Großherzogtum Oldenburg, Großherzogliches Schloss

Großherzogtum Oldenburg

Das Großherzogtum Oldenburg (1815 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Oldenburg i. Gr. ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Oldenburg.

Oldenburg, Großherzogliches Schloss
Oldenburg, Großherzogliches Schloss

Großherzogtum Oldenburg 1815 – 1918

Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Lübeck, Fürstentum Birkenfeld

Großherzogtum Oldenburg, Lage im Deutschen Reich
Großherzogtum Oldenburg, Lage im Deutschen Reich

Das Großherzogtum Oldenburg gehört zum Deutschen Reich und besteht aus drei gesonderten Gebieten:

  • dem an der Nordsee, der untern Weser und der Hunte liegenden Herzogtum Oldenburg (5.383,85 km²),
  • dem im östlichen Holstein gelegenen Fürstentum Lübeck (541,66 km²) und
  • dem Fürstentum Birkenfeld (502,83 km²) am südöstlichen Abhang des Hunsrück.
Landkarte Hannover, Oldenburg, Braunschweig
Landkarte Hannover, Oldenburg, Braunschweig

Das Haupt- und Stammland, das Herzogtum Oldenburg, erstreckt sich zwischen 52°29´-53°44´ nördlicher Breite und 7°37´-8°37´ östlicher Länge, wird von der Nordsee, die an den Mündungen der Jade und Weser zwei Meerbusen bildet und die kleine Insel Wangeroog umgibt, der preußischen Provinz Hannover und dem Gebiete der Hansestadt Bremen begrenzt. Zu ihm gehört seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit nach das an Preußen abgetretene Gebiet von Wilhelmshaven. Das Fürstentum Lübeck mit der Hauptstadt Eutin liegt in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zwischen dem Plöner See und der Ostsee und ist 1866 durch das von Preußen abgetretene holsteinische Amt Ahrensböck abgerundet. Das Fürstentum Birkenfeld wird ganz von der preußischen Rheinprovinz umschlossen.

Großherzogtum Oldenburg Landkarte 1900 (Meyers Konversations-Lexikon 6. Auflage)
Großherzogtum Oldenburg Landkarte 1900 (Meyers Konversations-Lexikon 6. Auflage)

Wappen:

Das Wappen des Großherzogtums Oldenburg besteht aus einem Haupt- und einem Mittelschild; jener enthält die Embleme von Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und Kniphausen; der königlich gekrönte Mittelschild die von Oldenburg (zwei rote Querbalken in Gold), Delmenhorst (goldenes Ankersteckkreuz in Blau), Lübeck (goldenes schwebendes Tatzenkreuz mit Bischofsmütze in Blau), Birkenfeld (von Rot und Silber geschacht) und Jever (goldener gekrönter Löwe in Blau). Das Ganze ist von einem Wappenzelt umgeben und mit einer Königskrone bedeckt.

Großherzogtum Oldenburg, Staatswappen
Großherzogtum Oldenburg, Staatswappen

Landesfarben Oldenburgs:

Die Flagge des Großherzogtums Oldenburg ist blau mit einem roten Kreuz, dessen senkrechter Arm nahe dem Flaggstock läuft.

Großherzogtum Oldenburg, Flagge
Großherzogtum Oldenburg, Landesflagge
Großherzogtum Oldenburg, Staatsflagge
Großherzogtum Oldenburg, Staatsflagge

Orden Oldenburgs:

Der einzige Orden ist der Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (gestiftet 17. November 1838) mit sechs Klassen und dazugehörigem Ehrenkreuz (drei Klassen); außerdem bestehen Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr, für Aufopferung und Pflichttreue in Kriegszeiten, für Dienstauszeichnung, Kriegervereins-Verdienstkreuz, Medaillen für Wissenschaft und Kunst wie für Verdienst um die Kunst.

Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig
Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig

Reichstag:

3 Abgeordnete

Bundesrat:

1 Stimme

Landesparlament des Großherzogtums Oldenburg:

Der Landtag bildet (1910) eine Kammer und besteht aus 45 durch indirekte Wahlen (alle 5 Jahre) berufenen Abgeordneten:

Großherzogtum Oldenburg, Großherzog Friedrich August
Großherzogtum Oldenburg, Großherzog Friedrich August

Außerdem ist in jedem der beiden Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld ein Provinzialrat aus 15, bzw. aus 14 Mitgliedern bestehend, eingesetzt. Auf je 500 Einwohner wird ein Wahlmann und auf je 10.000 Einwohner ein Abgeordneter gerechnet. Der gesamte Staatsbedarf wird für jede Finanzperiode (3 Jahre) mit Zustimmung des Landtags festgestellt. Der ordentliche Landtag wird alle 3 Jahre durch den Großherzog berufen, der ihn auch vertagt oder auflöst. Bei einer Auflösung muss der neue Landtag spätestens binnen 5 Monaten einberufen werden. Die Provinzialräte werden jährlich zweimal von den Provinzialregierungen einberufen. Den Gemeinden ist durch das Staatsgrundgesetz das Recht der freien Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten gewährleistet.

