Der Präliminarfrieden von Versailles, 26. Februar 1871
Nach dem Sieg im Deutsch-Französischen Krieg wurde am 18. Januar 1871 König Wilhelm I. im Spiegelsaal von Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen.
Sein Beharren auf dem Legitimitätsprinzip, d. h. der Zustimmung aller Bundesfürsten zur Kaiserkrönung, und seine um Kooperation mit den deutschen Fürstenhäusern bemühte Politik nach der Reichseinigung beförderten wesentlich die Integration der deutschen Einzelstaaten in das neu geschaffene Deutsche Reich und die Festigung der monarchistischen Staatsidee.
Am 26. Februar 1871 wurde der Präliminarfriede von Versailles unterzeichnet und am 1. März 1871 mit 546 gegen 107 Stimmen von der französischen Nationalversammlung genehmigt. Zuvor hatte man sich auf die Zahlung von 5 Milliarden Franc, bis zu deren Abzahlung französisches Territorium besetzt bleiben sollte und das Belfort bei Frankreich bleiben sollte, geeinigt.
Vollständiger Vertragstext des Präliminarfrieden von Versailles
Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich [„Versailler Präliminarfrieden“] (26.02.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], Stand: 25.03.2005
Quellenhinweise:
- „Meyers Konversations-Lexikon“ Bibliographisches Institut Leipzig und Wien, 1905-1911
- „Oberstufen-Altas für höhere Lehranstalten“ Gotha Justus Perthes 1914
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