Deutsch-Ostafrikanische Bank 5 Rupien, 1905

Münzen und Banknoten in Deutsch-Ostafrika

Münzen, Banknoten und Bankwesen in Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Ostafrikanische Bank

Deutsch-Ostafrika, Münzen
Deutsch-Ostafrika, Münzen

Geld- und Bankwesen in Deutsch-Ostafrika

Seit Ende des 18. Jahrhunderts war in Deutsch-Ostafrika der Maria-Theresien-Taler das vorherrschende Zahlungsmittel neben holländischen und portugiesischen Dukaten, spanischen Dublonen, nordamerikanischen Golddollars usw. Alle diese Münzen wurden jedoch seit Anfang der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts infolge der stetig sich reger gestaltenden Handelsbeziehungen mit Indien mehr und mehr durch Silber- und Kupfermünzen indischer Prägung verdrängt, so dass in den 1880er Jahren, zur Zeit der Übernahme des Schutzgebiets durch die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, die indische Rupie das unbedingt vorherrschende Zahlungsmittel war. An diesem Zustand wurde in den ersten Jahren nach der Übernahme der Schutzherrschaft nichts geändert. Erst Anfang des Jahres 1890 wurde der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft auf ihren Antrag vom Reichskanzler die Erlaubnis erteilt, eigene Silberrupien und Kupferpesa auszuprägen.

Maria-Theresien-Taler
Maria-Theresien-Taler

Die im Jahre 1898 zu Ende geführte indische Währungsreform hatte zur Folge, dass nunmehr auch an eine Regelung des Geldwesens in Deutsch-Ostafrika gedacht werden musste. Nachdem das Deutsche Reich das Prägerecht wieder an sich gebracht hatte, wurde die Reform im Jahre 1904 in der Weise durchgeführt, dass an Stelle der indischen und der Gesellschaftsrupie eine für Rechnung des Schutzgebiets geprägte neue Rupie trat, welche, statt wie bisher in 64 Pesa, jetzt in 100 Heller eingeteilt wurde. Das Wertverhältnis wurde festgesetzt auf 20 Mark = 15 Rupien oder 1 Rupie = 1,33 Mark.

Münzen Britisch-Indien
Münzen, Britisch-Indien

Gesetzliches Zahlungsmittel in Deutsch-Ostafrika wurde seitdem die Silberrupie des Schutzgebiets; daneben war die Gesellschaftsrupie bis zu ihrer Außerkurssetzung als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen worden. Kupfer- und Nickelmünzen brauchten nur bis zum Betrage von 2 Rupien in Zahlung genommen zu werden. In Deutsch-Ostafrika waren im Umlauf:

  • an Silbermünzen: 2-,1-,1/2- und 1/4- Rupiestücke
  • an Nickelmünzen: 10- und 5-Hellerstücke
  • an Kupfermünzen: 5-, 1-, 1/2-Hellerstücke.

Ausgaben der Deutsch Ostafrikanischen Gesellschaft, Währung ab 1897 = 1 Rupie = 64 Pesa

D.O.A.G. 1 Pesa (1890)
D.O.A.G. 1 Pesa (1890)
D.O.A.G. 1/4 Rupie (1901)
D.O.A.G. 1/4 Rupie (1901)
D.O.A.G. 1/2 Rupie (1891)
D.O.A.G. 1/2 Rupie (1891)
D.O.A.G. 1 Rupie (1890)
D.O.A.G. 1 Rupie (1890)
D.O.A.G. 2 Rupien (1893)
D.O.A.G. 2 Rupien (1893)

Um den Geldumlauf und die Zahlungsausgleichungen im Schutzgebiet sowie den Geldverkehr des Schutzgebiets mit Deutschland und dem Ausland zu regeln und zu erleichtern, wurde am 6. Januar 1905 nach dem Vorbild der Reichsbank die Deutsch-Ostafrikanische Bank mit dem Recht der Notenausgabe gegründet. Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in Berlin und eine Zweigniederlassung in Daressalam. Das Grundkapital betrug 2 Millionen Mark. Die Organe der Gesellschaft waren Vorstand, Verwaltungsrat und Hauptversammlung. Die Deutsch-Ostafrikanische Bank hatte das Recht, Noten von 5, 10, 20, 50, 100 oder ein Vielfaches von 100 Rupien bis zum dreifachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals auszugeben. Sie war verpflichtet, in Ostafrika ihre Noten gegen Silberrupie einzulösen und zu ihrem vollen Nennwert in Zahlung zu nehmen.

