Schwerin i. M., Großherzogliches Schloss

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (1815 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten.

Herzogtum Schwerin, Herzogtum Güstrow, Rostocker Distrikt, Fürstentum Schwerin, Herrschaft Wismar

Schwerin i. M. ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

Schwerin i. M., Großherzogliches Schloss
Schwerin i. M., Großherzogliches Schloss

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1815 – 1918

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Lage im Deutschen Reich
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Lage im Deutschen Reich

Mecklenburg, richtiger nach Etymologie und Aussprache Meklenburg, ist ein deutsches Territorium im ehemaligen niedersächsischen Kreis, an der Ostsee, im übrigen von den preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Hannover, Schleswig-Holstein (Lauenburg) und der Freien und Hansestadt Lübeck umschlossen, gliedert sich in die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, von denen ersteres ein im wesentlichen zusammenhängendes Gebiet bildet, letzteres aber aus zwei voneinander getrennten Teilen, nämlich dem Herzogtum Strelitz oder dem Stargardschen Kreis, östlich, und dem Fürstentum Ratzeburg bis 1648 Bistum), nordwestlich von Mecklenburg-Schwerin, besteht.

Landkarte Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Bremen, Hamburg, Lübeck
Landkarte Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Bremen, Hamburg, Lübeck

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (siebtgrößter Bundesstaat im Deutschen Reich) erstreckt sich von 53°4’–54°22′ nördlicher Breite und von 10°36’–13°11′ östlicher Länge mit einem Flächeninhalt von 13.126.9 km² (238,4 Quadratmeilen) und mit Einschluss des Anteils am Saaler Bodden 13,161 km² und besteht aus dem Herzogtum (vor 1348 Fürstentum) Schwerin oder dem Mecklenburgischen Kreis, dem Herzogtum Güstrow oder dem Wendischen Kreis, dem Rostocker Distrikt, dem Fürstentum (vor 1648 Bistum) Schwerin und der Herrschaft Wismar.

Zu ihm gehören drei kleine Gebietsausschlüsse: der von Mecklenburg-Strelitz umschlossene Ausschluss Ahrensberg mit dem zu ihm gehörenden, aber von ihm getrennten Pälitzsee, 32,3 km² groß, und die zwei von der Provinz Brandenburg umgrenzten Ausschlüsse Rossow, 29,9 km², und Netzeband, 32,5 km² groß. Innerhalb der Landesgrenzen liegt der zum Fürstentum Ratzeburg gehörige Gebietseinschluss Dodow, 6,8 km² groß, und im Osten die zum Herzogtum Strelitz gehörigen Einschlüsse Blankenhagen-Gevezin und Viezen-Gaarz sowie das zur preußischen Provinz Pommern gehörige Gebiet Zettemin.

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Beide Länder haben einen gemeinschaftlichen Landtag, der abwechselnd in Mecklenburg-Schwerin (Malchin) und in Mecklenburg-Strelitz (Sternberg) tagt, auf dem aber nur die Ritterschaft und die Städte vertreten sind.

Wappen:

Das Wappen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin enthält sechs Felder und einen Mittelschild; die ersteren zeigen die Wappen von Mecklenburg (schwarzer, gekrönter Stierkopf mit silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell im goldenen Felde), Rostock, Fürstentum Schwerin, Ratzeburg. Stargard, Wenden; der Mittelschild, von Rot über Gold quer geteilt, zeigt das Wappen der Grafschaft Schwerin. Das Wappen wird von einem schwarzen Stier und einem goldenen Greif gehalten und von der Königskrone bedeckt.

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Großes Staatswappen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Großes Staatswappen

Landesfarben:

Die Landesfarben des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin sind Blau, Gelb, Rot.