Oldenburg i. Gr., Großherzogliches Schloss und Lambertikirche
Oldenburg i. Gr., Großherzogliches Schloss und Lambertikirche

Die Verfassung des Großherzogtums Oldenburg beruht auf dem revidierten Staatsgrundgesetz vom 22. November 1852. Danach vereinigt der Großherzog als Staatsoberhaupt die gesamten Rechte der Staatsgewalt in sich und ist nur in der Gesetzgebung und Besteuerung an die entsprechende Mitwirkung des Landtags gebunden. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich; Geburts- und Standesvorrechte finden nicht statt. Es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg:

Oldenburg i. Gr. – 28.600 Einwohner (1905) = 145. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.
Größe: 6.428,34 km² (114 Quadratmeilen). Landeshauptstadt und großherzogliche Residenz ist Oldenburg. Im Sommer hält sich der Hof in dem Lustschloss Rastede, im Herbst auf den Hausgütern in Holstein (Haus Lensahn) und in Eutin auf.

Oldenburg i. Gr., Langstraße
Oldenburg i. Gr., Langstraße

Einwohner:

Die Bevölkerung des Großherzogtums betrug 1837 = 262.171, Ende 1885 dagegen 341.525 Einwohner, was in diesen 50 Jahren eine Zunahme von 79.354 Einwohnern oder jährlich 0,60 Prozent ergibt. Es ist dies eine außerordentlich schwache Vermehrung, die teils in den regelmäßigen Abgängen der ländlichen Bevölkerung in die benachbarten größeren Städte, Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Hamburg, Lübeck, teils in einer lebhaften überseeischen Auswanderung, die besonders aus dem südlichen Teil des Herzogtums Oldenburg, dem oldenburgische, katholischen Münsterland, stattfand, seinen Grund hat.

Eutin, Großherzogliches Schloss
Eutin, Großherzogliches Schloss

Bevölkerungsentwicklung:

  • 1838 = 262.171
  • 1871 = 316.640
  • 1875 = 319.314
  • 1880 = 337.478
  • 1890 = 354.968
  • 1900 = 399.183
  • 1905 = 438.856
  • 1910 = 483.042

Klima:

Das Klima des Herzogtums Oldenburg ist mäßigt und feucht; das ebene und waldarme Land ist den Stürmen sehr ausgesetzt. Die Feuchtigkeit bewirkt, dass Graswuchs und Laub im Herbst auffallend lange frisch bleiben, hat aber in den niedrig gelegenen Marschen mit ihren zahlreichen, träge fließenden Wasserzügen vielfach Wechselfieber im Gefolge. In der Stadt Oldenburg war die Temperatur im kältesten Monat im Mittel -3,24°, im wärmsten +18,9°, in Jever -2,1° und +19,66° C.

Jever vom Schlossturm gesehen
Jever vom Schlossturm gesehen

Gewässer:

Weser, Hunte, Hafe, Hunte-Ems-Kanal, Ems-Jade-Kanal.

Bewohner:

Niedersachsen vom niederdeutschen Stamm der Sachsen und im Norden Friesen. Im Fürstentum Birkenfeld Franken.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

68/km² (1905)

Bildung:

Im Großherzogtum Oldenburg bestehen im Jahr 1900 zirka 550 Volks- oder Elementarschulen, 2 Schullehrerseminar (ein evangelisches in Oldenburg, ein katholisches in Vechta), 14 höhere Volks- oder Bürgerschulen, 5 Gymnasien (in Oldenburg, Jever, Eutin, Vechta [katholisch] und Birkenfeld), 3 Realschulen (in Oldenburg, Oberstein-Idar und Varel), eine höhere Töchterschule (Cäcilienschule in Oldenburg), eine Taubstummenanstalt in Wildeshausen, 2 landwirtschaftliche Schulen in Neuenburg und Cloppenburg, eine Navigationsschule in Elsfleth. In Oldenburg sind auch eine öffentliche Bibliothek (als Staatsanstalt), ein Naturalienkabinett, eine Münz- und Antiquitätensammlung, eine Bildergalerie und ein Theater (als großherzogliche Anstalten).

