Carl Peters‘ Vertrag mit dem Sultan von Usagara vom 4. Dezember 1884
Muinin Sagara, den 4. Dezember 1884.
Muinin Sagara, Herr von Muinin Sagara usw., alleiniger und absoluter Herr von ganz
Usagara, und Dr. Carl Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation,
schließen hierdurch einen ewigen Freundschaftsvertrag ab.
Sultan Muinin Sagara erhält eine Reihe von Geschenken, weitere Geschenke für die
Zukunft werden ihm versprochen, und er tritt hierdurch unter den Schutz der
Gesellschaft für deutsche Kolonisation resp. deren Vertreter.
Dafür tritt der Sultan Muinin Sagara an Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der
Gesellschaft für deutsche Kolonisation, kraft seiner absoluten und unumschränkten
Machtvollkommenheit das alleinige und ausschließliche Recht,
Kolonisten nach ganz Usagara zu bringen, ab.
Dr. Carl Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, verspricht,
von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Zu diesem Behufe tritt Sultan Muinin Sagara das alleinige und ausschließliche Recht
völliger und uneingeschränkter privatrechtlicher Ausnutzung von ganz Usagara an
Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation,
hierdurch ab.
Ferner tritt der Sultan Muinin Sagara an Herrn Dr. Carl Peters, als den Vertreter der
Gesellschaft für deutsche Kolonisation, alle diejenigen Rechte ab, welche nach dem
Begriff des deutschen Staatsrechts den Inbegriff staatlicher Oberhoheit ausmachen;
unter anderem: das alleinige und uneingeschränkte Recht der Ausbeutung von
Bergwerken, Flüssen, Forsten; das Recht, Zölle aufzulegen, Steuern zu erheben,
eigene Justiz und Verwaltung einzurichten, und das Recht, eine bewaffnete Macht zu
schaffen.
Dafür bleibt der Titel Muinin Sagara erblich in der Familie des Sultans Muinin Sagara.
Der privatrechtliche Besitzstand des Sultans wird von Herrn Dr. Carl Peters, als
Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation anerkannt und garantiert, und die
Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation werden angewiesen werden,
diesen Besitzstand mit allen Kräften mehren zu helfen.
Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation wird mit allen Kräften dahin wirken, daß
Sklaven aus dem Gebiet des Sultans Muinin Sagara nicht mehr fortgeschleppt werden
dürfen.
Dieser Vertrag ist heute, am 4. Dezember 1884, vor versammeltem Volk von Usagara
unter Zuziehung einer Reihe rechtsgültiger Zeugen von Muinin Sagara, alleinigem und
uneingeschränktem Oberherrn von ganz Usagara, und Herrn Dr. Carl Peters, als dem
Vertreter der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, durch Namensunterschrift und
Namenszeichnung von beiden Seiten in durchaus rechtsverbindlicher Form vollzogen
worden.
(Handzeichen des Sultans Muinin Sagara)
(Handzeichen von Kibuana, Sohn des Sultans Muinin Sagara)
Dr. Carl Peters.
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