hervor. Artikel 5 nimmt die in dem späteren Artikel 34 den Hansestädten zugestandenen Freihafengebiete in Aussicht. Die Notizen „Diäten?“ und „Beamte wählbar?“ zeigen, dass Bismarck damals noch im Zweifel war, ob den Reichstagsmitgliedern Diäten gewährt werden sollten oder nicht und ob den Beamten, die in Preußen den Kern der Opposition im Abgeordnetenhaus während der Konfliktzeit gebildet hatten, das passive Wahlrecht gewährt werden sollten.

Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes, Seite 1
Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes, Seite 1
Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes, Seite 2
Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes, Seite 2

Der Norddeutsche Bund und die Begründung des Deutschen Reiches

Schon während des Deutschen Krieges hatten die Großherzogtümer Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar-Eisenach, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L., Waldeck, Lippe und Schaumburg-Lippe, die Freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen mit Preußen ein enges Bündnis geschlossen und sich am 18. August für die am 14. Juni von Preußen vorgelegte neue Bundesverfassung erklärt. Hessen hatte sich in seinem Friedensschluss am 3. September verpflichtet, mit der vom preußischen Gebiet umschlossenen Provinz Oberhessen dem neuen Bund beizutreten. Nun wurden auch Sachsen-Meiningen und Reuß ä. L. dazu genötigt. Endlich kam nach Entlassung des sächsischen Ministerpräsidenten Beust am 21. Oktober der Friede mit dem Königreich Sachsen zustande, das ebenfalls dem Bunde beitrat. Im Dezember 1866 wurde den Bevollmächtigten dieser 22 Staaten in Berlin der Entwurf einer Verfassung für den Norddeutschen Bund vorgelegt; und bereits am 9. Februar 1867 gelangten die Regierungen zu allseitiger Verständigung, worauf am 12. Februar die allgemeinen Wahlen für den konstituierenden Reichstag stattfanden. Dieser wurde am 24. Februar in Berlin vom König Wilhelm I. von Preußen mit einer eindrucksvollen Thronrede eröffnet.

Berlin, Herrenhaus - seit 1867 Sitz des Norddeutschen Reichstages
Berlin, Herrenhaus – seit 1867 Sitz des Norddeutschen Reichstages

Die Mehrheit des Reichstags bildeten Konservative und Nationalliberale; letztere hatten sich 1866 von der Fortschrittspartei getrennt, weil sie die nationale Politik Bismarcks zu unterstützen entschlossen waren. Während der Reichstag die Kompetenz des Bundes in mehreren Punkten erweiterte und seine eignen Rechte genauer präzisierte, behaupteten die Regierungen ihren Standpunkt in der Militärfrage (Normierung der Präsenzstärke mit 1 Prozent der Bevölkerung und Bewilligung der Kosten bis 31. Dezember 1871) und in der Diätenfrage (Fortfall jeder Entschädigung für die Reichstagsabgeordneten). Die Bundesverfassung wurde am 16. April 1867 mit 230 gegen 53 Stimmen (zumeist von der Fortschrittspartei) angenommen und trat am 7. Juni in Kraft. Das Präsidium des Bundes, der Krone Preußens erblich übertragen, besaß das Recht Krieg zu erklären, Frieden, Verträge und Bündnisse zu schließen, den Bund nach außen zu vertreten, das Haupt der Exekutive, den Bundeskanzler, zu ernennen und Bundesrat und Reichstag zu berufen. Der Bundesrat bestand aus den Bevollmächtigten der 22 verbündeten Staaten und zählte 43 Stimmen (davon Preußen 17); er hatte das Recht der Vorberatung und Genehmigung aller Gesetze. Der Reichstag ging aus allgemeinen direkten Wahlen hervor (ein Abgeordneter auf 100.000 Seelen) und hatte die Rechte und Stellung der Volksvertretung eines konstitutionellen Staatswesens. Die Bundesgesetzgebung erstreckte sich auf das gesamte Verkehrs-, Handels-, Münz- und Zollwesen sowie wichtige Rechtsgebiete, ließ dagegen die innere Verwaltung der Einzelstaaten möglichst unberührt; doch gingen die Bundesgesetze stets den Landesgesetzen vor. Unbeschränkte Freizügigkeit gestaltete das Einzelindigenat zu einem Bundesindigenat um, Kriegsmarine und Heeresverfassung waren einheitlich, der König von Preußen Bundesfeldherr.

Kaiser Wilhelm I.

