Rudolstadt, Marktplatz mit Schloss

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (1697-1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Rudolstadt ist die Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Rudolstadt, Schloss Heidecksburg
Rudolstadt, Schloss Heidecksburg

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1697 – 1918

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Karte
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Karte

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gehört zu den Thüringischen Staaten und ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs.

Thüringische Staaten, Lage im Deutschen Reich
Thüringische Staaten, Lage im Deutschen Reich

Dessen Gebiet besteht aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft.

Mitteldeutschland Thüringische Staaten (Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten Gotha Justus Perthes 1914)
Mitteldeutschland Thüringische Staaten (Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten Gotha Justus Perthes 1914)

Die Oberherrschaft umfasst das Hauptland, die Amtsgerichtsbezirke Rudolstadt, Stadtilm, Königsee, Oberweißbach, ferner den von diesem durch fremdes Gebiet getrennten Gerichtsbezirk Leutenberg und vier kleine Parzellen, während die Unterherrschaft aus den Amtsgerichtsbezirken Schlotheim und Frankenhausen besteht.

Landkarte Königreich Sachsen, Thüringische Staaten
Landkarte Königreich Sachsen, Thüringische Staaten

Beide Landesteile sind gebirgig. In der Oberherrschaft, die mit ihrem südlichen Teil im Thüringer Wald, mit ihrem nördlichen im thüringischen Hügelland liegt, sind die höchsten Punkte der Großfarmdenkopf (872 m) und der Wurzelberg (828 m). Der Unterherrschaft gehört der Kyffhäuser (466 m) an. Der Hauptfluss der Oberherrschaft ist die Saale, die als wichtigste Nebenflüsse die Loquitz mit der Sormitz und die Schwarza aufnimmt. Das Amt Stadtilm wird von der Ilm durchflossen. Den Südwesten der Unterherrschaft durchfließt die Wipper. Von Badeorten sind Frankenhausen (Solbad), Schwarzburg und Blankenburg (klimatische Kurorte) zu nennen.

Wappen:

Das Wappen von Schwarzburg-Rudolstadt ist dem von Schwarzburg-Sondershausen fast gleich, nur führt Schwarzburg-Rudolstadt einen silbernen Schildfuß, während Schwarzburg-Sondershausen denselben in Gold besitzt; das kleine zeigt den alten deutschen Reichsadler in Gold, belegt mit einem Herzschildchen, in dem in Gold eine Fürstenkrone erscheint (kaiserliches Gnadenwappen anlässlich der Fürstenstandserhebung; Schwarzburg-Sondershausen führt einen Fürstenhut). Unter dem Goldfeld ist in einem Schildfuß die rote Gabel und der Kamm von Leutenberg und des Reichserbstallmeisteramtes angebracht. Das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Stammwappen von Schwarzburg (goldener gekrönter Löwe in Blau) und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem fahnetragenden wilden Mann und wilden Weibe gehalten.

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Großes Staatswappen
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Großes Staatswappen

Landesfarben:

Die Landesfarben des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt sind Blau und Weiß (Kokarde: Blau, Silber, Blau).

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Flagge
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Flagge

Orden des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:

Zur Belohnung treuer Dienste in Anerkennung ausgezeichneter Leistungen ist 1857 von den Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen ein gemeinsames Ehrenkreuz in vier Klassen gestiftet worden, dem eine Ehrenmedaille in zwei Abteilungen hinzugefügt ist, ferner wird seit 1899 eine Verdienstmedaille (in Gold und Silber) verliehen.

Schwarzburg-Rudolstadt, Ehrenkreuz I. Klasse
Schwarzburg-Rudolstadt, Ehrenkreuz I. Klasse

Bundesrat:

1 Stimme

Reichstag:

1 Abgeordneter

Landesparlament des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:

Das Fürstentum besitzt eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 und dem Gesetz vom 16. November 1870 beruht. Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert drei Jahre; im Fall einer Auflösung muss die Einberufung des neuen Landtags binnen sechs Monaten erfolgen. Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt ist, durch einen ständigen Ausschuss vertreten. Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom 7. Februar 1868 neu organisiert worden. Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, an dessen Spitze ein dem Landtag verantwortlicher Minister steht, und dem mehrere dem Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind. Unmittelbar dem Ministerium unterstehen die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen.

Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:

Rudolstadt – 12.500 Einwohner (1905)

Rudolstadt vom Hain
Rudolstadt vom Hain

Größe des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:

940,88 km² (17,09 QM.), wovon 733,69 km² (13,32 QM.) auf die Oberherrschaft (Rudolstadt) und 207,19 km² (3,77 QM.) auf die Unterherrschaft (Frankenhausen) entfallen.

Gerichtsorganisation (1881):

Für Thüringen besteht ein gemeinsames Oberlandesgericht in Jena. Dieses umfasst auch die preußischen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück. Außer meiningischen und preußischen Amtsgerichten gehören zu dem Landgericht in Rudolstadt die 7 Amtsgerichte des Fürstentums: Frankenhausen, Königssee, Leutenberg, Oberweißbach, Rudolstadt, Schlotheim und Stadtilm.

Einwohner:

  • 1871: 75.523
  • 1875: 76.676
  • 1880: 80.296
  • 1905: 96.835

Klima:

Mild

Schwarzburg, Blick vom Trippstein
Schwarzburg, Blick vom Trippstein

Gewässer:

Schwarza, Ilm.

Bewohner:

Überwiegend Thüringer.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

103/km²

Bildung:

Dem Schulwesen im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt wird große Sorgfalt zugewandt; es bestehen ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Realschule, ein Lehrerseminar, 2 höhere Töchterschulen und 135 Volksschulen. In Keilhau besteht eine private Erziehungsanstalt. In Rudolstadt befinden sich eine fürstliche Landesbibliothek, ein Naturalienkabinett und eine Gemäldesammlung.

Blankenburg, Schwarzatal
Blankenburg, Schwarzatal

Religion:

Die große Masse der Bevölkerung ist evangelisch-lutherisch, es gab im Jahr 1905 nur 990 Römisch-Katholische und 84 Juden. Die katholische Gemeinde in Schwarzburg-Rudolstadt gehört zum Sprengel des Bischofs von Paderborn, die Juden zu dem des Rabbiners in Nordhausen.

1905

  • 95.763 Evangelisch
  •    990 Römisch-katholisch
  •      84 Juden

Militär (1881):

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gehört zum Ersatzbezirk des IV. Armeekorps. Die schwarzburg-rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den reußischen und altenburgischen zum 7. thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Garnisonsstadt ist:

Rudolstadt – Infanterie 96,3

Kyffhäuser-Wirtschaft (Hotel-Burghof)
Kyffhäuser-Wirtschaft (Hotel-Burghof)

Wirtschaft:

Rudolstadt (Porzellanmanufakturen, Arzneimitteln und Spielzeug), Land und Holzwirtschaft. Lehranstalt in Keilhau.

Postwesen und Briefmarken:

Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Ab 1. Juli 1867 übernahm die preußische Post den Postdienst. Das gesamte preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.

1/4 Silbergroschen
Thurn und Taxis mit Währung Taler
Thurn und Taxis, 6 Kreuzer
Thurn und Taxis, 6 Kreuzer

Währungen und Münzen:

Obwohl das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt eins der kleinsten deutschen Länder ist, besitzt es bis 1875 zwei Währungen. Im nördlichen Landesteil, dem Landratsamt Frankenhausen die Taler-, in den südlichen Landesteilen, den Landratsämtern Rudolstadt und Königsee, die Guldenwährung.

  • Im Landratsamt Frankenhausen bis 1875: 1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennige
  • In den Landratsämtern Rudolstadt und Königsee bis 1875: 1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennige
  • Ab 1875: 1 Mark = 100 Pfennig
1 Pfennig 1842, Schwarzburg-Rudolstadt
1 Pfennig 1842, Schwarzburg-Rudolstadt
1 Gulden 1841, Friedrich Günther Fürst zu Schwarzburg
1 Gulden 1841, Friedrich Günther Fürst zu Schwarzburg
1 Vereinsthaler, 1859, Friedrich Günther Fürst zu Schwarzburg
1 Vereinsthaler, 1859, Friedrich Günther Fürst zu Schwarzburg
2 Mark 1908, Günther Fürst zu Schwarzburg Rudolstadt
2 Mark 1908, Günther Fürst zu Schwarzburg Rudolstadt
10 Mark 1898, Günther Fürst zu Schwarzburg Rudolstadt
10 Mark 1898, Günther Fürst zu Schwarzburg Rudolstadt

