Der Kanton Uri in einer Darstellung um 1900, Geschichte in alten Ansichtskarten und zeitgenössischen Texten.
Hauptort Altdorf
Kanton Uri
Uri, einer der drei Urkantone der Schweiz, grenzt im Osten an Glarus und Graubünden, im Süden an Tessin, im Westen an Wallis, Bern und Unterwalden, im Norden an Schwyz und hat ein Areal von 1076 km² (19,5 Quadratmeilen). Das Ländchen besteht aus dem von Hochgebirgen eingerahmten Haupttal der Reuß, vom Vierwaldstätter See bis zur Schöllenen (Urner Loch) und aus Ursern, dem Tal der Furkareuß. Durchzogen von der Gotthardstraße, ist es noch auf fahrbaren Alpenstraßen in Verbindung durch den Klausenpaß mit Glarus, durch Oberalp und Furka mit Graubünden und Wallis und durch den Saumpfad von Surenen und den bald fahrbar gemachten Susten mit Unterwalden und Bern.
Der Kanton Uri zeigt folgende Abstufungen im Jahresmittel der Temperatur: St. Gotthard (2100 m) -0,6°C, Andermatt (1444 m) 2,8°C (Januar -6,4, Juli 12,1°C) und das söhnreiche Altorf (527 m) 9,3°C (Januar +0,1°).
Hauptort Altdorf
Altdorf ist der Hauptort des Kantons Uri. Er leigt 527 Meter über dem Meer, im Tal der Reuß, nahe dem Vierwaldstättersee, am Fuß des steilen Bannberges und an der Gotthardbahn. Er hat im Jahr 1900 = 3147 meist katholische Einwohnern. Ein bemalter Turm und ein Brunnen erinnern an den Apfelschuss Wilhelm Tells, dessen Bronzestandbild seit 1895 den Ort schmückt. Oberhalb des Fleckens liegt das Kapuzinerkloster und am Eingang ins Schächental an der neu erbauten Klausenstraße das Dorf Bürglen, am See Flüelen.
Aufnahme in die Schweizer Eidgenossenschaft:
Im Jahr 1291 begründeten Uri, Schwyz und Unterwalden die Schweizer Eidgenossenschaft.
Größe:
Angaben 1880: 1076,0 km²
Bevölkerungsdichte:
16,10 Einwohner/km² (Angaben 1879)
Einwohner:
- 1879 = 17.325
- 1880 = 23.736
Gewässer:
Urnersee und die Flüsse Reuss und Schächen
Sprache:
- 100 % Deutsch
Religionen:
Der Kanton Uri ist ein überwiegend römisch-katholischer Kanton.
- 0,5 % protestantisch
- 99,5 % römisch-katholisch
Wirtschaft:
Nur 44,4 % der Oberfläche sind produktiv, wovon 113,85 km² Wald. Der Ackerbau ist unbedeutend, Weinbau fast unbekannt. Land- und Alpenwirtschaft sind die Haupterwerbszweige der im Jahr 1900 = 19.732 zählenden Bevölkerung (darunter 773 Protestanten). Man zählte 1906: 240 Pferde, 13.129 Rinder, 2468 Schweine, 6247 Schafe, 8055 Ziegen und (1901) 1371 Bienenstöcke. Außer den Produkten der Tierzucht bildet Holz einen namhaften Ausfuhrartikel, ebenso Kirschwasser und Enzianbranntwein. Dazu ist Uri ein Land der Touristenwelt und Kurorte. Amsteg und Urfern sind die Hauptplätze eines uralten Handels mit Bergkristallen und anderen Mineralien. Seit Eröffnung der Gotthardbahn haben sich große Steinbrüche in Granit und Gneis entwickelt (Station Waffen und Gurtnellen). An Industriezweigen sind erwähnenswert die Herstellung von Dynamit und Parkettböden.
Das Schulwesen ist, dem Charakter von Land und Volk entsprechend, nicht besonders entwickelt.
Der Hauptort Altorf hat eine Kantonschule (Gymnasium) mit einem neu und komfortabel eingerichteten Kollegium.
