Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gehört zu den Thüringischen Staaten, ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs und 941 km² groß. Im Jahr 1900 leben hier 93.059 (1905: 96.830) Einwohner. Es besteht aus
Das Land ist reich an Wald (Thüringer Wald, Kyffhäusergebirge). Die Bewohner betreiben Ackerbau in der Unterherrschaft, Forstkultur in der Oberherrschaft, Bergbau dort auf Braunkohlen, hier auf Eisen-, Kupfer-, Alaunerze, Schiefer.
Nach der Verfassung vom 21. März 1854 (umgestaltet 16. November 1870) ist Schwarzburg-Rudolstadt eine konstitutionelle Erbmonarchie. Der Landtag besteht aus 16 (12 davon direkt gewählten) Abgeordneten. Im Bundesrat hat das Land eine Stimme, im Reichstag einen Abgeordneten. Oberste Regierungsbehörde ist das Ministerium. Das Oberlandesgericht (gemeinsam für die Thüringischen Staaten) befindet sich in Jena, das Landgericht in Rudolstadt.
Hauptstadt ist die Stadt Rudolstadt. Eingeteilt ist Schwarzburg-Rudolstadt in die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee, Frankenhausen. Einnahmen und Ausgaben (1904/5) 3.347.600, Staatsvermögen 973.130, Schuld 4.457.100 Mark. An Truppen stellt das Fürstentum das 3. Bataillon des zum 11. preußischen Armeekorps (38. Division) gehörigen 7. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 96.
Seit 1920 ist das ehemalige Fürstentum Teil Thüringens.
Städte im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Auswahl):