Erster Schutzvertrag Kamerun 1884

Erster Schutzvertrag Kamerun 1884

Der erste Schutzvertrag in Kamerun (12. Juli 1884).

Wir, die unterzeichneten unabhängigen Könige und Häuptlinge des Landes Kamerun am Kamerunfluß, welches begrenzt wird im Norden vom Fluß Bimbia, im Süden vom Fluß Quaqua und sich erstreckt bis zu 4°10 nördlicher Breite, haben heute in einer Versammlung in der deutschen Faktorei an King Aquas Strand aus freien Stücken beschlossen wie folgt:

Wir treten mit dem heutigen Tage unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Landes vollständig ab an die Herren Eduard Schmidt und Johannes Voß als Vertreter der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen in Hamburg, welche seit vielen Jahren an diesem Flusse Handel treiben.

Wir haben unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verhaltung den genannten Firmen übertragen unterfolgendem Vorbehalt:

  1. Die Rechte Dritter sollen unverletzt bleiben.
  2. Alle früher mit anderen Mächten abgeschlossenen Freundschafts- und Handelsverträge sollen in Kraft bleiben.
  3. Das jetzt von uns bewirtschaftete Land und der Grund und Boden, auf welchem Städte erbaut sind, sollen Eigentum der jetzigen Besitzer und ihrer Rechtsnachfolger bleiben.
  4. Der Kumi (Faktoreisteuer) soll jährlich der Königen und Häuptlingen wie bisher gezahlt werden.

Kamerun, den 12. Juli 1884

Ed. Schmidt

Job. Voß

Ed. Woermann, Zeuge

O. Busch, Zeuge

King Aqua

David Meetom

Endenne Aqua

Black Aqua

Manga Aqua

Joe Garner Aqua

Scott Joss

Big Bim Aqua

King Bell

John Angua

Coffee Angua

Jim Voss

Matt Voss

David Voss

London Bell

Barrow Peter

Elami Joss

Lookingglass Bell

Lawton Aqua

William Aqua

Ned Aqua

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