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Flagge
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Flagge

Orden:

Ritterorden

  • der großherzogliche Hausorden der Wendischen Krone, gestiftet 1864 von beiden Großherzögen
  • der Greifenorden, gestiftet 1884 vom Großherzog von Mecklenburg-Schwerin (1904 auch von Mecklenburg-Strelitz übernommen), von denen jeder Großkreuze (mit der Krone in Erz oder in Gold), Großkomture, Komture und Ritter umfasst.
Hausorden der Wendischen Krone
Hausorden der Wendischen Krone

Als Ehrenzeichen werden verliehen in Mecklenburg-Schwerin eine Medaille in Gold und Silber, eine Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze (gestiftet 28. Februar 1859), eine silberne Rettungsmedaille, eine Ehrenmedaille für Hilfe in Wassersnot, eine Gedächtnismedaille für Großherzog Friedrich Franz III., ein goldenes Militärdienstkreuz für Offiziere nach 25jähriger Dienstzeit, ein Dienstkreuz für Soldaten nach 10–25jähriger Dienstzeit, ein Militärverdienstkreuz für Auszeichnung im Krieg (1848 gestiftet), eine Landwehrdienstauszeichnung (1874 gestiftet); in Mecklenburg-Strelitz die selben Militärdienstkreuze.

Bundesrat:

2 Stimmen

Reichstag:

6 Abgeordnete aus den Wahlkreisen: Hagenow, Schwerin, Parchim, Waren, Rostock und Güstrow.

Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg
Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg

Landesvertretung des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin:

Die Staatsform ist eine erbliche, durch Feudalstände beschränkte Monarchie. Eine eigentliche Staatsverfassung ist nicht vorhanden. Die seit der Union von 1523 für die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlichen Landstände werden alljährlich im Herbst zum Landtag einberufen. Die Stände setzen sich zusammen aus der Ritterschaft und der Landschaft:

  • Zur Ritterschaft gehören alle Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem mecklenburgischen, wendischen und stargardischen Kreis.
  • Zur Landschaft gehören 49 landtagsfähige Städte von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Der 1620 durch Vollmacht der Ritter- und Landschaft eingesetzte und im Landesvergleich von 1755 landesherrlich bestätigte „Engere Ausschuß von Ritter- und Landschaft zu Rostock“ ist ein die gesamte Ritter- und Landschaft außerhalb des Landtags vorgestelltes Kollegium. Zur Beratung einer neuen Verfassung war auf den 12. Mai 1908 ein außerordentlicher Landtag einberufen worden, der aber zu keinem Ergebnis geführt hat.

Haupt- und Residenzstadt:

Schwerin in Mecklenburg = 41.638 Einwohner (1905) = 96. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs. Die Residenzen des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin sind Schwerin und Ludwigslust, neben denen es noch sechs fürstliche Schlosser gibt.

Schwerin i. M., Marienplatz
Schwerin i. M., Marienplatz

Größe des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin:

13.161 km²

Gerichtsorganisation:

Für die Rechtspflege bestehen (1910) im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin das Oberlandesgericht in Rostock, zu welchem 3 Landgerichte mit 43 Amtsgerichten gehören:
Oberlandesgericht Rostock

  • Landgericht Güstrow mit den Amtsgerichten Brüel, Bützow, Dargun, Goldberg (Mecklenburg), Güstrow, Krakow, Laage (Mecklenburg), Lübz, Malchin, Malchow, Neukalen, Penzlin, Plau, Röbel, Stavenhagen, Sternberg (Mecklenburg), Teterow, Waren und Warin.
  • Landgericht Rostock mit den Amtsgerichten Doberan, Gnoien, Kröplin, Neubukow, Ribnitz, Rostock, Schwaan, Sülze-Marlow und Tessin
  • Landgericht Schwerin (Meckbg.) mit den Amtsgerichten Boizenburg, Crivitz, Dömitz, Gadebusch, Grabow, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Lübtheen, Neustadt (Mecklenburg), Parchim, Rehna, Schwerin (Mecklenburg), Wismar und Wittenburg.
Güstrow, Kriegerdenkmal und Landgericht
Güstrow, Kriegerdenkmal und Landgericht

Einwohner:

Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 639.958 Einwohner

  • 317.964 männlich
  • 321.994 weiblich

Bevölkerungsentwicklung:

  • 1816 = 308.166
  • 1816 = 308.166
  • 1857 = 560.628
  • 1871 = 557.897
  • 1875 = 553.734
  • 1880 = 577.055
  • 1900 = 607.770
  • 1905 = 625.000
  • 1910 = 639.958

Die Stagnation der Bevölkerungszahl ist mit der hohen Auswanderung nach Übersee zu begründen.
Klima ist bei dem Vorherrschen der Westwinde sehr veränderlich, die Niederschläge sind verhältnismäßig gering.

