Der erste Schutzvertrag in Kamerun (12. Juli 1884).
Wir, die unterzeichneten unabhängigen Könige und Häuptlinge des Landes Kamerun am Kamerunfluß, welches begrenzt wird im Norden vom Fluß Bimbia, im Süden vom Fluß Quaqua und sich erstreckt bis zu 4°10 nördlicher Breite, haben heute in einer Versammlung in der deutschen Faktorei an King Aquas Strand aus freien Stücken beschlossen wie folgt:
Wir treten mit dem heutigen Tage unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verwaltung unseres Landes vollständig ab an die Herren Eduard Schmidt und Johannes Voß als Vertreter der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen in Hamburg, welche seit vielen Jahren an diesem Flusse Handel treiben.
Wir haben unsere Hoheitsrechte, die Gesetzgebung und Verhaltung den genannten Firmen übertragen unterfolgendem Vorbehalt:
- Die Rechte Dritter sollen unverletzt bleiben.
- Alle früher mit anderen Mächten abgeschlossenen Freundschafts- und Handelsverträge sollen in Kraft bleiben.
- Das jetzt von uns bewirtschaftete Land und der Grund und Boden, auf welchem Städte erbaut sind, sollen Eigentum der jetzigen Besitzer und ihrer Rechtsnachfolger bleiben.
- Der Kumi (Faktoreisteuer) soll jährlich der Königen und Häuptlingen wie bisher gezahlt werden.
Kamerun, den 12. Juli 1884
Ed. Schmidt
Job. Voß
Ed. Woermann, Zeuge
O. Busch, Zeuge
King Aqua
David Meetom
Endenne Aqua
Black Aqua
Manga Aqua
Joe Garner Aqua
Scott Joss
Big Bim Aqua
King Bell
John Angua
Coffee Angua
Jim Voss
Matt Voss
David Voss
London Bell
Barrow Peter
Elami Joss
Lookingglass Bell
Lawton Aqua
William Aqua
Ned Aqua
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