Ausgaben des Auswärtigen Amtes, Währung ab 1904 = 1 Rupie = 100 Heller

Deutsch Ostafrika, 1/2 Heller (1906)
Deutsch Ostafrika, 1/2 Heller (1906)
Deutsch Ostafrika, 1 Heller (1908)
Deutsch Ostafrika, 1 Heller (1908)
Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1908)
Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1908)
Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1914)
Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1914)
Deutsch Ostafrika, 10 Heller (1910)
Deutsch Ostafrika, 10 Heller (1910)
Deutsch Ostafrika, 1/4 Rupie (1904)
Deutsch Ostafrika, 1/4 Rupie (1904)
Deutsch Ostafrika, 1/2 Rupie (1904)
Deutsch Ostafrika, 1/2 Rupie (1904)
Deutsch Ostafrika, 1 Rupie (1914)
Deutsch Ostafrika, 1 Rupie (1914)

Der Fiskus des Schutzgebiets war an dem Gewinn der Bank beteiligt. Die Aufsicht über die Gesellschaft übte der Reichskanzler und über den Geschäftsbetrieb im Schutzgebiet außerdem noch ein vom Gouverneur ernannter Kommissar aus. An Banknoten waren im Umlauf solche zu 5, 10, 50, 100 und 500 Rupien. Seit 1911 ist die „Handelsbank für Ostafrika“ im Schutzgebiet tätig, mit dem Zweck, Bankgeschäfte jeglicher Art zu betreiben, insbesondere den Geld- und Kreditverkehr in Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft Deutsch-Ostafrikas und der benachbarten und Hinterlandsgebiete zu fördern. Sie hatte ihren Sitz in Berlin und eine Zweigniederlassung in Tanga. Ihr Arbeitsfeld umschloss hauptsächlich das Hinterland von Tanga und Pangani sowie das Kilimandscharogebiet. Organe der Bank waren Vorstand, Verwaltungsrat und Hauptversammlung.

Ausgaben Erster Weltkrieg (Notprägung), Münzstätte T für Tabora (Herstellung in der Einsenbahnwerkstatt Tabora, Deutsch-Ostafrika)

Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1916)
Deutsch Ostafrika, 5 Heller (1916)
Deutsch Ostafrika, 20 Heller (1916)
Deutsch Ostafrika, 20 Heller (1916)
Deutsch Ostafrika, 20 Heller (1916)
Deutsch Ostafrika, 15 Rupien (Gold Au 750 - 7,168 g), 1916
Deutsch Ostafrika, 15 Rupien (Gold Au 750 – 7,168 g), 1916

Da Deutsch-Ostafrika während des Ersten Weltkrieges (1914 – 1918) vom Mutterland abgeschnitten war und akuter Mangel an Zahlungsmitteln herrschte, wurde 1916 in Tabora aus ostafrikanischem Rohgold und Elektrolytkupfer zirka 15.000 Münzen zu 15 Rupien (Au 750 7,168 g) geprägt.

Die Aufsicht über die als Kolonialgesellschaft gegründete Bank wurde vom Reichskanzler (Reichskolonialamt) geführt. Um der weißen und farbigen Bevölkerung Gelegenheit zu geben, ihre Ersparnisse sicher und zinsbringend anzulegen, wurde im Jahre 1901 die Bezirkssparkasse in Daressalam als selbständiges Kommunalinstitut unter Garantie des Kommunalverbandes Daressalam gegründet. Sie wurde von einem Kuratorium, bestehend aus dem jeweiligen Bezirksamtmann von Daressalam und zwei weißen Beisitzern, verwaltet und vom Gouverneur beaufsichtigt. Der Geschäftsbetrieb ist dem der heimischen Sparkassen nachgebildet.

Deutsch-Ostafrikanische Bank.