Gruß aus Brake
Gruß aus Brake

Gerichtsorganisation:

Im Herzogtum Oldenburg und im Fürstentum Lübeck gilt das gemeine deutsche Zivilrecht, modifiziert durch Partikularrechte und einzelne Gesetze, im Fürstentum Birkenfeld der Code Napoléon, sofern nicht die gemeinsame Gesetzgebung des Deutschen Reichs dafür an die Stelle getreten ist. Die Rechtsprechung erfolgt (nach Maßgabe der Justizverfassung für das Deutschen Reich) im Herzogtum durch das (mit dem Fürstentum Schaumburg-Lippe gemeinsam gehaltene) Oberlandesgericht sowie durch das Landgericht in Oldenburg und durch 14 Amtsgerichte.

  1. Für das Herzogtum Oldenburg besteht 1 Oberlandesgericht und 1 Landgericht, welche beide ihren Sitz in der Stadt Oldenburg i. Gr. haben. Diesen sind folgende Amtsgerichte zugeteilt: Brake (Old.), Butjadingen (Sitz in Ellwürden), Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Löningen, Oldenburg, Rüstringen, Varel, Vechta, Westerstede und Wildeshausen.
  2. Für das Fürstentum Lübeck bestehen die Amtsgerichte: Ahrensböck, Eutin und Schwartau, welche dem Landgericht Lübeck und dem Oberlandesgericht Hamburg zugeordnet sind.
  3. Für das Fürstentum Birkenfeld bestehen Amtsgerichte in Birkenfeld, Nohfelden und Oberstein, welche dem Landgericht Saarbrücken und dem Oberlandesgericht Köln zugeordnet sind.
Delmenhorst, Panorama, Blick auf die Linoleumwerke
Delmenhorst, Panorama, Blick auf die Linoleumwerke

Militär:

Die oldenburgischen Truppen gehören seit 1867 dem preußischen Heer an, als Infanterieregiment Nr. 91, Dragonerregiment Nr. 19 und 2 Batterien des 26. Feldartillerieregiments, deren Chef der Großherzog ist. Sie bilden Teile des 10. Armeekorps (Hannover).
Religion: Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so ordnet und verwaltet jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten unter Oberaufsicht des Staats selbstständig. Der evangelischen Kirche ist Presbyterial- und Synodalverfassung gewährleistet. Im Herzogtum Oldenburg ist die geistliche Oberbehörde der Oberkirchenrat. Die allgemeine Landessynode, welche aus geistlichen und weltlichen Vertretern besteht, wird alle 3 Jahre einberufen. In den Fürstentümer steht die Leitung der evangelischen Kirchenangelegenheiten der Regierung und dem Superintendenten zu. Die Katholiken des Herzogtums Oldenburg gehören zum Sprengel des Bischofs von Münster, jene im Fürstentum Birkenfeld zu dem des Bischofs von Trier. Die katholische kirchliche Oberbehörde ist in Oldenburg das bischöfliche Offizialat in Vechta. Die katholische Kirche ist herrschend in den früher münsterschen Ämtern Vechta, Cloppenburg und Friesoythe. Von christlichen Sekten sind im Großherzogtum Oldenburg und zwar besonders im Herzogtum Oldenburg Baptisten, Mennoniten, Methodisten und im Fürstentum Birkenfeld Altkatholiken vertreten.

Oldenburg i. Gr., Elisabeth Anna Palais
Oldenburg i. Gr., Elisabeth Anna Palais

Wirtschaft:

Angaben 1881: Von je 1000 der Bevölkerung, welche sich vorwiegend von Landwirtschaft, Viehzucht und Schifffahrt nährt, sind nur 121,3 Gewerbetreibende, im Amte Friesoythe sogar nur 51,44. Im Amte Elsfleth mit 246,86 und im Amte Brake mit 271,97 ist jedoch einige Industrie vorhanden (Reederei, Schiffsbau u. Verwandtes); einige Tabakindustrie in Delmenhorst und Lohne. Die Waldfläche beträgt nur 44793 Hektare. Im Jahr 1873 wurden gezählt: 33.827 Pferde, 214.498 Rinder, 194.151 Schafe, 55.917 Schweine, 20.579 Ziegen.
Landwirtschaft ist nicht ganz günstig; das Ackerland beträgt nur 30 %, Waldbestand nur 9 %.Bergbau ist nicht vorhanden.

