Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz (1815 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.
Herzogtum Mecklenburg-Strelitz und Fürstentum Ratzeburg
Neustrelitz ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz.
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz 1815 – 1918
Mecklenburg, richtiger nach Etymologie und Aussprache Meklenburg, ist ein deutsches Territorium im ehemaligen niedersächsischen Kreis, an der Ostsee, im übrigen von den preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Hannover, Schleswig-Holstein (Lauenburg) und der Freien und Hansestadt Lübeck umschlossen, gliedert sich in die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, von denen ersteres ein im wesentlichen zusammenhängendes Gebiet bildet, letzteres aber aus zwei voneinander getrennten Teilen besteht.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz besteht aus:
- dem Herzogtum Strelitz oder dem Stargardschen Kreis, östlich,
- dem Fürstentum Ratzeburg (bis 1648 Bistum), nordwestlich von Mecklenburg-Schwerin.
Von den beiden Bestandteilen des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz (des neuntgrößten Bundesstaates im Deutschen Reich) erstreckt sich
- das Herzogtum Strelitz von 53°9’–53°47′ nördlicher Breite und von 12°40′- 13°57′ östlicher Länge,
- das Fürstentum Ratzeburg von 53°40’–54°54′ nördlicher Breite und 10°45’–11°5′ östlicher Länge.
Der Flächeninhalt beträgt 2929,5 km² (53,2 Quadratmeilen), wovon
- 2547,56 km² auf das Herzogtum Strelitz und
- 381,94 km² auf das Fürstentum Ratzeburg entfallen.
Beide Länder haben einen gemeinschaftlichen Landtag, der abwechselnd in Mecklenburg-Schwerin (Malchin) und in Mecklenburg-Strelitz (Sternberg) tagt, auf dem aber nur die Ritterschaft und die Städte vertreten sind.
Wappen:
Das Wappen des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz enthält sechs Felder und einen Mittelschild; die ersteren zeigen die Wappen von Mecklenburg (schwarzer, gekrönter Stierkopf mit silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell im goldenen Felde), Rostock, Fürstentum Schwerin, Ratzeburg. Stargard, Wenden; der Mittelschild, von Rot über Gold quer geteilt, zeigt das Wappen der Grafschaft Schwerin. Das Wappen wird von einem schwarzen Stier und einem goldenen Greif gehalten und von der Königskrone bedeckt.
Landesfarben Mecklenburgs:
Die Landesfarben des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz sind Blau, Gelb, Rot.
Orden Mecklenburgs:
Ritterorden
- der großherzogliche Hausorden der Wendischen Krone, gestiftet 1864 von beiden Großherzögen
- der Greifenorden, gestiftet 1884 vom Großherzog von Mecklenburg-Schwerin (1904 auch von Mecklenburg-Strelitz übernommen), von denen jeder Großkreuze (mit der Krone in Erz oder in Gold), Großkomture, Komture und Ritter umfasst.
Als Ehrenzeichen werden verliehen in Mecklenburg-Schwerin eine Medaille in Gold und Silber, eine Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze (gestiftet 28. Februar 1859), eine silberne Rettungsmedaille, eine Ehrenmedaille für Hilfe in Wassersnot, eine Gedächtnismedaille für Großherzog Friedrich Franz III., ein goldenes Militärdienstkreuz für Offiziere nach 25jähriger Dienstzeit, ein Dienstkreuz für Soldaten nach 10–25jähriger Dienstzeit, ein Militärverdienstkreuz für Auszeichnung im Krieg (1848 gestiftet), eine Landwehrdienstauszeichnung (1874 gestiftet); in Mecklenburg-Strelitz die selben Militärdienstkreuze.
Bundesrat:
1 Stimme
Reichstag:
1 Abgeordneter
Landesvertretung des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz:
Die Staatsform ist eine erbliche, durch Feudalstände beschränkte Monarchie. Eine eigentliche Staatsverfassung ist nicht vorhanden. Die seit der Union von 1523 für die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlichen Landstände werden alljährlich im Herbst zum Landtag einberufen. Die Stände setzen sich zusammen aus der Ritterschaft und der Landschaft:
- Zur Ritterschaft gehören alle Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem mecklenburgischen, wendischen und stargardischen Kreis.
- Zur Landschaft gehören 49 landtagsfähige Städte von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.
