Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gehört zu den Thüringischen Staaten, ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs und 1958 km² groß. Im Jahr 1900 leben hier 229.550 (1905: 242.292) Einwohner. Es besteht aus
- dem Herzogtum Sachsen-Coburg (562 km², 66.814 Einwohner), auf der Südseite des Thüringer Waldes, von Bayern begrenzt, von Itz, Rodach, Lauter bewässert, und
- dem Herzogtum Sachsen-Gotha (1396 km², 162.736 Einwohner), auf der Nordseite des Thüringer Waldes, mit dessen höchsten Bergen (Inselsberg, Schneekopf, Großer Beerberg), von der Apfelstedt, Gera, Leina-Hörsel, Nesse, Unstrut bewässert.
Das Land besitzt sehr fruchtbare Ebenen und Täler; Haupterwerbszweig ist die Landwirtschaft; bedeutende Viehzucht, Garten-, Obstbau, ausgedehnte, gut bewirtschaftete Waldungen; Saline zu Ernsthall bei Bufleben. Lebhafte Industrie (Maschinen, Nickel-, Stahl-, Eisenkurzwaren, Porzellan-, Glas-, Ton-, Spiel-, Meerschaum-, Schuh-, Marmor-, Fleischwaren etc.).
Nach der Verfassung vom 3. Mai 1852 ist das Herzogtum eine konstitutionelle Monarchie, erblich im Mannsstamm der Ernestinischen Linie des Gesamthauses Wettin. Es bestehen 2 Sonderlandtage, für Coburg mit 11, für Gotha mit 19 indirekt gewählten Abgeordneten, die zugleich den gemeinsamen Landtag bilden. Im Bundesrat hat das Herzogtum 1 Stimme, im Reichstag 2 Abgeordnete. Höchste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium (1 Abteilung für Coburg, 1 für Gotha). Landgericht in Gotha; das Herzogtum Coburg gehört zum Landgericht Meiningen.
Eingeteilt ist das Land in 7 Immediatstädte und 4 Landratsamtsbezirke. Residenz des Herzogs abwechselnd in Coburg und Gotha. Die Truppen bilden gemeinsam mit denen von Sachsen-Meiningen das zum 11. preußischen Armeekorps (38. Division) gehörige 6. Thüringische Infanterieregiment Nr. 95.
Im Jahr 1920 schlossen sich die Coburger Bayern an, während die Gothaer Teil Thüringens wurden.
Städte im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (Auswahl):