Das Herzogtum Sachsen-Altenburg gehört zu den Thüringischen Staaten, ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs und 1324 km² groß. Im Jahr 1900 leben hier 194.914 (1905: 206.500) Einwohner. Durch das Fürstentum Reuß j. L. ist das Herzogtum in zwei Teile geteilt:
- Ostkreis (657 km²) von Ausläufern des Erzgebirges, von Pleiße, Sprotta, Wyhra bewässert.
- Westkreis (667 km²) von Vorbergen des Thüringer Waldes durchzogen und von Saale und Orla bewässert.
Besonders der Ostkreis ist sehr fruchtbar und gut angebaut, mit bedeutender Viehzucht; im Westkreis herrscht Waldwirtschaft vor. Bergbau auf Braunkohlen, besonders bei Meuselwitz; Industrie und Handel sind lebhaft (Wolle, Handschuhe, Hüte, Steinnußknöpfe Maschinen, Ton-, Chamotte-, Porzellan-, Holzwaren). Die gemeinsame Landesuniversität der Thüringischen Staaten befindet sich in Jena.
Nach der Verfassung vom 29. April 1831 ist das Herzogtum Sachsen-Altenburg eine konstitutionelle Monarchie, erblich im Mannsstamm der Ernestinischen Linie des Gesamthauses Wettin. Die Landesvertretung besteht nach Gesetz vom 31. Mai 1870 aus 30 direkt gewählten Abgeordneten; im Bundesrat und im Reichstag ist das Herzogtum durch je ein Mitglied vertreten. Höchste Verwaltungsbehörde ist das Ministerium in Altenburg. Einnahmen und Ausgaben 1905-7: 4,226 Millionen Mark, Staatsvermögen 3,912 Millionen Mark (Überschuss, ohne den Reservefonds der Landesbank), Matrikularbeiträge 1906; 772.836 Mark. Haupt- und Residenzstadt ist Altenburg. An Truppen stellt Sachsen-Altenburg das zum 4. preußischen Armeekorps (7. Division) gehörige 8. Thüringische Infanterieregiment Nr. 153.
Städte im Herzogtum Sachsen-Altenburg (Auswahl):