Industrie: Von Bedeutung ist der Schiffbau, der an der Jade und in den Weserhäfen (Nordenham, Brake, Elsfleth) betrieben wird. Ein lebhafter Fabrikort ist Delmenhorst (Kork, Linoleum, Jute und Tabak).

Handel: Die oldenburgische Handelsflotte steht nach Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Pommern, Hannover an 6. Stelle. Die drei Weserhäfen sind wichtige Handelsorte.

Eutin, Hotel Voss-Haus
Eutin, Hotel Voss-Haus

Postwesen und Briefmarken:

Das Großherzogtum Oldenburg besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit und war seit Januar 1852 Mitglied des Deutsch-Österreichischen Postvereins. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst. Seit 1850 regelte im Fürstentum Birkenfeld die Post des Königreichs Preußen den Postbetrieb.

1/4 Groschen Oldenburg 1861
1/4 Groschen Oldenburg 1861

Währungen und Münzen:

Herzogtum Oldenburg und Fürstentum Lübeck

  • bis 1858: 1 Taler = 72 Grote = 360 Schwaren
  • 1858 – 1871: 1 Taler = 30 Groschen

Fürstentum Birkenfeld

  • vor 1871: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 300 Pfennig
  • ab 1871: 1 Mark = 100 Pfennig

Hymne:

Heil dir o Oldenburg

Heil dir o Oldenburg
Heil dir o Oldenburg

Regenten:

regierendes Fürstenhaus: Grafen von Oldenburg, Ahnherr Graf Egilmar (um 1080)
(Dynastie Holstein-Gottorp) 1815 – 1918:
1815 erhält Oldenburg auf dem Wiener Kongress den Status eines Großherzogtums. Der Titel eines „Großherzogs“ wurde aber erst ab 1829 benutzt.
Die Regierung ist erblich im Mannesstamm des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge. Die weibliche Linie bleibt auch nach Erlöschen des Mannesstamms von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Großherzog wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig. Im Fall der Minderjährigkeit oder dauernden Veränderung desselben an der Regierung übt, wenn nicht eine andre Anordnung getroffen ist, der nächste Agnat oder die Gemahlin des Großherzogs die Regentschaft aus. Der Großherzog bekennt sich zur lutherischen Kirche und hat eine jährliche Zivilliste von 255.000 Mark und den ebenso hohen Ertrag der Krondomänen.

Großherzöge von Oldenburg:

  • 28.05.1829 – 27.02.1853 Paul Friedrich August (1783 – 1853)
  • 27.02.1853 – 13.06.1900 Nikolaus Friedrich Peter II. (1827 – 1900)
  • 13.06.1900 – 11.11.1918 Friedrich August (1852 – 1931)
Peter Großherzog von Oldenburg
Peter Großherzog von Oldenburg

Organisation der Verwaltungsbehörden des Großherzogtums Oldenburg:

Die oberste Leitung der Regierung ist einem Staatsministerium übertragen, welches aus 3 Ministern, bzw. Ministerialvorständen besteht. Unter diesen sind die verschiedenen Departements des großherzoglichen Hauses, des Äußern, des Innern, der Justiz, der Kirchen und Schulen, der Finanzen, des Militärwesens verteilt. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum Oldenburg unmittelbar, während die Fürstentümer besondere Mittelbehörden für die Verwaltung, die Regierungen in Eutin und Birkenfeld, haben. Diesen ist auch die unmittelbare Leitung des Schulwesens in ihren Bezirken anvertraut, während für dieses im Herzogtum ein evangelisches Oberschulkollegium (in Oldenburg) und ein katholisches (in Vechta) besteht.

  1. Herzogtum Oldenburg: Das Herzogtum Oldenburg (ohne das 1854, 1864 und 1873 an Preußen abgetretenen Jadegebietes sowie der 1863 an Hannover gelangten Bauerschaft Wachtum und einschließlich der am 1. August 1854 einverleibten Herrschaft Kniphausen mit 3035 Einwohner) hat 5 375,43 km², 248 136 Einwohner, 17 Ämter und die selbstständige Städte Oldenburg, Varel, Jever. Ämter, sowie Berne, Ovelgönne, Stollhamm, Landwührden. Das Herzogtum Oldenburg bildet den Bezirk des Oberlandgerichtes Oldenburg, sowie des Landgerichtes Oldenburg u. hat folgende Amtsgerichte: Brake, Damme, Delmenhorst, Friesoythe, Jever, Kloppenburg, Löningen, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Ellwürden, Elsfleth.

