Erster Schutzbrief für Deutsch-Ostafrika vom 27. Februar 1885

Erster Schutzbrief für Deutsch-Ostafrika vom 27. Februar 1885

Erster Schutzbrief für Deutsch-Ostafrika vom 27. Februar 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen tun kund und

fügen hiermit zu wissen:

Nachdem die derzeitigen Vorsitzenden der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“

Dr. Carl Peters und Unser Kammerherr, Felix Graf Behr-Bandelin, Unseren Schutz für

die Gebietserwerbungen der Gesellschaft in Ostafrika, westlich von dem Reiche des

Sultans von Sansibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und

Uns die von besagtem Dr. Carl Peters zunächst mit den Herrschern von

Usagara; Nguru, Useguha und Ukami im November und Dezember v. J.

abgeschlossenen Verträge, durch welche ihm diese Gebiete für die deutsche

Kolonisationsgesellschaft mit den Rechten der Landeshoheit abgetreten worden sind,

mit dem Ansuchen vorgelegt haben, diese Gebiete unter Unsere Oberhoheit zu stellen,

so bestätigen Wir hiermit, daß Wir diese Oberhoheit angenommen und die

betreffenden Gebiete, vorbehaltlich Unserer Entschließungen auf Grund weiterer Uns

nach zuweisender vertragsmäßiger Erwerbungen der Gesellschaft oder ihrer

Rechtsnachfolger in jener Gegend, unter Unseren Kaiserlichen Schutz gestellt haben.

Wir verleihen der besagten Gesellschaft unter der Bedingung, daß sie eine deutsche

Gesellschaft bleibt und daß die Mitglieder des Direktoriums oder die sonst mit der

Leitung betrauten Personen Angehörige des deutschen Reiches sind, sowie den

Rechtsnachfolgern dieser Gesellschaft unter der gleichen Voraussetzung, die

Befugnis zur Ausübung aller aus den Uns vorgelegten Verträgen fließenden Rechte,

einschließlich der Gerichtsbarkeit gegenüber den Eingeborenen und den in diesen

Gebieten sich niederlassenden oder zu Handels- und anderen Zwecken sich

aufhaltenden Angehörigen des Reiches und anderer Nationen, unter der Aufsicht

Unserer Regierung und vorbehaltlich weiterer von Uns zu erlassender Anordnungen

und Ergänzungen dieses Unseres Schutzbriefes.

Zu Urkund dessen haben Wir diesen Schutzbrief Höchsteigenhändig vollzogen und mit

Unserem Kaiserlichen Insiegel versehen lassen.

Gegeben Berlin, den 27. Februar 1885.

(gez.) Wilhelm

(ggez.) von Bismarck

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