Sondershausen, Schloss

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen (1697-1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Sondershausen ist die Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

Sondershausen, Fürstliches Schloss (Vorderseite)
Sondershausen, Fürstliches Schloss (Vorderseite)

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1697 – 1918

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Karte
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Karte

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gehört zu den Thüringischen Staaten und ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs.

Thüringische Staaten, Lage im Deutschen Reich
Thüringische Staaten, Lage im Deutschen Reich

Dessen Gebiet besteht aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft.

Mitteldeutschland Thüringische Staaten (Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten Gotha Justus Perthes 1914)
Mitteldeutschland Thüringische Staaten (Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten Gotha Justus Perthes 1914)

Letztere bildet ein zusammenhängendes Ganze und umfasst die beiden Verwaltungsbezirke Sondershausen und Ebeleben. Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken Arnstadt und Gehren, die durch fremdes Gebiet voneinander getrennt sind, und drei kleinen Parzellen zusammen. Der nördliche Teil der Oberherrschaft (Arnstadt) ist thüringisches Hügelland, der südliche (Amt-Gehren) wird vom Thüringer Wald durchzogen.

Landkarte Königreich Sachsen, Thüringische Staaten
Landkarte Königreich Sachsen, Thüringische Staaten

An Flüssen sind hier die Helbe und Wipper mit der Bebra zu bemerken, die in die Unstrut münden. In der Oberherrschaft ist die Gera mit der Spring und Wipfra der bedeutendste Fluss. Eine Saline befindet sich in Arnshall, und Arnstadt ist als Solbad in Aufnahme gekommen.

Wappen:

Das Wappen von Schwarzburg-Sondershausen ist dem von Schwarzburg-Rudolstadt fast gleich, nur führt Schwarzburg-Rudolstadt einen silbernen Schildfuß, während Schwarzburg-Sondershausen denselben in Gold besitzt; das kleine zeigt den alten deutschen Reichsadler in Gold, belegt mit einem Herzschildchen, in dem in Gold eine Fürstenhut erscheint (kaiserliches Gnadenwappen anlässlich der Fürstenstandserhebung; Schwarzburg-Rudolstadt führt einen Fürstenkrone). Unter dem Goldfeld ist in einem Schildfuß die rote Gabel und der Kamm von Leutenberg und des Reichserbstallmeisteramtes angebracht. Das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Stammwappen von Schwarzburg (goldener gekrönter Löwe in Blau) und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem fahnetragenden wilden Mann und wilden Weibe gehalten.

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Großes Staatswappen
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Großes Staatswappen

Landesfarben:

Die Landesfarben des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen sind Blau und Weiß (Kokarde: Blau, Silber, Blau).

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Flagge
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Flagge

Orden des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

Zur Belohnung treuer Dienste in Anerkennung ausgezeichneter Leistungen ist 1857 von den Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen ein gemeinsames Ehrenkreuz in vier Klassen gestiftet worden, dem eine Ehrenmedaille in zwei Abteilungen hinzugefügt ist, ferner wird seit 1899 eine Verdienstmedaille (in Gold und Silber) verliehen.

Schwarzburg-Sondershausen, Ehrenkreuz I. Klasse
Schwarzburg-Sondershausen, Ehrenkreuz I. Klasse

Bundesrat:

1 Stimme

Reichstag:

1 Abgeordneter

Landtag des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ist eine erblich konstitutionelle Monarchie. Das Verfassungsgesetz datiert vom 8. Juli 1857, hat jedoch später Veränderungen erfahren.
Der Landtag besteht aus 18 Mitgliedern, hiervon werden:

  • 6 Abgeordnete vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt.
  • 6 Abgeordnete von den Höchstbesteuerten auf 4 Jahre gewählt.
  • 6 Abgeordnete gehen durch allgemeine, indirekte Wahlen hervor, ebenfalls auf 4 Jahre.