Militärisch gehört das Herzogtum Oldenburg  zum Ersatzbezirk des X. Armeekorps, 37. Brigade.

Herzogtum Oldenburg mit einer Fläche von 5 383 km² und 318 434 Einwohnern (Jahr 1900), gliedert sich in:

Sitz der Regierung in Oldenburg mit den selbstständigen Städten Oldenburg, Jever, Varel und Delmenhorst (seit 1903), sowie den Amtsbezirken Brake, Butjadingen, Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Oldenburg, Rüstringen (seit 1903), Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen

  1. Fürstentum Lübeck: Das Fürstentum Lübeck kam 1803 an Oldenburg (einschließlich des am 27. September 1866 von Preußen (Holstein) erworbenen Flecken und Amtes Ahrensböck mit 12.553 Einwohner) hat 521,38 km² und 34.085 Einwohner Es gliedert sich in Stadt und Amt Eutin und in Amt Schwartau. Gerichtlich gehört es zum Oberlandesgericht Hamburg und zum Landgericht Lübeck und hat 3 Amtsgerichte: Ahrensböck, Schwartau und Eutin. Es ist ein wald- und seenreiches Hügelland mit fruchtbarem Boden.

Militärisch gehört das Fürstentum Lübeck zum IX. Armeekorps, 36. Brigade.

Fürstentum Lübeck mit einer Fläche von 503 km² und 43 406 Einwohnern (Jahr 1900), besteht aus den Gemeinden:

Sitz der Regierung in Eutin. Sämtliche Gemeinden des Fürstentums Lübeck sind der Regierung in Eutin unterstellt: Flecken Ahrensböck, Landgemeinde Ahrensböck, Bosau, Curau, Stadtgemeinde Eutin, Landgemeinde Eutin, Gleschendorf, Gnissau, Malente, Neukirchen, Obernwohlde, Ost Ratekau, Redingsdorf, Rensefeld, Schwartau, Siblin, Süsel, Stockelsdorf, West Ratekau.

  1. Fürstentum Birkenfeld: Das Fürstentum Birkenfeld wurde 1815 mit Oldenburg vereinigt. Es liegt im Gebiet des Hunsrück und wird von der Nahe in einem schönen Tal durchflossen. Berühmt sind die Steinschleifereien des Ländchens. Das Fürstentum Birkenfeld (eingeschlossen im preußischen Regierungsbezirk Trier) hat 502,87 km², 37.093 Einwohner (1881) ; gehört zum Oberlandesgericht Köln, Landgericht Saarbrücken und hat 3 Amtsgerichte: Birkenfeld; Oberstein und Nohfelden.

Militärisch gehört das Fürstentum Birkenfeld zum VIII. Armeekorps, 32. Brigade.

Fürstentum Birkenfeld mit einer Fläche von 541 km² und 37 340 Einwohnern (Jahr 1900), besteht aus den Gemeinden:

Sitz der Regierung in Birkenfeld. Bürgermeistereien in Birkenfeld, Herrstein, Idar, Niederbrombach und Nohfelden sowie der Stadtbürgermeisterei Oberstein. Im Fürstentum Birkenfeld unterstehen sämtliche Gemeinden zunächst dem Bürgermeisteramt: Abentheuer, Achtelsbach, Algenrodt, Asweiler, Bergen, Berschweiler, Birkenfeld, Böschweiler, Bosen, Breitental, Brücken, Buhlenberg, Bundenbach, Burbach, Burgbirkenfeld, Dambach, Dienstweiler, Eckelhausen, Eisen, Eitzweiler, Eiweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Enzweiler, Feckweiler, Fischbach, Georg Weierbach, Gerach, Gimbweiler, Gollenberg, Gonnesweiler, Göttschied, Griebelschied, Hambach, Hattgenstein, Herborn, Herrstein, Hettenrodt, Heupweiler, Hintertiefenbach, Hirstein, Hoppstädten, Hussweiler, Idar, Kirnsulzbach, Kirschweiler, Kronweiler, Leisel, Mackenrodt, Meckenbach, Mörschied, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Niederbrombach, Niederhosenbach, Niederwörresbach, Nockental, Nohen, Nohfelden, Oberbrombach, Oberhosenbach, Oberstein, Oberwörresbach, Regulshausen, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler, Schmissberg, Schwarzenbach, Schwollen, Selbach, Siesbach, Sonnenberg, Sonnschied, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Tiefenstein (Zusammenschluss aus Hettstein und Obertiefenbach), Traunen, Veitsrodt, Vollmersbach, Walhausen, Weiden, Weiersbach-Bleiderdingen, Wickenrodt, Wilzenberg, Winnenberg, Wolfersweiler