Ludwigslust, Palais mit Kascaden
Ludwigslust, Palais mit Kascaden

Gewässer:

Flüsse: Elbe, Warnow; im Norden die Ostsee; zahlreiche Seen (u.a. Müritz und Schweriner See).

Bewohner:

Die Bewohner Mecklenburgs sind Nachfahren slawischer Obotriten in Westen und slawischer Lutizen im Osten, teilweise vermischt mit germanischen Sachsen (Niedersachsen).

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)
Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

48/km²

Religion:

Angaben 1910

  • 615.551 Evangelisch
  • 21.043 Römisch-katholisch
  • 1.289 andere Christen
  • 1.413 Juden
  • 702 Andere und Konfessionslose
Schwerin i. M., Kaserne des Großh. Meckl. Grenadier-Regiments
Schwerin i. M., Kaserne des Großh. Meckl. Grenadier-Regiments

Militär: 1881

Seit 1872 besteht eine Militärkonvention mit Preußen. Mecklenburg hat ein eigenes Kontingent, welches zum IX. Armeekorps gehört.
Infanterie-Brigade Nr. 34, bestehend aus Infanterie und Landwehr 89 und 90 und Jäger 14 Kavallerie-Brigade Nr. 17 bestehend aus Dragonern 17 und 18 und Fels-Artillerie 24,1

Wirtschaft:

  • Landwirtschaft: Der Boden ist größtenteils sehr fruchtbar, Getreide weit über Bedarf. Eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes, er steht zum größten Teil – eine Folge des noch bestehenden mittelalterlichen Feudalwesens – steht unter der in einem gewissen Grade souveränen Ritterschaft.
  • Bergbau so gut wie nicht vorhanden, geringer Kreideabbau
  • .Industrie ist von sehr geringer Bedeutung (Brauereien, Maschinenbau, Eisengießerei, Schiffbau).
  • Handel: Hauptorte sind Rostock und Warnemünde an der Ostsee.
Rostock, Hafenpartie
Rostock, Hafenpartie

Währungen und Münzen:

bis 1867 = 1 Taler = 48 Schillinge = je 12 Pfennige

ab 1872 = 1 Mark = 100 Pfennig

Postwesen und Briefmarken:

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit und war seit Januar 1851 Mitglied des Deutsch-Österreichischen Postvereins. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst. Am 1. Januar 1872 übernahm die Reichspost im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin den Postbetrieb.

3 Schillinge, 1856, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
3 Schillinge, 1856, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Regenten:

Stammbaum der Großherzöge von Mecklenburg (Linie Mecklenburg-Schwerin)
Stammbaum der Großherzöge von Mecklenburg (Linie Mecklenburg-Schwerin)

regierendes Fürstenhaus: Linie Mecklenburg-Schwerin, Ahnherr Niklot Fürst der Obotriten, Herr von Schwerin (1090 – 1160)

  • 24.04.1785 – 01.02.1837 Großherzog Friedrich Franz I. (bis 14.06.1815 als Herzog Friedrich Franz) (10.12.1756 – 01.02.1837)
  • 01.02.1837 – 07.03.1842 Großherzog Paul Friedrich (15.09.1800 – 07.03.1842)
  • 07.03.1842 – 15.04.1883 Großherzog Friedrich Franz II. (28.02.1823 – 15.04.1883)
  • 15.04.1883 – 10.04.1897 Großherzog Friedrich Franz III. (19.03.1851 – 10.04.1897)
  • 10.04.1897 – 14.11.1918 Großherzog Friedrich Franz IV. Michael (09.04.1882 – 17.11.1945)

Organisation der Verwaltungsbehörden:

Die oberste Regierungs- und Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium in Schwerin (Mecklenburg), welches durch Vorstände der 4 einzelnen Ministerien gebildet wird:

  • Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
  • Ministerium des Inneren
  • Ministerium für die Finanzen
  • Ministerium für die Justiz mit besonderen Abteilungen für die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten.
Wismar, Hafen
Wismar, Hafen

Administrative Einteilung des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin:

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin wird durch folgende 5 Landesteile gebildet:

  1. Herzogtum Schwerin
  2. Herzogtum Güstrow
  3. Rostocker Distrikt
  4. Fürstentum Schwerin
  5. Herrschaft Wismar

Die administrative Einteilung Mecklenburgs erfolgt nach feudalen Traditionen. Die verschiedenen qualifizierten Gebiete liegen nicht nebeneinander.

In politischer Beziehung gliedert sich das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin entsprechend seiner ständischen Verfassung in 4 Landesteile:

  1. Großherzogliches Domanium (Großherzogliche Staatsgüter):
    Im Domanium bestehen für die innere Verwaltung 24 Domanialämter: Boizenburg, Bukow, Bützow, Crivitz, Dargun, Doberan, Dömitz, Gadebusch, Grabow, Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Lübtheen, Lübz, Neustadt (Mecklenburg), Ribnitz, Schwaan, Schwerin (Mecklenburg), Stavenhagen, Toitenwinkel, Warin, Wismar, Wittenburg und Wredenhagen.
  2. die Ritterschaft:
    In der Ritterschaft ist der Gutsbesitzer Träger der lokaladministrativen und lokalobrigkeitlichen Funktion. Die Ritterschaft ist in 23 ritterschaftliche Ämter eingeteilt: Boizenburg, Bukow, Crivitz, Gadebusch, Gnoien, Goldberg (Mecklenburg), Grabow, Grevesmühlen, Güstrow, Ivenack, Lübz, Mecklenburg, Neukalen, Neustadt (Mecklenburg), Plau, Ribnitz, Schwaan, Schwerin (Mecklenburg), Stavenhagen, Sternberg, Wittenburg, Wredenhagen und Herrschaft Wismar.
  3. die Klosterämter:
    die Klosterämter gliedern sich in: Dobbertin, Malchow, Ribnitz und Kloster zum heiligen Kreuz Rostock.
  4. die Städte und städtischen Güter:
    Boizenburg, Brüel, Bützow, Crivitz, Doberan, Dömitz, Gadebusch, Gnoien, Goldberg, Grabow, Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Krakow, Kröpelin, Laage, Ludwigslust, Lübz, Malchin, Malchow, Marlow, Neubukow, Neukalen, Neustadt, Parchim, Penzlin, Plau, Rehna, Ribnitz, Röbel, Rostock, Schwaan, Schwerin, Stavenhagen, Sternberg, Sülze, Tessin, Teterow, Waren, Warin, Wismar, Wittenburg.
Parchim i. M., Blick auf die Marienkirche
Parchim i. M., Blick auf die Marienkirche

Ritterschaftliche Ämter als Verwaltungsbehörden existieren nicht. Die bei den ritterschaftlichen Besitzungen angegebenen, aufgeführten Ämter sind lediglich von den alten ritterschaftlichen Amtsverbänden herrührende historische Bezeichnungen, ohne eigentliche verwaltungsbehördliche Befugnisse. Für die Städte und die zum Stadtgebiet gehörigen Feldmarken und Güter übt der Magistrat die Verwaltung aus.

(Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)

Hymne des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin:

„Heil dir, Paul Friederich“

Text: Dr. Wex (1837), Schweriner Dichtung
Musik: Melodie nach „God save the King

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Hymne
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Hymne

Geschichte Mecklenburgs:

Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung
Deutschland vor der zweiten (der ostgermanischen) Wanderung

Zur Zeit des Tacitus wohnten im heutigen Mecklenburg Germanen, von denen eine Völkerschaft die Warner, an die vielleicht die Warnow noch erinnert, hieß. Als die Germanen Mecklenburg verlassen hatten, besetzten es im 6. Jahrhundert slawische Völker: den Westen die Obotriten (ihr Hauptort war Michilenburg, dessen Wallreste beim Dorfe Mecklenburg südlich von Wismar zu sehen sind), den Osten Leutitier (auch Wilzen genannt), den Süden Redarier. Karl der Große, von dem Obotritenfürsten Witzin gegen die Wilzen zu Hilfe gerufen, zwang diese 789 zur Unterwerfung, doch fielen die letzteren sowohl als die Obotriten im 9. Jahrhundert wieder vom fränkischen Reich ab und wurden nicht christlich.