Die Deutsch-Ostafrikanische Bank wurde am 6. Januar 1905 als Deutsche Kolonial-Gesellschaft in Berlin gegründet. Das Grundkapital, auf das 25 % bei der Errichtung der Gesellschaft eingezahlt wurden, wurde auf 2 Millionen Mark festgesetzt, eingeteilt in 4000 Anteile zu je 500 Mark und voll eingezahlt. Die Bank konnte ihr Grundkapital bis zum Betrage von 10 Millionen Mark erhöhen. Von dem Grundkapital hatten übernommen: Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 2800 Anteile, die Deutsche Bank und die Diskonto-Gesellschaft je 250 Anteile und eine Reihe erster deutscher Banken je 100 Anteile. Die Bank hatte den Zweck, den Geldumlauf und die Zahlungsausgleichungen in Deutsch-Ostafrika, sowie den Geldverkehr dieses Schutzgebiets mit Deutschland und dem Ausland zu regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschäfte einschließlich der Notenausgabe nach Maßgabe der ihr erteilten Konzession zu betreiben. Sie hatte ferner im Hinblick auf die in Deutsch-Ostafrika geltende deutsche Rupiewährung währungspolitische Aufgaben übernommen. Ihren Sitz und Gerichtsstand hatte die Bank in Berlin, während sie in Daressalam eine Filiale unterhielt. Sie war berechtigt, überall im deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet und mit Erlaubnis des Reichskanzlers auch in anderen Ländern Zweiganstalten oder Agenturen zu errichten. Im Falle eines vorhandenen Bedürfnisses hatte der Reichskanzlers das Recht, Zweigniederlassungen an größeren Plätzen im Schutzgebiet anzuordnen. Die Dauer der Bank wurde in der Konzession nicht beschränkt, der Reichskanzlers hatte sich aber das Recht vorbehalten, zuerst am 31. Dezember 1934, alsdann nur nach 10 zu 10 Jahren, nach vorausgegangener einjähriger Kündigung, entweder die Deutsch-Ostafrikanische Bank aufzuheben und deren Grundstücke in Ostafrika für den deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus gegen Erstattung des Buchwertes oder die sämtlichen Anteile der Bank zum Nennwerte für den Landesfiskus von Deutsch-Ostafrika zu erwerben. Das Recht der Notenausgabe wäre der Bank im Falle der Eröffnung des Konkurses und bei Nichterfüllung der nach der Konzession inne zuhaltenden Verpflichtungen verloren gegangen. Infolge des Rechtes der Notenausgabe war die Bank ähnlich wie die Reichsbank auf einen bestimmten Geschäftskreis beschränkt worden.

Deutsch-Ostafrikanische Bank 5 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 5 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 5 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 5 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 10 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 10 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 10 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 10 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 50 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 50 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 50 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 50 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 100 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 100 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 100 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 100 Rupien, 1905
Deutsch-Ostafrikanische Bank 500 Rupien, 1912
Deutsch-Ostafrikanische Bank 500 Rupien, 1912
Deutsch-Ostafrikanische_Bank 500 Rupien, 1912
Deutsch-Ostafrikanische Bank 500 Rupien, 1912