Hauptstadt des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

Sondershausen – 7.383 Einwohner (1905)

Sondershausen, Katholische Kirche
Sondershausen, Katholische Kirche

Größe des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

862,11 km² (15,66 Quadratmeilen), wovon 519,34 km² (9,43 Quadratmeilen) auf die Unterherrschaft, 342,77 km² (6,23 Quadratmeilen) auf die Oberherrschaft entfallen.

Gerichtsorganisation:

Infolge des mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrages vom 7. Oktober 1878 fungieren als Oberlandesgericht zu Naumburg und als Landgericht das gemeinschaftliche Landgericht zu Erfurt mit den 5 Amtsgerichten des Fürstentums:

  1. Amtsgericht Arnstadt
  2. Amtsgericht Ebeleben
  3. Amtsgericht Gehren
  4. Amtsgericht Greußen
  5. Amtsgericht Sondershausen

Einwohner:

Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wurden 89.917 Einwohner als ortsanwesend ermittelt und zwar 44.149 Personen männlichen und 45.768 Personen weiblichen Geschlechts.

  • 1871: 67.191
  • 1875: 67.480
  • 1880: 71.107
  • 1890: 75.510
  • 1900: 80.898
  • 1905: 85.152
Arnstadt, Galerie und Schwarzburger Hof
Arnstadt, Galerie und Schwarzburger Hof

Klima:

Mild

Gewässer:

Von Wipper und Ilm durchflossen.

Bewohner:

Überwiegend Thüringer.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

98,8/km²

Bildung:

Im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen existieren 2 Gymnasien, 2 Realschulen, ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine kunstgewerbliche Zeichenschule und 100 Volksschulen, sowie ein privates Konservatorium der Musik. In Sondershausen befinden sich Sammlungen von Gemälden, Kunstsachen und Naturalien.

Ebeleben, Schloss
Ebeleben, Schloss

Religion: 1910

  • 87.836 Evangelische
  •   1732 Katholische
  •     215 Juden
  •     134 andere Religionen bzw. Konfessionslose

Militär:

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gehört zum Ersatzbezirk des IV. Armeekorps. Die schwarzburg-rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den reußischen und altenburgischen zum 7. thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Garnisonsstadt ist:
Sondershausen – Infanterie 71,1 und Landwehr 71,2. Angaben 1881

Gehren, Fürst Karl Günther-Denkmal auf dem langen Berg
Gehren, Fürst Karl Günther-Denkmal auf dem langen Berg

Wirtschaft:

Bergbau, mehrere Kalibergwerke, Textilwaren, Steingut- und Porzellanindustrie.
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Postwesen und Briefmarken:

Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Ab 1. Juli 1867 übernahm die preußische Post den Postdienst. Das gesamte preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.

1/4 Silbergroschen
Thurn und Taxis mit Währung Taler

Währungen und Münzen:

  • vor 1875: 1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennige
  • ab 18751: 1 Mark = 100 Pfennig
1 Pfennig 1846, Schwarzburg-Sondershausen
1 Pfennig 1846, Schwarzburg-Sondershausen
1/2 Silbergroschen 1858, Schwarzburg-Sondershausen
1/2 Silbergroschen 1858, Schwarzburg-Sondershausen
1 Vereinstaler 1865, Schwarzburg-Sondershausen
1 Vereinstaler 1865, Schwarzburg-Sondershausen
3 Mark 1909, Schwarzburg-Sondershausen
3 Mark 1909, Schwarzburg-Sondershausen

Regenten:

Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1697 – 1909
regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Gundar von Keverenburg (um 700), Stammvater Graf Johann Günther
Die fürstliche Familie bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche.
Die Linie Schwarzburg-Sondershausen ist 1909 ausgestorben und Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt regierte das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen in Personalunion.