Der 1620 durch Vollmacht der Ritter- und Landschaft eingesetzte und im Landesvergleich von 1755 landesherrlich bestätigte „Engere Ausschuß von Ritter- und Landschaft zu Rostock“ ist ein die gesamte Ritter- und Landschaft außerhalb des Landtags vorgestelltes Kollegium.
Das Fürstentum Ratzeburg (Gebiet ohne die Stadt Ratzeburg) hat eine eigene Verfassung, datiert vom 9. November 1869, neugeregelt am 16. Juni 1906
Hauptstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz:
Neustrelitz = 11.500 Einwohner (1905)
Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz residiert in Neustrelitz und besitzt außerdem noch fünf Schlosser.
Größe des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz:
2.929,5 km²
Gerichtsorganisation:
Für die Rechtspflege bestehen (1910) im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz welches dem Oberlandesgericht in Rostock (Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin) untersteht, 1 Landgericht mit 10 Amtsgerichten:
Oberlandesgericht Rostock
- Landgericht Neustrelitz mit den Amtsgerichten Feldberg, Friedland (Mecklenburg), Fürstenberg (Mecklenburg), Mirow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schönberg (Mecklenburg), Stargard (Mecklenburg), Strelitz und Woldegk.
Einwohner:
Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 106.442 Einwohner
- 53.518 männlich
- 52.924 weiblich
Die Stagnation der Bevölkerungszahl ist mit der hohen Auswanderung nach Übersee zu begründen.
- 1817 = 72.675
- 1851 = 99.628
- 1871 = 96.982
- 1875 = 95.673
- 1880 = 100.269
- 1890 = 97.978
- 1900 = 102.602
- 1905 = 103.451
- 1910 = 106.442
Klima:
Das Klima ist bei dem Vorherrschen der Westwinde sehr veränderlich, die Niederschläge sind verhältnismäßig gering.
Gewässer:
Nur kleinere Seen und Kanäle
Bewohner:
Die Bewohner Mecklenburgs sind Nachfahren slawischer Obotriten in Westen und slawischer Lutizen im Osten, teilweise vermischt mit germanischen Sachsen (Niedersachsen).
Bevölkerungsdichte:
35/km² (dünnster bevölkerter Staat Deutschlands)
Religion:
(1905)
- 100.314 Evangelisch
- 2.627 Römisch-katholisch
- 1.289 andere Christen
- 298 Juden
- 212 Andere und Konfessionslose
Militär:
Angaben 1881
Seit 1872 besteht eine Militärkonvention mit Preußen. Mecklenburg hat ein eigenes Kontingent, welches zum IX. Armeekorps gehört. In Neustrelitz sind die Grenadiere 89,2, die Feld-Artillerie 24,2 Batterie und die Landwehr 89,2 stationiert.
Wirtschaft:
- Landwirtschaft: Der Boden ist größtenteils sehr fruchtbar, Getreide weit über Bedarf. Eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes, er steht zum größten Teil – eine Folge des noch bestehenden mittelalterlichen Feudalwesens – steht unter der in einem gewissen Grade souveränen Ritterschaft.
- Bergbau nicht vorhanden.
- Industrie nicht wesentlich.
- Handel nicht wesentlich.
Währungen und Münzen:
- bis 1870 = 1 Taler = 48 Schillinge oder 30 Silbergroschen (je 12 preußische Pfennige)
- ab 1871 = 1 Mark = 100 Pfennig
Postwesen und Briefmarken:
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit und war seit 1. Juli 1850 Mitglied des Deutsch-Österreichischen Postvereins. Im Fürstentum Ratzeburg regelte die Post des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin den Postdienst. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst. Am 1. Januar 1872 übernahm die Reichspost den Postbetrieb.