Völker Mitteleuropas nach 476
Völker Mitteleuropas nach 476

Erst Heinrich I., der 928–931 die Slawen Mecklenburgs von neuem unterwarf, verschaffte dem Christentum Eingang, und Otto I. befestigte es durch die Stiftung der Bistümer Havelberg (946) und Oldenburg (948), denen Mecklenburg zugeteilt wurde. 983 bewog der Obotrite Mistiwoi die Slawen zur Empörung und zum Abfall vom Christentum; der Obotritenfürst Gottschalk führte dieses 1043 wieder ein, wurde aber 1066 ermordet, worauf sich sein Volk den alten Göttern wieder zuwandte. Sein Sohn Heinrich erkannte um 1093 die Lehnshoheit der sächsischen Herzoge an, zwang aber, obwohl selbst Christ, der Bevölkerung den christlichen Glauben nicht auf.

Schwerin i. M., Großherzogliches Museum
Schwerin i. M., Großherzogliches Museum

Kaiser Lothar verlieh 1125 das Land an den Herzog Knut Laward von Schleswig, nach dessen Ermordung 1131 sich Pribislaw Wagrien, Niklot das Obotritenland aneignete. Erst nach langwierigen Kriegen gelang es 1160 dem Herzog Heinrich dem Löwen, Mecklenburg vollständig zu unterwerfen und durch Aufnahme deutscher Kolonisten und durch Errichtung eines Bistums in Schwerin der deutschen Herrschaft zu sichern. Doch gab er 1167 das Obotritenland dem Sohne des im Kampf erschlagenen Fürsten Niklot, Pribislaw, zurück und vermählte dessen Sohn Heinrich Borwin mit seiner Tochter Mechthilde; 1170 erhielt Pribislaw von Kaiser Friedrich I. die Reichsfürstenwürde. Schwerin mit seiner Umgebung wurde als Grafschaft dem tapferen Ritter Gunzelin von Hagen verliehen. Sehr bald verfiel Mecklenburg dem dänischen Einfluss, und Friedrich II. trat es 1214 an König Waldemar II. ab, dessen Oberherrschaft 1227 durch die Schlacht bei Bornhövede wieder gestürzt wurde.

Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Karte 1914
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Karte 1914

Heinrich der Löwe unterjochte und christianisierte um 1160 die slawischen Stämme unter dem Obotritenfürst Pribislaw, dessen Vater Niklot der Stammvater des bis 1918 regierenden Fürstenhauses war. Als Vasall Heinrichs des Löwen, nahm Pribislaw den christlichen Glauben an und das Land geriet unter deutsche Lehnsabhängigkeit. Anfang des 13. Jahrhunderts wurde Mecklenburg von Waldemar II. von Dänemark erobert, der es aber 1225 wieder räumen musste. Von den 1229 entstandenen Linien Parchim, Rostock, Güstrow und Mecklenburg blieb nur letztere bestehen, die 1471 alle mecklenburgischen Lande vereinigte. Gegen Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Reformation eingeführt. Durch die Landesteilung von 1611 und 1621 entstanden die Linien Güstrow und Schwerin. Von 1628 bis 1635 war der kaiserliche katholische Heerführer Wallenstein mit den mecklenburgischen Landen belehnt. Nach dem Aussterben der Linie Güstrow 1695 und längeren Auseinandersetzungen kam der Hamburger Teilungsvergleich am 8. März 1701 zustande, wodurch Adolf Friedrich II. Stifter der Linie Mecklenburg-Strelitz wurde.