Geschichte Oldenburgs:

Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung
Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung

Erster urkundlich beglaubigter Graf von Oldenburg ist Egilmar oder Elimar II. Anfang des 12. Jahrhunderts. Die oldenburgischen Grafen nahmen am Kreuzzuge gegen die Stedinger teil, deren Land sie nach 1234 erwarben. Graf Otto II. erbaute 1247 die Burg Delmenhorst; Graf Dietrich (gest. 1440) vereinigte nach Erlöschen (1435) der 1334 abgezweigten Nebenlinie Delmenhorst wieder den ganzen Familienbesitz; sein ältester Sohn, Graf Christian, wurde 1448 König von Dänemark und nach dem Tode seines Oheims Landesherr von Holstein, der zweite Sohn, Gerhard der Streitbare, setzte in den Stammlanden die gräfliche Linie fort, die mit Anton Günther 1667 ausstarb, worauf Oldenburg an Dänemark kam.

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Der dänische König Christian VII. überließ es 1773 an Paul von Holstein-Gottorp (späteren russischen Zar) und dieser wieder an den Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August von Holstein-Gottorp († 1785), der 1777 Herzog wurde. Sein Neffe Peter Friedrich Ludwig (†1829) wurde nach Friedrich Augusts Tode Regent für dessen geisteskranken Sohn Peter Friedrich Wilhelm und als dieser 1823 starb, selbst Herzog. 1808 trat Oldenburg dem Rheinbunde bei, kam 1811 zu Frankreich, 1813 wieder an Peter Friedrich Ludwig, wurde 1815 Großherzogtum und erhielt 1818 auch die Herrschaft Jever. Auf Peter Friedrich Ludwig folgte sein Sohn August (1829-53) und diesem sein Sohn Peter († 1900), der sich 1866 im Deutschen Krieg auf Seite Preußens stellte, an dieses auch seine Ansprüche an Schleswig-Holstein gegen eine Entschädigung überließ, darauf dem Norddeutschen Bunde und 1871 dem Deutschen Reiche beitrat. Seit 1900 regiert Peters Sohn August, unter dem 1904 eine Neuregelung der Thronfolge erörtert wurde.

