Der Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871
Über den endgültigen Friedensvertrag wurde zunächst in Brüssel verhandelt, doch als die Verschleppungstaktik der französischen Diplomaten allzu offensichtlich wurde, verlegte Bismarck den Verhandlungsort kurzerhand nach Frankfurt am Main in den „Gasthof zum Schwan“.
Als bei den Friedensverhandlungen am 21. Februar 1871 der französische Delegierte Adolphe Thiers in heftige Erregung kam, stand Bismarck auf und schlug kühl vor, in deutscher Sprache weiter zu verhandeln, wenn die Herren sein Französisch nicht verstünden.
Am 10. Mai 1871 unterzeichnete Otto von Bismarck und Jules Favre den Frankfurter Frieden, der, abgesehen von einigen Bestimmungen über die Zahlung und die Okkupation , den Präliminarfrieden von Versailles bestätigte. Das Ergebnis des Krieges war nicht bloß die Wiedergewinnung Elsass-Lothringens und der Festung Straßburg und Metz, sondern auch die Gründung des neuen Deutschen Reiches, die schon während des Krieges am 18. Januar 1871 in Versailles vollzogen wurde.
Vollständiger Vertragstext des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871
Friedens-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich [„Frankfurter Friedensvertrag“] (10.05.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], Stand: 25.03.2005
Quellenhinweise:
- „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
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