  • 1681 – 1720 Fürst Christian Wilhelm (1647 – 1721)
  • 1720 – 1740 Fürst Günther I. (1678 – 1740)
  • 1740 – 1758 Fürst Heinrich (1689 – 1758)
  • 1758 – 1794 Fürst Christian Günther (1736 – 1794)
  • 1794 – 1835 Fürst Günther Friedrich Carl I. (1760 – 1837)
  • 1835 – 1880 Fürst Günther Friedrich Carl II. (1801 – 1889)
  • 1880 – 1909 Fürst Karl Günther (1830 – 1909)
  • 1909 – 1918 Fürst Günther Victor in Personalunion mit Schwarzburg-Rudolstadt (1852 – 1925)
Karl Günther Fürst von Schwarzburg-Sondershausen
Karl Günther Fürst von Schwarzburg-Sondershausen

Staatsminister des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

Oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Ministerium in Sondershausen. Dieses besteht aus den 5 Abteilungen:

  1. für die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses, die auswärtigen Beziehungen und Militärsachen
  2. für die innere Verwaltung
  3. für die Finanzen
  4. für Kirchen- und Schulsachen,
  5. für die Justiz

Dem Ganzen ist ein Staatsminister vorgesetzt. Die untern Verwaltungsbehörden sind die Landräte der drei Verwaltungsbezirke Sondershausen, Arnstadt und Gehren.

Administrative Gliederung des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliedert sich in eine

Oberherrschaft, Verwaltungsbezirk Arnstadt mit 26 Gemeinden, einer Fläche von 171 km² und 24.106 Einwohnern (Jahr 1900): Alkersleben, Angelhausen-Oberndorf, Arnstadt, Behringen, Branchewinda, Dannheim, Dornheim, Dosdorf, Elleben, Espenfeld, Ettischleben, Geschwenda, Görbitzhausen, Hausen, Kleinbreitenbach, Marlishausen, Niederwillingen, Oberwillingen, Plaue, Reinsfeld, Rockhausen, Roda, Rudisleben, Siegelbach, Witzleben, Wülfershausen

Oberherrschaft, Verwaltungsbezirk Gehren mit 17 Gemeinden, einer Fläche von 171 km² und 17.417 Einwohnern (Jahr 1900): Altenfeld, Angstedt, Garsitz, Gehren, Gillersdorf, Großbreitenbach, Jesuborn, Langewiesen, Masserberg, Möhrenbach, Neustadt am Rennsteig (nur teilweise zum Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, der andere Teil gehört zum Herzogtum Sachsen-Meiningen), Oehrenstock, Oelze, Pennewitz, Schwarzmühle, Willmersdorf, Wümbach

Unterherrschaft, Verwaltungsbezirk Ebeleben mit 26 Gemeinden, einer Fläche von 253 km² und 14.410 Einwohnern (Jahr 1900): Abtsbessingen, Almenhausen, Bellstedt, Billeben, Ebeleben, Großbrüchter, Großenehrich, Großmehlra, Gundersleben, Himmelsberg, Hohenebra, Holzsußra, Holzthalleben, Keula, Kleinbrüchter, Rockensußra, Rockstedt, Rohnstedt, Schernberg, Thalebra, Thüringenhausen, Toba, Urbach, Wenigenehrich, Wiedermuth, Wolferschwenda

Unterherrschaft, Verwaltungsbezirk Sondershausen mit 24 Gemeinden, einer Fläche von 266 km² und 24.965 Einwohnern (Jahr 1900): Sondershausen, Badra, Bebra, Bendeleben, Berka, Bliederstedt, Clingen, Feldengel, Greußen, Großfurra, Hachelbich, Holzengel, Jecha, Jechaburg, Kirchengel, Niederbösa, Niederspier, Oberspier, Otterstedt, Stockhausen, Trebra, Wasserthalleben, Westerengel, Westgreußen

Greußen, Töpfermarkt
Greußen, Töpfermarkt

Geschichte Schwarzburg-Sondershausen:

Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung
Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung

Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem thüringischen Grafen (Günther) ab, der von Bonifazius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt 1169 den Titel „Graf von Käfernburg“ hinzu. Sein erster Sohn Heinrich IV. (gestorben um 1230) begründet 1196 die Linie Schwarzburg, sein zweiter Sohn Günther V. (gestorben 1220) die Linie von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen. Von der schwarzburgischen Linie zweigte sich 1275 mit Heinrich VII. die ältere blankenburgische Linie ab. Günther X. von Schwarzburg erwarb 1306 Arnstadt, Ilmenau, Wachsenburg und Schwarzwald.