Regenten:

Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt 1700 – 1918

regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Gundar von Keverenburg (um 700), Stammvater Graf Albrecht VII. († 1605)

  • 1662 – 1710 Fürst Albrecht Anton (1641 – 1710)
  • 1710 – 1718 Fürst Ludwig Friedrich I. (1667 – 1718)
  • 1718 – 1744 Fürst Friedrich Anton (1692 – 1744)
  • 1744 – 1767 Fürst Johann Friedrich (1721 – 1767)
  • 1767 – 1790 Fürst Ludwig Günther II. 1708 – 1790
  • 1790 – 1793 Fürst Friedrich Carl (1736 – 1793)
  • 1793 – 1807 Fürst Ludwig Friedrich II. (1767 – 1807)
    1807 – 1867 Fürst Friedrich Günther (1793 – 1867) – 1807 – 1814 vormundschaftlich von Caroline Luise von Hessen-Homburg (1771 – 1854)
  • 1867 – 1869 Fürst Albert (1798 – 1869)
  • 1869 – 1890 Fürst Georg Albert (1838 – 1890)
  • 1890 – 1918 Fürst Günther Victor (1852 – 1925)

Administrative Gliederung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, bestehend aus 8 Städten und 155 Landgemeinden, gliedert sich in eine

  1. Oberherrschaft, Landratsamt Rudolstadt, mit 95 Gemeinden, einer Fläche von 464 km² und 42 839 Einwohnern (Jahr 1900): Rudolstadt, Angelroda, Arnsbach, Blankenburg, Böhlscheiben, Braunsdorf, Breternitz, Bucha, Bücheloh, Burglemnitz, Burkersdorf, Cordobang, Cottendorf, Cumbach, Dittersdorf, Dittrichshütte, Döhlen, Döllstedt, Dorfilm, Dörnfeld, Ehrenstein, Eichfeld, Eichicht, Ellichleben, Elxleben, Eschdorf, Eyba, Fischersdorf, Fröbitz, Geilsdorf, Geitersdorf, Gleima, Gösselborn, Gräfinau, Griesheim, Großgölitz, Großhettstedt, Großliebringen, Hammersfeld, Heberndorf, Hengelbach, Herschdorf bei Leutenberg, Hirzbach, Hockeroda, Hockerodaer Hammer, Hohenwarte, Keilhau, Kirchhasel, Kleingeschwenda, Kleingölitz, Kleinhettstedt, Kleinliebringen, Knobelsdorf, Könitz, Laasen, Landsendorf, Leutenberg, Leutnitz, Lichstedt, Löhma, Milbitz, Mörla, Munschwitz, Nahwinden, Oberilm, Oberwirbach, Oesteröda, Paulinzella, Pflanzwirbach, Preßwitz, Quittelsdorf, Reschwitz, Roda, Rosenthal, Schaala, Schwarza, Schweinbach, Singen, Solsdorf, Stadtilm, Steinsdorf, Tauschwitz, Teichel, Teichröda, Teichweiden, Thälendorf, Unterloquitz, Unterwirbach, Volkstedt, Watzdorf, Weißbach (nur teilweise Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, der andere Teil gehört zum Fürstentum Reuß jüngerer Linie), Weitisberga (nur teilweise Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, der andere Teil gehört zum Fürstentum Reuß jüngerer Linie), Wüllersleben, Zeigerheim
  2. Oberherrschaft, Landratsamt Königsee, mit 52 Gemeinden, einer Fläche von 269 km² und 31 862 Einwohnern (Jahr 1900): Königsee, Allendorf, Allersdorf, Alsbach, Aschau, Barigau, Bechstedt, Blumenau, Böhlen, Cursdorf, Deesbach, Dörnfeld, Döschnitz, Dröbischau, Egelsdorf, Friedersdorf, Geiersthal, Glasbach, Goldisthal, Herschdorf bei Königsee, Horba, Katzhütte, Leibis, Lichta, Lichte, Lichtenhain, Mankenbach, Mellenbach, Meura, Meuselbach, Milbitz, Neuhaus am Rennweg, Oberhain, Oberhammer, Oberköditz, Oberschöbling, Oberweißbach, Obstfelderschmiede, Quelitz, Rohrbach, Rottenbach, Scheibe, Schmalenbuche, Schwarzburg, Sitzendorf, Storchsdorf, Unterhain, Unterköditz, Unterschöbling, Unterweißbach, Wildenspring, Wittgendorf
  3. Unterherrschaft, Landratsamt Frankenhausen, mit 16 Gemeinden, einer Fläche von 208 km² und 18 357 Einwohnern (Jahr 1900): Frankenhausen, Borxleben, Esperstedt, Göllingen, Günseroda, Ichstedt, Immenroda, Mehrstedt, Ringleben, Rottleben, Schlotheim, Seega, Seehausen, Straußberg, Thalleben, Udersleben
Stadtilm, Ilmpartie
Stadtilm, Ilmpartie