Herzogtum Oldenburg

Herzogtum Oldenburg, Landkarte um 1900
Herzogtum Oldenburg, Landkarte um 1900

Die Grafen von Oldenburg werden seit 1088 erwähnt; anfangs Vasallen Heinrichs des Löwen, erlangten sie bei dessen Ächtung 1180 Reichsunmittelbarkeit. 1234 erwarben die die Hälfte des Stedinger Landes und erbauten 1247 die Burg Delmenhorst. Graf Dietrich der Glückliche (gest. 1440) vereinte wieder den Besitz der 1272 entstandenen beiden Linien Oldenburg und Delmenhorst. Sein ältester Sohn, Christian, wurde 1448 König von Dänemark und überließ die Stammlande seinen Brüdern Gerhard dem Streitbaren und Moritz. Erster führte das Geschlecht in Oldenburg fort, während sein Sohn Johann XIV. (1486-1526) das friesische Stedinger- und Butjadingerland dazu erwarb (1517-23). Anton Günter (1603-67) setzte als letzte seines Stammes seine Agnaten (Blutsverwandten), den König von Dänemark und den Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp, zu seinen Lehnserben ein, die nach seinem Tode 1667 Oldenburg in Besitz nahmen; seit 1676 war der König von Dänemark alleiniger Landesherr in Oldenburg. Durch den Traktat vom 1. Juli 1773 überließ König Christian VII. von Dänemark die Grafschaft Oldenburg und Delmenhorst dem Großfürsten Paul von Russland aus dem Hause Holstein-Gottorp (dem späteren russischen Zaren Paul I.), der sie aber am 14. Dezember 1773 dem gottorpischen Prinzen Friedrich August, Bischof von Lübeck, abtrat, unter dem 1777 die Grafschaften zu einem Herzogtum Holstein-Oldenburg erhoben wurden. Auf Friedrich August († 6. Juli 1785) fogte sein Neffe Peter Friedrich Ludwig als Landesadministrator für Friedrich Augusts geisteskranken Sohn, nach dessen Tode 1823 als Herzog. Er ist der Stammvater des regierenden großherzogliches Hauses. 1803 erhielt er das säkularisierte Bistum Lübeck als weltliches Fürstentum. Durch Napoleon wurde das Herzogtum am 10. Dezember 1810 Frankreich einverleibt, aber 1813 wieder hergestellt und 1815 durch Birkenfeld, 1818 durch das bis dahin Russland gehörige Jever vergrößert. Auf Peter Friedrich Ludwig († 21. Mai 1829) folgte dessen Sohn Paul Friedrich August († 27. Februar 1853), der am 28. Mai 1829 den 1815 seinem Vater verliehenen, von diesem nicht geführten großherzoglichen Titel annahm. Die 1848 eingeführte Verfassung wurde 1852 umgestaltet. Großherzog Nikolaus Friedrich Peter (1853-1900) trat 1854 das Jadegebiet an Preußen ab, schloss sich 1854 dem Zollverein an, kämpfte im Deutschen Krieg von 1866 auf preußischer Seite. Die Truppen Oldenburgs wurden mit denen der Hansestädte zu einer Brigade formiert und unter Führung des Generals von Weltzien der Division Goeben zugeteilt. Für die Verzichtsleistung auf Schleswig-Holstein erhielt Oldenburg eine Entschädigung von 1 Million Talern und das holsteinische Amt Ahrensböck. Das Großherzogtum Oldenburg gehört seit 1866 dem Norddeutschen Bund und wurde 1870 Bundesstaat im Deutschen Reich. Seit 1900 ist Friedrich August Großherzog; unter ihm wurde 1903 das Erbrecht neu geregelt, dass, nachdem Zar Nikolaus von Russland zugunsten der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg für sein Haus auf etwaige Erbansprüche auf Oldenburg verzichtet hatte, Herzog Friedrich Ferdinand von Glücksburg und seinen Nachkommen zu Erben bestimmt wurden, falls das regierende Haus, repräsentiert durch den Großherzog und den Erbgroßherzog Nikolaus, aussterben sollte. Für den Landtag wurde 1908 das Reichstagswahlrecht (direktes Wahlrecht) eingeführt.

Fürstentum Lübeck

Lübeck, Fürstentum Lübeck, Fürstentum Ratzeburg, Karte 1900
Lübeck, Fürstentum Lübeck, Fürstentum Ratzeburg, Karte 1900

Das Fürstentum Lübeck ist ein zum Großherzogtum Oldenburg gehöriges Gebiet. Es liegt an der Ostsee (Lübecker Bucht) zwischen holsteinischem und lübeckischem Gebiet gelegen, ist 541 km² (9,83 Quadratmeilen) groß und mit im Jahr 1900 = 34.340 Einwohner, davon 392 Katholiken und 15 Juden. Das Land bildet eine wellenförmige, größtenteils fruchtbare, von Wäldern, Seen und anmutigen Hügel ketten durchzogene Ebene. Die Bevölkerung ist niedersächsischen Stammes und fast ausschließlich evangelisch. Das Fürstentum, von der Ostholsteinischen und der Eutin-Lübecker Bahn durchschnitten, gliedert sich in die Stadtgemeinde Eutin und die Ämter Eutin und Schwartau. Hauptstadt und Sitz der Regierung ist Eutin, woselbst sich auch der Provinzialrat von elf Mitgliedern versammelt. Das Land gehörte ursprünglich zum Gebiete des Hochstifts Lübeck. König Otto I. gründete 948 in der Stadt Aldenburg (Oldenburg) in Wagrien (dem östlichen Holstein) ein Bistum, das dem Erzstift Bremen unterstellt ward. Adalbert von Bremen trennte 1052 die beiden Bistümer Ratzeburg und Mecklenburg (-Schwerin) ab. Der heilige Vicelin, der Apostel der Wagrier und Obotriten, war hier Bischof 1149–54. Im Jahre 1163 verlegte Heinrich der Löwe den Sitz des Bistums nach Lübeck, die Residenz des Bischofs aber war Eutin. Nach Heinrichs Ächtung wurde das Bistum reichsunmittelbar, und unter Bischof Heinrich III. drang 1530 die Reformation in Lübeck ein. Nach seinem Tode (1535) wurde Detlev von Reventlow erster evangelischer Bischof, 1586 aber wählte das Domkapitel den Herzog Johann Adolf von Holstein-Gottorp, und weil dieses Haus die Säkularisierung des Hochstifts im Westfälischen Frieden verhinderte, so wählte das Kapitel fortan stets Bischöfe aus dem Hause Holstein-Gottorp. Als 1802 durch den Hauptdeputationsrezeß das Bistum und Domkapitel aufgehoben wurden, erhielt der Herzog von Oldenburg die genannten Besitzungen zur Entschädigung für die Aufhebung des Elsflether Weserzolles als weltliches Fürstentum, wobei jedoch der Stadt Lübeck die Domgebäude und einige Kapitelsdörfer zufielen. Nachdem Oldenburg 1842 das holsteinische Kirchspiel Gleschendorf gegen das Kirchspiel Ratekau durch Vertrag mit Dänemark eingetauscht hatte, erwarb es 1867 das holsteinische Amt Ahrensböck von Preußen. Das Wappen ist ein goldenes, schwebendes, mit einer silbernen, goldverzierten Bischofsmütze bedecktes Kreuz im blauen Feld.