König Wilhelm von Preußen
* 22.03.1797 in Berlin,
† 09.03.1888 in Berlin;
Deutscher Kaiser 1871 – 1888 und
König von Preußen 1861 – 1888

Durch den Bundesreformentwurf war die Verbindung Deutschlands mit dem Großherzogtum Luxemburg gelöst worden, doch hatte Preußen noch eine Garnison in der Festung Luxemburg. Als der König der Niederlande Luxemburg an Frankreich verkaufen wollte, verweigerte Preußen seine Zustimmung und beantwortete die französischen Kriegsdrohungen mit der allgemein überraschenden Veröffentlichung der geheimen Bündnisse mit den süddeutschen Staaten (19. März). Der Krieg wurde vermieden und im Londoner Protokoll (11. Mai 1867) die Räumung Luxemburgs durch die preußischen Truppen und die Neutralität des Landes vereinbart. Der Vertrag über die Neugestaltung des Zollvereins vom 8. Juli 1867, der bestimmte, dass ein Zollbundesrat und ein Zollparlament, aus dem norddeutschen Reichstag und den durch direkte allgemeine Wahlen gewählten Vertretern der süddeutschen Bevölkerung bestehend, gebildet werden sollten, stieß besonders beim bayrischen Reichsrat auf hartnäckigen Widerstand. Die Wahlen zum Zollparlament (Februar 1868) fielen in Württemberg ganz, in Bayern zu drei Vierteln partikularistisch aus, und wegen des Widerspruchs der 57 Partikularisten wurde in der ersten Session des Zollparlaments (27. April bis 23. Mai 1868) die Thronrede des Königs Wilhelm mit keiner Adresse beantwortet und jede Kompetenzerweiterung des Parlaments abgelehnt. Vorläufig begnügten sich die süddeutschen Staaten mit der Umgestaltung ihrer Heereseinrichtungen nach preußischem Muster. Der erste (und einzige) Reichstag des Norddeutschen Bundes schuf ein Bundesoberhandelsgericht in Leipzig sowie eine Gewerbeordnung und Wechselordnung; auch wurde die Gleichberechtigung aller Konfessionen zum Gesetz erhoben und ein Strafgesetzbuch genehmigt.

Otto von Bismarck

Otto von Bismarck
* 01.04.1815 Schönhausen/Elbe (Reg.-Bez. Magdeburg),
† 30.07.1898 Gut Friedrichsruh in Sachsenwald (bei Hamburg).
Staatsmann, Reichskanzler des Norddeutschen Bundes (1867 – 1870) und des Deutschen Reichs (1871 – 1890)

Über die Schwierigkeiten, die der Einigung ganz Deutschlands entgegenstanden, half der Deutsch-Französische Krieg hinweg, der zum ersten Mal seit Jahrhunderten ganz Deutschland im Kampf gegen eine fremde Nation sah. Nach den ersten Erfolgen schon forderte die öffentliche Meinung als Preis des Friedens die Rückgabe Elsaß-Lothringens und zugleich die Gründung eines neuen deutschen Reiches durch Eintritt der Südstaaten in den Norddeutschen Bund, aber im einzelnen waren die Vorstellungen von der neuen politischen Organisation wenig klar. In der Tat stellte Bayern anfangs bei einem Besuche Delbrücks, des Präsidenten des Bundeskanzleramts, in München, solche Forderungen, dass eine Verständigung unmöglich schien.

Ankunft König Wilhelm I. in Saarbrücken 1870, nach einem Gemälde (1880) des Malers Anton von Werner
Ankunft König Wilhelm I. in Saarbrücken 1870, nach einem Gemälde (1880) des Malers Anton von Werner

Erst in Versailles kamen die Dinge in bessern Fluss, und nachdem Baden und Hessen durch Vertrag vom 15. November in den Norddeutschen Bund eingetreten waren, schlossen auch Bayern (23. November) und Württemberg (25. November) hierüber Verträge. Beiden Königreichen wurden erhebliche Sonderrechte zugestanden: Gesandtschaftsrecht, Verwaltung des Heerwesens, eigne Post, Eisenbahnen und Telegraphen, eigne Besteuerung von Bier und Branntwein. Dennoch schloss Württemberg eine Militärkonvention mit Preußen ab, und sein Landtag genehmigte den Vertrag mit großer Stimmenmehrheit, während im bayrischen Abgeordnetenhaus die ultramontanen Partikularisten („Patrioten“) alle Kräfte anstrengten, den Vertrag zu Fall zu bringen, so dass er schließlich nur durch den Abfall einiger Partikularisten die erforderliche Stimmenmehrheit erhielt. Im Norddeutschen Reichstag stießen dagegen die den Königreichen gemachten Zugeständnisse auf Widerspruch. Da indes mitgeteilt wurde, dass der König von Bayern beantragt habe, mit dem Präsidium des künftigen deutschen Bundes den Titel „deutscher Kaiser“ zu verbinden, und die übrigen Fürsten und die Freien Städte zugestimmt hätten, nahm der Reichstag am 9. Dezember die Verträge an und belegte den neuen Bund mit dem Namen „Deutsches Reich„. 

Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), nach einem Gemälde (1885) des Malers Anton von Werner
Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), nach einem Gemälde (1885) des Malers Anton von Werner

Eine Deputation des Reichstags, geführt von Simson, begab sich zum König Wilhelm nach Versailles und bat ihn am 18. Dezember „vereint mit den Fürsten Deutschlands“, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. König Wilhelm nahm die Krone an, und nachdem die formelle Zustimmung der Fürsten und Städte erfolgt war, erließ er am 17. Januar 1871 eine Proklamation an das deutsche Volk, die diese Annahme verkündete. Am 18. Januar 1871, 170 Jahre nach der Krönung des ersten preußischen Königs, geschah im Spiegelsaal des französischen Königsschlosses zu Versailles in Gegenwart einer glänzenden Versammlung von Fürsten, Prinzen und Kriegshelden die öffentliche Verkündigung des deutschen Kaiserreichs, und am 19. Januar gab der Donner der Kanonen in der siegreichen Schlacht am Mont Valérien dazu die Weihe. Der Kaiserproklamation folgte unmittelbar die Kapitulation von Paris und damit war das Ende des unvergleichlichen Krieges erfolgt. Der Versailler Vorfriede (26. Februar) brachte dem jungen Reich Elsaß und Deutsch-Lothringen mit Metz zurück und verschaffte ihm eine Kriegsentschädigung von 5 Milliarden Frank. Der endgültige Friede zwischen Frankreich und Deutschland wurde am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. abgeschlossen.

Deutsches Reich 1871-1918 (Kaiserreich), Landkarte
Deutsches Reich 1871-1918 (Kaiserreich), Landkarte

Die Wahlen ergaben am 3. März eine große nationale Mehrheit, und der erste deutsche Reichstag wurde am 21. März 1871 in Berlin eröffnet. Die neue ultramontane, 58 Mitglieder starke Zentrumspartei suchte den Einfluss des neuen Reiches sofort für die Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes zu verwerten, wie sie auch gewisse kirchliche Grundrechte in die Reichsverfassung eingeschoben wissen wollte; beides blieb aber ohne Erfolg. Die Reichsverfassung, die am 14. April 1871 vom Reichstag mit allen gegen vier Stimmen angenommen wurde, war eine Revision der norddeutschen Bundesverfassung: sie erhöhte die Zahl der Mitglieder und Stimmen des Bundesrats, der nun aus den Bevollmächtigten von 25 Staaten bestand, von 43 auf 58 und beschränkte die Rechte des Bundespräsidiums in einigen Punkten zugunsten des Bundesrats. Elsaß-Lothringen wurde Reichsland, d. h. gemeinsamer Besitz des Reiches. So war das neue Deutsche Reich begründet, das dem alten, 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation allerdings an Umfang nicht gleichkam. Die politische Verbindung mit den österreichischen Landen war gelöst, Luxemburg aufgegeben, dafür waren aber Schleswig und Elsaß-Lothringen neu gewonnen. Unter einer erblichen Dynastie, die in dem preußischen Staat eine große, rein deutsche Hausmacht besaß, mit einer gesetzlich geordneten Verfassung, konnte das deutsche Volk nun eine einheitliche Kulturarbeit beginnen.

150 Jahre Norddeutscher Bund, Deutsche Post 2017
150 Jahre Norddeutscher Bund, Deutsche Post 2017

Quellenhinweise:

  • „Meyers Konversations-Lexikon“ in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1906
  • „Meyers kleines Konversations-Lexikon“ in 6 Bänden 1908
  • „Meyers Lexikon“ in 12 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig 1924

Ähnliche Beiträge

Vorherige SeiteNächste Seite
Friedensverträge 1866Deutsch-Französischer Krieg 1870/71 (Einleitung)

Kommentar verfassen