In den Provinzen regeln Oberpräsidenten die Vertretung der obersten Staatsbehörde und des Staatsinteresses im allgemeinen sowie die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Zur Mitwirkung an den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung ist in jeder Provinz ein Provinzialrat gebildet. Dieser besteht aus dem Oberpräsidenten (oder dessen Stellvertreter) als Vorsitzendem, aus einem höheren Verwaltungsbeamten, der vom Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Oberpräsidenten ernannt wird, und aus 5 (vom Provinzialausschuß aus den zum Provinziallandtag wählbaren Provinzialangehörigen) auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Der Provinziallandtag hat seinen Sitz in den Provinzhauptstädten.
Herzlichen Glückwunsch zu der tollen Arbeit!
Ich würde gerne die Verfassungen der Mitgliedstaaten des Deutschen Reiches kennen.
Die findet man auf http://www.verfassungen.de