Erster Schutzbrief für Deutsch-Ostafrika vom 27. Februar 1885.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen tun kund und
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem die derzeitigen Vorsitzenden der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“
Dr. Carl Peters und Unser Kammerherr, Felix Graf Behr-Bandelin, Unseren Schutz für
die Gebietserwerbungen der Gesellschaft in Ostafrika, westlich von dem Reiche des
Sultans von Sansibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und
Uns die von besagtem Dr. Carl Peters zunächst mit den Herrschern von
Usagara; Nguru, Useguha und Ukami im November und Dezember v. J.
abgeschlossenen Verträge, durch welche ihm diese Gebiete für die deutsche
Kolonisationsgesellschaft mit den Rechten der Landeshoheit abgetreten worden sind,
mit dem Ansuchen vorgelegt haben, diese Gebiete unter Unsere Oberhoheit zu stellen,
so bestätigen Wir hiermit, daß Wir diese Oberhoheit angenommen und die
betreffenden Gebiete, vorbehaltlich Unserer Entschließungen auf Grund weiterer Uns
nach zuweisender vertragsmäßiger Erwerbungen der Gesellschaft oder ihrer
Rechtsnachfolger in jener Gegend, unter Unseren Kaiserlichen Schutz gestellt haben.
Wir verleihen der besagten Gesellschaft unter der Bedingung, daß sie eine deutsche
Gesellschaft bleibt und daß die Mitglieder des Direktoriums oder die sonst mit der
Leitung betrauten Personen Angehörige des deutschen Reiches sind, sowie den
Rechtsnachfolgern dieser Gesellschaft unter der gleichen Voraussetzung, die
Befugnis zur Ausübung aller aus den Uns vorgelegten Verträgen fließenden Rechte,
einschließlich der Gerichtsbarkeit gegenüber den Eingeborenen und den in diesen
Gebieten sich niederlassenden oder zu Handels- und anderen Zwecken sich
aufhaltenden Angehörigen des Reiches und anderer Nationen, unter der Aufsicht
Unserer Regierung und vorbehaltlich weiterer von Uns zu erlassender Anordnungen
und Ergänzungen dieses Unseres Schutzbriefes.
Zu Urkund dessen haben Wir diesen Schutzbrief Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Kaiserlichen Insiegel versehen lassen.
Gegeben Berlin, den 27. Februar 1885.
(gez.) Wilhelm
(ggez.) von Bismarck
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