Regenten:
regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Niklot Fürst der Obotriten, Herr von Schwerin († 1160), Stammvater Herzog Adolf Friedrich II. (1658 – 1708)
- 28.06.1794 – 06.11.1816 Großherzog Karl II. (Herzog Karl Ludwig Friedrich) (10.10.1741 – 06.11.1816)
- 06.11.1816 – 06.09.1860 Großherzog Georg Wilhelm (12.08.1779 – 06.09.1860)
- 06.09.1860 – 30.05.1904 Großherzog Friedrich Wilhelm (17.10.1819 – 30.05.1904)
- 30.05.1904 – 11.06.1914 Großherzog Georg Adolf Friedrich V. (22.07.1848 – 11.06.1914)
- 11.06.1914 – 23.02.1918 Großherzog Adolf Friedrich VI. (17.06.1882 – 24.02.1918)
- 27.02.1918 – 14.11.1918 Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin (09.04.1882 – 17.11.1945)
Großherzog Adolf Friedrich VI. nahm sich am 24. Februar 1918 in Neustrelitz das Leben. Der letzte Großherzog von Mecklenburg-Strelitz wurde auf der Schlossinsel Mirow beigesetzt. Da keine legitimen Nachfahren zur Verfügung standen übernahm Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin die Regentschaft von Mecklenburg-Strelitz.
Organisation der Verwaltungsbehörden:
Die obersten Regierungs- und Verwaltungsbehörden sind (1910) das Staatsministerium und die Ministerialabteilungen in Neustrelitz:
- Ministerialabteilung für Justiz
- Ministerialabteilung für Innere
- Ministerialabteilung für Finanzen
- Präsidenten des Ministeriums
Präsidenten des Ministeriums:
- 1800 – 1836 Karl Wilhelm Friedrich David von Pentz (29.11.1776 – 18.05.1827)
- 1827 – 1836 August Otto Ernst Freiherr von Örtzen auf Klokow (1777 – 1837)
- 1837 – 1848 Otto Ludwig Christian von Dewitz auf Sallnow (1780 – 1864)
- 1848 – 1850 ?
- 1850 – 1862 Wilhelm von Bernstorff
- 1862 – 1868 Bernhard Ernst von Bülow (1815 – 1879)
- 1868 – 1872 Johann von Hammerstein-Loxten
- 1872 – 1885 Andreas von Piper (provisorisch)
- 1885 – 1907 Friedrich Wilhelm Otto Ulrich Karl Helmut von Dewitz (1843 – 1928)
- 1907 – 10.11.1918 Heinrich Bossart
Administrative Einteilung des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz:
In politischer Beziehung wird das Land wie folgt eingeteilt.
1. in das Landesherrliche Domanium (Kabinettsgüter und Domänen) mit den für die innere Verwaltung zuständigen Ämter:
- Kabinettsamt in Neustrelitz
- Domanialamt Feldberg
- Domanialamt Mirow
- Domanialamt Stargard (Mecklenburg)
- Domanialamt Strelitz.
2. die Ritterschaft (ritterliche und sonstige Privatgüter) mit den geografischen Ämtern:
- Fürstenberg
- Stargard
- Strelitz
Die Ämter sind weder organisiert noch haben sie irgendeine Funktion in der Verwaltung. Die Ausübung der lokaladministrativen und lokalobrigkeitlichen Verwaltung ist dem Gutsbesitzer übertragen.
3. die Städte:
- Friedland
- Fürstenberg
- Neubrandenburg
- Neustrelitz
- Stargard
- Strelitz
- Wesenberg
- Woldegk
Für die Städte bzw. die zum Stadtgebiet gehörigen Güter wird die Verwaltung von Magistraten ausgeübt.
Das Fürstentum Ratzeburg bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk. Verwaltungsbehörde ist die Großherzogliche Landvogtei in Schönberg (Mecklenburg).
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz besteht aus zwei Teilen, dem größeren östlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Teil mit Neustrelitz als Hauptstadt und dem westlich von Mecklenburg-Schwerin gelegenen Fürstentum Ratzeburg mit Schönberg. Gewisse Zweige der Verwaltung werden auch als Großherzogliches Domänenamt bezeichnet. Ihr unterstehen auch die Stadt Schönberg (Mecklenburg) sowie in einzelnen Beziehungen die 3 Privatgüter Dodow, Horst und Torisdorf, die im übrigen direkt dem Großherzoglichen Ministerium unterstehen.
- Herzogtum Strelitz (östlicher Landesteil) 2.547,56 km²2.
