Banknoten und Geldwesen (Angaben 1890)
Umlauffähig im gesamten Reichsgebiet sind außer den Reichskassenscheinen (zu 5, 20, 50 Mark vom 10. Januar 1882) die Noten nachfolgender Banken in Markwährung, zu 100 Mark und darüber lautend:
- Reichsbank in Berlin, sowie Noten der vormaligen preußischen Bank von 500 und 1000 Mark
- Badische Bank in Mannheim
- Bank für Süddeutschland in Darmstadt
- Bayrische Notenbank in München
- Bremer Bank
- Breslauer Stadtbank
- Chemnitzer Stadtbank
- Danziger Privat-Aktienbank
- Frankfurter Bank
- Hannoversche Bank
- Leipziger Kassenverein
- Magdeburger Privatbank
- Posener Provinz-Aktienbank
- Sächsische Bank zu Dresden
- Württembergische Notenbank in Stuttgart
Noten mit beschränktem Umlaufgebiet, welche nur innerhalb des Gebietes des betreffenden Landes zu Zahlungen verwendet werden dürfen:
- Braunschweigische Bank zu 100 Mark vom 1. Juli 1874 (nur zulässig im Herzogtum Braunschweig)
- Hannoversche Stadtkassenscheine u 100 Mark (nur zulässig im Königreich Preußen)
- Landständische Bank in Bautzen zu 100 Mark vom 1. Januar 1875 (nur zulässig im Königreich Sachsen)
Diese Noten dürfen außerhalb desjenigen Staates, welcher ihnen die Befugnis zur Notenausgabe erteilt hat, bei einer Geldstrafe von 150 Mark zu Zahlungen nicht verwendet werden. Dagegen können sie gegen andere Banknoten, Papiergeld oder Münzen umgetauscht werden.
Außer Kurs gesetztes Papiergeld, welches noch eingelöst wird:
- Reichskassenscheine von 5, 20, 50 Mark vom 11. Juli 1874, werden nur noch bei der königlich-preußischen Kontrolle der Staatspapiere in Berlin eingelöst.
- Preußische Banknoten zu 100 Mark vom 1. Mai 1874, sowie Talernoten zu 10, 25, 50, 100, 500 Thalern von 1846-67 werden nur noch in der Reichsbank-Hauptkasse in Berlin eingelöst.
- Lübecker Kommerzbank zu 100 Mark vom 1. Januar 1875, haben nur noch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden als solche bis zum 31. Dezember 1889 von der Kommerzbank eingelöst.