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Seine Nachkommen teilten sich in die Linien Schwarzburg, Wachsenburg und Leutenberg, welche sämtlich bis 1564 ausstarben. Der blankenburgischen Linie verlieh hauptsächlich Günther XlX. (nach andrer Zählung XXI.) Glanz, der 1349 zum deutschen König gewählt wurde, aber schon 18. Juni zu Frankfurt a. M. starb. Von Karl IV. wurde den schwarzburgischen Grafen das Erbjägermeisteramt verliehen, welches sie bis 1708 besaßen; außerdem bekleideten sie das Reichserbstallmeisteramt. Günthers Sohn Heinrich XIII. starb 1357 ohne Erben, und seine Lande fielen an seine Vettern Heinrich XIV. und Günther XXIII. Nachdem Günther XXIII. 1368 gestorben, führte Graf Heinrich mit dessen Nachkommen Heinrich XXII. und Günther XXVII. die Regierung gemeinschaftlich fort.

Thüringen und Thüringer Mark
Thüringen und Thüringer Mark

Nach Heinrichs 1373 erfolgtem Tod nahmen dessen beide Söhne Heinrich XX. und Günther XXVI. mit ihren bereits erwähnten Vettern eine Teilung vor. Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des Herzogs Wilhelm; bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar so, dass dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der Linie Käfernburg an sein Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letzteren Sohn Heinrich XXXIV., ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg, welche sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba gegenüber auf dem Schloss zu Rudolstadt bewiesenen Mut einen Namen machte. Die Länder Heinrichs XXXIV. fielen darauf an den Sohn seines Vetters Heinrich XXXIII., Günther XXXVIII. (mit dem fetten Maul), der seine jüngeren Brüder überlebt hatte. Er führte zwar die Lehre Luthers in Sondershausen ein, stand aber im Schmalkaldischen Krieg aufseiten des Kaisers, der ihn auch, als er von dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen verjagt worden war, wieder in seine Länder einsetzte. Nach seinem Tod (1552) folgte ihm sein ältester Sohn, Günther XXXlX., ein Feldherr Maximilians II. Da er 1583 ohne Nachkommen starb, teilten seine beiden Brüder Johann Günther und Albrecht die schwarzburgischen Lande und bildeten von 1584 an die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt, später Schwarzburg-Sondershausen, und Schwarzburg-Rudolstadt.

