Carl Peters‘ Vertrag 1884

Carl Peters Vertrag 1884

Carl Peters‘ Vertrag mit dem Sultan von Usagara vom 4. Dezember 1884

Muinin Sagara, den 4. Dezember 1884.

Muinin Sagara, Herr von Muinin Sagara usw., alleiniger und absoluter Herr von ganz

Usagara, und Dr. Carl Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation,

schließen hierdurch einen ewigen Freundschaftsvertrag ab.

Sultan Muinin Sagara erhält eine Reihe von Geschenken, weitere Geschenke für die

Zukunft werden ihm versprochen, und er tritt hierdurch unter den Schutz der

Gesellschaft für deutsche Kolonisation resp. deren Vertreter.

Dafür tritt der Sultan Muinin Sagara an Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der

Gesellschaft für deutsche Kolonisation, kraft seiner absoluten und unumschränkten

Machtvollkommenheit das alleinige und ausschließliche Recht,

Kolonisten nach ganz Usagara zu bringen, ab.

Dr. Carl Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, verspricht,

von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Zu diesem Behufe tritt Sultan Muinin Sagara das alleinige und ausschließliche Recht

völliger und uneingeschränkter privatrechtlicher Ausnutzung von ganz Usagara an

Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation,

hierdurch ab.

Ferner tritt der Sultan Muinin Sagara an Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der

Gesellschaft für deutsche Kolonisation, alle diejenigen Rechte ab, welche nach dem

Begriff des deutschen Staatsrechts den Inbegriff staatlicher Oberhoheit ausmachen;

unter anderem: das alleinige und uneingeschränkte Recht der Ausbeutung von

Bergwerken, Flüssen, Forsten; das Recht, Zölle aufzulegen, Steuern zu erheben,

eigene Justiz und Verwaltung einzurichten, und das Recht, eine bewaffnete Macht zu

schaffen.

Dafür bleibt der Titel Muinin Sagara erblich in der Familie des Sultans Muinin Sagara.

Der privatrechtliche Besitzstand des Sultans wird von Herrn Dr. Carl Peters, als

Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation anerkannt und garantiert, und die

Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation werden angewiesen werden,

diesen Besitzstand mit allen Kräften mehren zu helfen.

Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation wird mit allen Kräften dahin wirken, daß

Sklaven aus dem Gebiet des Sultans Muinin Sagara nicht mehr fortgeschleppt werden

dürfen.

Dieser Vertrag ist heute, am 4. Dezember 1884, vor versammeltem Volk von Usagara

unter Zuziehung einer Reihe rechtsgültiger Zeugen von Muinin Sagara, alleinigem und

uneingeschränktem Oberherrn von ganz Usagara, und Herrn Dr. Carl Peters, als dem

Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, durch Namensunterschrift und

Namenszeichnung von beiden Seiten in durchaus rechtsverbindlicher Form vollzogen

worden.

(Handzeichen des Sultans Muinin Sagara)

(Handzeichen von Kibuana, Sohn des Sultans Muinin Sagara)

Dr. Carl Peters.

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