Die Bank durfte folgende Geschäfte betreiben: An- und Verkauf von Edelmetallen und Münzen, Diskontierung, Kauf und Verkauf von Wechseln und wechselähnlichen Papieren mit einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten; Beleihungen dieser Papiere im Lombardverkehr bis zu 6 Monaten und anderer beweglicher Pfänder auf 4 Monate. Für die Wechsel usw. waren zwei sichere Unterschriften vorgeschrieben gewesen, deren eine in bestimmten Fällen durch anderweitige Garantie (Verschiffungspapiere) ersetzt worden wäre. Dazu kamen: kurzfristige Kreditgeschäfte (Wechseldiskont- und Lombardgeschäft), An- und Verkauf von mündelsicheren Schuldverschreibungen, Besorgung von Inkassos, Ausführung von Zahlungsleistungen nach vorheriger Deckung, kommissionsweiser An- und Verkauf von Effekten und Edelmetallen gegen Deckung, Kontokorrent, Depositengeschäfte, Giroverkehr, Verwaltung und Verwahrung von Wertgegenständen; Beteiligungen mit Genehmigung des Reichskanzlers bis zu einem Drittel des Grundkapitals an gleichartigen Unternehmungen. Hypothekengeschäfte waren nicht gestattet. Als passive Geschäfte kamen außerdem Depositengeschäft, dem Kontokorrent- und Giroverkehr vor allem die Notenausgabe in Betracht. Die Bank gab Noten im Betrage von 5, 10, 50, 100 und 500 Rupien aus. Die Notendeckung wurde ähnlich wie bei der Reichsbank vorgeschrieben. Mindestens ein Drittel der im Umlauf befindlichen Noten musste durch den Barvorrat gedeckt sein, wozu deutschostafrikanische Rupien, indische Rupien, Reichsgoldmünzen, fremde Goldmünzen, Reichskassenscheine und Reichsbanknoten verwendet werden konnten. Die Deckung des Restes erfolgte durch diskontierte Wechsel oder täglich rückzahlbare Guthaben, die bei der Reichsbank und der Seehandlung gehalten wurden. An Stelle der Guthaben konnten auch Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches, der Bundesstaaten oder der Schutzgebiete als Deckung verwendet werden. Bei einem Notenumlauf von mehr als 500.000 Rupien erfolgte die Erhebung einer Notensteuer, wenn der doppelte Betrag des Barvorrates von dem Notenumlauf überschritten wurde. Für die Bank bestand eine sofortige Einlösungspflicht ihrer Noten gegen als gesetzliche Zahlungsmittel geltende Münzen bei ihrer Kasse in Daressalam; bei den Zweiganstalten nur in dem Falle, wenn die Barbestände dies gestatten. Die Bank war jedoch verpflichtet, ihre Noten bei Zahlungsleistung zu ihrem vollen Nennwerte sowohl in Daressalam als auch bei ihren Zweiganstalten anzunehmen. Der Fiskus des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes war an dem Gewinn der Bank beteiligt. Das Gouvernement von Deutsch-Ostafrika unterhielt bei der Bank ein Guthaben und ließ den größten Teil seiner Kassengeschäfte durch Vermittlung der Bank, besorgen. Ende März 1913 betrug der Notenumlauf der Bank 3.350.640 Rupien. Die Dividenden der Bank betrugen im Jahre 1905 0 %; in den nächstfolgenden Jahren 5 1/2, 8 3/4, 8 3/4, 9 3/4, 10, im Jahre 1911 8, 1912 6 1/2 und 1913 7 1/4 %.

Die Münzabbildungen
wurden mir freundlicherweise von Daniel Beutler zur Verfügung gestellt: http://www.beutler-muenzen.de/

Weitere Beiträge zum Thema:

Quellenhinweise:

  • „Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika – Auf Grund amtlichen Material bearbeitet von der Kriegsgeschichtlichen Abteilung I des Großen Generalstabes“ Ernst Siegfried Mittler und Sohn Berlin 1906 Band I und II.
  • „Deutschlands Kolonien“ von Rochus Schmidt Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund 1898
  • „Kleiner Deutscher Kolonialatlas“ Berlin 1899 Verlag von Dietrich Reimer
  • „Großes Lehrbuch der Geographie“ E. von Seydlitz, Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau 1902
  • „Harms Vaterländische Erdkunde“ 7. Auflage Braunschweig und Leipzig Hellmuth Wollermann 1906
  • „Konversationslexikon“, Leipzig und Wien 1909
  • „Die deutschen Kolonien“ Geographie, E. von Seydlitz – Königliche Universitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau 1910
  • „Deutschlands Kolonien“ von W. Scheel Verlagsanstalt für Farbfotographie Weller & Hüttich 1912
  • „Die deutschen Kolonien“ Herausgegeben von Kurd Schwabe Nationalausgabe – Band I/II 1914
  • „Deutsches Kolonial-Lexikon“ Leipzig 1920
  • zeitgenössische Postkarten mit ihren originalen Bildunterschriften.
Reichsadler 1889-1918

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Ein Kommentar

  1. Toller Artikel. FInde es immer wieder sehr interessant zu erfahren, wie die Banknoten bzw. Münzen in anderen Ländern aussehen. Mit diesem Artikel kann man sich da doch einen tollen Überblick verschaffen.

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