Geschichte Schwarzburg-Rudolstadt:

Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung
Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung

Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem thüringischen Grafen (Günther) ab, der von Bonifazius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt 1169 den Titel „Graf von Käfernburg“ hinzu. Sein erster Sohn Heinrich IV. (gestorben um 1230) begründet 1196 die Linie Schwarzburg, sein zweiter Sohn Günther V. († 1220) die Linie von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen.

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Von der schwarzburgischen Linie zweigte sich 1275 mit Heinrich VII. die ältere blankenburgische Linie ab. Günther X. von Schwarzburg erwarb 1306 Arnstadt, Ilmenau,, Wachsenburg und Schwarzwald. Seine Nachkommen teilten sich in die Linien Schwarzburg, Wachsenburg und Leutenberg, welche sämtlich bis 1564 ausstarben. Der blankenburgischen Linie verlieh hauptsächlich Günther XlX. (nach anderer Zählung XXI.) Glanz, der 1349 zum deutschen König gewählt wurde, aber schon 18. Juni zu Frankfurt a. M. starb. Von Karl IV. wurde den schwarzburgischen Grafen das Erbjägermeisteramt verliehen, welches sie bis 1708 besaßen; außerdem bekleideten sie das Reichserbstallmeisteramt. Günthers Sohn Heinrich XIII. starb 1357 ohne Erben, und seine Lande fielen an seine Vettern Heinrich XIV. und Günther XXIII. Nachdem Günther XXIII. 1368 gestorben, führte Graf Heinrich mit dessen Nachkommen Heinrich XXII. und Günther XXVII. die Regierung gemeinschaftlich fort.

Thüringen und Thüringer Mark
Thüringen und Thüringer Mark

Nach Heinrichs 1373 erfolgtem Tod nahmen dessen beide Söhne Heinrich XX. und Günther XXVI. mit ihren bereits erwähnten Vettern eine Teilung vor. Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des Herzogs Wilhelm; bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar so, dass dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der Linie Käfernburg an sein Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letzteren Sohn Heinrich XXXIV., ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg, welche sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba gegenüber auf dem Schloss zu Rudolstadt bewiesenen Mut einen Namen machte. Die Länder Heinrichs XXXIV. fielen darauf an den Sohn seines Vetters Heinrich XXXIII., Günther XXXVIII. (mit dem fetten Maul), der seine jüngeren Brüder überlebt hatte. Er führte zwar die Lehre Luthers in Sondershausen ein, stand aber im Schmalkaldischen Krieg aufseiten des Kaisers, der ihn auch, als er von dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen verjagt worden war, wieder in seine Länder einsetzte. Nach seinem Tod (1552) folgte ihm sein ältester Sohn, Günther XXXlX., ein Feldherr Maximilians II. Da er 1583 ohne Nachkommen starb, teilten seine beiden Brüder Johann Günther und Albrecht die schwarzburgischen Lande und bildeten von 1584 an die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt, später Schwarzburg-Sondershausen, und Schwarzburg-Rudolstadt.