Fürstentum Birkenfeld

Fürstentum Birkenfeld, Landkarte 1910
Fürstentum Birkenfeld, Landkarte 1910

Das Fürstentum Birkenfeld ist ein zum Großherzogtum Oldenburg gehörendes, aber abgesondert liegendes Gebiet. Es liegt südlich am Hunsrück, wird ganz von der preußischen Rheinprovinz begrenzt und umfasst ein Areal von 593 km² (9,13 Quadratmeilen). Es besteht aus der Herrschaft Oberstein und der Grafschaft Sponheim. Das Land wird vom Hochwald und Idarwald durchzogen und im südöstlichen Teil von der Nahe durchflossen. Der Ackerbau ist trotz der gebirgigen Beschaffenheit des stark bewaldeten Landes im allgemeinen befriedigend; Obst gedeiht besonders an den Ufern der Nahe; blühend ist die Rindviehzucht. Die Waldungen bestehen größtenteils aus Laubholz. Gegenstand des Bergbaues sind Eisenstein und Dachschiefer. Die Industrie ist lebhaft, besonders im Amtsbezirk Oberstein die Achatschleiferei und die Fabrikation unechter Bijouterien. Die Bevölkerung betrug 1900: 43.409 Seelen, davon 34.523 Evangelische, 8180 Katholiken und 524 Juden. Die Regierung ist in dem großherzoglich oldenburgischen Hause nach dem Rechte der Erstgeburt erblich; aber die Verbindung des Fürstentums mit den übrigen oldenburgischen Ländern ist eine bloß persönliche, durch den gemeinsamen Regenten vermittelte. Die Regierungsgeschäfte besorgt unter der unmittelbaren Leitung des oldenburgischen Kabinetts das Regierungskollegium zu Birkenfeld. Birkenfeld ist im oldenburgischen Landtage vertreten; außerdem besteht ein Provinzialrat (14 Mitglieder). Die Gemeindeverwaltung ist selbständig und wird durch Bürgermeister, die Staatsbeamte sind, kontrolliert. Es bestehen zwei Amtsgerichte (Birkenfeld und Oberstein) unter dem Landgericht in Saarbrücken. Seit 1569 führte ein Zweig des Hauses Zweibrücken, der bis 1733 in Birkenfeld residierte, den Namen Birkenfeld; 1776 kam Birkenfeld an Baden, 1801 an Frankreich, 1817 an Oldenburg.

Oldenburg nach 1918

Nach Ausbruch der Novemberrevolution 1918 in Deutschland verzichtete Großherzog Friedrich August auf den Thron. Oldenburg wurde eine Republik und Gliedstaat des Deutschen Reiches (Weimarer Republik). Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurde Oldenburg mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ als Verwaltungsbezirk Oldenburg dem Land Hannover eingegliedert, die fortan zusammen mit Braunschweig und Schaumburg-Lippe das Bundesland Niedersachsen bilden.

Zwei Volksabstimmungen von 1956 und 1975, in denen sich die Bevölkerung für die Wiederherstellung des Landes Oldenburg ausgesprochen hatten, wurden von den Politikern ignoriert.

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Niedersachsen aktuell:

Das heutige Land Niedersachsen mit der Hauptstadt Hannover besteht aus:

Quellenhinweise:

  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
  • „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
  • „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
  • „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
  • „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
  • „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Reichsadler 1889-1918

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