- Fürstentum Ratzeburg (westlicher Landesteil) 381,94 km²
Hymne des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz:
Vandalia: „Wie heißt der Gau im deutschen Land“
Text: J. Fr. Bahrdt (1836)
Musik: Karl von Oertzen
Geschichte Mecklenburgs:
Zur Zeit des Tacitus wohnten im heutigen Mecklenburg Germanen, von denen eine Völkerschaft die Warner, an die vielleicht die Warnow noch erinnert, hieß. Als die Germanen Mecklenburg verlassen hatten, besetzten es im 6. Jahrhundert slawische Völker: den Westen die Obotriten (ihr Hauptort war Michilenburg, dessen Wallreste beim Dorfe Mecklenburg südlich von Wismar zu sehen sind), den Osten Leutitier (auch Wilzen genannt), den Süden Redarier. Karl der Große, von dem Obotritenfürsten Witzin gegen die Wilzen zu Hilfe gerufen, zwang diese 789 zur Unterwerfung, doch fielen die letzteren sowohl als die Obotriten im 9. Jahrhundert wieder vom fränkischen Reich ab und wurden nicht christlich. Erst Heinrich I., der 928–931 die Slawen Mecklenburgs von neuem unterwarf, verschaffte dem Christentum Eingang, und Otto I. befestigte es durch die Stiftung der Bistümer Havelberg (946) und Oldenburg (948), denen Mecklenburg zugeteilt wurde.
983 bewog der Obotrite Mistiwoi die Slawen zum Aufstand und zum Abfall vom Christentum; der Obotritenfürst Gottschalk führte dieses 1043 wieder ein, wurde aber 1066 ermordet, worauf sich sein Volk den alten Göttern wieder zuwandte. Sein Sohn Heinrich erkannte um 1093 die Lehnshoheit der sächsischen Herzöge an, zwang aber, obwohl selbst Christ, der Bevölkerung den christlichen Glauben nicht auf. Kaiser Lothar verlieh 1125 das Land an den Herzog Knut Laward von Schleswig, nach dessen Ermordung 1131 sich Pribislaw Wagrien, Niklot das Obotritenland aneignete. Erst nach langwierigen Kriegen gelang es 1160 dem Herzog Heinrich dem Löwen, Mecklenburg vollständig zu unterwerfen und durch Aufnahme deutscher Kolonisten und durch Errichtung eines Bistums in Schwerin der deutschen Herrschaft zu sichern.
Doch gab er 1167 das Obotritenland dem Sohne des im Kampf erschlagenen Fürsten Niklot, Pribislaw, zurück und vermählte dessen Sohn Heinrich Borwin mit seiner Tochter Mechthilde; 1170 erhielt Pribislaw von Kaiser Friedrich I. die Reichsfürstenwürde. Schwerin mit seiner Umgebung wurde als Grafschaft dem tapferen Ritter Gunzelin von Hagen verliehen. Sehr bald verfiel Mecklenburg dem dänischen Einfluss, und Friedrich II. trat es 1214 an König Waldemar II. ab, dessen Oberherrschaft 1227 durch die Schlacht bei Bornhövede wieder gestürzt wurde.
Heinrich der Löwe unterjochte und christianisierte um 1160 die slawischen Stämme unter dem Obotritenfürst Pribislaw, dessen Vater Niklot der Stammvater des bis 1918 regierenden Fürstenhauses war.
Als Vasall Heinrichs des Löwen, nahm Pribislaw den christlichen Glauben an und das Land geriet unter deutsche Lehnsabhängigkeit. Anfang des 13. Jahrhunderts wurde Mecklenburg von Waldemar II. von Dänemark erobert, der es aber 1225 wieder räumen musste. Von den 1229 entstandenen Linien Parchim, Rostock, Güstrow und Mecklenburg blieb nur letztere bestehen, die 1471 alle mecklenburgischen Lande vereinigte. Gegen Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Reformation eingeführt. Durch die Landesteilung von 1611 und 1621 entstanden die Linien Güstrow und Schwerin. Von 1628 bis 1635 war der kaiserliche katholische Heerführer Wallenstein mit den mecklenburgischen Landen belehnt. Nach dem Aussterben der Linie Güstrow 1695 und längeren Auseinandersetzungen kam der Hamburger Teilungsvergleich am 8. März 1701 zustande, wodurch Adolf Friedrich II. Stifter der Linie Mecklenburg-Strelitz wurde. Seit dem Erbvergleich von 1755 waren beide Staaten eng miteinander verbunden. 1808 traten sie dem Rheinbund bei. Auf dem Wiener Kongress wurden die beiden mecklenburgischen Herzogtümer 1815 zu Großherzogtümern. Beiden herzoglichen Häusern wurde während des Wiener Kongresses 1815 die großherzogliche Würde zugestanden.