Politische Verwaltung und Einteilung:
Uri bildet eine der Landsgemeinde-Demokratien der Schweiz mit Verfassung vom 6. Mai 1888. Die souveräne und gesetzgebende Behörde des Kantons ist die Landsgemeinde. Der Landrat ist die stellvertretend gesetzgebende und die oberste Verwaltungsbehörde. Derselbe wird von den Gemeinden, je ein Mitglied auf 400 schweizerische Einwohner, auf 4 Jahre gewählt. Die Landsgemeinde wählt, ebenfalls auf 4 Jahre, den Regierungsrat, d. h. die aus 7 Mitgliedern bestehende oberste Exekutive, deren Leitung dem Landammann zusteht. Das Kantonsgericht zählt 9 Mitglieder, die auf 4 Jahre ernannt werden. Die 20 politischen Gemeinden bilden nur einen Bezirk. Uri ist in militärischer Hinsicht der Gottharddivision zugeteilt. Die Staatsrechnung für 1906 zeigt an Einnahmen 432.754, an Ausgaben 424.115 Franken.
Städte und Gemeinden:
Der Kanton Uri besteht aus einem Bezirk.
Altdorf, Schattdorf, Bürglen, Erstfeld, Silenen, Flüelen, Seedorf, Attinghausen, Andermatt
Geschichte:
Das Tal Uri, zum ersten Mal 732 erwähnt, wurde von Ludwig dem Deutschen 853 der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die Gewalt der Reichsvogtei Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, die diese besessen hatten (1218), verlieh Kaiser Friedrich II. die Vogtei über Uri den Habsburgern; aber schon 1231 kaufte sein Sohn König Heinrich (VII.) vermutlich wegen des neu eröffneten Gotthardweges, das Tal an das Reich zurück, und Rudolf von Habsburg bestätigte 1274 den Urnern die Reichsunmittelbarkeit.
Dennoch fühlten sie sich von Seiten Österreichs bedroht und schlossen mit Schwyz und Unterwalden das ewige Bündnis vom 1. August 1291. Im Jahr 1309 empfing Uri von Kaiser Heinrich VIII. die Bestätigung seiner Reichsfreiheit, wurde aber von Friedrich dem Schönen 1315 mit Schwyz und Unterwalden der Bann erklärt und half den Sieg bei Morgarten zu erringen (über die Sage von Tell und Geßler). Die Rechte der Abtei und der übrigen Grundherren wurden nach und nach losgekauft. Reibereien zwischen Uri und Mailand führten seit 1403 zu einer Reihe von Feldzügen, deren Resultat die Erwerbung des Leventinatals als eines urnerischen Untertanenlandes war (1440); auch das Urserental war seit 1410 von Uri abhängig. In der Reformationszeit schloss sich Uri stets der streng katholischen Politik von Schwyz und Luzern an.
Nur unwillig fügte es sich der helvetischen Verfassung von 1798, kraft deren es mit Schwyz, Unterwalden und Zug zu einem Kanton Waldstätten verschmolzen wurde. 1799 wurde das Tal durch einen Aufstand, den Soult mit großem Blutvergießen eindämmte, dann durch die Kämpfe der Franzosen unter Lecourbe mit den Österreichern und Russen unter Suworow in eine Wüste verwandelt. Nachdem die Mediationsakte 1803 Uri wieder als selbständigen Kanton, mit Urseren, aber ohne das Livinental, hergestellt, nahm es stets Anteil an den Sonderbestrebungen der ultramontanen Kantone und machte im Sonderbundskrieg einen Einfall in sein früheres Untertanenland Tessin, kapitulierte jedoch nach dem Falle von Luzern am 27. November 1847. Im Jahr 1850 gab sich Uri sein erstes systematisches Grundgesetz, das es 6. Mai 1888 revidierte. Nachdem durch die eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 1879 das Verbot der Todesstrafe aus der Bundesverfassung entfernt worden, war Uri der erste Kanton, der dieselbe wieder einführte.
Bildergalerie
Quellenhinweise:
- „Ortslexikon der Schweiz“ von Henry Weber, Verlag von M. Kreutzmann, St. Gallen 1887
- „Meyers Konversations-Lexikon“ in 24 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1906
- „Meyers kleines Konversations-Lexikon“ in 6 Bänden 1908
- „Meyers Lexikon“ in 12 Bänden Bibliographisches Institut Leipzig 1924
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