Der König gab diesem Verlangen nach, indem er durch den Generalmajor von Pfuel die alten Landstände in einen „gesetzgebenden Rat“ umwandeln ließ, in den der Fürst zehn, das Volk aber die übrigen Abgeordneten wählen sollte. Ein Versuch der Republikaner, durch einen Aufstand die völlige Trennung von Preußen zu erzwingen (13. September 1831), wurde durch eidgenössische Truppen unterdrückt und ein zweiter vom 17. Dezember durch Pfuel erstickt und hart bestraft. 1832 machte Neuenburg sogar den Vorschlag, dass das Fürstentum aus dem Bund austreten und nur an der garantierten Neutralität der Schweiz teil haben solle, wurde aber von der Tagsatzung damit zurückgewiesen und vom König desavouiert. Zugleich schloss es sich den reaktionären Kantonen auf engste an, und wenn es nicht förmlich am Sonderbund teil nahm, so stimmte es doch mit diesem auf der Tagsatzung und weigerte sich, sein Kontingent zum eidgenössischen Heer stoßen zu lassen, das ihn auflösen sollte. Dafür wurde Neuenburg nach Beendigung des Feldzugs zur Erlegung von 300.000 Franken verpflichtet, die zu einem Pensionsfonds der in eidgenössischem Dienste Verwundeten verwendet werden sollten.
Die Preußen in der Schweiz – da wäre ich ja nie darauf gekommen! Das ist aber auch eine reichlich komplizierte Geschichte mit den ganzen Ansprüchen über diesen langen Zeitraum. Vielen Dank für den wirklich interessanten Artikel!