Schwarzburg-Sondershausen, Staatspreis
Schwarzburg-Sondershausen, Staatspreis

Die Hauptlinie Schwarzburg-Arnstadt (Sondershausen) wurde von Johann Günther gestiftet. Dieser erhielt in der Teilung 2/3 der unteren Grafschaft, enthaltend die Ämter Sondershausen, Ebeleben, Bodungen, Keula und Scherenberg, die Vogtei Haßleben und die Städte Sondershausen, Greußen und Ehrich, dann noch 1/3 der oberen Herrschaft, darin die Herrschaft Arnstadt, die Ämter Käfernburg und Gehren. Johann Günther hinterließ bei seinem Tod 1586 vier minderjährige Söhne, welche gemeinschaftlich regierten und 1631 die untere Grafschaft Gleichen ankauften. Der jüngste Sohn, Christian Günther I., hatte allein Nachkommen und zwar drei Söhne, welche die Linien Arnstadt, Sondershausen und Ebeleben begründeten. Jedoch nach dem Aussterben der beiden anderen Linien (1669 und 1681) kamen ihre Besitzungen an Sondershausen, wo die Enkel Christian Günthers I., Christian Wilhelm und Anton Günther II., welche nach dem Tod ihres Vaters, Anton Günthers I., zunächst zusammen regiert hatten, 1681 teilten. Sie begründeten die beiden Linien Sondershausen und Arnstadt. Beide Grafen wurden 1697 und 1709 in den Reichsfürstenstand erhoben und ihr Land für ein unmittelbares Reichsfürstentum erklärt. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf; doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Wegen Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Talern zugesichert. 1713 schlossen beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur ( Erb- u. Nachfolgerecht des erstgeborenen Sohnes in Fürstenhäusern ) eingeführt und weitere Teilungen des Landes untersagt wurden. Als Anton Günther II. von Arnstadt 1716 kinderlos starb, fiel diese Besitzung wieder an Christian Wilhelm von Sondershausen, von nun an hieß diese Hauptlinie nun nicht mehr Schwarzburg-Arnstadt, sondern Schwarzburg-Sondershausen. Christian Wilhelm trat 1720 die Regierung an seinem ältesten Sohn, Günther, ab und als dieser 1740 ohne Erben starb, ging die Regierung an seinen Bruder Heinrich über. Dieser wurde 1754 nebst seinem Vetter Johann Friedrich von Rudolstadt ins Fürstenkollegium aufgenommen und hatte 1758 seines Bruders August Sohn Christian Günther III. zum Nachfolger. Diesem folgte 1794 sein Sohn Günther Friedrich Karl (geb. 1760), der durch den in Gemeinschaft mit dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt geschehenen Beitritt zum Rheinbund die Souveränität erlangte. 1815 wurde er mit dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt in den Deutschen Bund aufgenommen. Am 25. September 1830 gab er seinem Land eine neue ständische Verfassung. Weil sie dem Land missfiel, wurde sie aber 1831 wieder aufgehoben. 1834 erfolgte der Beitritt zum Deutschen Zollverein. Der Fürst legte am 19. August 1835 die Regierung nieder und starb am 22. April 1837. Der junge Fürst Günther Friedrich Karl gab am 24. September 1841 dem Land eine Verfassung, auf Grund deren am 7. September 1843 die Eröffnung des ersten Landtags stattfand. Trotz unterschiedlicher Reformen fanden 1848 auch in Schwarzburg-Sondershausen Unruhen statt, welche zur Folge hatten, dass im Herbst die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Am 12. Dezember 1849 wurde eine neue freisinnige Verfassung verkündet, welche am 8. Juli 1857 umgestaltet wurde. Durch Gesetz vom 18. März 1850 übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter, wogegen der Fürst eine jährliche Zahlung von 120.000 Talern erhielt, die 1859 um 30.000 Talern erhöht wurde. Am 14. Juni 1866 (Deutschen Krieg) stimmte Schwarzburg-Sondershausen mit der 15. Kurie gegen den von Österreich beim Bundestag eingebrachten Antrag auf Mobilmachung der Bundesarmeekorps gegen Preußen, trat dem Bündnisvertrag vom 18. August 1866 bei und erhielt im Rate des neuen Norddeutschen Bundes eine Stimme. Am 1. Oktober 1867 ging sodann die Militärhoheit in Schwarzburg-Sondershausen vertragsmäßig an Preußen über. Seit 18. Januar 1871 ist Schwarzburg-Sondershausen ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Infolge eines Augenleidens verzichtete Fürst Günther Friedrich Karl 17. Juli 1880 der Regierung und hatte den Erbprinzen Carl Günther zum Nachfolger. Da 1909 Linie Schwarzburg-Sondershausen mit dem Tod Fürst Carl Günther ausstarb, regierte Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bis 1918 in Personalunion.

Thüringen 1920-1933
Thüringen 1920-1933

1920 schlossen sich die zu „Freien Volksstaaten“ gewordenen Staaten Thüringens gegen den Wunsch Preußens zum Land Thüringen mit Weimar als Hauptstadt zusammen. 1990 erfolgte die Neugründung des Freistaates Thüringen mit Erfurt als Landeshauptstadt.

Deutsche Bundespost 1994 Thüringen
Deutsche Bundespost 1994 Thüringen

Der Freistaat Thüringen aktuell:

Der heutige Freistaat Thüringen mit der Landeshauptstadt Erfurt besteht aus

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Quellenhinweise:

  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
  • „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
  • „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
  • „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
  • „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
  • „Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Reichsadler 1889-1918

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