Königsee, Rathaus
Königsee, Rathaus

Die Hauptlinie Schwarzburg-Rudolstadt, gegründet von Albrecht VII., erhielt in der Teilung von der oberen Grafschaft die Ämter Rudolstadt, Blankenburg, Schwarzburg, Paulinzella, Leutenberg, Ehrenstein (1631, aus der Grafschaft Gleichen), Ilm, Könitz und die Vogtei Seeberg, aus der untern Grafschaft die Ämter Frankenhausen, Arnsburg, Straußberg, Kelbra, Heringen und Schlotheim. Von Albrechts 1605 hinterlassenen vier Söhnen setzte der zweite, Ludwig Günther, das Geschlecht fort. Ihm folgte 1646 sein Sohn Albrecht Anton II., der 1697 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, aber erst 1711 den fürstlichen Titel annahm, diesem 1710 Ludwig Friedrich und diesem 1718 sein Sohn Friedrich Anton, durch den 1719 die Lehnsstreitigkeiten nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit erledigt wurden. 1744 regierte dessen Sohn Johann Friedrich, 1767 dessen Oheim Ludwig Günther. Ihm folgte 1790 Friedrich Karl, diesem 1793 Ludwig Friedrich, der 1807, kurz nach seinem Beitritt zum Rheinbund, starb. Während der Minderjährigkeit des Erbprinzen Friedrich Günther führte dessen Mutter Karoline Luise, geborene Prinzessin von Hessen-Homburg, die Vormundschaft und Regierung bis 1814. Nachdem in diesem Jahr der junge Fürst die Regierung selbst übernommen hatte und Mitglied des Deutschen Bundes geworden war, wurden 1816 die Lehnsverhältnisse zu Preußen, an welches alle Rechte der Krone Sachsen an das Haus Schwarzburg übergegangen waren, dann 1823 die zu Sachsen-Gotha und 1825 die zu Sachsen-Coburg durch Abtretungen und Umtausch von Gebietsteilen geordnet. Am 2. Januar 1816 verlieh der Fürst dem Land eine Verfassung. Trotzdem wurde das Ländchen 1848, während der bürgerlichen Revolution, von Unruhen heimgesucht, doch gelang der Bürgerwehr und dem Militär die Wiederherstellung der alten Ordnung. Eine neue, den fürstlichen Interessen günstige Verfassung des Fürstentums kam erst 21. März 1854 zustande, und mit Zustimmung des Landtags wurden viele 1848 erlassene fortschrittlichen Gesetze wieder aufgehoben. Nachdem die Regierung am 14. Juni 1866 (Deutschen Krieg) gegen den österreichischen Antrag der Mobilmachung der Bundesarmeekorps gegen Preußen stimmte, trat sie auf Grund des Vertrags vom 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei. Die schwarzburg-rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den reußischen (Gera und Greiz) und altenburgischen zum 7. thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Am 28. Juni 1867 starb Fürst Günther und es folgte ihm, da er nur Nachkommen aus morganatischer (nicht standesgemäßer) Verbindung hinterließ, sein Bruder Fürst Albert, diesem am 26. November 1869 sein Sohn Georg. Durch Verweigerung der Erhöhung der Steuern erreichte der Landtag am 16. November 1870 die Bewilligung eines freiheitlichen Wahlgesetzes. Am 18. Januar 1871 wurde Schwarzburg-Rudolstadt ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Von 1890 bis 1918 regierte Fürst Günther Victor als letzter Monarch des Landes. Da 1909 Linie Schwarzburg-Sondershausen mit dem Tod Fürst Carl Günther ausstarb, regierte Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bis 1918 in Personalunion.

Thüringen 1920-1933
Thüringen 1920-1933

1920 schlossen sich die zu „Freien Volksstaaten“ gewordenen Staaten Thüringens gegen den Wunsch Preußens zum Land Thüringen mit Weimar als Hauptstadt zusammen. 1990 erfolgte die Neugründung des Freistaates Thüringen mit Erfurt als Landeshauptstadt.

Deutsche Bundespost 1994 Thüringen
Deutsche Bundespost 1994 Thüringen

Der Freistaat Thüringen aktuell:

Der heutige Freistaat Thüringen mit der Landeshauptstadt Erfurt besteht aus

Bildergalerie

Quellenhinweise:

  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
  • „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
  • „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
  • „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
  • „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
  • „Oberstufen-Atlas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Reichsadler 1889-1918

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