1820 erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft, doch blieb die altständische Verfassung, wie sie durch den Erbvergleich von 1755 mit den Ständen vereinbart wurde, ein unüberwindliches Hemmnis jeder staatlichen Entwicklung. Am 10. Oktober 1849 wurde die Verfassung in Schwerin aufgehoben, aber infolge des Einspruchs des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz und der Stände von einem Schiedsgericht am 14. September 1850 wieder eingesetzt und 1866 durch neue reaktionäre Maßregeln ergänzt. Nach der Auflösung des Deutschen Bundes und im Deutschen Krieg von 1866 standen beide mecklenburgischen Staaten auf der Seite des Königreichs Preußen und wurden Mitglieder im Norddeutschen Bund.
Nach dem Deutsch-Französischer Krieg von 1870/71 wurden beide Länder Bundesstaaten im wieder entstandenen Deutschen Reich. Großherzog Friedrich Franz IV. (seit 1897) von Mecklenburg-Schwerin und Großherzog Adolf Friedrich V. (seit 1904) von Mecklenburg-Strelitz verkündeten 1907 die Einführung einer Verfassung, deren Entwürfe aber 1908 und 1912 vom Landtag abgelehnt wurden, worauf eine von den Großherzögen angeregte Konferenz 1917 die Einführung des Zweikammersystems forderte, ohne jedoch zum Ziel zu gelangen.In Mecklenburg-Strelitz folgte nach dem Tod des Großherzogs Adolf Friedrich, gestorben am 11. Juni 1914, dessen Sohn, der am 24. Februar 1918 durch Selbstmord aus dem Leben schied. Großherzog Friedrich Franz IV von Mecklenburg-Schwerin übernahm daraufhin die Regentschaft über Mecklenburg-Strelitz. Am 14. November 1918 entsagte er infolge der Novemberrevolution in Deutschland dem Thron.
Am 1. Januar 1934 schlossen sich beide mecklenburgische Staaten zum Land Mecklenburg zusammen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurde der westlich der Oder gelegene Teil Pommerns und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt. Auf sowjetischen Befehl wurde der Landesname 1947 in „Mecklenburg“ geändert. 1952 wurde das Land Mecklenburg wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg eingeteilt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und ist seitdem ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Im Juni 1993 kam das Amt Neuhaus an das Bundesland Niedersachsen.
Mecklenburg-Vorpommern ist heute ein Bundesland im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland mit rund 1,6 Millionen Einwohnern.
Mecklenburg-Vorpommern aktuell:
Das heutige Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Landeshauptstadt Schwerin besteht aus:
- dem ehemaligen Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- dem ehemaligen Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ohne die Stadt Fürstenberg (1950 nach Brandenburg)
- dem westlich der Oder gelegenem Teil der preußischen Provinz Pommern, ohne die Stadt Stettin und deren Umland
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Quellenhinweise:
- „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
- „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
- „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
- Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
- „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
- „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
- „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
- „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
- „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
- „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
- „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
- „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
- „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
- „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
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Guten Tag, diese seite gilt dem Großherzogtum Mecklenburg – Strelitz und Sie verwenden das Wappen des Großherzogtum Mecklenburg Schwerin. Stellen gern das richtige Wappen zur Verfügung. https://www.facebook.com/mecklenburg.strelitz.5/
Vielen Dank!
Hier ist der Vergleich der beiden Wappen noch deutlicher.
https://www.facebook.com/mecklenburg.strelitz.5/photos/a.1818647201692125.1073741881.1537009426522572/2009466892610154/?type=3&theater
Noch einmal vielen Dank für Ihren Hinweis!
Die Seite zeigt nun das korrekte Wappen des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz.
Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen zu Mecklenburg-Strelitz!
Hier konnte ich unheimlich viel lernen und fand auch endlich unsere Landeshymne.
Mal sehen was die Zukunft noch so bringt…
Herzliche Grüße aus Neubrandenburg!
Nina
wow tolle seite mit vielen nützlichen infos!!! vielen dank!!!
Ich bin 1955 in Neustrelitz auf die Welt gekommen. Diese Seiten waren für mich lehrreich und spannend zu gleich. Ich bedanke mich herzlich. B.Hempel