Rostock, Universität

Seit dem Erbvergleich von 1755 waren beide Staaten eng miteinander verbunden. 1808 traten sie dem Rheinbund bei. Auf dem Wiener Kongress wurden die beiden mecklenburgischen Herzogtümer 1815 zu Großherzogtümern. Beiden herzoglichen Häusern wurde während des Wiener Kongresses 1815 die großherzogliche Würde zugestanden. 1820 erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft, doch blieb die altständische Verfassung, wie sie durch den Erbvergleich von 1755 mit den Ständen vereinbart wurde, ein unüberwindliches Hemmnis jeder staatlichen Entwicklung. Am 10. Oktober 1849 wurde die Verfassung in Schwerin aufgehoben, aber infolge des Einspruchs des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz und der Stände von einem Schiedsgericht am 14. September 1850 wieder eingesetzt und 1866 durch neue reaktionäre Maßregeln ergänzt. Nach der Auflösung des Deutschen Bundes und im Deutschen Krieg von 1866 standen beide mecklenburgischen Staaten auf der Seite des Königreichs Preußen und wurden Mitglieder im Norddeutschen Bund. Nach dem Deutsch-Französischer Krieg von 1870/71 wurden beide Länder Bundesstaaten im wieder entstandenen Deutschen Reich. Großherzog Friedrich Franz IV. (seit 1897) von Mecklenburg-Schwerin und Großherzog Adolf Friedrich V. (seit 1904) von Mecklenburg-Strelitz verkündeten 1907 die Einführung einer Verfassung, deren Entwürfe aber 1908 und 1912 vom Landtag abgelehnt wurden, worauf eine von den Großherzögen angeregte Konferenz 1917 die Einführung des Zweikammersystems forderte, ohne jedoch zum Ziel zu gelangen. In Mecklenburg-Strelitz folgte nach dem Tod des Großherzogs Adolf Friedrich, gestorben am 11. Juni 1914, dessen Sohn, der am 24. Februar 1918 durch Selbstmord aus dem Leben schied. Großherzog Friedrich Franz IV von Mecklenburg-Schwerin übernahm daraufhin die Regentschaft über Mecklenburg-Strelitz. Am 14. November 1918 entsagte er infolge der Novemberrevolution in Deutschland dem Thron.

Am 1. Januar 1934 schlossen sich beide mecklenburgische Staaten zum Land Mecklenburg zusammen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurde der westlich der Oder gelegene Teil Pommerns und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt. Auf sowjetischen Befehl wurde der Landesname 1947 in „Mecklenburg“ geändert. 1952 wurde das Land Mecklenburg wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg eingeteilt. Nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und ist seitdem ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Im Juni 1993 kam das Amt Neuhaus an das Bundesland Niedersachsen.

Mecklenburg-Vorpommern ist heute ein Bundesland im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland mit rund 1,6 Millionen Einwohnern.

Mecklenburg-Vorpommern aktuell:

Das heutige Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Landeshauptstadt Schwerin besteht aus:

Bildergalerie

Quellenhinweise:

  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 1906
  • „Andree’s Handatlas“, 1881 und 1914
  • „Das Deutsche Reich – Vaterlandskunde“, Prof. Dr. J.W. Otto Richter, Verlag Otto Spamer Leipzig, Zweite Auflage, ca. 1890
  • Prof. A. L. Hickmann’s Geographisch-statistischer Taschen-Atlas des Deutsches Reichs, Leipzig und Wien 1897
  • „Die Heere und Flotten der Gegenwart – Deutschland“, 1898
  • „Spamers Großer Hand-Atlas“ Leipzig, 1900
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau, 1902
  • „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“, Verlag von Velhagen & Klasing, 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“, 1906
  • „Post-Taschen-Atlas von Deutschland nebst Ortsverzeichnis“, Th. Pfuhl, Berlin, 1906
  • „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
  • „Kleine Deutsche Staatskunde“, E. Stutzer – Dresden und Berlin, 1910
  • „Deutschland als Weltmacht – Vierzig Jahre Deutsches Reich“ Berlin, 1911
  • „Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“, Band 1 und 2, Bischofswerda (Sachsen), 1911
  • „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
Reichsadler 1889-1918

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